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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Zumindest bei den größeren Booten.
Dazu brauchst du den Nachweis über den Austrag aus dem holländischen Schiffsregister "Doorhaling teboekstelling ship". Und vom Verkäufer die schriftliche Erklärung "Verkoper levert het vaartuig in onvoorwardelijke eigendom", daß das Boot frei von Rechten Dritter ist. Dann ist es wirklich dein Eigentum und du kannst ggfs. in Deutschland in ein Register eintragen. |
#77
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@Klaus:
...hattest Du Dich nicht kürzlich im "Bugstrahlruder-Schleusen-Thread" darüber beschwert, dass der Trööt abdriftet (ich hatte da mal übers Eindampfen in die Spring ausgeholt)? Verglichen damit ist ja hier gerade Kettenkarussell...
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Gruss, Dirk
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#78
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Hi Dirk und Klaus
Irgendwie habe ich den Eindruck, ihr führt hier gerade eine Privat- Auseinandersetzung, themenunabhängig. Macht das doch woanders. Vieleicht per PN?
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#79
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Zitat:
Der Notar des Maklers hat dann seine Anschrift als unsre Anschrift eingetragen. Weil du musst wenigstens einen Wohnsitz in den Niederlanden nachweisen. Nachdem das alles erledigt war, musste nur noch das vorhandene Funkgerät angemeldet werden. Wenn das Boot ins niederländische Schiffsregister eingetragen ist, dann ist die Anmeldung in den Niederlanden kein Problem. usw. usw. Grüße vom Hubert
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Mit Recht in die Zukunft
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#80
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Zitat:
auch wenn ich vielleicht gerade nicht spontan so dazu neige, Frank Recht zu geben: er hat Recht! Die Austragung eines ins Kadaster eingeschriebenen Schiffes in NL obliegt allein dem Eigentümer. Er kann es ohne Käufer austragen lassen und dann ohne Registereintrag veräussern. Die Nationalität des Käufers ist hierbei nicht von Bedeutung. Der von Klaus benannt Zusatz "frei von Lasten Dritter" im KV ist von höchster Bedeutung! Woher ich das weiss? Ca. 5x praktiziert. Dein Makler hatte schlichtweg nicht genug Ahnung. (Passiert hier öfter; "Makler" ist kein Qualitätszertifikat)
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Gruss, Dirk |
#81
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Hubert, das widerspricht nicht dem was ich oben geschrieben habe.
Der TO will sein in NL zu kaufendes Boot in Deutschland registieren lassen oder beim WSA anmelden. Ich habe bekanntermaßen das gleiche Prozedere durch und bei mir hat dieses Prozedere ebenfalls der Makler zusammen mit einem Notar gemacht. Im Ergebnis habe ich eine "Austragungsbestätigung" erhalten und die Sache war erledigt. |
#83
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Zitat:
weder noch, DH9009 ist das Funkrufzeichen. Ich fahre ordnungsgemäß mit dem WSA-Kennzeich MD - E ... und wie oben erwähnt war die An- bzw. Ummeldung komplett unabhängig vom Binnenschiffsregister. Eine ENI habe ich für den Langhans nicht, weil Kleinfahrzeug. Wenn ich mal Zeit habe frage ich beim WSA nach und frage, was die dazu sagen Wir finden hier keine Antwort Grüße Detlef Geändert von dete (26.01.2021 um 09:48 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler + Klarheit |
#84
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Zitat:
z.B. meld dein Boot, welches bei einer niederländischen Versicherung versichert ist, ab. Weil es verkauft ist. Was fragt der Versicherer? Wer ist der neue Eigentümer? Ich weiß nich, ob er nachfragen darf, aber er tut es. Warum, keine Ahnung. Aber er wird es dürfen, glaube ich. Was ich nich gut finde, anderen unterstellen, sie hätten keine Ahnung, mach ich doch auch nich. Unn der Makler auch nich. Grüße vom Hubert
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Mit Recht in die Zukunft
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#85
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Zitat:
bitte nicht überreagieren. Dir hatte ich gar nichts unterstellt. Deinem Makler hatte ich unterstellt, nicht ausreichend Ahnung gehabt zu haben; die Unterstellung kann ich faktisch belegen. Wobei der von Dir beschriebene Weg natürlich geht und vor allem für den Notar (und den Makler?) der lukrativere ist. Ein Austrag aus dem Scheepskadaster kostet fast nichts. Der Übertrag orientiert sich in den Notarkosten am Wert Versicherer sind immer interessiert, wer der neue Eigner ist.. Fragen dürfen sie, angehen tut sie das nichts.
