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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Freunde des Forums, hier ist ja was los :
Hallo Uwe, ob Dein Boot ein Binnen- oder Seeschiff wird ist alleine Deine Entscheidung . Und es gibt viele Binnen-Kleinfahrzeuge die seetauglicher sind als manche Seeboote . Sowieso ist das ist hier erst mal zur Registrierung völlig egal . Innerhalb den EU-Sportbootrichtlinien 2,5-24 m Länge fester Rumpfkörper, gibt es zunächst große Freiheiten . Keine Klasse, Loyd, ...... . Sogar selbst bauen geht hier sorgenfrei . Und Binnen bis weniger als 20 m ist auch alles simpel, ohne Attest mit wiederkehrenden Prüfungen . Niergens wird hier ein Fahrgebiet technisch bedingt vorgeschrieben o. eingeschränkt . Das erst mal grundlegend . Es heißt nun immer wieder, wo das überwiegende Fahrgebiet ist . Staatlich verfolgt wird hier aber auch niemand . Binnen : Richtig, es Bedarf ein Kennzeichen und ab 10 t die Eintragung ins Register . Dieses Binnen Kleinfahrzeug ( <20m ) darf natürlich auf Seestraßen fahren . See : Auch dieses darf binnen fahren, mit folgender Bedingung . Vorausgesetz <20m Länge u. ( 100 m³ aus L*B*T ) Es benötigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, nur Heimathafen + Name, wie an der See üblich, genügt der WSP bestimmt nicht . Kann mir gut vorstellen, das die IMO vorhanden sein muß . Der Heimathafen könnte sogar Köln heißen, obwohl der Seehafen wohl lange zu suchen ist . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#102
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Zitat:
Mein "Seeschiff"-Segelboot hat seinen Heimathafen am Rhein nie gesehen. Dem Amtsgericht war es egal.
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#103
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Aber nur Heimat u. Name genügt binnen nicht als amtl. Kennzeichen,
mit IMO schon . In Seewasserstraßen alles kein Thema, es geht um Binnenwasserstraßen . Und möchtest Du dort fahren, heißt es entweder im Seeschiffregister eingetragen zu sein oder es benötigt zusätzlich ein Kleinfahrzeugkennzeichen, trotz Seeschiff . Grüße : TOMMI
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#104
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Zitat:
Kleine Ergänzung: Als (Binnen-) Kennzeichen des Seeschiffes gilt die mit der Registrierung beim Schiiffsregister zugewiesene Kennung. Und die muss in 10cm hohen Buchstaben.... Naja, das kennt ihr ja. Und diese Kennung wird üblicherweise von der Bundesnetzagentur auch als Rufzeichen für die Seefunkstelle zugewiesen. Und eine IMO brauchen Spportboote nicht. |
#105
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Hallo Klaus
ELWIS sagt es genau : KlFzKV-BinSch § 4 Amtliche Kennzeichen .......... bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Absatz 1 Nummer 5 der Schiffsregisterordnug in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen die Nummer des Flaggenzertifikats (§ 3 Buchstabe d des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994, BGBl. I Seite 3140), gefolgt von dem Kennbuchstaben F; die Kennzeichen, die nach Maßgabe des § 1 Nummer 6 der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 11. Juni 1992 (Verkehrsblatt Seite 323) zugeteilt worden sind, ................. .. .. . Stand: 04. Juni 2016 Wenn ich es richtig verstehe IMO oder Funkzeichen an Bord anmalen. Funk ist ja nicht vorgeschrieben, dann bleibt die IMO . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#107
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Du meinst sicher das Unterscheidungssignal - das bekommt jedes eingetragene Seeschiff ob es nun tatsächlich Funk an Bord hat oder nicht. Da das bereits im Schiffsmeßbrief stand, vermute ich mal, dass das BSH das zugeteilt hat (Meßbrief kommt vor Eintragung).
Und das plus Name und Heimathafen genügt als "Binnen-Kennzeichnung". Alternativ geht wohl auch die Registernummer (SSRxxxxx) - je nach Quelle. Seit inzwischen 7 Jahren fahre ich mit der SSR-Nummer binnen herum ... hat noch keinen interessiert.
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Mast- und Schotbruch! |
#108
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Ich denke er meint das er den EU-Kompetenznachweis bestanden hat. Den hab ich auch gerade gemacht. Das ist nicht der richtige Drohnenführerschein. Wenn er den richtigen Drohenführerschein meint dann nehme ich alles zurück.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
#109
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Haarespalten:
Die Kennung / das Kennzeichen / das Unterscheidungssignal wird durch das Registergericht vergeben und ist im Schiffszertifikat aufgeführt Das Rufzeichen wird von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Frequenzzuteilung vergeben.. Das ist meistens identisch mit dem Unterscheidungssignal, aber nicht zwangsläufig. Es kann sein, dass eine vorhandene Frequenzzuteilung auf das Schiff übertragen wird. Und für die Kennzeichnung (10cm hohe Buchstaben...) wird binnen das Unterscheidungssignal benutzt. Geändert von stenner (28.01.2021 um 15:55 Uhr) |
#110
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Hallo Klaus,
was malst Du denn außer Heimat u. Name nun noch ans Boot ? Und was, wenn keine Schiffsfunkstelle vorhanden ist ? Die IMO ist doch ne tolle Sache, weltweit einmalig vergeben . Was spricht dagegen ? Grüße : TOMMI
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#111
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Das Unterscheidungssignal.
