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  #76  
Alt 13.06.2008, 21:52
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Dann bist Du in den Niederlanden.

Und die niederländische Politie hat da immer noch ihre eigenen Vorstellungen und was dann gilt kannst Du im Wateralmanak nachlesen.

Und damit Du Dich nicht rausreden kannst, mußt Du den dort an Bord haben.
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  #77  
Alt 13.06.2008, 22:11
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boneman boneman ist offline
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Das war nicht ganz ernst gemeint, ich hätte noch einen setzen sollen, sorry.

Gruß

Andreas
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  #78  
Alt 13.06.2008, 22:13
Benutzerbild von quaelgeist
quaelgeist quaelgeist ist offline
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Standard ...als Gefallen fuer Sabine

In den Niederlanden muss ein "Bootsfuehrerschein Binnen // Kleiner Fuehrerschein" vorhanden sein um ein Boot mit einer Laenge ueber 15m oder einer moeglichen Geschwindigkeit ueber 20km/h fahren zu duerfen. Das ist so seit Jahren und wird sich wahrscheinlich nicht so schnell veraendern. Im Ausland sind die Anforderungen an einen Fuereschein meist viel strenger. Bisher konnten die Niederlande mit anderen Laendern vereinbaren, dass fuer niederlaendische Wassersportler, die in diesen Laendern fahren wollen, die niederlaendischen Regeln auch dort gelten.

Dadurch ergab sich die seltsame Situation, dass ein Deutscher in Deutschland mit einem 10m Boot einen deutschen Fuehrerschein noetig hatte, waehrend ein Niederlaender in Deutschland mit dem gleichen Boot keinerlei Papier benoetigte. Das veraendert sich nun.

Uebrigens gilt das Erfordernis eines ICC natuerlich nur dann, wenn in dem entsprechenden Land eine Fuehrescheinpflicht gilt. Auslaender, die in die Niederlande kommen, haben nur dann ein ICC noetig, wenn ihr Schiff laenger ist als 15m oder schneller als 20km/h.

Umgekehrt muessen Niederlaender nur ein ICC haben, wenn sie in Deutschland ein Boot fahren mit einem Motor mit mehr als 3.68kw.

* * *
Anmerkung: Ausser als Gefallen mache ich das vor allem, damit Interessierte an Bootsfahren in NL nicht durch nervoese Verbands- und Schulvertreter irritiert werden. Oder gar BFF Beitraege (gleichzeitig war das aber auch -versprochen- mein letzter Beitrag indiesem Strang).
* * *

In Nederland moet je een Klein Vaarbewijs hebben als je met een schip wil varen dat meer dan 15 meter lang is of sneller kan varen dan 20 km per uur. Dat is al jaren hetzelfde en zal niet snel veranderen. In het buitenland zijn de eisen aan het hebben van een Vaarbewijs meestal veel strenger. Tot nu toe heeft Nederland met andere landen af kunnen spreken dat voor Nederlandse watersporters die in die landen willen varen, de regels van Nederland gelden (zie boven). Daardoor bestond de rare situatie dat bijvoorbeeld in Duitsland een Duitser met een motorboot van 10 meter een Duits vaarbewijs nodig had, terwijl een Nederlander in Duitsland met eenzelfde boot geen enkel papier hoefde te hebben. Dat is nu aan het veranderen.

Overigens geldt die eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Andersom hebben Nederlanders in bijvoorbeeld Duitsland (binnenwater) alleen een ICC nodig als ze een motor met meer dan 3,68 kW vermogen hebben.

Quelle: http://www.westergo.watersportverbon...ws/nieuws.html[/quote]
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  #79  
Alt 15.06.2008, 07:23
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen

In den Niederlanden mußt Du einen kleinen Fahrbeweis haben, wenn Du mit einem Schiff fahren willst das länger als 15 m oder schneller als 20 km/h ist.
Würde dann nicht ein Niederländer für mehr als 5 PS hier auch einen Schein brauchen müssen...
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  #80  
Alt 15.06.2008, 14:50
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Würde dann nicht ein Niederländer für mehr als 5 PS hier auch einen Schein brauchen müssen...

Genau!

