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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Bitte mal nachschauen, und den genauen Text einstellen.
Gruß Volker |
#102
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Ist doch eindeutig!
Zitat: oder Auftragen einer anderen Deckschicht als Bootsrumpffarbe oder unsachgemäße Oberflächenvorbereitung zur Lackierung (z. B. übermäßiges Abschmirgeln, Sandstrahlen etc.)." Das bedeutet,dass Bootsrumpffarbe (somit auch Antifouling)und sachgemäß aufgebrachte Oberflächenvorbehandlung(Osmoseschutzanstrich) nicht vom Ausschluß der Garantie betroffen sind,solange der Anschliff sachgemäß durchgeführt wurde!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#103
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Digger,
ich meinte den Vorredner, wonach die Garantie nur gilt, wenn auch eine Farbe aufgetragen wird. Wenn man also kein Wasserlieger ist, und außer einem Wachs nichts auftragen möchte, gibt's trotzdem keine Garantie bei einem Osmoseschaden. Das ist das genaue Gegenteil von den Bedingungen von Brunswick Marine. Gruß Volker
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#104
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Zitat:
Hallo, lies mal alles, was ich seit Jahren zu dem Thema schreibe. Ich schrieb unter anderem explizit, dass Epoxi-Deckharzschichten nahezu dampfsperrend sind. |
#105
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Zitat:
Hallo John, wenn wir Refits oder Neubauten aus Holz beschichten, dann bauen wir Ecken und Kanten, also Konstruktionsübergänge separat in 12 Schichten in Treppenmuster wegen der Übergänge in Epoxidharz auf. Dann wird verschliffen. Dann erfolgt ein Epoxiaufbau in zusätzlich acht Schichten, der dann mit VC Watertite plangespachtelt und feinverschliffen wird. Jetzt haben wir eine ausreichend dampfdichte und vor allem schlagfeste und vollkommen ebene und glatte Beschichtung, die einiges wegsteckt. Darauf kommt dann eine Epoxidgrundierung ( VC-Tar ) in sieben Lagen und zwei mal VC-17. Dann sind wir auf der sicheren Seite. Bei 10 Jahren Garantie, die ich seit 24 Jahren gewähre, brauche ICH soviel Sicherheit für meine Gewerke. Das Photo zeigt die Abklebungen für die schrittweise Beschichtung besonders belasteter Zonen, hier der Kiel und der Übergang zu dem Bereich, auf dem das Schiff jetzt noch aufgebockt steht. Nach immer drei Beschichtungen wird ein Band abgezogen und der Beschichtungsbereich treppenweise verlegt. Geändert von seebaer150 (14.08.2014 um 12:41 Uhr) |
#106
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Zitat:
Wir sind hier ein Boote Forum und nicht das Nachschlagewerk von Herrn Dr. ( Deine Berichte alle nachzuschlagen...so viel Zeit hat niemand ) Du magst sicher mit vielen Sachen Recht haben, aber wie Du es rüber bringst ist ....
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Gruß Klaus
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#107
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Ich gebe mir wirklich Mühe, die Fakten verständlich und vollständig und falls sie nicht mein Spezialgebiet betreffen, korrekt recherchiert wiederzugeben. Aber mir fällt immer wieder auf, dass hier im Forum Äußerungen von Teilnehmern stattfinden, die einfach nicht ihre Hausaufgaben gemacht haben. Und in diesen Fällen darf ich doch wohl darauf verweisen, dass ich mich dazu schon an anderer Stelle ausführlich verbreitet habe.
