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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Also kann das Schiff 20m + X m über alles haben. wenn dies dann 2021 vermutlich auch auf dem Rhein kommt wird dies dort auch gelten..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#102
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Zitat:
Ich glaube, ich noch nie... Grüße Totti
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#103
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Zitat:
Grüße Totti
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#104
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und wenn 20m Erlaubt sind auch 25m lange....
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#105
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Naja, 5m wird man sich schwerlich zusammenlügen können, aber 2m bestimmt immer. Du hast natürlich Recht. Ich glaube aber ernsthaft, die 20m wird nicht mal einer von 20.000 Bootsfahrern binnen erreichen.
Gibt sicher Erhebungen darüber, wie lang die Masse der Boote sind. Alles über 15m bis 20m ist riesig, auch im Unterhalt und es gibt wenige Marinas, wo man damit überhaupt unterkommen kann. Klar, es ändert nichts. Auch der Eine, der 19,50m hat, sollte und muss damit in jeder Situation zurecht kommen. Jetzt ist es aber so, dass Binnen eh schon auf 20m erweitert wurde, da wird der Rhein garantiert folgen ohne Einschränkung. Ich bleibe dabei, die Anforderungen zum Erlangen des SBF Binnen/See müssen grundsätzlich erweitert werden. Und wenn das eine Sportbootschule an einem Ententeich nicht umsetzen kann, weil da keine Schleuse oder fliessendes Gewässer ist, muss man es vielleicht wie beim PKW-Führerschein machen in Form von nachzuweisenden Sonderfahrten. Schleusen, fliessendes Gewässer, Leckabwehr, da gibt es einiges, was Sinn macht. Grüße Totti
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#106
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Gerad das Schleusen wird immer wieder angeführt... warum eigentlich...? was sollen diejenigen machen die keine Schleuse in der Nähe der Fahrschule haben ? Was ist am Schleusen so anders wie am anlegen ? Welcher Typ Schleuse soll genommen werden (Am Rhein schwimmen die Poller mit hoch, an anderen Sind die Poller in die Wand eingelassen, Selbstebienungschleusen, Sportbootschleusen, mit Berufsschifffahrt oder ohne)?
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#107
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Ist diesem Zusammenhang auch die Anmerkung, dass beim Sportpatent keine Fahrpraxis geprüft wird, SBF Binnen reicht als Nachweis.
Der theoretische Anteil beim Sportpatent ist umfangreicher, aber jetzt auch nicht sooo erheblich. Das hat alles nix mit fahren können 15m oder 25m zu tun. In Realität sind die Werte die in dieser Größe bewegt werden so hoch, dass jeder Eigner schon im eigenen Interesse umsichtig ist und sich vorab über die Verhältnisse informiert. Die Schiffslängen um 25m gibt es bei uns nicht oder nur wenig in NL, GB oder Frankreich sieht das ganz anders aus ... Schöne Grüße Dete |
#108
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Genau, 23m ist eines der Standardmaße für fahrende Wohnschiffe (Barge Luxe motor etc.), die sind zu preislich interessanten Konditionen zu kriegen. Nur ist in D halt die Führerscheinhürde...
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#109
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Hallo Boots- u. BF-Freunde zusammen .
