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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Ich schreibe euch mal das Kennzeichen auf und hänge mal auch ein Bild mit dran welches mir durch Zufall mal über Ebay Kleinanzeigen ins Auge gesprungen ist.
Da ging es damals um Tausch eines Aussenborders da der für das Boot zulang war und er ein kurzen haben wollte. Ganz toll zu sehen, er hat das Kennzeichen vor dem Bilder machen abgeschraubt. Die Kennung auf dem Boot ist auch noch gleich geblieben. Trailer hat das Kennzeichen VK-L 226 Hersteller Stephan Fahrgestellnummer TPS3748 Boot und Trailer sollen In Merchweiler sein, also Fahrgebiete möglich : Stockweiher in Frankreich, Saar zwischen Güding und Lisdorf, eventuell auch noch Mosel. Ich denke ich werde noch einmal eine "Fahndungsanzeige" mit Bild und Daten bei Ebay Kleinanzeigen reinstellen um vielleicht so etwas mehr Infos über den Standplatz oder vielleicht sogar Namen zu bekommen. ![]()
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o ![]() Geändert von Zirkonia (01.08.2021 um 10:20 Uhr) |
#77
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Sofern man einen brauchbaren Kaufvertrag mit Frist für die Ummeldung plus Übergabedatum und -uhrzeit hat. Lauferei hat man je nach Fall aber trotzdem. Wer ohne Vertrag "Ware gegen Geld" verkauft kann schnell weitere Probleme bekommen weil er keinen Verkaufsnachweis hat.
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() |
#78
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#79
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meine damalige Exfreundin und heutige Frau hat mal einen Käfer für 50 Euro einem Belgier verkauft. Angemeldet. Der hat die Karre nie umgemeldet. Wir bekamen damals auch die Knollen des Käufers aufs Auge gedrückt und hatten keine Chance, irgend etwas dagegen zu tun. Sogar die Versicherungsprämien musste sie weiter bezahlen.
Ich bin dann nach Brüssel, hab den Typen am Schlafittchen zur nächsten Polizeistation geschleppt. Und erst mit dieser dann ausgestellten Bescheinigung waren wir aus der Sache raus. Wird sicher nicht vergleichbar sein mit diesem Fall hier, aber seitdem verkaufe ich nichts angemeldetes mehr. Nicht mal mehr einen Anhänger oder ein Mofa. |
#80
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() |
#81
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Ich habe geschrieben, es passiert „erstmal“ nichts. Dass die Zulassungsstellen dann bei passender Gelegenheit den neuen Halter anschreiben und auf Versäumnisse hinweisen ist schön. Der Zeitpunkt wo man aufhört für das Auto Steuer und Verischerung zu zahlen ist die Ummeldung (ausgenommen Steuer- und Versicherungsfreie Fahrzeuge). Ich schreibe in meine Kaufverträge immer eine Frist von 14 Tagen für die Ummeldung. Datum und Uhrzeit der Fahrzeug-Übergabe werden auf dem Kaufvertrag dokumentiert. Bei einem Grünen Kennzeichen würde ich nich den Passus „geeigeneter Nachweis der ummeldung ist vom Käufer unaufgefordert zu überbringen“ dazunehmen. Wenn ich dann nach 18 Tagen weder von der Verischerung noch vom Käufer was höre, frage ich beim Käufer nach. Wenn dann nichts kommt geht das ganze zum Anwalt. Ich fackel da nicht lange. Wenn mir der Verkäufer nicht koscher vorkommt oder das Fahrzeug ins Ausland geht, dann wird das Fahrzeug online abgemeldet (so wie oben beschrieben von MarcMcGuire). Nur muss man wenn ich mich richtig erinnere das zulassungssiegel auch vom Kennzeichen kratzen (sichtkontrolle für die Polizei). Der Verkäufer bekommt dann eine Kopie der ausgedruckten Abmeldebestätigung und die Papiere von Fahrzeug. Fertig. Klar. Am Ende ist es immer am sichersten das Fahrzeug selbst abzumelden und die Kennzeichen abzuschrauben. Bringt aber - gerade im Bereich Privatverkäufe oft Probleme (ich wüsste nicht wo ich das Fahrzeug bimszum Verkauf hinstellen sollte, Tiefgarage, Außenparkplatz, Straße usw ist ja nicht mehr möglich. Und der durchschnittliche potentielle private Käufer hat auch keine Roten Kennzeichen (Probefahrt) oder einen Autotransporter (Überführung). Irgendwo ist es immer ein schmaler Grat zwischen Vertrauen, Risiko und übers-Ohr-gehauen-werden. Das ganze gilft aber den beiden Forummitgliedern mit ihrem Problemen nun auch nicht mehr weiter. Außer dass sie es beim nöchsten mal anders machen werden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
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Du könntest, bei eintreffen des entsprechenden Knöllchens der Polizei sagen wer gefahren ist. Als Nachweis dient der Kaufvertrag. Somit bist du raus.