Übrigens ist meine Erfahrung die, dass Kunden, die wirklich anspruchsvoll sind und das Beste für ihr Schiff und Geld wollen, wirklich ALLES lesen oder lesen lassen, was irgendwie relevant für eine Auftragsvergabe sein könnte. Geändert von seebaer150 (14.08.2014 um 12:36 Uhr) |
#108
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Zitat:
Wenn das Boot kein Saison-/ oder Dauerwasserlieger ist, dann wirds auch keine Osmose geben, weil die Zeit dazwischen wieder der Rumpf austrocknet. Im Übrigen ist es mir sowieso wurscht, was andere machen oder denken. Wir können hier im Forum nur unsere Ansichten wiedergeben und die sind eine Meinung des jeweiligen selbst. Was Jeder draus macht, muß selbst entschieden werden. Ich entscheide für mein Boot und mache es entsprechend. Die Kosten für Folgeschäden ob mit oder ohne Osmoseschutz habe nur ich und die wird mir auch keiner aus dem Forum abnehmen. Darum ist mir auch egal, was und ob Du letztendlich auf den Boot schmierst, weil klarkommen und aufkommen für die Folgen musst Du ja selber. Gruß Jürgen |
#109
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Jetzt mal nicht ausfallend werden. Ich beziehe mich immer noch auf einen Beitrag von dir, in dem du schriebst, das offensichtlich deine Bootsmarke nur Garantie gibt, wenn was auf den Rumpf geschmiert wurde. Deshalb hatte ich dich um den genauen Text der Garantie gebeten. Ich verdrehe also gar nichts. Wenn der Text der Garantie so ist, wie du es dargestellt hast, gilt dies nun mal auch für Trailerboote, die nur 2 Wochen pro Jahr im Wasser liegen. Also was ist nun. Gilt das was du schreibst, ober gibt es doch ein paar Einschränkungen? |
#110
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Hier noch ein Auszug aus der Herstellergarantie meines Zodiac Beibootes. So ähnlich steht es auch in meiner Saver Beschreibung. Bin leider nicht zu Hause, sonst hätte ich noch danach gesucht. 8. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind: Schäden aufgrund äußerer Einwirkungen: - Naturereignisse: saurer Regen, Hagel, Sturm, Blitzschlag oder sonstige Umwelteinflüsse; - Berührung oder Bespritzen des Bootes mit Harz oder ähnlichen Baumsäften, Benzin oder sonstigen, im Eignerhandbuch und Wartungsheft verbotenen Chemikalien; - nicht ordnungsgemäße Pflege der Bestandteile aus Holz oder Verbundstoffen (Quellung oder Verschimmeln von Lack, Farben, Abdichtungen, usw.) oder Verwendung von nicht empfohlenen Reinigungsmitteln; - normale Alterung der Teile und Materialien: Verschleiß, Verfärbung, Verschmutzung, Verformung, Mattwerden, Vibrationen, Geräusche, Risse, Blasenbildung, Osmose, Rissbildung, usw.; - Diebstahl, versuchter Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Kriegshandlungen; Quelle: http://www.bootshop-online.de/media/...20-%20V4-2.pdf Das war in diesem Tröt übrigens der letzte Beitrag meinerseits. Gruß Jürgen Geändert von weman (14.08.2014 um 15:15 Uhr) |
#111
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Schade eigentlich, da erfahren wir dann nie was wirklich in den Saver Garantiebedingungen steht. Obwohl ich mir sehr sicher bin, dass da nicht drin steht, dass Osmose-schäden nur dann als Garantiefall anerkannt werden, wenn ein Antifouling aufgebracht wurde. So zumindest war ja deine Aussage. |
#112
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Osmoseschutz notwendig
Hallo,
muss man hier erfahren, was in den Saver- Garantiebedingungen steht und wenn ja, - was bedeutet das ? Mich wundert , das Joachim mit einer fundierten und belegbaren Sachargumentation so lange durchgehalten hat, obwohl schon lange erkennbar ist, das seine Widersacher ihre, als Tatsachen umgedeuteten, Meinungen ganz sicher nicht ändern werden. Grüße. |
#113
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Die paar Wochen Urlaub im Jahr brauch ich kein AF, die Jolle war immer schon genausolang im Wasser und war leicht wieder sauber zu bekommen. |
#114
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Da frage ich mich nur warum meine Boot auch nach Jahrzehnten noch gut sind und auch warum auch hochpreisige Neuboote diesen Anstrich nicht standardmäßig ab Werk haben. Zitat:
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#115
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Und, weil das Thema der Garantie ja auch hier aufgekommen ist, wieso nicht alle Hersteller einen Garantieausschluss für Osmoseschäden haben, wenn kein nachträglicher Schutz aufgebracht wurde. Gruß Volker |
#116
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sind halt noch nicht alle schlau geworden
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Gruß Klaus
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#117
