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  #101  
Alt 27.01.2021, 20:16
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Freunde des Forums, hier ist ja was los :


Hallo Uwe,

ob Dein Boot ein Binnen- oder Seeschiff wird ist alleine Deine Entscheidung .

Und es gibt viele Binnen-Kleinfahrzeuge die seetauglicher sind als manche
Seeboote .

Sowieso ist das ist hier erst mal zur Registrierung völlig egal .

Innerhalb den EU-Sportbootrichtlinien 2,5-24 m Länge fester Rumpfkörper,
gibt es zunächst große Freiheiten . Keine Klasse, Loyd, ...... .
Sogar selbst bauen geht hier sorgenfrei .

Und Binnen bis weniger als 20 m ist auch alles simpel, ohne Attest mit
wiederkehrenden Prüfungen .

Niergens wird hier ein Fahrgebiet technisch bedingt vorgeschrieben o. eingeschränkt .


Das erst mal grundlegend .


Es heißt nun immer wieder, wo das überwiegende Fahrgebiet ist .
Staatlich verfolgt wird hier aber auch niemand .


Binnen : Richtig, es Bedarf ein Kennzeichen und ab 10 t die Eintragung ins Register .

Dieses Binnen Kleinfahrzeug ( <20m ) darf natürlich auf Seestraßen fahren .


See : Auch dieses darf binnen fahren, mit folgender Bedingung .

Vorausgesetz <20m Länge u. ( 100 m³ aus L*B*T )

Es benötigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen,
nur Heimathafen + Name, wie an der See üblich,
genügt der WSP bestimmt nicht .

Kann mir gut vorstellen, das die IMO vorhanden sein muß .

Der Heimathafen könnte sogar Köln heißen,
obwohl der Seehafen wohl lange zu suchen ist .



Grüße : TOMMI
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  #102  
Alt 27.01.2021, 22:16
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
...

Kann mir gut vorstellen, das die IMO vorhanden sein muß .

Der Heimathafen könnte sogar Köln heißen,
obwohl der Seehafen wohl lange zu suchen ist .



Grüße : TOMMI
Nach meinem Wissen ist diese IMO für eine "Seeschiff"-Yacht unserer üblichen Größenordnungen nicht nötig.

Mein "Seeschiff"-Segelboot hat seinen Heimathafen am Rhein nie gesehen. Dem Amtsgericht war es egal.
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  #103  
Alt 27.01.2021, 23:04
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Aber nur Heimat u. Name genügt binnen nicht als amtl. Kennzeichen,
mit IMO schon .


In Seewasserstraßen alles kein Thema, es geht um Binnenwasserstraßen .
Und möchtest Du dort fahren, heißt es entweder im Seeschiffregister eingetragen zu sein
oder es benötigt zusätzlich ein Kleinfahrzeugkennzeichen, trotz Seeschiff .


Grüße : TOMMI
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Alt 27.01.2021, 23:32
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
[See : Auch dieses darf binnen fahren, mit folgender Bedingung .

Vorausgesetz <20m Länge u. ( 100 m³ aus L*B*T )

Es benötigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen,
nur Heimathafen + Name, wie an der See üblich,
genügt der WSP bestimmt nicht .

Kann mir gut vorstellen, das die IMO vorhanden sein muß .
Wunderbar erklärt, Tommi.

Kleine Ergänzung: Als (Binnen-) Kennzeichen des Seeschiffes gilt die mit der Registrierung beim Schiiffsregister zugewiesene Kennung. Und die muss in 10cm hohen Buchstaben.... Naja, das kennt ihr ja.

Und diese Kennung wird üblicherweise von der Bundesnetzagentur auch als Rufzeichen für die Seefunkstelle zugewiesen.

Und eine IMO brauchen Spportboote nicht.
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #105  
Alt 28.01.2021, 00:07
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Hallo Klaus

ELWIS sagt es genau :


KlFzKV-BinSch

§ 4 Amtliche Kennzeichen
..........

bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Absatz 1 Nummer 5 der Schiffsregisterordnug in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen

die Nummer des Flaggenzertifikats (§ 3 Buchstabe d des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994, BGBl. I Seite 3140), gefolgt von dem Kennbuchstaben F;

die Kennzeichen, die nach Maßgabe des § 1 Nummer 6 der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 11. Juni 1992 (Verkehrsblatt Seite 323) zugeteilt worden sind,

................. .. .. .


Stand: 04. Juni 2016



Wenn ich es richtig verstehe IMO oder Funkzeichen an Bord anmalen.

Funk ist ja nicht vorgeschrieben, dann bleibt die IMO .



Grüße : TOMMI
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  #106  
Alt 28.01.2021, 00:22
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Das Funkrufzeichen ist die vom Amtsgericht zugesiesene Kennung.
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  #107  
Alt 28.01.2021, 08:42
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Das Funkrufzeichen ist die vom Amtsgericht zugesiesene Kennung.
Du meinst sicher das Unterscheidungssignal - das bekommt jedes eingetragene Seeschiff ob es nun tatsächlich Funk an Bord hat oder nicht. Da das bereits im Schiffsmeßbrief stand, vermute ich mal, dass das BSH das zugeteilt hat (Meßbrief kommt vor Eintragung).