Ja…Steuer und Versicherung läuft weiter bis zu offiziellen Um- bzw. Abmeldung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#84
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Evtl. habe ich mich da unklar ausgedrückt. In Bayern passiert da sehr wohl was. Und zwar zeitnah und es bleibt nicht nur ein freundliches hinweisen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#85
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Müsste man mal einen Juristen befragen. Ich denke man kann das Geld beim Käufer wieder einfordern bzw. einklagen. Ggf. mit entsprechender Klausel im Kaufvertrag. Natürlich nur sinnvoll, wenn der Betrag groß genug ist und der Käufer nicht pleite.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#86
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Möchtest du mir weismachen, dass wenn ich am Montag ein Auto Verkaufe und die Zulassungsstelle informiere, dass dann am Dienstag früh das SEK beim Käufer in die Wohnung stürmt und fragt wann er denn endlich das Auto ummeldet? (Übertreibung macht anschaulich) Auch in Bayern wird nach Eingang der Verkaufsmeldung eine Frist ablaufen (5Tage, 7 Tage, 14 Tage..?) in denen ein Käufer mit einem Auto sehr viel Blödsinn machen kann. Von absichtlichem Verursachens eines Unfalls (zufällig seinem Schwager mit Vollgas hinten in die Schrottkarre gebrettert), Weiterverkauf, Banküberfall, Außerlandesbringen, Versenken in der Donau… Und egal ob 5 oder 30 Tage, in dieser Zeit fährt der Käufer auf deine Rechnung. Daher, wenn man Mistrauisch ist das Fahrzeug beim Verkauf abmelden…ist die sicherste Variante. Für alles andere gibts einen wasserdichten Kaufvertrag und im allerschlimmsten Fall Gerichte die dafür sorgen dass ein Kaufvertrag eingehalten wird. Und ja, wenn ein Käufer einen Unfall baut vor der Ummeldung könnte man die Hochstufung der eigenen Versicherung bei dem Käufer auch Einfordern/Einklagen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#87
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
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Das ging damals nicht, bzw. mussten die Kennzeichen vorliegen, und das war ja das Problem. Deswegen wollte ich die mir ja holen und abschrauben. Ist aber 20 Jahre her.
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#89
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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Edit: War eine Falschaussage von mir, siehe Posts weiter unten
Nein. so ist es leider nicht. Ich habe mich dahingehend extra erkundigt. Datum und Zeitpunkt der Übergabe schützt dich nur als Nachweis, dass das Fahrzeug ab dann nicht in mehr in deinem Besitz ist. Das ist aber vollkommen unabhängig vom Halter. Der Fahrzeugahlter, Versicherungsnehmer und der Besitzer sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und du bleibst solang der Fahzeughalter bis das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet oder abgemeldet wird. Zum Zeitpunkt der Ummeldung sendet die Zulassungsstelle eine Bestätigung an die Versicherung. Den Tag der Ab/Ummeldung zahlst du noch als Versicherungsnehmer. Deswegen darf man ja ein Auto am Tag der Abmeldung noch auf direktem Wege zum Bestimmungsort fahren, denn da ist es noch versichert. Falls du mir nicht glaubst, so frage bitte bei deiner Versicherung oder derZulassungsstelle nach. Edit: War eine Falschaussage von mir, siehe Posts weiter unten
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (02.08.2021 um 07:59 Uhr) |
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Daniel, da irrst du, mit dem Verkauf und der ordnungsgemäßen protokollierten Übergabe geht die Versicherung sofort auf den neuen Besitzer über. Das steht auch in den Versicherungsbedingungen. Schäden nach dem Übergabezeitpunkt belasten deinen SFR nicht.
