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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Hallo KWO,
im Bereich der SeeSchStrO gibt es zwar auch den Begriff der "Backbord/Steuerbord-Seite des Fahrwassers", die ortsfest mit dem Betonnungssystem verbunden ist. Allerdings beziehen sich sämtliche Fahrregeln in den KVR und in der SeeSchStrO immer nur auf die "Linke/Rechte Fahrwasserseite", und zwar in der jeweils eigenen Kielrichtung gesehen. Und nur diese ist im allgemeinen Sprachgebrauch an Bord relevant *). Deswegen gibt es ja die genannte Verwirrung zwischen den In-der-Regel-See-Fahrern und den Binnenfahren, die nur die festen Binnen(ufer)seiten kennen. Schau mal rein, z.B. ---> §22 SeeSchStrO. Gruß Tilo *) jedenfalls habe ich es so gelernt und alle anderen, die ich bisher kennengelernt habe, auch. War das bei Dir als Kapitän/Lotse auf -eben auch - SeeSchStr (lt. Deinem Profil) anders? |
#77
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Wenn ihr mal zufällig in meine Gefilde kommen solltet und euch bei der Begegnung mit nem 180m langen Schubverband mit gezeigter blauer Tafel euch immer noch nicht sicher sein solltet was jetzt "Berg- o. Talfahrt", "rechtes o. linkes Ufer", "Nord- oder Südseite", "Steuerbord o. Backbord" ist, sagt bitte rechtzeitig Bescheid.
Dann hol ich schon mal Rettungsringe, Erste-Hilfe Kasten und Havariehandbuch raus. ![]() ![]() ![]() ![]() |
#78
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Es ist eigene Blödheit des Sportbootfahrers gewesen, wenn er versucht hat sich zwischen Frachter und Fahrgastschiff durchzuquetschen. Zumal rechts noch satt Platz war (vorausschauende Fahrweise!). Basta. Ich kann nun auch nichts anderes sagen, als da der Gesetzestext hergibt. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#79
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also, ..scheint die rechtslage doch geklärt......
1. tafel durfte gesetzt werden 2. jedoch raum muß vom großen dem falschafhrer gelassen werden.......(!) 3. kleinfahrzeug hätte tafel vollkommen ignorieren müssen! zur praxis...... tafel wird auch gegenüber klfz gesetzt.....(nicht als weisung, als bitte..) es stellt sich eine übung ein.......(man ist ja zuvorkommend...) das im x wiederholungsfall zu falschem verhalten des kleinfz führt..... und dem großen ein manöver abfordert......hmmmmmm Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge ....., müssen...... allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen; sie können nicht verlangen, dass diese ihnen ausweichen. --sollte das in der ausb. nicht deutlicher gemacht werden?? |
#80
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Leute, ihr könnt Euch drehen und winden wie ihr wollt, Kleinfahrzeuge haben mit der "blaue Tafel-Geschichte" nix am Hut. Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#81
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Zitat:
![]() Es ging doch die ganze Zeit ausschließlich um die Wasser/Land-Abgrenzug und nicht um Fahrregeln nach KVR oder SeeSchStrO. Ich bin fest davon überzeugt, daß einige jetzt noch verwirrter sind. Ich war froh da halbwegs Ordnung in die Verwirrung gebracht zu haben. Zitat:
![]() Benenne mir eine Stelle wo ich hier in diesem Beitrag etwas unrichtiges behauptet habe! Nicht hier polemisieren, sondern konkret werden! Komm mir jetzt aber nicht mit solchen Sätzen wie "Ich dachte Du hättest gemeint....." Leute bleibt doch mal auf dem Teppich. So lange man hier sachlich bleibt, mache ich ja noch gerne mit. Nur mit Polemik kommen wir hier nicht weiter und spätestens in dem Moment steige ich aus, weil es keinem mehr etwas bringt. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#82
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![]() ![]() ergo........mein verhalten zukünftig....... x blaue tafel ignorieren x sollte ich den eindruck haben, dass sie nur MIR gegenüber gesetzt wurde....entscheide ich mich im einzelfall nach beurteilung der gesamten umgebenden situation....ggf.auch für die BITTE... ..ich denke, dass forum/fachmeeting war nicht umsonst..... ![]() |
#83
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![]() [schnipp] Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#84
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Was lernen wir aus der Diskussion: Hebel auf den Tisch und so schnell zwischen den MS durch das diese Manövrieren könnten wie sie wollten und doch nicht behindert werden würden!
