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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 11.07.2012, 11:06
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von benaco01 Beitrag anzeigen
Hallo Ingo,

auf den Bojen sehe ich die Zeichen *Parkverbot*, mit einem unleserlichen (da zu klein) Zusatz. Wie verhält es sich dort mit dem Parken


Hi,

das steht nur auf dieser einen Boje!

Die scheint definitiv privat zu sein.
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  #102  
Alt 11.07.2012, 11:14
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Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Die Geschichte gibts wirklich, soll sich in Rom zugetragen haben. Aber ob es da dann tatsächlich "nur" der falsche Helm war, oder ob da vielleicht nicht noch ein Motorradfahrer glaubte schlau sein zu müssen und "aufmüpfig" war. Da lassen sich italienische Beamte wenig gefallen. Immer schön ruhig und freundlich bleiben...
Gilt nicht nur für Italien! ;)

Da gibt's mehrere Geschichten drüber:
http://www.bma-magazin.de/sonstiges/...lagnahme-.html

http://www.gsr-forum.de/forum/printthread.php?tid=2523

http://www.burning-out.de/start3.sht...20061212170105

http://www.motorradonline.de/recht-u...-italien/99763



Hier die Info vom ADAC: http://www.adac.de/reise_freizeit/ra...d/italien.aspx

Schon alleine ein Wegnehmen der Hände vom Lenker soll ausreichen, dass das Moped beschlagnahmt wird. Teils ist dann das Moped für immer weg.

Gruß Axel
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  #103  
Alt 11.07.2012, 11:22
weman weman ist offline
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Hallo Zusammen,

ich bin in Österreich auf der Brenner-, der Tauernautobahn und auch schon Richtung Wien mit Wohnmobil mit/ohne Trailer gewogen worden.

Da gehen bei so Fahrbahnübergängen alle Spuren auf Rot und ein Pfeil deutet in die Wiegestelle ">2,8to" fährt dann raus.

Das ist recht lustig, da steht auf der Waage schon dein Sollgewicht drauf und darunter das Istgewicht. Ist es weniger, wirst einfach durchgewunken. Darüber gibt es eine Toleranz von 2-3%. Rest wird an Ort und Stelle ausgeladen und zum Einlagern gebracht. Strafe und Lagerung muß man zahlen.

Bei Führerscheineulingen ist es zudem auch noch fahren ohne Führerschein, weil über 3,5to.

Also ich fahre immer mit zul. Höchstgewicht und nie drüber durch Österreich, obwohl es bei mir nicht fahren ohne Führerschein wäre.

Gruß

Jürgen
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  #104  
Alt 11.07.2012, 11:31
Zodiak Zodiak ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Jetzt mal bitte genaue Fakten:
Dein Auto darf 2100kg bis 10%
Wie hoch ist die Stützlast vom Auto?
Wie hoch das zGG vom Trailer?
Der Trailer gehört zum Boot, er wurde beim Neukauf dazu geliefert. Es ist
ein 2 to Trailer mit Alu - Kipppvorrichtung, luftbereiften Sliprädern, sowie
Sliprollen und insges. 500 Kg Eigengewicht. Das Boot soll laut Papieren
genau 1500 Kg wiegen.
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  #105  
Alt 11.07.2012, 11:46
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Das Boot soll laut Papieren
genau 1500 Kg wiegen.
dann fahr mal lieber auf die Waage - zwischen Gewicht in den Papieren und dem tatsächlichem Gewicht liegen oft Welten

Wolfgang
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  #106  
Alt 11.07.2012, 12:02
Zodiak Zodiak ist offline
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Warum liefert der Importeur dem Käufer eines neuen Bootes einen dazu
passenden neuen 2-to Trailer, wenn der Käufer damit nur ein komplett
leeres Boot ohne Sprit, ohne Anker, ohne alles transportieren kann ?

Gibt`s da keine Sicherheitszugabe für ein paar Liter Sprit, ein paar Fender,
Leinen usw. ?
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  #107  
Alt 11.07.2012, 12:19
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Weil der 2t-Trailer günstiger ist, vielleicht hatte er auch noch einen rumstehen. Vielleicht hast Du aber auch beim Kauf angedeutet, dass Du max. 2,1t ziehen darfst
?????????????????????????????????????????????????? ??????????????????
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  #108  
Alt 11.07.2012, 12:25
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Das frage ich mich auch manchmal, schon öfters erlebt bei Bekannten.