Ihr habt es ja schon genannt, wie sieht es mit den anderen EU-Ländern aus ? Jedenfalls ist ein einziges gemeinsames Ziel anzustreben . In der Befähigung der Berufswelt soll, wird sich viel ändern, aber auch der Freizeit EU-Skipper soll möglichst ohne Hindernisse ( auch Behördlich ) durch ganz Binnen-EU schippern können . Bis 20m .......... und ich schreibe jetzt extra nicht "amtlich Deutsch" , bis weniger als 20m Bootslänge fester Schiffs-Rumpfkörper werden mit großer Warscheinlichkeit auf dem Rhein kommen . Alle demontierbare Anbauten zählen nicht . Die alten Sätze mit "Ruder u. Bugsp." sind historisch begründet und erledigen sich hoffentlich selbst . Ich würde erwarten, dass dies auch an z.B. den EU-Sportboot RL abgeschaut wird . Die baulichen u. in den EU-Verkehr-bringenden Regeln gibt es ja schon länger . Heist z.B. auch : Das in späteren SBF-Binnen-Karten dies ebenfalls so rein kommen würde, sollte jedenfalls . Und die bekannten 100m³ müsten auch fallen, auch wenn es die Z-SUK beschäftigt . So würde erst mal das Thema Boots-Länge u. Befähigung gut für alle geregelt . Der Bereich Ausbildung ? ............ , ich glaube nicht daran, dass die Anforderungen in den Spoertbootschulen groß steigen sollen, was ich auch als gute Lösung fände . Nein, die Lobby viele Menschen zum Wasser zu bringen drückt hier stark . Und ja, aus all diesen Fakten begründe ich meine Meinung und bleibe dabei . Jetzt überlegt mal, mit der kleinen Karte lässt sich in kurzer Zeit ein 20m Dampfer fahren . In ruhigen Gewässern noch so gerade gefahrenmäßig überschaubar, aber in starker Strömung ??? Und ja selten, aber ich sah auf dem Rhein letztes Jahr 2 richtig große privat Boote . Ansonsten regelmäßig vor u. nach der "BOOT-Düsseldorf" . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#110
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Hallo Dete,
das stimmt nicht so ganz wie Du sagst . 1. Der abgefragte Theoriestoff beim Sportpatent ist ein Hochhaus gegen ne Gartenhütte wie SBF-Binnen . Absolut nicht vergleichbar !! 2. Nur die Prüfungsfahrt entfällt, wenn SBF bereits im Besitz ist . Dies hat den Vorteil das kein Prüfungsboot 15m u. mehr, später dann 20m u. mehr, ............., nein, dann "mehr als 20m" ! ( wieder was zu ändern ) , zu teuer gemietet werden muß, wenn nicht vorhanden . 3. Die Fahrausbildung kommt mit den Streckenfahrten . Am besten als Steuermann auf dem Ausbildungsschiff wie bei mir oder meistens dann an Bord eines großen Fracht- oder Reiseschiff . Grüße : TOMMI
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#111
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hallo Tommi,
nach meinem Empfinden waren die Prüfungen kein so riesiger Unterschied, lag vielleicht daran, daß ich eine gute Ausbildung beim Binnenschein hatte, ist aber auf keinen Fall Hochaus gegen Gartenhütte ... Und ich bleibe auch dabei, daß es auf Übung und Umsicht ankommt, egal wie die Verhätnisse sind. Die Binnenschiffer mit denen ich gesprochen habe sagten dazu auch, daß der Rhein eher wie eine Autobahn ist und die Elbe eher die verwinkelte Landstraße, das hat alles seine Tücken, aber da spielt die "starke Strömung" nicht die entscheidende Rolle. Das ist auch meine Erfahrung. Grüße Dete
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#112
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Natürlich,
auch der Rhein hat genügend harmlose Bereiche in vielen, manchmal in allen Faktoren . Aber wer u. wie soll das alles abgegrenzt werden . Wie immer, irgendwo findet der Schnitt statt, für den einen gut, anderen zum Ärger . Aber zum Thema Unterschied in der Theorie Anforderung kann u. werde ich Dir nicht entgegen kommen ( ...... ) . SBF-Binnen : Eine gute Hand voller Fragen zu lernen, die gekreuzt werden . Sportpatent : Über diese Fragen Hinaus noch viele weitere ( Zeichen........ Regeln) . Dann noch, - Kenntnis über alle wichtigen Wasserstraßen . Du bekommst einen Startpunkt A genannt, irgendwo und ein Ziel B . Jetzt wird nach der möglichst direkten Strecke, auch rechtich erlaubt, gefragt . Alle Wasserstrassen sind zu benennen . - Binnen-Gewässerkunde, z.B. wo kommen Wassermengen her, wo fließen sie hin ? - Es wird die gewünschte Pflichtstrecke in Teilen abgefragt . - Wissen in BinSchUO, RheinSchPV, RheinSchPatentVO, mehrere Wasserstraßen VO u. PVO , ........ . - KVR - Technik, Maschine . - Regeln an Bord , ...... - Und bestimmt noch was ich jetzt vergessen habe . Hochhaus gegen Hütte, das past schon . Grüße : TOMMI
