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  #76  
Alt 16.10.2003, 09:12
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Ich meine auch, dass alles, was mit Überführungskennzeichen etc. im Straßenverkehr bewegt wird, zumindest eine Chance auf Zulassung haben sollte, sprich: definitiv nicht zulassungsfähige Fahrzeuge kriegen auch kein Kurzzeitkennzeichen. War jedenfalls die telefonische Aussage unseres Straßenverkehrsamtes seinerzeit, als wir den DDR-LKW-Trailer mit Auflaufbremse überführen wollten (inzwischen ist nur noch Druckluftbremse zulässig).

Und: selbst mit Kennzeichen dürfen meines Wissens Anhänger / Fahrzeuge bei der Überführung nicht beladen sein (Quelle unbekannt, kann ein Gerücht sein). Ergo müsste man dann zumindest dann Boot wegretuschieren ...
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Andreas
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  #77  
Alt 16.10.2003, 09:59
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Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von Seestern
Und: selbst mit Kennzeichen dürfen meines Wissens Anhänger / Fahrzeuge bei der Überführung nicht beladen sein (Quelle unbekannt, kann ein Gerücht sein). Ergo müsste man dann zumindest dann Boot wegretuschieren ...
Ich glaube (meine zu Wissen) das was Du da beschreibst bezieht sich nur auf das sog. rote Kennzeichen (für Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zur Steigerung der Kauflust). Bei Kurzzeitkennzeichen darf das Fahrzeug m.W. schon bestimmungsgemäß genutzt werden. Beispiel: Sonst dürften ja im Pkw ausser dem Fahrer auch keine weiteren Leute mehr sitzen, wenn dieses ein Kurzzeitkennzeichen hat. Dem ist aber nicht so.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #78  
Alt 16.10.2003, 10:15
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moin
die rote nummer gibt es seit jahren nur noch für handel, handwerk, kfz-gewerbe als ständiges rotes kennzeichen.

kurzfistige rote kennzeichen gibt es nicht mehr.

le loup
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  #79  
Alt 16.10.2003, 10:29
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Bei Kurzzeitkennzeichen ist die Einschränkung das kein gewerblicher Transport / Beförderung durchgeführt werden darf.

Ulf
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  #80  
Alt 16.10.2003, 11:07
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Zitat:
Zitat von Ulf HL
Bei Kurzzeitkennzeichen ist die Einschränkung das kein gewerblicher Transport / Beförderung durchgeführt werden darf.

Ulf
Aber genau dafür habe ich das beantragt und bekommen.

Zur Überführung des damals vor zwei Tagen in den Niederlanden gekauften Trailers samt draufliegenden Bootes nach Deutschland.

Für die deutsche Versicherung war die grüne Karte kein Problem, da der Trailer bereits in den Niederlanden (ich schätze mal wegen der EU)zugelassen war.

Für das Straßenverkehrsamt war es kein Problem, da die eine ABE hatten, zwr niederländisch aber halt Nachbarn.

Lediglich für den Transport in den Niederlanden selbst war es eine Graufahrt -laut Aussage Straßenverkehrsamt-, da die niederländische Polizei "manchmal" keine deutschen Kurzkennzeichen akzeptieren würden. Ich solle doch das niederländische dran lassen. Das ging aber nicht, da der Trailer vom Verkäufer wohl abgemeldet war.

Obwohl ich die genaue Reglung der niederländischen Zulassung von Trailern und Anhänger nicht kannte, habe ich mir da keinen Kopf drum gemacht und dachte besser ist das zumindest, dass ich wenigstens ein deutsches Kennzeichen hatte.


Daher war mir
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  #81  
Alt 16.10.2003, 11:23
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Zitat:
Zitat von boatman
Zitat:
Zitat von Ulf HL
Bei Kurzzeitkennzeichen ist die Einschränkung das kein gewerblicher Transport / Beförderung durchgeführt werden darf.

Ulf
Aber genau dafür habe ich das beantragt und bekommen.
aber du hast den Transport nicht gewerblich durchgeführt sondern für eigene Zwecke, oder ? Das ist der Unterschied...
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  #82  
Alt 16.10.2003, 12:29
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Das ist richtig. Ich bin privater Dinge unterwegs gewesen.

So habe ich das aber auch bei Seestern interpretiert, da der Hänger ja ihm und nicht zur Zugmaschine gehörte.

Ich nehme mal an, dass die Zulassung dann auch sein Problem war und die des Spediteurs

Auch mein Bekannter wäre privat unterwegs.
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  #83  
Alt 21.10.2003, 12:50
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  #84  
Alt 21.10.2003, 16:59
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Zitat:
Zitat von boatman
Als Abschluss: Das Boot ist entgegen aller anraten direkt hinter dem LKW gezogen, aber wohlbehalten an seinem neuen Standort angekommen.
Und wie ist das angestellt worden? Erzähl mal Einzelheiten.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #85  
Alt 22.10.2003, 08:36
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Ich dachte das hätte man interpretieren können, aber vielleicht habe ich mich doch blöd ausgedrückt.

Ich weiss derzeit nur so viel: Es handelt sich um einen amerikanischen Trailer ohne Bremse, der direkt hinter den 7,49 to LKW gehängt wurde und dann über die Straße nach Hause gezogen wurde.

Werde wohl in der nächsten Woche mal Fotos davon sehen. Das Original sehe ich dann auf der Rückfahrt vom Ammersee. Vorher leider nicht.

Über die genaue Art des Trailers werde ich dann noch mal berichten.
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  #86  
Alt 22.10.2003, 09:18
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Standard Anhängerzulassung

Zitat:
Zitat von boatman
Ich dachte das hätte man interpretieren können, aber vielleicht habe ich mich doch blöd ausgedrückt.
Es interessiert (mich) hier eigentlich nur wie das zulassungsmässig (mit was für einem Kennzeichen usw.) gegangen ist. Das konnte man aus Deiner Kurzmitteilung nicht herausrausinterpretieren.

Mit freundlichem Gruß

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  #87  
Alt 22.10.2003, 09:23
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Ok, haste recht.

Er hat sich ein kurzfristiges Kennzeichen besorgt. Werde speziell in die Richtung noch mal nachbohren (Brief, Versicherung, sonstige Unterlagen)
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