Jedoch frage ich mich auch warum man da selber nicht nach fragt Gewichtstechnisch, auf nen viel zu kleinen Trailer würde ich mich nicht einlassen.

Aber kommt immer drauf an wie das jeder selber sieht, ich bin da zu pingelig.
__________________
Warum braucht man eine Musikanlage wenn man den schönen Sound vom V8 hören kann ?

Zugpferd Audi SQ 7 V8


Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico

Geändert von The power of Baja H2X (11.07.2012 um 12:34 Uhr)
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  #109  
Alt 11.07.2012, 12:43
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Die Geschichte gibts wirklich, soll sich in Rom zugetragen haben. Aber ob es da dann tatsächlich "nur" der falsche Helm war, oder ob da vielleicht nicht noch ein Motorradfahrer glaubte schlau sein zu müssen und "aufmüpfig" war. Da lassen sich italienische Beamte wenig gefallen. Immer schön ruhig und freundlich bleiben...
Gilt nicht nur für Italien! ;)

Zwischen "beschlagnahmen" und "vorübergehend stilllegen" ist ein kleiner Unterschied.

Bei gröberen Verstößen wird z.B. Dein Auto beschlagnahmt und anschließend versteigert.
Hier handelt es sich "nur" um eine Maßnahme ähnlich dem vorübergehenden Führerscheinentzug in Deutschland.
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  #110  
Alt 11.07.2012, 12:57
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Zwischen "beschlagnahmen" und "vorübergehend stilllegen" ist ein kleiner Unterschied.

Bei gröberen Verstößen wird z.B. Dein Auto beschlagnahmt und anschließend versteigert.
Hier handelt es sich "nur" um eine Maßnahme ähnlich dem vorübergehenden Führerscheinentzug in Deutschland.
Zum Vorwurf der (Touristen)abzocke und Budgetaufbesserung: Genau das wird dadurch nicht erreicht, durch die vorübergehende Stilllegung landet ja kein Geld im Budget des Staates.

(Beschlagnahme und Versteigerung gibt es z.B. bei Alkohol am Steuer.)
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  #111  
Alt 12.07.2012, 12:33
Zodiak Zodiak ist offline
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Ich hab`gestern erstmal alles gebucht.

Ich kann das Gespann erst wiegen, wenn das Boot aus dem Wasser ist.

Aber wenn ich den Tank fast leer fahre, den Anker, Feuerlöscher usw. rausnehme,
müsste es auf 2 to - minus Stützlast - plus Plane plus Gurte hinauslaufen = 1955
Kg.
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  #112  
Alt 12.07.2012, 12:50
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Ich hab`gestern erstmal alles gebucht.

Ich kann das Gespann erst wiegen, wenn das Boot aus dem Wasser ist.

Aber wenn ich den Tank fast leer fahre, den Anker, Feuerlöscher usw. rausnehme,
müsste es auf 2 to - minus Stützlast - plus Plane plus Gurte hinauslaufen = 1955
Kg.

Wenn die Angaben vom Händler stimmen würden, was ich aber etwas bezweifle

Gruß Axel
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  #113  
Alt 12.07.2012, 13:23
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Das wäre mir zu grenzwertig. Ich habe lieber etwas Reserve bei der Beladung. Bitte beachte auch die maximale Gespann-Masse.

Beispiel:
Mein PKW wiegt leer 1820kg, zGG hat er ca.2500 kg. Wenn ich nun das Fahrzeug einzeln betreibe darf ich also etwa 680 kg zuladen. Ist in der Praxis wohl ausreichend.
Die max. Anhängelast beträgt 2000kg, aber die max. Gespann-Masse 4000kg.

Also nix mit zGG PKW plus zGG Trailer.

Wenn ich nun meinen 2to Trailer voll ausreize, dann bleibt beim PKW als Zuladung max 180 kg . Das wird knapp bei 2 Erwachsenen und 3 Kindern und Gepäck.
Nun wiegt mein Trailer mit Boot incl. Ausrüstung nur 1630 kg. Somit habe ich ausreichend Reserve bei der Beladung. Ich kann mir aussuchen wo ich die Beladung verstaue, also im Boot oder im PKW.
__________________
Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #114  
Alt 12.07.2012, 14:00
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Hajo Hajo ist offline
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Zitat:
Zitat von weman Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

ich bin in Österreich auf der Brenner-, der Tauernautobahn und auch schon Richtung Wien mit Wohnmobil mit/ohne Trailer gewogen worden.