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Gruss, Dirk |
#86
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Zitat:
Es wurde ein Vorvertrag geschlossen, dass die Kaufsumme überwiesen wird, brauchte der Voreigner um eine Restschuld abzulösen, sobald die Eintragung im niederländischen Schiffsregister ausgetragen wird. Dann erfolgte das, was ich beschrieben habe. Der Voreigner beglich die Restschuld, auf das Schiff hatte kein Dritter einen Anspruch. Eine Austragung aus dem niederländischem Schiffsregister wurde zwar durch den niederländischem Notar durch geführt, aber es musste zuvor auf unseren Namen eingetragen werden. Das war der Gang bei uns. Es war ein bekannter Makler und ein niederländischer Notar und wir haben alle niederländischen Papiere bekommen. Die Umtragung und auch die Austragung aus dem niederländischen Schiffsregister. Der Hubert grüßt alle recht freundlich
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Mit Recht in die Zukunft |
#87
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Zitat:
Wie Du schon geschrieben hast, die Kosten orientieren sich am Wert. Nix Wert, keine Kosten. Grüße vom Hubert
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Mit Recht in die Zukunft
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#88
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Gerade nicht. Auch wenn es dir vorkommt, als sei das eine Privatdiskussion, so besteht doch grundsätzliches Interesse. Schließlich betrifft es alle Boote mit mehr als 10 m³ Verdrängung binnen.
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#89
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Watt bin ich froh, datt datt Minchen am Kran knapp über 10t war. Bier raus und Werkzeug, alles sauber
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#90
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Hi
Denke auch, daß keine Kontrolle unseren Kahn an eine Waage hängen wird. Ansonsten: siehe Klaus bez. Binnen/Seeschiff Sind in NL seit mehr als 25J. mit unterschiedlichen Booten jeweils mit einer WSA- Registrierung unterwegs. Nie Probleme. Sind allerdings auch noch nie kontrolliert worden.
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#91
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Zitat:
Ich vermute, du brauchst die WSA-Registierung nicht und könntest mit der Registierung als Binnenschiff fahren, auch in küstennahen Gewässern. |
#92
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Moin Klaus,
ich werde berichten - mit der Registrierung im Binnenschiffsregister könnte ich nicht fahren, da der Langhans kein Binnenschiff ist und entsprechend auch keine ENI und damit die Identifikation hat. Ich brauche schon den Sportbootausweis, das ist im Prinzip genau wie bei Dir ... Grüße Detlef |
#93
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Ich habe mal versucht im Netz Infos zu bekommen, wann ein Schiff ein "Seeschiff" und wann es ein "Binnenschiff" ist.
Viel gibt es nicht zu holen. Ein Hinweis zu "Binnenschiff" (Wikipedia): Zitat:
Und das mit dem verstellbaren Fahrstand. gibt es noch nicht so lange. Absenkbarer Mast wäre ein Hinweis. Ein Hinweis zu "Seeschiff" (Wikipedia). Hier wird man automatisch weitergeleitet nach "Schiff" allgemein: Zitat:
Es gibt einen Trööt hier Forum der die Frage stellt, der ist aber auch nicht Zielführend. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=36970 Ansonsten habe ich bisher nichts anderes gefunden. Meine persönliche Zwischenmeinung: So wie Klaus oben für sich sagte: Der Eigner entscheidet das für sein Schiff. Fertig! Uwe
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#94
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Ansonsten was habe ich gestern und heute gemacht?