Und das plus Name und Heimathafen genügt als "Binnen-Kennzeichnung". Alternativ geht wohl auch die Registernummer (SSRxxxxx) - je nach Quelle. Seit inzwischen 7 Jahren fahre ich mit der SSR-Nummer binnen herum ... hat noch keinen interessiert.
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  #108  
Alt 28.01.2021, 09:23
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wurde da auch §21b LuftVO abgefragt?

Matthias
Ich denke er meint das er den EU-Kompetenznachweis bestanden hat. Den hab ich auch gerade gemacht. Das ist nicht der richtige Drohnenführerschein. Wenn er den richtigen Drohenführerschein meint dann nehme ich alles zurück.
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  #109  
Alt 28.01.2021, 15:39
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Das Funkrufzeichen ist die vom Amtsgericht zugesiesene Kennung.
Haarespalten:

Die Kennung / das Kennzeichen / das Unterscheidungssignal wird durch das Registergericht vergeben und ist im Schiffszertifikat aufgeführt

Das Rufzeichen wird von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Frequenzzuteilung vergeben.. Das ist meistens identisch mit dem Unterscheidungssignal, aber nicht zwangsläufig. Es kann sein, dass eine vorhandene Frequenzzuteilung auf das Schiff übertragen wird.

Und für die Kennzeichnung (10cm hohe Buchstaben...) wird binnen das Unterscheidungssignal benutzt.
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Gruß

Klaus

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Geändert von stenner (28.01.2021 um 15:55 Uhr)
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  #110  
Alt 28.01.2021, 15:54
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Hallo Klaus,

was malst Du denn außer Heimat u. Name nun noch ans Boot ?

Und was, wenn keine Schiffsfunkstelle vorhanden ist ?


Die IMO ist doch ne tolle Sache, weltweit einmalig vergeben .

Was spricht dagegen ?


Grüße : TOMMI
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Alt 28.01.2021, 16:00
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
was malst Du denn außer Heimat u. Name nun noch ans Boot ?
Das Unterscheidungssignal.
Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Und was, wenn keine Schiffsfunkstelle vorhanden ist?
Dann habe ich ja das Unterscheidungssignal.
Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
[
Die IMO ist doch ne tolle Sache, weltweit einmalig vergeben .

Was spricht dagegen?
Die Kosten? Der Aufwand. Soweit ich weiß, brauchst du für eine IMO eine Klassifizierung.
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #112  
Alt 28.01.2021, 16:29
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Das heißt folglich, der Begriff RUFZEICHEN ist sehr relativ ?

Unser Dampfer hat sogar eine EU-Nr.


Wenn keine IMO , ich sag mal, weil zu teuer ..... . ,

Dann kann ich folglich unterstellen, dass das RUFZEICHEN ebenso,
weltweit einmalig ist .


Aber als Rufzeichen über Funk würde ich es dann doch lieber mit dem
Schiffsnamen probieren .


UNTERSCHEIDUNGSSIGNAL , ......., das ist es . .........

Seltsam finde ich nur, das im Certifikat IMO und UNTERSCHEIDUNGSSIGNAL steht .


Jedenfalls ne klasse Sache .


Grüße : TOMMI
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  #113  
Alt 28.01.2021, 16:37
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An Stelle des TE würde ich nun beginnen, ernsthaft über Ausflaggen nachzudenken..
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Gruss, Dirk


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  #114  
Alt 28.01.2021, 16:55
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Und stell dir mal vor, am Ende kauft er gar kein Boot ?!
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  #115  
Alt 28.01.2021, 16:58
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
An Stelle des TE würde ich nun beginnen, ernsthaft über Ausflaggen nachzudenken..
...?.. Bisher hat Uwe doch gerne alles mit Interesse verfolgt, glaube ich.

Und ich finde es spannend, weil das Seeschiffregister später für uns auch in Frage kommt .


Grüße : TOMMI
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  #116  
Alt 28.01.2021, 16:59
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Und stell dir mal vor, am Ende kauft er gar kein Boot ?!
Oder eins mit 33 m.......
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #117  
Alt 28.01.2021, 17:13
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
...?.. Bisher hat Uwe doch gerne alles mit Interesse verfolgt, glaube ich.
Und ich finde es spannend, weil das Seeschiffregister später für uns auch in Frage kommt .
Grüße : TOMMI
Um den ... etwas zu erklären:

Bisher hat Uwe das Schiff seiner Träume noch nichtmals gesehen und ist wohl sehr neu auf dem Gebiet.
Da stehen im Lastenheft etliche Positionen mit höherer Priorität über der Registrierung.
Der aktuelle Diskurs über Bedingungen zu Zulassung, Rufnummer, Kennzeichen etc. ist sicher von Interesse und zeugt von hohem sachlichen Kenntnisstand, hat aber m.E.n. in der Aussenbetrachtung beinah akademisches Niveau erreicht; will sagen, es wird unübersichtlich.
Sogar für mich, der zwar lange bei der Truppe ist, aber seit 30 Jahren doch stark (und verwundert, weil´s hier einfacher ist) durch die NL-Brille schaut.

Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Oder eins mit 33 m.......
Lass Chantalle bitte im 33m Trööt, da wird sie gerade von euch bestens versorgt..
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Gruss, Dirk


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  #118  
Alt 28.01.2021, 17:15
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Und stell dir mal vor, am Ende kauft er gar kein Boot ?!
Aber dann haben einige Andere ihre Winterlangeweile vertrieben und lungernen nicht auf der Straße rum
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #119  
Alt 28.01.2021, 17:21
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Sag mal, Du bist aber geflogen . ?....

Oder schreibst Du vom Bordrechner im PKW ? .......
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  #120  
Alt 28.01.2021, 17:35
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Sag mal, Du bist aber geflogen . ?....

Oder schreibst Du vom Bordrechner im PKW ? .......
Nö, zurück auf dem Schiff. Der Meister hatte ausnahmsweise schon um 16:00h zu. Also hole ich den Wagen morgen früh.
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #121  
Alt 28.01.2021, 17:57
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Standard Boot registrieren: in welchem Land?

Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Der aktuelle Diskurs über Bedingungen zu Zulassung, Rufnummer, Kennzeichen etc. ist sicher von Interesse ...
die Fragen würde bzw. werde ich auch stellen:
in einigen Monaten oder 1 1/2 Jahren, WENN ich weiß welches Bott ich will UND ich ein gutes Angebot gefunden habe


Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Sogar für mich, der ... seit 30 Jahren doch stark (und verwundert, weil´s hier einfacher ist) durch die NL-Brille schaut.
aber dann doch gleich mal eine Frage:

habe gerade inspiriert durch diesen Thread auf der Seite des WSA gelesen
Zitat:
Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden.
da ich keinen deutschen Pass habe - und nach einem "Privatisieren" (und gleichzeitigem Bootskauf) auch evtl. meinen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegen könnte:
würde dann eine eventuelle Bootsanmeldung in D ungültig?

bzw. wäre es - da ich einen NL Pass habe - evtl. generell sinnvoller/weniger aufwändig ein Boot mit dem ich kreuz und quer durch Europa fahren will in NL zu registrieren?
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  #122  
Alt 28.01.2021, 18:39
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
wäre es - da ich einen NL Pass habe - evtl. generell sinnvoller/weniger aufwändig ein Boot mit dem ich kreuz und quer durch Europa fahren will in NL zu registrieren?
Ja, das macht viel Sinn.
Problem nur: du musst dann mit so ner komischen Flagge am Heck rumfahren.
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  #123  
Alt 28.01.2021, 18:44
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
die Fragen würde bzw. werde ich auch stellen:
in einigen Monaten oder 1 1/2 Jahren, WENN ich weiß welches Bott ich will UND ich ein gutes Angebot gefunden habe



aber dann doch gleich mal eine Frage:

habe gerade inspiriert durch diesen Thread auf der Seite des WSA gelesen


da ich keinen deutschen Pass habe - und nach einem "Privatisieren" (und gleichzeitigem Bootskauf) auch evtl. meinen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegen könnte:
würde dann eine eventuelle Bootsanmeldung in D ungültig?

bzw. wäre es - da ich einen NL Pass habe - evtl. generell sinnvoller/weniger aufwändig ein Boot mit dem ich kreuz und quer durch Europa fahren will in NL zu registrieren?
Irgendwie entsteht gerade eine Problemmatrix.
Da mir schwindlig genug ist, geb ich die Frage hier an die Expertenrunde weiter.
Ansonsten Uschi von den Laien fragen. Die weiss das.

Ernsthaft:
Wenn Du einen NL Pass hast, unterstelle ich NL-Sprachkenntnisse.
Deutsche hast Du ja unbestritten.

Mach Dich selber schlau, benutze primäre Quellen und vergleiche D/NL.
Die Ergebnisse Deiner eigenen Recherche können wir dann hier diskutieren.
Ich bin da gebranntes Kind und vertraue in solchen Fragen nicht auf Forenantworten.

Das hat -in die Runde- mit keinem hier was zu tun, und nicht mit diesem Trööt; ist ´ne ganz andere Geschichte.
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Gruss, Dirk


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  #124  
Alt 28.01.2021, 18:45
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Ja, das macht viel Sinn.
Problem nur: du musst dann mit so ner komischen Flagge am Heck rumfahren.
.....
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Alt 28.01.2021, 18:49
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Solange man mit der komischen Flagge in diesem komischen Land fährt und im Falle des Angesprochen werdens nativ zu antworten weiss, ist sie von ungeschätztem Vorteil
(Soll übrigens auch in F eine bessere Akzeptanz haben als die deutsche....)
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