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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Ich verstehe aber die ganze Diskussion nicht so ganz. Nur für Segler ist die LED-Technik wirklich interessant. Bei meinem Boot (<12 m) ist ein weißes LED-Licht (BSH-zugelassen auf der Mastspitze und eine 2-Farben-Glühlampen-Navigationsleuchte für den Motorbetrieb im Bug. Der AB hat eine Ladespule, da fällt der Stromverbrauch nicht ins Gewicht. Das hält meine Kosten im Rahmen und ich bin auf der sicheren Seite.
Bei Booten von mehr als 12 m sollten die Kosten doch nicht so sehr von Bedeutung sein. Viel schlimmer finde ich, das es so unterschiedliche Vorschriften im Binnen - und Seebereich gibt. Weiterhin ist es doch ärgerlich, das die Verwendung der Positionslichter unter Segel und Motor so unterschiedlich ist. Grüße Jürgen |
#77
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Zitat:
Moin moin Jürgen, es soll auch MoBo Fahren geben, die mal 2-3 Nächte in einer schönen Bucht ohne Landanschluss ankern.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#78
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Bei der Grunddebatte ging es darum, dass das Gerücht auf kam, der BSH hätte allgemein LED Technik zugelassen und es bedürfe bei Navilicht nicht mehr die BSH Baumusterkennzeichnung.
IMHO Es gilt:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#79
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@ Wepi : Ich wollte nur darauf hinaus, dass es keine Automatismen gibt, die es Ausländern erlauben hier Auto zu fahren. Alles ist geregelt. Ich kam drauf, weil jemand schrieb, dass dieser Fall nicht geregelt sei. Wie sind hier in Deutschland, da ist alles geregelt
@ All : Randfrage. Ich habe letztens irgendwo gelesen, dass man als Sportboot Binnen jetzt auch mit Seebeleuchtung fahren darf. Aber beis mich das Mäuschen, ich finde es nicht wieder. Das stand in irgend so einer Infobroschüre vom Bund. Kann jemand helfen ? |
#80
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Zitat:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#81
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Leider nein, da steht ja drin, dass Seeschiffe ab 1996 die Lichter führen müssen.
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#82
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Zitat:
Genaueres findest Du hier: http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=wepi Gruß Wepi
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#83
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Hi,
genau die Stelle in der Veröffentlichung habe ich gesucht. Ich habe schon damals "Danke" gedrückt, kann ich nur wiederholen. Gruß Andreas |
#84
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Jörg, kann es sein dass der von Dir zitierte FSR-Text in Post 72 sich nur auf die Leuchtmittel nicht auf komplette Leuchten bezieht?
Bei Leuchtmitteln lässt das BSH nur (theoretisch) beim Rundumlicht LED-Einsätze zu. (Was aber vor allem im Abstrahlwinkel der Sektoren begründet ist der bei Rundumleuchten entfällt.) Es gibt aber alle Positionslichter auch BSH zugelassen als Komplettleuchten. Dazu gibts auch eine Stellungsnahme des BSH. KVR und BSH Zulassung Die KVR nennt mW. nur Mindesttragweiten (Regel22) eine Anforderung an Zertifizierung nach BSH habe Ich in der KVR nicht gefunden. Für Zertifizierung nach KVR gibt es mW. auch div andere Siegel die überall ausser in D anerkannt sind-auch bei optisch ansprechenderen Leuchten. Diese Tragweiten werden zumindestens bis 20m z.B. von den Naviled erfüllt. Für über 20m wird das Angebot bei den vorgeschriebenen 5 SM Tragweite fürs Toplicht nach KVR dünn. Die Zertifizierungsforderung nach BSH ist in der SeeSchStrO zu finden, die aber nur für D gilt (§1). Aufgrund der Geltungsbereiche würde Ich vermuten dass international nur die Tragweite nach KVR zählt und kontrolliert wird, aber sobald deutsche Seeschiffahrtsstassen befahren wird eine Zertifizierung der BSH (oder nach dem EU Beschluss zum Abbau von Handelshemmnissen einer gleichgestellten Organisation) vorgeschrieben ist. Ich bin KEIN Segler und finde die LED Leuchten aufgrund des Stromverbrauchs (Batteriebetrieb) interessant. Habe allerdings lieber 50€ mehr für eine BSH-Zugelassene ausgegeben als mich Stundenlang durch unverständlich formulierte Texte zu kämpfen deren Verfassen man IMO allein für die Formulierungen kielholen müsste
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Gruß Andreas |
#85
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Du irrst, es gibt in der Tat auch BSH zugelassene Positions-, Dampfer und Hecklichter von einigen Firmen, wie z.B. hella, aquasignal und weitere..., die bekommt man bei allen h´gut sortierten Ausrüstern und auch hier im Forum...
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gregor |
#86
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Gregor,
die Aussage bezieht sich auf Leuchtmittel (vulgo Glühbirne). Es gibt ein (etwa 90 Euro teures) LED-Leuchtmittel mit BA-Sockel von Aquasignal, das eine BSH-Zulassung für den Einsatz in weissen Rundumlaternen (Ankerlaterne) hat. In alle Laternen, die nur einen Sektor bescheinen, sind diese Leuchtmittel nicht zulassungsfähig, da sie von oben gesehen keine punktförmige Lichtquelle darstellen und daher die Sektoren nicht eingehalten werden.