Und das steht auch da. Und quälgeist hat das auch so übersetzt.
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  #81  
Alt 18.12.2009, 08:03
praktikus praktikus ist offline
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Standard Schicke Diskussion Führerschein Ja oder nein?

moin, auch wenns schon etwas länger her ist möchte ich doch mal meine freude über diese endlose Diskussion ausdrücken....
Ich habe genau das problem gehabt. 9 m verdränger mit 40PS in NL (Maas also BINNEN) gekauft. Frage Führwerschein? Da wirds mir echt schwindelig. Nichts ist so gefährlich wie ein gesundes Halbwissen! Aber mal im ernst: wer sich für mehrere Tausend Teuros ein Boot kauft und Liegeplatzgebühren in Höhe eines schicken Urlaubs leistet, macht sich Gedanken über einen führerschein, der für weit unterhalb 500 euro zu bekommen ist, wenn man den IQ besitzt eine Banane zu schälen und genug Selbstdisziplin zum lernen aufbringt? Ist lächerlich. Ich habe jedenfalls Vernunft walten lassen und den SFB Binnen letzte Woche bestanden. Fakt ist, dass eine Deutsche Versicherung euch im Schadenfall auflaufen lässt, wenn ihr keinen Fahrschein habt. Das ist so und wer es besser meint zu wissen mag sich gern weiter aus dem Fenster lehnen.
Schönes Fest miteinand
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  #82  
Alt 18.12.2009, 08:30
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islandhopper islandhopper ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Nein....

Gruß
Willy
Korrekt!

Schau mal hier, hatten wir schon!
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Gruß Georg
www.rk-awacs-geilenkirchen.de
Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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  #83  
Alt 18.12.2009, 20:42
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von praktikus Beitrag anzeigen
moin, auch wenns schon etwas länger her ist möchte ich doch mal meine freude über diese endlose Diskussion ausdrücken....
Ich habe genau das problem gehabt. 9 m verdränger mit 40PS in NL (Maas also BINNEN) gekauft. Frage Führwerschein? Da wirds mir echt schwindelig. Nichts ist so gefährlich wie ein gesundes Halbwissen! Aber mal im ernst: wer sich für mehrere Tausend Teuros ein Boot kauft und Liegeplatzgebühren in Höhe eines schicken Urlaubs leistet, macht sich Gedanken über einen führerschein, der für weit unterhalb 500 euro zu bekommen ist, wenn man den IQ besitzt eine Banane zu schälen und genug Selbstdisziplin zum lernen aufbringt? Ist lächerlich. Ich habe jedenfalls Vernunft walten lassen und den SFB Binnen letzte Woche bestanden. Fakt ist, dass eine Deutsche Versicherung euch im Schadenfall auflaufen lässt, wenn ihr keinen Fahrschein habt. Das ist so und wer es besser meint zu wissen mag sich gern weiter aus dem Fenster lehnen.
Schönes Fest miteinand
herzlich glückwunsch zum führerschein und harte worte wirfst du hier in die runde.

mit deinem papierchen kannst du noch lange nicht fahren. kannst aber im notfall damit um hilfe winken. theorie und praxis liegen weit auseinander. aber das muß ich dir ja nicht sagen. du weißt ja selber was du praktisch machen musstest für deinen führerschein. und auch eine deutsche versicherung bezahlt im schadenfall. da hier kein führerschein vorgeschrieben. ausser es ist anders angegeben.
viel spaß auf dem wasser. nichts ist gefährlicher wie ein überheblicher führerscheinneuling.

seit wann ist eine Peerenboom 660 9m ?
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  #84  
Alt 20.12.2009, 08:45
praktikus praktikus ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
herzlich glückwunsch zum führerschein und harte worte wirfst du hier in die runde.

mit deinem papierchen kannst du noch lange nicht fahren. kannst aber im notfall damit um hilfe winken. theorie und praxis liegen weit auseinander. aber das muß ich dir ja nicht sagen. du weißt ja selber was du praktisch machen musstest für deinen führerschein. und auch eine deutsche versicherung bezahlt im schadenfall. da hier kein führerschein vorgeschrieben. ausser es ist anders angegeben.
viel spaß auf dem wasser. nichts ist gefährlicher wie ein überheblicher führerscheinneuling.