*Kleiner Scherz um die erhitzten Gemüter zu kühlen*
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#85
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"Selbst sogar wenn er gepennt hat ist das juristisch nicht zu beanstanden. "
Das man binnen auf Wache pennen darf, find ich gut! "Wußten Sie schon, daß bei Sportschiffern die Größe der Kapitänsmütze im umgekehrten Verhältnis zu den navigatorischen Fähigkeiten steht?" Da ich keine Käptnmütze trage und sie daher als unendlich klein angenommen werden darf, müßte ich folgerichtig in navigatorischer Hinsicht ein Genie sein, dass finde ich sogar noch besser! So schnell ducken vor dem Radiergummi... Kai |
#86
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Ähem...
Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt (diese aber zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt), ist sogar eine der offiziellen Prüfungsfragen/-antworten für den SBF Binnen. Zumindest anno 1991. Ansonsten werden in dem damaligen Standard-Lehrbuch (für Segler)Kleinfahrzeuge in lockerer Abwechslung mal von Berufsschiffen, gewerblichen Schiffen, allen Fahrzeugen und der Großschifffahrt unterschieden... Zumindest das mit der Winterlektüre ist keine schlechte Idee. Dann aber lieber gleich die "echten" XY-Ordnungen. Gruß Tilo PS: Auch wenn ich das nicht mehr wußte (wie gut, dass es das BF gibt!): ich kaufe mir trotzdem keine Prinz-Heinrich-Mütze! ![]() Oder zählt die auch nicht als Kapitänsmütze? |
#87
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![]() Bei der Ausbildung, war § 6.04 Absatz 3 u. 5 der BinSchStrO ein Thema , mit der Begründung,du mußt ja wissen , was so ein Großer vorhat und wie er sich verhält und wie du dich zu verhalten hast. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#88
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![]() Zitat:
Mal schauen was die "Großen" dann machen?! ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#89
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![]() Oder mach ein Schild an deine lila Flunder --- Länge 20m --- ![]() Gruß UWE
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#90
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Ich setze eine! Oder ist das der Punkt zwischen "Großen" und "Kleinen"? Das setzen einer Tafel oder das befolgen?! ![]()
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#91
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14. "Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot. Cyrus, die meine ich nicht, mit Großen meine ich die Anderen ![]() Ich komm nicht drauf,aber gleich wird mir geholfen. Gruß UWE
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#92
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Ich vermute dein Wissen, welches nicht unerheblich (das ist wirklich ernst gemeint) ist, hast Du aus der Praxis und gesammelter beruflicher Erfahrung. Oft werden aber -und das ist verständlich- die Texte dann leider einseitig ausgelegt. Die lange Diskussion hier zeigt mir, das Du keinerlei Spielraum und Auslegung für Kleinfahrzeuge zuläßt. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass ein Fahrzeugführer, ähnlich dem Straßenverkehr, sich so verhalten muss, das kein anderer gefährdet wird. Es dürfte doch wohl egal sein ob Schiff oder Auto. Ich darf mir keine durch Gesetzestexte zugestandene Vorfahrt erzwingen. Ein ähnliches Thema hatten wir vor kurzem mit den Kapitänen der Straße. In deiner Rechtssprechung gibt es aber nur schwarz und weiß und Kleinfahrzeuge werden zum "Freiwild". Eigentlich das falsche Wort, da sie ja nicht gejagt werden, aber mir fällt gerade kein besseres ein. Deiner Meinung nach ist das ausschließlich ihr Problem, dass sie das gleiche Wasser benutzen wie Fahrzeuge. Und Du hilftst nicht gerade dabei Fahrzeuggruppen und damit auch ihre unterchiedlichen Nutzungsinteressen näher zu bringen.
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Gruß, Thomas |
#93
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Ich sagte eben bereits: der Satz "Gilt nicht für Kleinfahrzeuge" ist in der Tat so eindeutig und unmissverständlich, so daß er dort echt keinerlei Spielraum und Auslegung für Kleinfahrzeuge zuläßt. Zitat:
Da ist eine ganz breite Straße. Du fährst da schön rechts mit Deinem Pkw. Von weitem kommt Dir ein Lkw entgegen, der gerade von einem Bus überholt wird. Der Busfahrer gibt zur Zeit des Überholens irgend ein Sichtzeichen mit dem Du absolut nichts zu tun hast. Von dem Du auch wissen solltests, daß Du damit nichts zu tun hast. Du kennst nun die Regeln bezüglich des Sichtzeichens nicht und ziehst nun aus Verwirrung plötzlich auf die linke Straßenseite rüber, um Dich (warum auch immer) zwischen Lkw und Bus durchzuquetschen. Im letzten Moment erkennst Du dann, daß das nicht geht und ziehst dann wieder rechts rüber. Kannst Du da den Busfahrer für Deine Schusseligkeit verantwortlich machen? Oder sag mir was der Busfahrer da falsch gemacht hat. Ich denke mal das da wohl die Gefährdung vom Pkw-Fahrer ausgegangen ist und Lkw- und Busfahrer einen Grund zum Kopf schütteln und zum Schimpfen hatten. Hier hat sich überhaupt keine Vorfahrtfrage gestellt, wobei da diese auch nicht irgend einer der Beteiligten erzwingen konnte! ![]() Zitat:
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#94
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In § 6.04 heißt es "Sie dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei denn, dass die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren zu lassen."
