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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#76
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Zitat:
Also macht es meiner Meinung nach keinen Sinn Geräte zu verbauen, die nicht abnahmefähig sind, es sei denn es ist dem Skipper egal in manchen Häfen abgewiesen zu werden. Das war übrigens auch der Hauptgrund, warum ich ne Prüfung hab durchführen lassen, obwohl ich doch schon einige Berührungspunkte mit Gas u.a. auch Flüssiggas in meinem Leben hatte und meiner Meinung nach das Gefährdungspotential und das drum rum zum Betrieb und der Wartung gut einschätzen kann. Grüße Daniel |
#77
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wo es keine Pflicht gibt, kann auch nichts geandet werden.... so einfach ist es... sie können es zwar kontrollieren und dir ein gutes gefühl dadurch geben aber such mal im OWI katalog wie hoch die strafen sind....da findest du nix...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#78
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Auch keine Brennwert Therme . Kein Umlaufwasserheizer , kein Durchlauferhitzer. Auch das Einbauen einer alten Heizung , welche mal ein Zulassung hatte ist nicht abnahmefähig. Das ist kein Bestand.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#79
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Die Waschpo kontrolliert ohne jegliche Grundlage, ja nee, ist klar.
Zur G608 ist zu sagen, daß sie die deutsche Arbeitsunterlage zur Installation und Prüfung von Flüssiggasgeräten nach DIN ISO EN 10236 auf Sportbooten ist. Daran sollte man sich privat orientieren. Ist aber kein Gesetz, im professionellen Bereich aber verbindlich, d.h. z.B. Werften dürfen nicht daran vorbei. Natürlich dürfen Zulassungsbehörden oder auch Hafenbetreiber die Einhaltung und Überprüfung fordern. Anders die Europäische Gasgeräteverordnung, die im April 2019 novelliert worden ist und Gesetzeskraft hat. Danach dürfen Hersteller in der EU nur noch Geräte herstellen und in Verkehr bringen, die dieser Verordnung entsprechen und entsprechend zertifiziert sind. Diesen Aufwand hat man z.B. bei Truma für den Sportbootbereich wohl eingedampft. Für Sachkundige (nicht Sachverständige), die nach G608 prüfen, ist diese verbindliche Grundlage, der Ermessensspielraum ist gering. Da die Grundlage eine europ. Norm ist, gilt das auch für andere EU Länder. |
#80
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Habe ich noch nie erlebt, nirgends.
Auch das habe ich noch nie erlebt. Und ich kenne auch keinen, der "dahingehend" überprüft wurde. Ich kenne nicht einmal jemanden, der jemanden kennt, dessen Schwägerin ihr Kindermädchen mal gehört hat, das... |
#81
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Gehe mal von aus, daß ein Hafen ganz schnell ne 608er sehen will, wenn ein Dampfer in gewisser Art und Weise auffällig wird.
Spätestens nach einem größeren Brand im Hafen werden Sicherheitsmaßnahmen geprüft. Altgeräte in neue Boote zu übernehmen ist wie bei 607 teils nur als Ersatzteile möglich. Kompletter Einbau ist ausgeschlossen. Es gibt demnächst normative Anpassungen mit einigen Änderungen nach unten und oben.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#82
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So schnell wird aus einem "die meisten wollen... sehen" und "die Waschpo kontrolliert" ein - ebenso unbewiesenes - "nach einem Brand... musst du vorzeigen"
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#83
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Aus deinem Link geht doch hervor, dass die G608 keine Vorschrift ist. Dort steht ja, die Gasanlage wird optisch kontrolliert.... Wenn eine gültige Gasprüfung nach G608 besteht, kann diese Prüfung entfallen. Wenn die G608 Vorschrift wäre, würde man prüfen ob vorhanden. Wenn nicht Strafe...
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#84
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Hilft halt nix, auch in den offiziellen Blättern der Waschpo Duisburg ist das klar aufgeführt unter "Durchführung von Schiffskontrollen".