Dann habe ich ja das Unterscheidungssignal. Die Kosten? Der Aufwand. Soweit ich weiß, brauchst du für eine IMO eine Klassifizierung.
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#112
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Das heißt folglich, der Begriff RUFZEICHEN ist sehr relativ ?
Unser Dampfer hat sogar eine EU-Nr. Wenn keine IMO , ich sag mal, weil zu teuer ..... . , Dann kann ich folglich unterstellen, dass das RUFZEICHEN ebenso, weltweit einmalig ist . Aber als Rufzeichen über Funk würde ich es dann doch lieber mit dem Schiffsnamen probieren . UNTERSCHEIDUNGSSIGNAL , ......., das ist es . ......... Seltsam finde ich nur, das im Certifikat IMO und UNTERSCHEIDUNGSSIGNAL steht . Jedenfalls ne klasse Sache . Grüße : TOMMI
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#113
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An Stelle des TE würde ich nun beginnen, ernsthaft über Ausflaggen nachzudenken..
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Gruss, Dirk |
#114
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Und stell dir mal vor, am Ende kauft er gar kein Boot ?!
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#115
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Zitat:
Und ich finde es spannend, weil das Seeschiffregister später für uns auch in Frage kommt . Grüße : TOMMI
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#116
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Oder eins mit 33 m.......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#117
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Zitat:
Bisher hat Uwe das Schiff seiner Träume noch nichtmals gesehen und ist wohl sehr neu auf dem Gebiet. Da stehen im Lastenheft etliche Positionen mit höherer Priorität über der Registrierung. Der aktuelle Diskurs über Bedingungen zu Zulassung, Rufnummer, Kennzeichen etc. ist sicher von Interesse und zeugt von hohem sachlichen Kenntnisstand, hat aber m.E.n. in der Aussenbetrachtung beinah akademisches Niveau erreicht; will sagen, es wird unübersichtlich. Sogar für mich, der zwar lange bei der Truppe ist, aber seit 30 Jahren doch stark (und verwundert, weil´s hier einfacher ist) durch die NL-Brille schaut. Lass Chantalle bitte im 33m Trööt, da wird sie gerade von euch bestens versorgt..
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Gruss, Dirk
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#118
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Aber dann haben einige Andere ihre Winterlangeweile vertrieben und lungernen nicht auf der Straße rum
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#119
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Sag mal, Du bist aber geflogen . ?....
Oder schreibst Du vom Bordrechner im PKW ? .......
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#120
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Nö, zurück auf dem Schiff. Der Meister hatte ausnahmsweise schon um 16:00h zu. Also hole ich den Wagen morgen früh.
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#121
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Boot registrieren: in welchem Land?
Zitat:
in einigen Monaten oder 1 1/2 Jahren, WENN ich weiß welches Bott ich will UND ich ein gutes Angebot gefunden habe Zitat:
habe gerade inspiriert durch diesen Thread auf der Seite des WSA gelesen Zitat:
würde dann eine eventuelle Bootsanmeldung in D ungültig? bzw. wäre es - da ich einen NL Pass habe - evtl. generell sinnvoller/weniger aufwändig ein Boot mit dem ich kreuz und quer durch Europa fahren will in NL zu registrieren? |
#122
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Zitat:
Problem nur: du musst dann mit so ner komischen Flagge am Heck rumfahren. |
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Zitat:
Da mir schwindlig genug ist, geb ich die Frage hier an die Expertenrunde weiter. Ansonsten Uschi von den Laien fragen. Die weiss das. Ernsthaft: Wenn Du einen NL Pass hast, unterstelle ich NL-Sprachkenntnisse. Deutsche hast Du ja unbestritten. Mach Dich selber schlau, benutze primäre Quellen und vergleiche D/NL. Die Ergebnisse Deiner eigenen Recherche können wir dann hier diskutieren. Ich bin da gebranntes Kind und vertraue in solchen Fragen nicht auf Forenantworten. Das hat -in die Runde- mit keinem hier was zu tun, und nicht mit diesem Trööt; ist ´ne ganz andere Geschichte.
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Gruss, Dirk |
#124
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Gruss, Dirk |
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Solange man mit der komischen Flagge in diesem komischen Land fährt und im Falle des Angesprochen werdens nativ zu antworten weiss, ist sie von ungeschätztem Vorteil
(Soll übrigens auch in F eine bessere Akzeptanz haben als die deutsche....)
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Gruss, Dirk
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