Das heißt ganz eindeutig, dass die blaue Tafel spätestens dann zu verschwinden hat, wenn der Dampfer so weit nach rechts zieht, dass da keiner mehr vorbeipasst. Und das völlig unabhängig davon, ob es Gegenverkehr gibt oder nicht (Es gab je keinen Gegenverkehr - ein Kleinfahrzeug ist ja ein NICHTS). Im übrigen: Das Ganze spielte sich bei ausreichendem Abstand ab, so dass von Gefährdung keine Rede sein kann.
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Gruß Heinz-Dieter |
#95
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@KWO: Bei Blödheit, Bullschitt und irgendwelchen umgekehrten Verhältnissen ....
kann ich nur sagen: "Bis hierhin vielen Dank." ![]()
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Gruß, Thomas |
#96
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als "einzelne Weissmütze", die ich übrigens nicht habe ( ![]() Die Ausnahmevorschrift betr. Kleinfahrzeuge, § 6.02, lautet in Abs. 2.: Die §§ 6.03a, 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, [...] gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. ... § 6.03 (Begegnen) ist also von dieser Ausnahme nicht erfasst; damit auch nicht § 6.03 Abs 3. : Beim Begegnen ... dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstosses ausschliesst, ihren Kurs nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstosses herbeiführen könnte. der also eine überraschende (bereits potentiell gefährdende) Kursänderung in der Begegnung verbietet. In dem von h-d erwähnten Fall durfte also der PassSchiffführer den Kurs nicht (mehr) ändern, völlig unabhängig davon, ob ihm ein Kleinfahrzeug oder ein "sonstiges" Fahrzeug entgegen kam. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Situation bereits konkret gefährdend war. Das hat also nichts mit der Frage zu tun, dass für den Kleinfahrzeugführer die Blaue Tafel nicht galt! Nun gilt also § 6.04 zwar nicht für Kleinfahrzeuge (die fahren eben keine Blaue Tafel). Adressat ist "das Fahrzeug", das nicht Kleinfahrzeug ist. Deswegen muss sich der Fahrzeugführer der "Nicht-Kleinfahrzeuge" aber gleichwohl an § 6.04 auch insoweit halten, wie es ihm untersagt ist, die Blaue Tafel auch bei "Nichtgebrauch" stehen zu lassen. Tut er dies nicht, so schafft er eine unklare Verkehrssituation gegebenenfalls auch gegenüber dem Kleinfahrzeug, weil dessen Führer davon ausgeht, dass das die Tafel führende Fahrzeug einem anderen ( nicht dem kleinen) Fahrzeug die Steuerbordseite zur Passage zuweist und jedenfalls nicht wieder vor dessen Passage nach bb drehen wird. Gegenüber dem Kleinfahrzeug gilt also zur Vermeidung der unklaren Verkehrslage gemäss § 1.04 Binnenschifffahrtsstrassenordnung: Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschiffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere die Gefährdung von Menschenleben, die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern, die Behinderung der Schiffahrt zu vermeiden und jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern. , auch wenn durch die Blaue Tafel dem Kleinfahrzeug eine Passierseite nicht zugewiesen wird! Im Falle einer Kollision in dem von h-d beschriebenen Fall hätte der "Nicht-Kleinfahrzeugführer" auf jeden Fall eine Mithaftung am Schadenseintritt.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#97
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cyrus........hat diesen tread eröffnet.......
.die meinungen scheinen mir jetzt doch ausreichend breit dargelegt und auch ausdiskutiert zu sein...... den "PUNKT" würde in einem gerichtsfall wohl die "auslegung" durch den richter ergeben.... ..die hier im forum so oft zitierte positive umgangsform sollte jetzt nicht weiter strapaziert werden..... ![]() ...cyrus..was meinst DU.......kannst du deinen traed mit sattem und zufriedenem grinsen jetzt schließen....?? ![]() |
#98
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Ich überlasse KWO das Schlußwort...
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#100
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@ventum
Ich sehe das auch so. Vor Manöver Tafel raus, nach Manöver Tafel rein, dann wissen auch Alle, was läuft. @all Bei Vorbeifahrt binnen an den einst "so blühenden Industrielandschaften" des Ruhrgebietes weiche ich schon aus einem gewissen Empfinden von Mitleid gegenüber der Berufsschifffahrt frühzeitig aus. ![]() ![]()
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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