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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Es ist ein privater Vereinsschein. Du kannst dir selber auch sowas ausdrucken, zählt genauso wenig. Er ist nur staatlich anerkannt, weil der Verband so lange herumgeraunzt hat. Die wollten halt irgendwie ihre völlig überzogenen Kurse/Prüfungen rechtfertigen und das Geschäft damit nicht gefährden. Es ist aber kein von einem Ministerium oder Landeshauptmann oder was auch immer von einer amtlichen Behörde ausgestellter Schein.
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LG Michael |
#102
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Zitat:
Das war mal während einer etwa einjährigen "Übergangszeit" so. Es gibt in Ö schon länger wieder eine neue Regelung. Siehe §15 Seeschifffahrtsgesetz. Die Prüfungen werden nach der gesetzlich festgelegten Prüfungsordnung von gesetzlich zugelassenen Prüfungsorganisationen abgenommen, die Scheine werden von der viaDonau ausgestellt und von der Staatsdruckerei gedruckt. Da sind die Änderungen der letzten Jahre möglicherweise an dir vorbeigegangen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (24.09.2013 um 08:43 Uhr)
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#103
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In §15 steht, dass privat ausgestellte Scheine (1) von einer GesmbH (11) in einen amtlich anerkannten internationalen Schein umgeschrieben werden können, den man aber von Gesetz wegen nicht braucht (15).
Toller Erfolg für diesen Verband, der sich aufführt als wären wir noch in der Monarchie mit unserer Marine steckengeblieben. 500sm Praxis für FB2, ja gehts noch?
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LG Michael
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#104
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Schein
War das Eingangsthema nicht 'Gültigkeit HR-Küstenpatent'
Da die Österreichischen Patente für See sowieso nicht Vorgeschrieben sind könnte man das Thema wieder zurück führen.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#105
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Hallo
Ich habe mal das hier rausgesucht,da ich eine frage zum Kroatischen Bootsführerschein habe. Ich bin im besitz eines "Boat Leader´s Licence of Competency". Klassa:342-33/00-91/1671 Das ist so eine Plastikkarte in der größe ca A 7. Mir wurde gesagt der gilt nicht mehr und ich müsste ihn umschreiben lassen ... Ist das richtig oder gilt der weiterhin ? (Es ist kein A oder B der gültigkeit erkenbar). mfg.Fritz Ps. Mir ist klar das der Deutsche See gelten würde...habe ich aber nicht |
#106
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So muss er aussehen, klick au das Bild
http://www.sailornet.at/kuestenpatent/index.htm Sonst musst an der Ausstellenden Behörde die Umschreibung machen. kostet nicht die Welt. Achte darauf das auf der anderen Seite die Funkerlaubniss draufsteht, sonst den Funkschein beilegen beim Umschreiben. Schlimmstenfalls die Funkprüfung nachmachen.
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#107
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Umschreiben lassen auf "B" (neue Art) kann man, muss man aber nicht.
Die "alten" Patente (solange sie nicht aus der Zeit vor dem Balkankrieg stammen) sind nach wie vor gültig. Siehe auch hier: http://www.sailornet.at/kundenservic...tent/index.htm
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#108
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Zitat:
Gültig nicht umschreiben ...ist ja auch neu aus 06.2000 mfg.Fritz |
#109
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Letzen Sommer im Hafen von Triest.
Wir wurden von der Polizei kontrolliert. Der Polizist teilte mir mit, dass der kroatische Schein nicht gültig sei, in Italien. Ich teilte ihm mit, dass das nicht stimmt und ich als Österreicher sehr wohl in Italienischen Gewässern, mit einem in Österreich zugelassen Boot und kroatischen Schein fahren darf. Nach etwa 20 Minuten kam ein Boot vom Zoll, kontrollierte wieder alle Papiere, es wurde gefunkt, mit der Polizei diskutiert und man hat sich für das Versehen entschuldigt und uns einen schönen Aufenthalt in Italien gewünscht. Auf Nachfrage hat man uns erklärt, da Österreich keinen "Seeschein" ausstellen kann, gebe es diese Regelung. Wenn ich als Österreicher das Boot in Italien anmelde, darf ich mit dem kroatischen Schein nicht in Italienischen Gewässern fahren. Grüße Max |
#110
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Doch - Österreich kann und macht es auch - siehe Homepage des österr. Verkehrsministeriums
L.G. Edwin |
#111
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Das bedeutet das ich das aktuelle HR-Patent in Österreich umschreiben lassen kann und auch die Funkberechtigung des Skipper B ?
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Harry |
#112
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Zitat:
Beides nein. Woraus sollte sich das ergeben? Hinsichtlich der Funkscheine gilt das Funker-Zeugnisgesetz 1998: Der Funkschein, den man mit dem HR Küstenpatent mitmacht, ist keinem umschreibbaren Funkschein gleichwertig und kann daher nicht umgeschrieben werden. (Anders ist das zB beim kroatischen SRC; dieses könnte auf ein österreichisches SRC umgeschrieben werden. Der beim HR-Küstenpatent inkludierte Schein ist aber kein SRC! In der Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung sind taxativ jene kroatischen Funkerzeugnisse aufgezählt, die auf österreichische umgeschrieben werden können.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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