Der kann sie dann form und fristlos kündigen, was in der Regel durch die Ummeldung und Abschluss eines neuen Vertrags passiert. Halter bleibst du natürlich bis zu Ummeldung. Aber genau deshalb ist die richtige Abwicklung wichtig. Nicht nur einen Vertrag, auch Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle gemeinsam mit dem Käufer unterschreiben, Personalausweisnummern notieren, so kann an gefahrlos ein angemeldetes Fahrzeug übergeben. Die Steuer ist etwas komplizierter, da gibt es eine Frist von 4 oder 6 Wochen, dann endet die aber auch.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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Bei meinem Versicherer z.B. ist der grüne Trailer im Rahmen der Versicherungsbedingungen des Bootes über ebendieses mitversichert, wenn nicht am PKW angehängt. Wenn angehängt, dann sowieso über den Zugwagen. Wenn ich also das Boot verkaufe und das dem Boote-Versicherer mitteile, erlischt auch gleich die Versicherung meines grünen Trailers und der Rest schert nicht. Gruß Totti
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#93
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Ok, also…erneuter Anruf beim Versicherungsberater.
Wir hatten ein Misverständnis untereinander (da ich selbst gerade plane ggf. ein Fahrzeug zu verkaufeninteressiert mich das Thema selbst) Wenn ich das Fahrzeug verkaufe geht der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der übergabe auf den Käufer über (daher ist die Meldung des neuen Besitzers für die Versicherung wichtig. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug mit neuer Versicherung (eVB) ummeldet oder das Fahrzeug abmeldet ist der Vertrag beendet. Erfolgt das innerhalb eines Monats (umd ohne einen Versicherungsschaden) so sehen die Versicherung im Normalfall davon ab diese Versicherungszeit dem neuen Bersitzer in Rechnung zu stellen (Aussage von meinem Versicherungsmakler). Für die Steuer ist es so, dass erst der Zeitpunkt der Ummeldung oder Abmeldung den alten Halter von der steuerzahlumg befreit. Sorry an alle, dass ich hier Unwahrheiten gepostet hab.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
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#95
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Es geht hier aber mittlerweile nicht mehr nur um Anhänger mit grünen Kennzeichen.
Selbstverständlich entfällt bei einem steuer- und versicherungsfreiem Fahrzeug das Thema mit der Versicherung. Das betriift aber auch nicht nur Anhänger, selbst ein Auto könnte mit grünem Kennzeichen zugelassen werden unter bestimmten Voraussetzungen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#96
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Moin moin,
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Auf die Versicherungspflicht hat das erstmal keinerlei Auswirkung - prinzipiell brauchen Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen genauso eine HP-Versicherung wie Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen. Für Bootsanhänger (und andere Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren zu Sportzwecken) gilt die Ausnahme aus §2 Abs.1 c PflVG i.V. mit §3 Abs. 2 Nr. 2 e FZV - nur aufgrund der Tatsache, daß entsprechende Anhänger überhaupt nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden müssen (was in diesem Fall durch die Zuteilung eines grünen Kennzeichens deutlich gemacht wird) entfällt die Versicherungspflicht. lg, justme
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#97
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Allerdings gibt es da eine Lücke, die man kennen sollte. Der z.b. Bootsanhänger ist, wenn er unterwegs ist, über das zugfahrzeug mitversichert. Wenn dieser irgendwo im verkehrsraum steht, ist er es nicht. Sollte dieser sich selbstständig machen und gibt es einen schaden, fehlt die Versicherung und man muss das selber ablatten. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#98
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Moin moin,
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lg, justme
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#99
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In Bayern ist bestimmt nicht alles besser als überall anders. Aber bestimmt funktionieren manche Behörden besser als in Berlin ![]()
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