seit wann ist eine Peerenboom 660 9m ?
Schade, hatte eigentlich gehofft, dass das hier ein Forum ist, indem man auch mal seine Meinung sagen kann. Warum springst Du mir denn direkt ins Gesicht? Die Diskussion ging , wenn ichs mir richtig überlege doch eigentlich um Führerscheine und nicht darum ob "ich Boot fahren kann" ?
Das mit dem Führerscheinneuling ist nett gesagt, allerdings würd ich gern wissen, wer oder was dir
1. sagt , dass ich Führerscheinneuling bin (vom SFB-Binnen abgesehen)
2. das recht gibt Führerscheinneulinge derart arrogant abzukanzeln
zumindest hat sich ein führerscheinneuling mit lichterführung,Schallsignalen und Ausweichregeln beschäftigt( oder sollte es zumindest mal gesehen haben)
3. So eine (gefährliche und dumme Äußerung) abzulassen.(Ok meine genauso Dumme Anmerkung mit dem IQ nehme ich natürlich zurück und entschuldige mich auch bei Allen dafür)
Jedenfalls träum Du mal schön mit Deinem umfassenden Wissen um die (deutsche) Rechtsprechung und die Abmaßungen von Booten weiter und verunsichere Neulinge weiter. Ich für meinen Teil mag es eigentlich nicht und habe es auch nicht nötig mich von Dir so angiften zu lassen. Mein Komentar war eigentlich nicht böse gemeint und wenn Deine Antwort hier allgemein üblich ist, ärgert mich eigentlich schon die zeit , die ich für das Anmelden verbraucht habe. Ich hoffe und glaube aber immer an das gute im Menschen.
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  #85  
Alt 20.12.2009, 11:18
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ToDi ToDi ist offline
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@ Praktikus (ein "richtiger" Name wäre schön )

wie man in den Wald hereinruft, so schallt es hinaus

keinen Schein zu haben heißt nicht, dass man keine Ahnung hat.


Die Frage, ob und inwieweit man in NL einen Führerschein braucht, war schon lange geklärt. Und die Versicherungsfrage ist wieder eine ganz andere ...
Aber schön, dass du uns mitgeteilt hast, dass du jetzt auch einen SpoBo See hast.

Mir sind allerdings Niederländer lieber, die zwar keinen Schein haben, aber fahren können als Deutsche, die einen haben, aber keine Ahnung vom Bootfahren haben.
Wenn du diese Aussage bezweifelst, fahr mal in der (deutschen) Ferienzeit nach NL
__________________
Gruß Thomas
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  #86  
Alt 20.12.2009, 13:41
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von praktikus Beitrag anzeigen
Schade, hatte eigentlich gehofft, dass das hier ein Forum ist, indem man auch mal seine Meinung sagen kann. Warum springst Du mir denn direkt ins Gesicht? Die Diskussion ging , wenn ichs mir richtig überlege doch eigentlich um Führerscheine und nicht darum ob "ich Boot fahren kann" ?
Das mit dem Führerscheinneuling ist nett gesagt, allerdings würd ich gern wissen, wer oder was dir
1. sagt , dass ich Führerscheinneuling bin (vom SFB-Binnen abgesehen)
2. das recht gibt Führerscheinneulinge derart arrogant abzukanzeln
zumindest hat sich ein führerscheinneuling mit lichterführung,Schallsignalen und Ausweichregeln beschäftigt( oder sollte es zumindest mal gesehen haben)
3. So eine (gefährliche und dumme Äußerung) abzulassen.(Ok meine genauso Dumme Anmerkung mit dem IQ nehme ich natürlich zurück und entschuldige mich auch bei Allen dafür)
Jedenfalls träum Du mal schön mit Deinem umfassenden Wissen um die (deutsche) Rechtsprechung und die Abmaßungen von Booten weiter und verunsichere Neulinge weiter. Ich für meinen Teil mag es eigentlich nicht und habe es auch nicht nötig mich von Dir so angiften zu lassen. Mein Komentar war eigentlich nicht böse gemeint und wenn Deine Antwort hier allgemein üblich ist, ärgert mich eigentlich schon die zeit , die ich für das Anmelden verbraucht habe. Ich hoffe und glaube aber immer an das gute im Menschen.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
so wie du deine meinung gesagt hast, habe ich auch die meine gesagt. ich habe nichts gegen führerscheine. habe selbst eine ganze menge davon.
vom binnen zum see über matrosen buch ( noch 200 tage auf see dann kapitän)
schau dir mal deine aussage an. und dann die meine. in der habe ich dir nur mit den selben worten mitgeteilt, das dir ein führerschein zwar erlaubt zu fahren, aber man dadurch noch lange keine erfahrung hat.