Nach Niederlanden einreisen, zu einer Besichtigung ist wegen Lockdown problematisch. Die Niederländer haben sogar nächtliche Ausgangsperren. Ich warte auf Antwort von Makler ob er Ideen hat. Ansonsten heisst es einfach warten, warten, warten. Alternative: Reise online anmelden. Nach Grenzübertritt 10 Tage in Karantäne. Boot anschauen. Zurück nach Deutschland. Und dann nochmal 10 Tage Karantäne. :-( Also #WirBleibenZuhause! Ergebnis: Alle 3 Stunden den aktuellen Stand der Vendée Globe abrufen. Heute Abend der Showdown. Der NDR will live streamen, ab 18:00 Uhr. Ansonsten sind so gut wie alle Infos und Videoberichte französisch. Selbst Boris redet vor der Kamera in franzmännisch. Also was bleibt mir übrig? Über den Namen nachdenken. Ich sammel seit Jahren mögliche Namen in einer Liste. Im Moment gibt es zwei Favoriten, mit einem Trend. Aber das verrate ich euch erst, mit einem Foto vom Bug wenn es mal soweit ist. Ich mache ToDo-Liste für alles was ich auf dem Boot machen will: - Funkschein - Pyroschein - SBF-See - SKS - Fischereischein - Drohnen-Führerschein (Erledigt!) - ... Das mit dem "Nähen-Lernen" muss ich mir stark überlegen Habt ihr noch andere Vorschläge? So verbringe ich die schlaflosen Nächte hier im Forum, oder Netz, völlig aufgeregt ob der Vorfreude, und melacholisiert weil ich nicht weiss wann sich die Reisebeschränkungen wieder lockern. Gruß Uwe Geändert von Aba_Kus (27.01.2021 um 02:22 Uhr) |
#95
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Zitat:
Mit deinen ganzen Scheinen, die du machen willst, hast du ja eigentlich schon mal ordentlich zu tun. Vieles kann man mittlerweile online machen, auf jeden Fall kann man online und alleine lernen. Und das Internet ist voll von schönen und interessanten Segel- und Bootsfilmchen, vornehmlich auf YT. Da kann man sich auch manche Nacht mit um die Ohren schlagen.
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#96
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Zitat:
Mein "Seeschiff" hatte ich neu bauen lassen und mich damals umfänglich über die Vorschriften informiert. Ich habe sie dann der Werft in die Feder diktiert und bei der Abnahme überprüft. (Beliebt hatte ich mich damit nicht gemacht, da der Vertrag mit Festpreis auf die Erstellung eines "Seeschiffes" formuliert war.) Leider ist das einige Jahre her und ich kann Dir keine Details zu den Quellen mehr nennen. Ich erinnere mich jedoch, daß ich genau nachgelesen hatte, was im Sinne des Gesetzes ein "Schandeck" ist. Und wie hoch darüber irgendein Licht zu erstrahlen hat. Obwohl man mit einem "Seeschiff" wohl das größtmögliche Fahrgebiet erschließt (es beinhaltet mit der korrekten Kennzeichnung auch Binnen), muß man sich über die Folgen einer solchen Entscheidung im klaren sein. Viel Erfolg beim warten wünscht: edjm. |
#97
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Zitat:
Übrigens könntest du dich noch mit dem Thema Spleißen beschäftigen. Das macht großen Eindruck wenn man es kann und ist offenbar gar nicht so schwer zu lernen (und nützlich noch dazu). Gruß Chris
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#98
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Toller Ratschlag, wenn man brennt, "sein" Schiff zu besichtigen
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Gruss, Dirk
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#99
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Zitat:
Dann weiter mit SKS... Grüße, Reinhard ach ja: Dank mit geschenktem SKS
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#100
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Wurde da auch §21b LuftVO abgefragt?
Matthias
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