boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 132Nächste Seite - Ergebnis 126 bis 132 von 132
 
Themen-Optionen
  #101  
Alt 30.07.2009, 18:22
Benutzerbild von Tommy Walker
Tommy Walker Tommy Walker ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.09.2007
Ort: Malchow
Beiträge: 287
Boot: Checkmate Starfire
Rufzeichen oder MMSI: Max
141 Danke in 103 Beiträgen
Standard

Ich wurde vor zwei Wochen auch ermahnt das meine Lampe nicht zulässig sei.
Ich: Seit froh das ich überhaupt Licht am Boot hab

WSP.as ist nicht zulässig in Deutschland und wenn man sich ein amerikanisches Boot kauft muß man das ändern

Ich: Wie sieht denn das an meinem Boot aus!!!

WSP.: Bei amerikanichen Autos muß man das auch ändern

Ich: Ja, ich fahr ja nicht im dunkeln...
__________________
Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen.
http://max.hat-gar-keine-homepage.de
Mit Zitat antworten top
  #102  
Alt 30.07.2009, 18:43
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: inne Päärle
Beiträge: 6.470
Boot: FW 225 Sundowner mim Fauacht
Rufzeichen oder MMSI: Freibier
30.414 Danke in 9.461 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Ich wurde vor zwei Wochen auch ermahnt das meine Lampe nicht zulässig sei.
Ich: Seit froh das ich überhaupt Licht am Boot hab
WSP.as ist nicht zulässig in Deutschland und wenn man sich ein amerikanisches Boot kauft muß man das ändern
Ich: Wie sieht denn das an meinem Boot aus!!!
WSP.: Bei amerikanichen Autos muß man das auch ändern
Ich: Ja, ich fahr ja nicht im dunkeln...
Und weiter?
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
Mit Zitat antworten top
  #103  
Alt 30.07.2009, 18:51
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: inne Päärle
Beiträge: 6.470
Boot: FW 225 Sundowner mim Fauacht
Rufzeichen oder MMSI: Freibier
30.414 Danke in 9.461 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Aber man sollte bei vollmundigen Sprüchen gegen zugelassene Leuchten auch bedenken, dass natürlich die Versicherungen bei einem Schadensfall in der Dunkelheit oder bei unsichtigem Wetter sehr erfreut sein werden, wenn sie wegen nicht BSH-zugelassener Pos.-Lichter die Schadensregulierung ablehnen können!
Diese Tatsache macht den Lampen-Käse aber auch nicht sinnvoller.
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #104  
Alt 30.07.2009, 18:56
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.199
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.907 Danke in 11.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Eben!
Aber wehe wir haben an unseren 7m Spielzeugschiffchen keine Laternen im Telefonzellenformat montiert, dann platzt der Mond im Beamtenstadl.

Regt euch nicht auf, die Aquasignal oder Lopolights LED sehten schick aus (mit Edelstahlkappe) und kosten auch nicht die Welt!! Und schon fährt man absolut legal!!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #105  
Alt 30.07.2009, 19:26
AX842 AX842 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 25.05.2007
Ort: Norden/Ostfriesland und Hamburg
Beiträge: 91
38 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dirk H. Beitrag anzeigen
Wieviel eigentlich
Das kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Man kann aber auch eine Geldbuße bekommen in Höhe von 50 Euro, das liegt glaub ich im Ermessen des Polizisten.
Mit Zitat antworten top
  #106  
Alt 30.07.2009, 19:37
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: inne Päärle
Beiträge: 6.470
Boot: FW 225 Sundowner mim Fauacht
Rufzeichen oder MMSI: Freibier
30.414 Danke in 9.461 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Regt euch nicht auf, die Aquasignal oder Lopolights LED sehten schick aus (mit Edelstahlkappe) und kosten auch nicht die Welt!! Und schon fährt man absolut legal!!!
Beide Murks.
Gibt sicher auch Leute die finden diese BSH-Leuchttürme schick...

Ich würde die Sportboote gerne beleuchtungstechnisch so original lassen wie sie aus der Werft gekommen sind
und auch auf dem gesamten Planten, abgesehen von unserem überregulierten Land, gefahren werden dürfen.
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #107  
Alt 31.07.2009, 09:16
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Ich wurde vor zwei Wochen auch ermahnt das meine Lampe nicht zulässig sei.
Ich: Seit froh das ich überhaupt Licht am Boot hab

WSP.as ist nicht zulässig in Deutschland und wenn man sich ein amerikanisches Boot kauft muß man das ändern

Ich: Wie sieht denn das an meinem Boot aus!!!

WSP.: Bei amerikanichen Autos muß man das auch ändern

Ich: Ja, ich fahr ja nicht im dunkeln...
Das ist Schwachsinn, mit einer Ausnahmegenehmigung darf man auch mit roten Blinkern und kleinem Nummernschild fahren. Warum ghibts sowas aufm Wasser nicht?
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
  #108  
Alt 31.07.2009, 09:18
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Beide Murks.
Gibt sicher auch Leute die finden diese BSH-Leuchttürme schick...

Ich würde die Sportboote gerne beleuchtungstechnisch so original lassen wie sie aus der Werft gekommen sind
und auch auf dem gesamten Planten, abgesehen von unserem überregulierten Land, gefahren werden dürfen.
Früher durfte man sich die Lampen selber bauen. Da war es komischerweise auch nicht sicherer oder unsicherer als heute aufm Wasser
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
  #109  
Alt 31.07.2009, 09:49
www.sportbootschule-tauwerk.de www.sportbootschule-tauwerk.de ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 25.07.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 33
Rufzeichen oder MMSI: DA6069
11 Danke in 8 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AX842 Beitrag anzeigen
Das kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Man kann aber auch eine Geldbuße bekommen in Höhe von 50 Euro, das liegt glaub ich im Ermessen des Polizisten.
... und wenn der richtig schlecht drauf ist dann ist Schluss mit dem Ausflug. <br>
Ist nun mal so: Auf deutsche Seeschiffahrtsstrassen MUSST du (vom BSH=wheelmark) und für deine Bootsgrösse (!) zugelassene Laternen haben. Das gilt natürlich auch am Tag (schließlich könnte es ja Nebel, Regen oder eine überraschende Sonnenfinsternis, geben). