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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Zitat:
Wo ist also der Untterschied zwischen diesem Bud Spencer Film und dem Blockbuster der am Sonntag auf Pro 7 kommt ? Der Bud Spencer-Film streamen ist kein Verstoss gegen das Urheberrecht, der Blockbuster der am Sonntag im TV kommt zu Streamen verstößt dagegen. Wo ist die Grenze ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#102
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ja aber du nicht schauen. Da du dies ja speichern könntest und die Datei vervielfältigen.
Woher weiss ich als Streamer, das das Video bei Youporn, Redtube, Youtube usw. nicht vom Rechteinhaber onlinegestellt wurde. ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will?
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#103
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Bist Du Dir da sicher?
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Grüße, Andreas |
#104
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naja es gibt viele vollständige Filme bei Youtube.
Kann ja sein, dass das auch gegen das Urheberrecht verstößt. Aber da ist ja youtube immer gut hinterher. es gibt bei Youtube wie ich feststellen musste einen eigenen Kanal "komplette Filme bei Youtube" ich kann hier leider nicht auf Youtube schauen (ist gesperrt) sonst würd ich dir einen Bildschirmausdruck machen.
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#105
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schau mal hier:
http://renehesse.de/16-bud-spencer-t...s-auf-youtube/ Zitat:
Ist mir auch Wurst. Du hast sicher Recht, und ich vielleicht eine zu engsichtige Rechtsauffassung.
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Grüße, Andreas |
#106
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hab grad auf dem Handy geschaut.
Das video geht noch und von da komm ich direkt zu diesem fast aktuellen Film. Verstosse ich jetz bei Youtube gegen das Urheberrecht ?
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#107
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Zitat:
Der Anbieter hat nach eigenen Aussagen die nötigen Rechte, also ists ok.
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Grüße, Andreas
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#108
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Zitat:
Was wird den leuten vorgeworfen? sie haben einen Film angeschaut in einem Portal das genauso Videos zum ansehen anbietet wie Youtube oder Myvideo. Das video wird während dem Streaming Temporär auf der Festplatte gespeichert. Wie bei Youtube und Myvideo auch. Warum ist dies dann bei Redtube ein verstoss gegen das Urheberrecht, bei Youtube aber nicht? Der das Video eingestellt hat hat die Rechte an dem Video( das Urheberecht). Wenn er diese nicht hatte, handelt der Onlinesteller illegal. Ob es sich dabei um einen Porno oder das Geburtstagsvideo der Oma handelt ist erst mal nebensächlich. Das meiste Geld wird bvermutlich bezahlt, weil die betroffenen Personen nicht in ihrem Umfeld das breittretten wollen.
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#109
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#110
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ist vielleicht eine neue Geschäftsidee.
ich stell ein tolles Video bei Youtube ein und verlang von jedem der es ansieht im nachhinein 250€
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#111
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Zitat:
Denn auch dort wurden die Zuschauer nicht belangt, nur die Betreiber und einige "Premium-Uplouader". Wenn der Zuschauer irgendwann erkennen müßte, ob das angeschaute Werk dort legal zur Verfügung steht, können wir gleich alle Streamingportale und Webradios abschalten. Und genau deswegen ist der Umgang mit diesem Abmahnvorstoß so wichtig für den zukünftigen Umgang mit dem Internet Viele Grüße, Oliver
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#112
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Zitat:
Ich als nutzer habe keine möglichkeit, zu sehen ob das Video Urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Es sit ja auch schon lustig, dass das AG Köln die Adressen der Nutzer aufgrund des Antrages der Anwaltsfirma rausgegeben hat da in dem Schreiben drinnen Stand das die Dateien in Tauschbörsen angeboten wurde. Jetzt aber wegen Streaming abgemahnt wird. da ist schon was faul. Der Bericht gesetern war sehr interresannt. (ich glaub es war auf N-TV oder N24)
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#113
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Ich glaube mittlerweile kristallisiert sich heraus, dass die Abmahner uns nur einfach in die Tasche greifen wollen und die Sache juristisch nicht haltbar ist.