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#87
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Nabend, oder eher Moin,
Ich habe mir jetzt den gesamten Tröööt durch gelesen und bin nicht schlauer geworden ?! Also BSH Zulassung JA oder NEIN ? mehr will ich nicht wissen. (bei meinem Glück werde ich den Trööt nicht wieder finden, könnet ihr mir das per PN beantworten? THX)
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MfG. Der "Kleine" Jan *** Keine Haftung für Druckfeler *** SBF-See Bestanden ---> 24.01.09 SBF-Binnen Bestanden ---> 14.03.09 |
#88
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Zitat:
Das BSH ist der Meinung: Zulassung erforderlich! Meine Meinung dazu (kein Fachmann/Jurist): Das war wohl vom Gesetzgeber auch so gemeint. Die Änderung der Gesetze hat aber handwerkliche Fehler, so dass meiner Meinung nach z.Z. keine Zulassung sein muss. Wenn du nicht notfalls (bei Beanstandung) vor Gericht Dein Recht durchsetzen willst und Dir notwendige Neuinstallationen im Falle einer Gesetzeskorrektur sparen willst, nimm nur zugelassene Lampen und Leuchtmittel.
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#89
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Ja, Navi-Licht muss (mindestens) BSH haben.
Zugelassene Modelle sind neuerdings an einer Prägung mit einem Steuerrad von außen, zu erkennen. Das Ankerlicht darf auch bei Freigabe in LED Technik sein. Also: alte Lampen nur mit BSH Stempel, neue Steuerrad Prägung
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#90
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Auch aus dem Satz werde ich nicht schlauer
die Aqua Signal Serie 32 ist in LED und auch komplett zugelassen oder schreiben AWN, Gründel und Co. falsche Daten in ihre Kataloge ?
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MfG. Der "Kleine" Jan *** Keine Haftung für Druckfeler *** SBF-See Bestanden ---> 24.01.09 SBF-Binnen Bestanden ---> 14.03.09 |
#91
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Scheint so?
Wenn BSH drauf steht ist BSH drinn, nur das zählt. Hier gibt es ja div. Fachhändler, die melden sich bestimmt noch.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#92
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Ok danke erstmal bis hier hin ;)
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MfG. Der "Kleine" Jan *** Keine Haftung für Druckfeler *** SBF-See Bestanden ---> 24.01.09 SBF-Binnen Bestanden ---> 14.03.09 |
#93
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Is mir Sheixxegal was da eingraviert ist, hauptsache es funzelt.
Sehe gar nicht ein meine Beleuchtung auszutauschen solange die schön hell strahlt, nur wegen irgendsoner dummen Richtlinie. Ich schlage Kollextiven Verstoss vor. Könnt ihr auch noch an den Beginn der 3. Bremsleuchte erinnern. Die ersten habens einfach eingebaut. War wohl verboten, sie haben es aber trotzdem gemacht. Heute ist es Pflicht bei neuwagen und gern gesehen als Nachrüstung. Genau das gleiche bei Fahrradlampas, die hälfte der käuflich erwerbbaren ist nicht zugelsssen und wird trotzdem genutzt und geduldet. Also Shit drauf! Bei schnellen Fluchtmanövern muss die Beleuchtung eh abgeschaltet werden
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#94
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Tagsüber ist egal was drauf steht, wenn die Funzeln nicht an sind. Nachts hab ich noch keine Kontrolle gesehen.
Also beim Trailerflitzeboot eher sehr theoretisch oder hat schon mal einer SELBST ein Ticket bekommen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#95
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Zitat:
Der neue Golf (?) hat einen kleinen runden Blinker mitten im ebenfalls runden Rücklicht, bei eingeschaltetem Licht ist dieser kaum noch wahrzunehmen und bei leuchtendem Bremslicht quasi garnicht mehr zu sehen. Aber darüber regt sich kein Aas auf! Nur ich.
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#96
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Zitat:
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#97
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Zitat:
Es ist übrigens nicht so, dass man die Beleuchtung nur nachts anmachen muss, sondern generell bei eingeschränkter Sicht, also Regen oder Nebel z.B. Und das kann nämlich auch tagsüber und unvorhergesehen geschehen. Deshalb besteht eine generelle Pflicht zugelassener und anerkannter Beleuchtung. Ich wurde auch schon tagsüber kontrolliert und durfte zahlen. Auch wenn man eine BSH-Beleuchtung hat, aber evtl. mal ein Licht nicht funktioniert wegen Korrosion oder weil der Faden der Glühlampe durchgebrannt, darf man auch zahlen... |
#98
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Eben!
Aber wehe wir haben an unseren 7m Spielzeugschiffchen keine Laternen im Telefonzellenformat montiert, dann platzt der Mond im Beamtenstadl.
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#99
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Zitat:
Zitat:
Aber man sollte bei vollmundigen Sprüchen gegen zugelassene Leuchten auch bedenken, dass natürlich die Versicherungen bei einem Schadensfall in der Dunkelheit oder bei unsichtigem Wetter sehr erfreut sein werden, wenn sie wegen nicht BSH-zugelassener Pos.-Lichter die Schadensregulierung ablehnen können! Gruß Wepi Geändert von Wepi (30.07.2009 um 17:57 Uhr) |
#100
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Wieviel eigentlich
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