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Nur....geht man bei einem Neukauf automatisch von derartigen Fehlern aus? Ich denke, eher nicht. Drum...wenn Neukauf, dann den Rumpf nach der Saison genau unter die Lupe nehmen. Wenn Osmose festgestellt wird, dann wird die Werft in Regress genommen und die hat auch keine Ausreden die ziehen. Osmose bei (unbeschädigten) Booten ist definitiv ein Baumangel! Dieses Szenario wurde oft genug mit Bayliner/Deutschland durchgezogen und jedes mal (wenns gerichtsmassig wurde) hat Bayliner den Streit haushoch verloren. Geändert von Janus (15.08.2014 um 13:42 Uhr) Grund: Drackfuhler |
#118
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Wolf,du beantwortest Dir doch selber deine Frage-deine Boote liegen max.einige Wochen im Wasser! Dauerlieger mehrere Monate Im übrigen kann ich mich nur den Ausführungen von Seebär anschließen!(auch wenn ich bei anderen Themen nicht immer auf seiner Welle bin) Die Ignoranz einiger Leute,die nicht schnallen wollen,dass es hier nicht um Trailerboote geht, die für einige Tage in ihr Element dürfen, ist schon bemerkenswert Ansonsten,auch die Frage,warum die Werften diesen Vorsorgeanstrich nicht serienmäßig auftragen,beantwortet sich auch eigentlich selber! Erstens ,weil es Leute gibt,die sich an ihrem Gelcoat hochziehen wollen und zweitens, weil sich ein glattes Unterwasserschiff besser präsentieren kann. Angeboten wird der Anstrich allerdings regelmäßig! Bei meiner Bavaria 760 war es auch so!-habe es aber aus Kostengründen selber gemacht!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#119
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Osmose tritt ein, wenn das Boot zu Wasser gelassen wird Wenn Du ein Boot neu kaufst, dann bieten dir die Werften einen Osmoseschutz an, welcher nach Abnahme aufgetragen wird und auch einen AF- Schutz Tritt dann ein Schaden durch OSMOSE auf, dann kannst Du im Rahmen der Gewährleistung sicher einen Regressanspruch geltend machen
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Gruß Klaus
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#120
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Boote sind vielfältig, Wasser ist es auch. Auch die Menschen
Die meisten Boote bekommen keine Osmoseschäden, manche schon. Nur weiß man das vorher nicht. Und Osmose fängt nicht am Tag X an, sondern beim ersten Wasserkontakt. Nur ob es tatsächlich Schäden gibt, hängt von vielen Faktoren ab: verwendetes Material, Länge des Wasserkontaktes, Verarbeitungsqualität, Wassertemperatur.... Und es liegt doch an jedem Eigner selbst, ob er zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen und bezahlen will oder lieber drauf hofft, daß es ihn nie betrifft. Schließlich hat er allein auch irgendwelche möglichen Folgen zu tragen. Antifouling ist doch eine völlig andere Sache. Aber auch hier muß jeder für sich selbst entscheiden, ob er lieber pinselt oder schrubbt. Da spielen auch Revier und Einsatzprofil des Bootes eine große Rolle. Was hier richtig und gut ist, mag woanders weniger passend sein. Ich habe meine Erfahrungen gemacht und auch die entsprechenden Mühen und Kosten tragen dürfen. Ändern sich Revier oder Boot, werde ich auch wieder neue machen. Ich nehme auch gern Erfahrungen und Meinungen anderer zur Kenntnis, muß diese aber weder in Frage stellen oder kritisieren. Und was ich schlußendlich mache, bleibt sowieso meine Entscheidung.
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Gruß Ewald |
#121
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Zitat:
Meine Boote lagen auch schon die ganze Saison über im Wasser (immer Süßwasser) und haben bisher keine Schäden. Es ist aber durchaus möglich, daß sich unter dem Uralt-AF ein Sperranstrich gemacht wurde, das entzieht sich meiner Kenntnis. |
#122
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Woher willst Du denn wissen , dass Dein Boot keinen Schaden genommen hat. Du siehst ihn nicht, schmeckst ihn nicht und riechst ihn erst, wenn die Osmoseblasen platzen. Nachprüfen ob, geht nicht zerstörungsfrei.
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#123
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Es bleibt aber der Fakt: Nachprüfung der strukturellen Integrität des Laminates ist zerstörungsfrei nicht prüfbar. |
#124
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Warum hochpreisige Neuboote diesen Schutzanstrich nicht haben???? Beschiss am Kunden und dessen Nichtkenntnis der Materie. So einfach ist das. ICH würde niemals gegen besseres Wissen und Gewissen handeln. Das ist dem Kunden gegenüber ungentlemen Unfair und für die Firmenentwicklung leicht dämlich kurzsichtig gedacht. |
#125
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Irgendwie scheint hier allgemein ein Definitionsdefizit vorzuliegen.
Osmose bezeichnet nicht einen Beschädigungstyp am Schiffsrumpf. Es ist einfach ein Vorgang, der losgeht, sobald der Rumpf ins Wasser kommt. Wovor viele berechtigt Angst haben, sind die Folgen von Osmose. Und die reichen von gar keinen, nämlich wenn das Wasser nicht bis zum Laminat durchschlägt bis zum schwersten Zersetzungsschaden, der sich durch Blasen am Rumpf und innen weislich scheinenden Auflösungsszenarien abzeichnet. |
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