Da gehen bei so Fahrbahnübergängen alle Spuren auf Rot und ein Pfeil deutet in die Wiegestelle ">2,8to" fährt dann raus.

Das ist recht lustig, da steht auf der Waage schon dein Sollgewicht drauf und darunter das Istgewicht. Ist es weniger, wirst einfach durchgewunken. Darüber gibt es eine Toleranz von 2-3%. Rest wird an Ort und Stelle ausgeladen und zum Einlagern gebracht. Strafe und Lagerung muß man zahlen.

Bei Führerscheineulingen ist es zudem auch noch fahren ohne Führerschein, weil über 3,5to.

Also ich fahre immer mit zul. Höchstgewicht und nie drüber durch Österreich, obwohl es bei mir nicht fahren ohne Führerschein wäre.

Gruß

Jürgen
nur mal so nebenbei: (gehört zwar nicht zum Gardasee)

Ich letztes Jahr Ostern auf Karfreitag zur Adria hin, damals noch mit meinem Volvo und 1850 kg Anhängelast, bei Udine gewogen worden. 200 kg zuviel = 150 Ocken.
Nun ja, so dachte ich, fährste Ostermontag auf dem Rückweg über die Staatsstraße. und... nochmal das gleiche

Jetzt habe ich einen Pickup mit 3,5 to Anhängelat und gesamt 6,8 to, und die können mich mal !!!
__________________
wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung !

Geändert von Hajo (12.07.2012 um 15:27 Uhr)
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  #115  
Alt 12.07.2012, 14:13
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Im Bereich Udine bin ich doppelt vorsichtig, was Geschwindigkeit, Überholen, Licht etc angeht.
Die dortige Polizei ist rigoros und übereifrig!
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  #116  
Alt 12.07.2012, 14:45
Zodiak Zodiak ist offline
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Das wäre mir zu grenzwertig. Ich habe lieber etwas Reserve bei der Beladung. Bitte beachte auch die maximale Gespann-Masse.

Beispiel:
Mein PKW wiegt leer 1820kg, zGG hat er ca.2500 kg. Wenn ich nun das Fahrzeug einzeln betreibe darf ich also etwa 680 kg zuladen. Ist in der Praxis wohl ausreichend.
Die max. Anhängelast beträgt 2000kg, aber die max. Gespann-Masse 4000kg.

Also nix mit zGG PKW plus zGG Trailer.

Wenn ich nun meinen 2to Trailer voll ausreize, dann bleibt beim PKW als Zuladung max 180 kg . Das wird knapp bei 2 Erwachsenen und 3 Kindern und Gepäck.
Mein Gespann darf nur 4000 Kg wiegen ? Kann ich das irgendwo im Netz
nachlesen ?
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  #117  
Alt 12.07.2012, 14:51
weman weman ist offline
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Zitat:
Mein Gespann darf nur 4000 Kg wiegen
meines glücklicherweise 6500Kg

Ducato Maxi 3,5 To + 3 To Anhängelast.

Gruß

Jürgen
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  #118  
Alt 12.07.2012, 14:52
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo Zodiak,

was Dein Gespann max. wiegen darf, steht normal in den Fahrzeugpapieren. Teilweise im Schein, Brief oder ganz sicher aber in der EG-Übereinstimmungserklärung.

Bei mir:
Passat 4M 140tdi: 4240kg (max. Anhängelast 2,2t)
Wohnmobil: 6000kg (max. Anhängelast 2t)

Gruß Axel
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  #119  
Alt 12.07.2012, 15:59
Zodiak Zodiak ist offline
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Könnt Ihr mir trotzdem einen Link nennen, mit dem ich die Existenz einer solchen Zahl belegen kann ?

Weder meine Daimler Vertretung, noch die örtliche Dekra Prüfstelle hat jemals etwas davon gehört.

In KFZ Schein und Brief steht auch nichts von maximaler Gespannmasse.

Einen Geländewagen oder Transporter zu kaufen lohnt für die 14 Tage nicht. Den Rest des Jahres
würde so ein Fzg. bei uns nur ungenutzt rumstehen.

Geändert von Zodiak (12.07.2012 um 16:24 Uhr)
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  #120  
Alt 12.07.2012, 16:16
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Bitte lies einmal meinen vorigen Beitrag. Da steht alles. Schauen musst Du selber. Wenn Du nicht die Antworten auf Deine Fragen liest, dann braucht man auch nicht mehr drauf antworten.