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#113
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Ich habe die Prüfungsfragen mal überflogen, die sind ja analog zum BinSchPatentV: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...entV-node.html
Daher sehr viele Fragen drin, die für uns gar keine Rolle spielen. Beladung, Ballast usw. Was ich aber sehr gut finde ist der Umstand, dass die Antworten durchweg frei formuliert werden müssen, kein Multiple Choice. Genau das wäre auch schon ein Mehrwert für den SBF. Anzunehmen ist aber eher, dass das irgendwann noch mal aufgeweicht wird um die Hürde weiter zu reduzieren. Schade, denn 20m wo auch immer ist sehr viel. Grüße Totti
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#114
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Es wird nicht verlangt alle diese VO's auswendig zu können,
aber zu benennen, beschreiben : - Welcher Punkt in einer VO findet dann für den Sportpatentler wie Anwendung ? - Wo sind Punkte X zu finden, die zutreffen ? - Die wichtigen sollte man auch wissen . Grüße : TOMMI
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#115
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Sportschifferzeugnis E
Hallo,
wie bereite ich mich am sinnvollsten auf die Prüfung für das Sportschifferzeugnis vor?Ein Lehrbuch habe ich nicht gefunden. Gibt es einen Prüfungsfragenkatalog? Ich habe im Mai einen Kompaktkurs an der Müritz gebucht. Für jeden Hinweis bin ich dankbar... Freundliche Grüße Ella |
#116
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Zitat:
Grüße Totti
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#117
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Hallo Ella,
ich habe vor 5 Jahren das Sportpatent beim WSA Magdeburg gemacht. Die großen Berliner Bootsfahrschulen haben damals keine Kurse für das E-Patent angeboten. Meine Freundin hatte mich auf der "Boot und Fun" bei einer Sportbootschule in Berlin Kreuzberg angemeldet. Diese hatten zwar einen Kurs auf der Messe angeboten, aber es gab weder Lehrmaterial noch einen Kurs mit Teilnehmern. Die Leistung der Sportbootschule bestand darin, das einer der Lehrer vor längerer Zeit mal ein E-Patent gemacht hat. Er versuchte auf drei DIN A4 Seiten seine Fragen zu rekapitulieren. Wenn ich Fragen hätte sollte ich eine E-Mail schicken. Ich habe einmal dort angerufen. Auf Käptn Kalles Seite -auch hier im Forum- waren gute Beispiele für das Binnenschifferlatein. Leider waren in seinen Kapiteln auch Links die heute nicht mehr aktuell sind. Fachchinesisch wie z.B. Einsunk, mittlers Niedrigwasser etc... Vieleicht schlägt sein altes Lehrerherz höher und er gibt dir Nachhilfe. Du mußt die Binnenschifffahrtsordnung kennen und ein bischen Gewässerkunde. z.B.: vom Neckar zur Müritz. Die Wasserstrassen sind vorgegeben eine ist falsch.(Lahn) Welche Wasserstrassen ändern ihre Fließrichtung. An welcher Schleuse geht es zu Tal, obwohl man nach der Betonnung in der Bergfahrt ist. Ich habe mich zur Prüfung so vorbereitet: Bei "Online Prüfen" alle normalen Sportboot Binnenfragen geübt, dann alle Kapitel der Binnenschifffahrts Ordnung nochmal überflogen. Personalrecht/Arbeitszeit, Fähr und Fahrgastschiff sowie Verladung und Berechnung der Ladung kannst du dir schenken. Eichmarken und Abladetiefen, Flottwasser etc... sollten dir aber ein Begriff sein. Die Antwortbögen - keine freien Antworten - sind logisch aufgebaut und man kommt mit ein bischen Nachdenken zum richtigen Ergebnis. Die Gemeinheiten sind nur auf den Antwortbögen der Berufsschifffahrt. Von der Weser erreichst du zwar die holländischen Reviere ohne den Rhein zu befahren, aber ich würde doch ernsthaft über das Rheinpatent nachdenken. Die Schulungsbedingungen sind dann auch viel besser. Frage bitte nach den Teilnehmern die mit dir zusammen!!! deinen Müritz-Kurs machen. Normalerweise sind die Berufler in der Saison alle auf dem Wasser. Wenn der Küchenjunge von Fahrgastschiff XY einen Schein braucht, dann macht er diesen Schein im Februar/März. In der Saison muß er Kartoffeln schälen und nicht auf der Schulbank sitzen. Ich wünsche euch jedenfalls viel Spaß mit dem neuen Schiff.
