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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Laß deinen Kumpel zum RA gehen. Der kennt sich mit Meßprotokollen sicher besser aus.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#77
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Zitat:
Wer soll das bezahlen?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#78
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Leg Widerspruch mit bitte um Angabe des Meßverfahrens und Benennung der Zeugen ein. Dann sollte das erledigt sein.
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MfG Eric Allet wird jut...
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#79
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Zitat:
Joo, Widerspruch Grund Meßfehler. Bei Meßungen zum vorausfahrenden Fahrzeugen sind selbst schon aus dem Auto zum Auto auf der Straße erhebliche Nachweiseverfahren notwendig und die abzuziehende Tolleranz beträgt auf der Straße meines Wissens 15 kmh. Die von der Waschpo auf dem Wasser zu erbringenden gerichtsfesten Nachweise können so gut wie nie erbracht werden.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#80
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Wir reden hier nicht über eine Ordnungswiedrigkeit, sondern über eine Anzeige!
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#81
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....bei 3-6km/h kann man eine Anzeige bekommen oder ein Ordnungsverfahren....richtet sich wohl nach Wetterlage....
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#82
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ne,nicht nach dem wetter,sondern nach dem standort.die brandenburger mehlmützen gelten unter eingeweihten als besonders bissig.
gruß lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith |
#83
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Zitat:
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#84
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Hallo,
es ist doch immer noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Im Vorfeld gab es die Ordnungswidrigkeitenanzeige wg. dem Vorwurf der Missachtung des §21.04 BinSchtrO (Fahrgeschwindigkeiten auf der Spree-Oder-Wasserstraße). Die Nennung der Einführungsverordnung und des Binnenschifffahrtsaufgabengesetz macht das ganze rechtlich nur zur Ordnungswidrigkeit, ist also nur der Form halber. Wäre man im Strafverfahren, stünde da Verstoss gegen §315 oder 315a Strafgesetzbuch. Ist ein Anhörungsbogen von der Wasserschutzpolizei gekommen oder von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ein Buß-/Verwarngeldbescheid ? Ist ersteres der Fall, kann man seine Bedenken und seine Sicht der Dinge frei äussern, es bedarf also nicht eines Widerspruches. Bis dann Dominic |
#85
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Zitat:
Lass dich nicht irre machen. Widerspruch mit den bereits genannten Punkten einlegen und die Sache ist durch
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MfG Eric Allet wird jut... |
#86
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Hallo,
Zitat:
Kommt der noch von der WSP, ist der Vorgang noch nicht einmal bei der Bußgeldstelle der WSD angekommen. Ob es zum Buß-/Verwarngeldbescheid kommt steht also noch gar nicht fest. Bis dann Dominic
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#87
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Zitat:
Gegen einen Anhörungsbogen kann man auch gar keinen Einspruch einlegen. Den Anhörunsbogen muss man nicht ausfüllen. Es gib auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dazu. Die gibt es erst mit dem Bußgeldbescheid.
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Grüße Jens
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#88
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...wie gesagt, es ist nur ein Anhörungsbogen gekommen! Diesen werde ich zusammen mit ihm ausfüllen und dann werden wir mal sehen was da so kommt!
Aber erst einmal DANK an all die, die sich zu diesem thema geäußert haben!!! |
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