Es kann definitiv nicht sein, dass weder Deine Daimlerhändler noch die Dekra etwas vom zulässigen Gespanngewicht oder zul. Zuggesamtgewicht gehört haben.
Auch bei Google ist dazu einiges zu finden: http://www.google.de/search?source=i...0&bih=843&bs=1

Und auch bei meinem Alhambra von 2001 stand das schon im Schein drin, der hatte 4000kg.
Und wenn's nicht im Schein steht, dann steht es in den Techn. Daten des Fahrzeugs, die normalerweise im Auto sein sollten.
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  #121  
Alt 12.07.2012, 16:49
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Im Bereich Udine bin ich doppelt vorsichtig, was Geschwindigkeit, Überholen, Licht etc angeht.
Die dortige Polizei ist rigoros und übereifrig!
STIMMT !! war heute noch in Cervignano.

alle Parkplätze wieder mit "Bewegungsmeldern" versehen
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  #122  
Alt 12.07.2012, 17:31
Zodiak Zodiak ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Bitte lies einmal meinen vorigen Beitrag. Da steht alles. Schauen musst Du selber. Wenn Du nicht die Antworten auf Deine Fragen liest, dann braucht man auch nicht mehr drauf antworten.

Es kann definitiv nicht sein, dass weder Deine Daimlerhändler noch die Dekra etwas vom zulässigen Gespanngewicht oder zul. Zuggesamtgewicht gehört haben.
Auch bei Google ist dazu einiges zu finden: http://www.google.de/search?source=i...0&bih=843&bs=1

Und auch bei meinem Alhambra von 2001 stand das schon im Schein drin, der hatte 4000kg.
Und wenn's nicht im Schein steht, dann steht es in den Techn. Daten des Fahrzeugs, die normalerweise im Auto sein sollten.
Hallo Axel,

ich habe inzwischen sogar bei der Daimler Servicenummer in Stuttgart
angerufen. Ich bin mehrfach verbunden worden. Keiner konnte mir die
Zahl sagen. Vor 5 Minuten ein Rückruf aus Stuttgart: Sie wissen leider
nichts, wollen mich aber morgen nochmal zurückrufen.

(Meine Vermutung: Eine Beschränkung des Gesamtzuggewichtes gibt es
nur, wenn der Hersteller sie vorgibt. Bei meinem Auto ist nichts vorge-
geben, also auch keine Beschränkung. Insassen und Gepäck dürfen 575
KG wiegen. Genaueres weiss ich aber erst morgen, wenn Stuttgart sich
hier meldet.)

Viele Grüße,

TOM

Geändert von Zodiak (12.07.2012 um 18:06 Uhr)
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  #123  
Alt 12.07.2012, 23:09
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Ich könnte mir vorstellen, dass die max Gespannmasse nur angegeben wird, wenn sie nicht gleich zGG KFZ + zGG Anhänger beträgt. Ist aber nur ne Vermutung.
__________________
Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #124  
Alt 13.07.2012, 07:15
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Ich könnte mir vorstellen, dass die max Gespannmasse nur angegeben wird, wenn sie nicht gleich zGG KFZ + zGG Anhänger beträgt. Ist aber nur ne Vermutung.
Das müsste so stimmen. Dann aber gibt es keinen 2. erhöhten Wert für 10% oder 8% Steigung. Dann gibt es nur den Steigungswert 12%, das sind die Werte im Schein "ungebremst" und "gebremst".

Gruß Axel
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  #125  
Alt 13.07.2012, 09:53
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Der Dekra-Mann meinte, dass nur das gilt, was in den Papieren steht,
sonst nichts.

Der Meister von der Mercedes Serviceannahme sagte sinngemäß das
selbe.

Wenn andere Automarken, wie z.B. Seat oder VW etc. das Gesamtzug-
gewicht für ihre Modelle beschränken, hat das keine Relevanz für meine
Urlaubsfahrt.

Der Dekra-Mann ergänzte, dass ich keinen normalen Anhänger mit in den
Urlaub nehme, den ich versehentlich oder absichtlich überladen kann, son-
dern einen Sportbootanhänger.

Wenn ich das zum Anhäger dazugehörige Boot im Originalzustand (keine
zusätzlichen Anbauten) draufpacke und auch keine zusätzliche andere
Ladung, ist das automatisch OK.

Zum Nachwiegen muss ich nur, wenn ein Grund zu der Annahme besteht,
dass das Boot inzwischen wesentlich schwerer ist als in den Papieren. So
ein Grund besteht aber nicht.
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