zu1: du hast es selber gesagt

zu2: fast jeder hat sich damit beschäftigt der aufs wasser geht. oder ist damit aufgewachsen.

zu3: gefährlich und dumm? mhhh dumm ist der der dummes tut

glaub mir das ich mich recht gut mit deutscher rechtsprechung auskenne. und mit booten hier wird kein neuling verunsichert oder angegiftet. aber wenn man so austeilt wie du, muß man auch einstecken können. trotzdem herzlichen glückwunsch zum führerschein.
ich glaube auch in das gute im menschen, darum immer eine handbreit rotwein in der bilge.

Geändert von Leafde (20.12.2009 um 16:30 Uhr)
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  #87  
Alt 20.12.2009, 16:13
praktikus praktikus ist offline
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OK ich glaub ich habs verstanden
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  #88  
Alt 07.04.2011, 09:17
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, wer dieser User ist, aber das stimmt so natürlich nicht. Zumal er oder sie sich wohl doch nicht sooo gut auskennt: dann was ist ein Boot "unter 10T"
Unabhängig davon, daß ein 4,20er Schlauchi mit 8PS Motor durchaus 20km/h und schneller fahren kann.
Einen irgendwie gearteten Zusammenhang zwischen dem Land der Registrierung eines Bootes und erforderlichen Führerscheinen gibt es definitiv nicht.

Groetjes

Matthias.
Ganz einfach, Deutsche Flagge Deutsche Bestimmungen gilt auch in den Niederlanden. Bis 15 To. Binnenschein.
Grüße
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  #89  
Alt 07.04.2011, 09:41
Benutzerbild von d. schröder
d. schröder d. schröder ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Leider ist es wirklich so, das ein Deutescher im Ausland auf einem in Deutschland regestrierten Boot/Schiff die Führerscheine braucht, die auch in Deutschland vorgeschrieben sind. Nachlesen kann man das in der europäischen Vereinbarung ECE 40. Ob das nach deutschem Recht dann vorliegende Vergehen (führen eines Fahrzeuges ohne Befähigungsnachweis) dann auch in dem entsprechenden Land geahndet wird, ist eine andere Sache. Spätestens bei einem Unfall aber, wird die Versicherung sich sehr genau nach den entsprechenden
(und vorgeschriebenen) Führerscheinen erkundigen.

Nähere Informationen dazu gibt auch die Waschpo Duisburg Abt.3
Tel: 02066/228-0
Exakt so ist es und auch noch gut für jeden verstänlich erklärt. Grüße
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  #90  
Alt 07.04.2011, 09:58
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Zitat:
Zitat von quaelgeist Beitrag anzeigen
Ich glaub ja vieles und sehe die ganze Situation rund um die Fuehrerscheine recht entspannt und finde es lustig, dass eine Verbesserung durch die EU eigentlich zu einer Verkomplizierung fuehrt. Meine Einschaetzung -und so moechte ich das gewertet haben, bin kein Anwalt- steht ja oben.

Das man in den NL bei nettem Ton auch ne fuenf gerade sein laesst - nur so nebenbei (ich wohne hier seit 2000 )

Aber ich waere extrem vorsichtig irgendeinem nicht-deutschen Behoerdenvertreter in NL oder UK (die fallen mir so als erstes aus eigener Erfahrung ein, aber das gilt eher ueberall) irgendetwas von deutschem Hoheitsgebiet auf deinem Boot zu erzaehlen (solange du dich innerhalb "ihres Hoheitsgebietes" befindest).

Ich meine das gilt nur fuer Botschaften und Kriegsschiffe .

nur so meine Empfehlung...
Moin
Da bist Du aber gewaltig im Irrtum. Egal wie groß das Schiff ist. In Deutschland registriert und Deutsche Flagge Deutsches Hoheitsgebiet, WELTWEIT.
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  #91  
Alt 07.04.2011, 12:32
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Schön dass es hier wieder losgeht - und gleich mit geballtem Expertenwissen
Gesetzestexte folgen sicherlich sofort.
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  #92  
Alt 07.04.2011, 13:51
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
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Na hier war doch schließlich 1,5 Jahre Ruhe im Trööt. Da wird es doch wieder Zeit, die Diskussion wieder zu beleben.
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #93  
Alt 07.04.2011, 16:55
Leafde Leafde ist offline
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ich schmeiß mich weg
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  #94  
Alt 08.04.2011, 18:11
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Moin
Da bist Du aber gewaltig im Irrtum. Egal wie groß das Schiff ist. In Deutschland registriert und Deutsche Flagge Deutsches Hoheitsgebiet, WELTWEIT.
Ich bin zu faul zum Suchen, aber ich gebe Dir ein Beispiel.