Was hat das ganze gebracht? Ich habe VPN und unser 12jähriger kennt jetzt die Adresse von Redtube.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#114
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Zitat:
Der war gut.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#115
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Hi,
selbst Redtube kämpft nun für uns, freie Pornos für freie Bürger! Zitat von der T-Onlineseite. "Das Erotikportal wirft den Abmahner "unethisches" Verhalten vor und setzt sich nun zur Wehr" Leider kann ich den Link nicht kopieren, weil sich diese überladene Seite mit einem 2000er DSL kaum bewältigen lässt, ich kann immer nur die Hauptseite überfliegen. Gruß Willy |
#116
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Gegen die Firma die beim Amtsgericht die Herausgabe der IP Adressen gefordert hat wird nun ermittelt wegen Falscher eidesstatllicher Versicherung.
ein interresannter Video-Bericht auf www.Bild.de
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#117
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Ob diese Anwaltskanzlei bzw. die Inhaber tatsächlich noch ruhig schlafen können?
Ich hätte Angst, dass unter den zehntausenden evtl. jemand ist, der überhaupt keinen Spaß versteht und über eine niedrige Hemmschwelle verfügt...
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#118
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Moin, der Richter der das zugelassen hat, ist vermutlich befangen oder schlimmeres, wenn ich auf der Straße eine DVD finde und mir sie anschaue kann mir auch keiner vorwürfe machen, und zum Fundbüro zu fahren ist eine Herzenssache, denn wer zahlt die Zeit die Fahrtkosten usw.
Wenn ich im Internet bin schaue ich mir alles an was ich will, natürlich nichts ethisch fragwürdiges, das lässt mein gewissen nicht zu. Was aber ethisch fragwürdig ist ist diese totale Stasi Nazi NSA Überwachung, solange ich nichts Kaufe,oder ich damit Geld mache, mir jemand eine Sache leiht und ich sie nicht bewusst weiter verleihe, können die einem Garnichts!. Was natürlich nicht in Ordnung ist (dies ist eine Grauzone) ist wenn man sich das angeschaut oder angehört oder gelesen hat, und es dann speichert, wenn die Portale Speicherplatz auf unseren Rechnern benutzen ist das so als wenn wir im Geschäft uns die Songs oder filme anschauen würden, denn sie benutzen denn Speicherplatz nur flüchtig und nicht fest für immer. Wenn jemand meine Daten weiter leitet, ohne eine Genehmigung von mir ein zu holen, macht sich der strafbar also auch der Richter oder das Portal denn er/es steht nicht über dem Gesetz und muss zur Rechenschaft gezogen werden dürfen, sonnst wären wir ja in einer Diktatur.
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Gruß Michael |
#119
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Der Richter hatte im antrag ja stehen das die daten herauszugeben sind wegen philesharing was ja wie jeder weiss verboten ist.
Der Antragsteller hat also falsche angaben gemacht. Somit kann man dem Richter nicht mal einen Vorwurf machen. Das dann mit den daten wegen streaming abgwmahnt wurde ist ein verstoss gegen dwn Datenschutz.
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#120
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Dann Muss der Staatsanwalt jetzt die Kanzlei verklagen, oder? und die Opfer also die wo der Richter ohne es zu prüfen, ob die Straftaten begangen haben, endschädigen da er ja die Daten einfach so weiter gegeben hat.??
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Gruß Michael |
#121
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Es wird ja gegen den Antragsteller wegen falscher eidesstattlicher Versicherung ermittelt.
Die anwaltsfirma ist wieder fein raus, da sie ja nur vorderungen ihres mandanten durchgesetzt hat. Diesen kann man theoretisch auf schadenersatz verklagen. Aber ob da was zu holen ist, ist fraglich.
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#122
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Sorry, aber das ist ein Freifahrschein für Betrüger, der vom Gesetzgeber unterstützt wird.
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Gruß Michael |
#123
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Wer ist denn der Mandant?
Die Schmuddelseite ja anscheinend nicht. Willy |
#124
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Der mandant ist eine Firma in der Schweiz, die auch im Bild Videobericht kurz am ende des Berichtes genannt wird.
einfach mal das Video auf Bild.de schauen
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#125
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Filmchen aufzurufen bei T.Online, Bild & Co dauern bei mir recht lange....darum lass ich das.
Gruß Willy |
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