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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Solch einen "liebenswerten" Zeitgenossen hätte ich auch zu präsentieren !
Im August in Pomer lag er an der Außenmole der dortigen ACI-Marina und hat zwei Tage lang an seinem Boot Motormäßig herumgebastelt. Zum testen wurde das Boot mal eben von der Mole abgestoßen und sobald die Abfahrtsrichtung erreicht war, die Hebel auf den Tisch gelegt. Da kommt bei 2 V(-Motoren mit offener Auspuffanlage richtig Freude auf, besonders für die Skipper, die direkt nebenan am kranen waren. Am Campingplatz Tasalera donnerte er mehrfach in max. 80-100m vom Ufer entfernt vorbei (Freunde, die auf diesem CP sind, haben uns darauf aufmerksam gemacht) Diesen Burschen haben weder Mindestabstände zum Ufer, noch die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bucht von Medulin auf 5kn interessiert ! Eine weitere Freude hat er uns dann noch in unserer Badebucht Debeljak beschert, als er an einem Tag innerhalb von 1 Std. 2mal mindestens 10 Min seine Bilgepumpe laufen ließ und sich dann auf der Wasseroberfläche innerhalb der Badebucht ein leichter Ölfilm bildete ! Als er dann diese Bucht verließ, tat er das mit voller Geschwindigkeit und hat zwei Segler, die am Buchteingang ankerten, fürchterlich verschüttelt. Bedauerlicherweise hat sich von der Rezeption der ACI-Marina niemand um die Belästigung bei der Marina gekümmert - man hat nur hilflos mit den Schultern gezuckt. Wie man auf dem Foto sehen kann, ist das Boot nicht einmal mit einer Zulassungsnummer versehen und hat auch keine Flaggen gesetzt. Wir wissen jedoch, daß der Skipper aus Balingen war und einen schwarzen Audi-Q7 fuhr.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#77
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@ Wolf B... Zitat "Auch die Benimmregeln ändern sich im Laufe der Zeit.
Wie alles auf dieser Welt." Mensch, das sind doch nur junge Leute die im Urlaub ein bischen Spaß haben wollen.Habt ihr nicht gehört wie die gejuchzt haben!? Versteh garnicht warum ihr euch darüber aufregt ! __________________ |
#78
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Zitat:
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#79
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Bilder habe ich sogar vom Skipper, seinem "Freund" (???) und zwei minderjährigen Mädchen, die zeitweise dabei waren.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#80
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@Fred...Tja,solche mädels fängt man mit solchen Booten!Hast Du Dir denn die Ausweise zeigen lassen?von wegen minderjährig!vielleicht waren´s nur die Töchter....
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#81
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Zitat:
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#82
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Natürlich, das ist durchaus möglich, ich habe ja auch nichts bestimmtes angedeutet.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#83
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@wolf b..Klar doch !aber es passte grad so schön..Kommt eben immer auf die Sichtweise des Betrachters an.Aber schön das es Dir gleich aufgefallen ist
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#84
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Zitat:
Hallo alex , deine Info über die Maut ist so nicht Richtig. Die Grenze für LKW und WoMob liegt bei 3,5 t und wird nach Achsen bemessen. Tarife Nutzfahrzeuge Maut Gemäß der gültigen EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG können Straßenbetreiber, wie die ASFINAG, Benützungs- und Mautentgelte einheben. "Die gewogenen durchschnittlichen Mautgebühren müssen sich an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den Ausbau des betreffenden Verkehrsnetzes orientieren" (EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG, Artikel 7, Abs. 9). Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und einer international besetzten Arbeitsgemeinschaft wurde ein einfaches System entwickelt, das dem Verursacherprinzip Rechnung trägt: Die stärkere Beanspruchung der Straßen durch mehrachsige Fahrzeuge führt zu einer Staffelung der Tarife in drei Kategorien: Fahrzeuge mit 2 Achsen bezahlen 0,155 Euro/km (Kategorie 2), Fahrzeuge mit 3 Achsen 0,217 Euro/km (Kategorie 3) und Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen 0,3255 Euro/km (Kategorie 4). Diese System ist einfach und fair: jedes Fahrzeug bezahlt je nach Beanspruchung der Straße. Die Regelung betrifft Lkw, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt. Neue Mauttarife (gültig ab 1. Juli 2007): - Alle Angaben exkl. 20 % USt Sondermautstrecken Gruß Gert |
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