Du liegst mit Deinem Kahn und einer deutschen Flagge sagen wir mal in hmmm, Ägypten im Hafen und rauchst gemütlich einen Joint. Ist ja in Deutschland nicht strafbewehrt. Und dem freundlichen ägyptischem Polizeibeamten erzählst Du dann, das Du Dich ja auf Deutschem Hohheitsgebiet befindest.

Ich mache dann ein Foto von Dir, wenn Du aus dem Knast an die deutsche Botschaft und die UNO schreibst
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  #95  
Alt 08.04.2011, 18:21
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Ganz einfach, Deutsche Flagge Deutsche Bestimmungen gilt auch in den Niederlanden. Bis 15 To. Binnenschein.
Grüße
Und im übrigen ist zur Zeit der Führerschein nicht nach Verdrängung, sondern nach Länge begrenzt.

Ich darf Dir versichern, dass Du mit Deinem Führerscheinen in einem anderen Land nur dann willkommen bist, wenn es für die gegenseitige Anerkennung auch eine Rechtsgrundlage gibt.
Ich würde nicht darauf wetten, dass Du in zB Neuseeland mit dem deutschen FS fahren darfst (obwohl ich es mir sehr wohl vorstellen kann). Ob aber irgendwo in Schwarzafrika jemand mal die Mühe gemacht hat, mit dem deutschen Staat über die gegenseitige Anerkennung von FS zu verhandeln...

Es ist und bleibt nationales Recht, auch wenn vielleicht EU-Normen eine gegenseitige Anerkennung nahelegen/vorschreiben/Überführung ins nattionale Recht vorsehen.

Wie gut das klappt, kannst Du ja am englischen Funkschein sehen.
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  #96  
Alt 08.04.2011, 22:23
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Zitat:
Zitat von d. schröder Beitrag anzeigen
Ganz einfach, Deutsche Flagge Deutsche Bestimmungen gilt auch in den Niederlanden. Bis 15 To. Binnenschein.
Grüße


der führerschein wird hier anerkannt.


nur

hier sind boote bis 15m und 20km/h führerscheinfrei !!!!!!!!!!!!!!!!!!


und ja bei all dem fachwissen. die tonnageregelung besteht schon seit jahrzehnten nicht mehr.

grüße aus dem jahr 2011
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  #97  
Alt 08.04.2011, 23:27
Wepi Wepi ist offline
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Das muß ein schlimmer Virus sein, der nun zum selben Unsinn mit denselben albernen Argumenten (Deutsches Hoheitsgebiet/ Deutsches Führerscheinrecht in Nl u.ä.) führt.
Inzwischen hatten doch einige klar (u.a. mit Hilfe einer deutschen Übersetzung der NL-Vorschriften) geklärt, dass auch für Deutsche (mit deutschem Boot) in NL gilt, dass für Boote unter 15m Länge und einer Höchstgeschwindigkeit unter 20km/h in NL kein Führerschein vorgeschrieben ist.
Das Aufwärmen der alten, falschen Behauptungen ist einfach lächerlich! Wer Langeweile hat, sollte sich ein geeigneteres Betätigungsfeld suchen.
Gruß
Wepi
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  #98  
Alt 11.05.2014, 21:55
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Zu diesem Thema Führerschein möchte ich dann auch noch eine Frage stellen.
Ich fahre einen Verdränger(Liegeplatz NL,unter deutscher Flagge)und habe den SBF Binnen. Darf ich damit die Oosterschelde befahren ?
Vielen Dank schon eimal für die zahlreichen Antworten.
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  #99  
Alt 12.05.2014, 14:02
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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SBF ist nur fur Schiffe die 15kmh+ machen konnen oder L > 20m.
Und est gibt nicht viele Verdranger in jene Klasse.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #100  
Alt 02.05.2015, 03:49
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....ich glaub es geht schon wieder los....das darf doch wohl nicht wahr sein..... da da da ....

Spaß
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