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Grüße Axel M A N Die Kraft der drei Buchstaben |
#118
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Hallo Axel,
hab vielen Dank für Deine ausführlichen Infos. Das wird ein bisschen trocken, diesen ganzen Stoff zu lernen, fürchte ich. Aber hilft ja nix. Wir haben in Paris eine wunderschöne Luxe Motor gekauft, die wir im Sommer nach Ostfriesland überführen wollen. Einen erfahrenen Skipper haben wir zwar, von dem wir viel lernen werden. Aber wir möchten natürlich den nötigen Schein auch haben. Nochmals herzlichen Dank!! Ella |
#119
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Gibt es eigentlich News zum Thema "bis 20m auf dem Rhein mit SBF Binnen"?
Grüße Totti
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#120
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Hallo alle hier zusammen .
Zitat:
Hallo Totti, nur das es jetzt sicher kommen wird . D.h. die 20 m und auch 15 PS Grenze werden spätestens zum 18.01.2022 auch auf dem Rhein Anwendung finden . Eher vorher, 01.01.2022 vielleicht oder sogar noch früher . Grüße : TOMMI
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#121
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Hi Tommy,
super, danke dir für die Rückmeldung. Das erweitert meine Bootssuche ungemein, habe da mal wieder was ins Auge gefasst und 10 Jahre werde ich sicher noch hier am Rhein bleiben müssen... Ist so auch sinnvoll, die unterschiedlichen Regelungen bringt ja auch Niemanden was. Grüße Totti
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Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com Geändert von Totti-Amun (05.11.2020 um 14:02 Uhr) |
#122
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Zitat:
ist das noch aktuell, man müsste das doch inzwischen längst kommuniziert haben...?... Gruß Totti
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#123
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Ein gesundes und gutes Jahr 2022 zunächst hier allen !
Hallo Totti, ich habe mir in den letzten Wochen nur wenig Zeit für's BF genommen, delhalb sorry hier nicht zeitnah informiert zu haben . Folgender Stand den ich mitteilen kann : Am 06.12.2021 wurde eine Verordnung in Bonn herausgegeben, die der alte Verkehrsminister Herr Scheuer in Berlin unterschrieb . VO zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt . ( 26.11.2021 ) Wie zu Beginn gesagt, die Hauptänderungen auf Druck der EU wiegen primär in der gewerblichen Binnenschifffahrt . Und hier ändert sich sehr viel . Z.B. kann man nun innerhalb einer Ausbildung, ich glaube 3 Jahre, auch gleich zum Schiffsführer werden . D.h. , Inhaber der Fahrbefähigung, welches sich nun Unionspatent nennt . In § 130 sind auch ein paar Übergangsregeln für Kleinfahrzeuge zu finden . Leider nur gewerblich . Z.B. Fischer oder Bagger auf Schiffen bis weniger als 20 m Länge . Nun zum Punkt mit zwei nicht ganz so guten Nachrichten : 1. Die ZKR ist nicht aus dem Quark gekommen . Bedeutet, auf dem Rhein ist die Angleichung an die 20m-Grenze noch nicht vollzogen worden . 2. Die von mir angeregte Abschaffung der Streckenkunde nur für private Schiffsführer mit Sportpatent, wurde bisher auch nicht bearbeitet . Es stand aber sogar mal kurz davor die Streckenkundigen Bereiche deutlich einzukürzen . Aber dann kam Wiederspruch vom Gewerbe und der Fall kam vom Tisch . Wohl die Sorge mit einer so minderen.......?...... Qualifizierung zu viele, vermutlich billige, Schiffsführer aus z.B. südost EU an den Rhein zu lassen . Der 18.01.2022 rückt näher und unser Ministerium ( Verkehr, ..... ) hat ,glaube ich, alles mögliche getan . Es muß aber nachgelegt werden . Bedeutet : Nach jetzigem Stand darf ein Inhaber eines Sportbootführerscheines Binnen noch nicht 15m und bis weniger als 20m auf dem Rhein fahren . Alter Bestandsschutz ?? Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten : 1. Die Klage bis zum EU Gericht, mit sogar hohen Erfolgsaussichten . oder 2. Max. noch ein Jahr warten . Die ZKR muß nacharbeiten . Zweimal im Jahr haben die Tage mit Beschlüssen . Sollte es im Frühjahr gelingen kommt es dann wieder ins Ministerium um es ins Deutsche Recht umzusetzen, was ca. 6 Monate dauern kann . Das Sportpatent wird bleiben wie bekannt . Aber die nun weitere Gelegenheit werde ich nutzen, um nochmal zu versuchen hier die Streckenkundepflicht einzukürzen . Ich vermute sehr stark, bei der ZKR wurde hier niemals richtig nachgedacht . Grüße : TOMMI
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#124
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Danke dir für die Erläuterungen, Tommi.
Ich werde dich weiter nerven, ich hoffe das stört dich nicht. Grüße Totti
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#125
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Hallo,
ich verfolge seit längerem die Anstrengungen die Sportpatent Regelung zu ändern weil ich mit unserem Boot selbst betroffen bin und auch nur eine Teilstrecke auf dem Rhein habe. Jetzt scheint sich von der Gesetzgeber seite ja was getan zu haben, aber die ZKR hat es noch nicht durchgesetzt? In dem Bundesgesetzblatt vom 6. Dezember 2021 scheint es doch klar geregelt zu sein. Geschrieben steht da: § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene (1) Wer ein Schiff führt, bedarf eines nach 1.§ 78 Absatz 3 Nummer 1 erteilten Unionspatentes oder 2.§ 78 Absatz 3 Nummer 2 bis 5 erteilten Fährschifferzeugnisses, Behördenschifferzeugnisses, Sportschifferzeugnisses oder Kleinschifferzeugnisses für die entsprechende Fahrzeugkategorie. § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene (1) Keines Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bedarf nach dieser Verordnung, wer 2.ein Fahrzeug führt, das nur mit Muskelkraft oder unter Segel angetrieben wird oder mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 11,03 Kilowatt beträgt, § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene (3) Das Sportschifferzeugnis berechtigt zum Führen von Sportfahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 25 Metern auf den Wasserstraßen der Zonen 3 und 4. § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen (1) Wer als Schiffsführer oder Schiffsführerin ein Fahrzeug führt, bedarf zusätzlich zu dem nach § 11 Absatz 1, auch in Verbindung mit den Absätzen 2 und 4, erforderlichen Befähigungszeugnis folgender besonderer Berechtigungen: 2.einer besonderen Berechtigung für Risikostrecken, wenn Wasserstraßen befahren werden, die nach der Anlage 2 als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken (Risikostrecken) ausgewiesen wurden; Satz 1 Nummer 2 gilt für das Führen von Schiffen unter 20 Metern nur, soweit es sich um Fahrgastschiffe, Fahrgastboote oder Fähren handelt. Soweit ich das verstanden habe wird bei der 15PS grenze, und der 20m Regelung kein unterschied zum Rhein gemacht. Auf der Webseite der ZKR ist allerdings nichts darüber zu finden. Gibt es Vielleicht doch eine Chance auf Besserung?
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