Aber darum geht es ja nicht, es geht um den Einbau von Heißwasserbereitern und Heizungen mit Gasbetrieb und da sieht es nach aktueller Produktlage für Neueinrichtungen eben schlecht aus. |
#85
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Zitat:
Wie gesagt in Brandenburg ist die Gasprüfung Pflicht aber im Rest der Republik halt nicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#86
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Gruß aus Hennigsdorf , in Brandenburg…..
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#87
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Ich sehe da keine generelle Einschränkung auf Berufsschifffahrt, allerdings werden die Lenk- und Ruhezeiten bei Sportbooten wohl eher nicht kontrolliert.
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#88
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Um deinen Horizont des “Kennens“ ein ganz klein wenig zu erweitern: in meinem Hafen ist die gültige Gasprüfplakette am Schiff für Dauerlieger nicht nur Pflicht, sondern sie wird vom Hafenbetreiber auch jährlich zu Saisonbeginn überprüft (gemäß Liegeplatz-Mietvertrag). Auch wenn wir uns noch nicht persönlich kennen, und du also nach wie vor tatsächlich niemanden kennst, bei dem das so ist, hast du jetzt zumindest Kenntnis darüber, dass es in Einzelfällen eben doch so ist. Aber lass dir keine grauen Haare wachsen! Wir alle lernen Tag für Tag noch ein klein wenig dazu, der eine mehr, der andere weniger...
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#89
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Ob Plicht oder nicht , im Schadensfall ist man mit Plakette und Bericht sicher auf der besseren Seite um gegenüber seiner Versicherung die Forderung durchzusetzen.
So teuer ist die Prüfung nicht und warum soll man da sparen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#90
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Zitat:
bitte verbreite keine Halbwahrheiten. Es gibt nur eine Pflicht der Gasbrüfung für den "kleinen" Teil der Landesgewässer in Brandenburg. Das ist ein entscheidender Unterschied. Das gilt nicht für den überwiegenden Teil der Bundesgewässer in Brandenburg.
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Gruß Kalle
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#91
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Zitat:
Aber in keinem sportboot vorgeschrieben bei der berufsschiffahrt besteht sogar Tragepflicht
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#92
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Klar auf Bundeswasserstraßen gilt keine Pflicht... Da hat Brandenburg ja auch nicht viel zu sagen ... Habe vergessen dazu zu schreiben Landesgewässer
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#93
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Selbstverständlich überprüft die WaschPo, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Gasanlage auch auf "Sportbooten". Und zwar auf Charterbooten! Die unterliegen, im Gegensatz zu privaten "Sportbooten", einer bestimmten Ausrüstungspflicht, mit dazugehörigen Prüfbescheinigungen/Prüfsiegeln/Plaketten. Sollte da etwas nicht stimmen bekommt der Vercharterer, nicht der Charterer, Post von der Behörde.
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Gruß Mirko
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#94
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Naja, wir haben uns schon mal persönlich gesehen, aber du weißt das nicht Davon, die Videos von damals bei youtube hochzuladen, habe ich abgesehen.
Ich kenne natürlich nur einen winzigwinzigen Teil der Häfen und Marinas, aber selbst am Rhein - deine Gegend, nicht wahr? - war Gasprüfung in den 5 Häfen, in denen ich übernachtet habe, kein Thema. Ich gebe aber zu, dass das nicht bedeutet, dass es nicht doch irgendwo gefragt wird. Insofern war meine Einlassung unvollständig. |
#95
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Zitat:
In der Tat, bei Tagesliegern wird auch in meiner Marina nicht kontrolliert, nur bei Ganzjahresliegern.
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (09.04.2022 um 08:13 Uhr) |
#96
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Am Ende geht es ja auch um die eigene Sicherheit an Bord.
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (08.04.2022 um 22:45 Uhr)
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#97
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Kleiner Nachtrag, von wegen "ich kenne Keinen..."
Ich kenne Einen: Schleuse Lehnitz vor 3 Jahren, da hat die Waschpo kontrolliert und die wollten die Prüfplakette sehen (natürlich ohne Rechtsgrundlage...). |
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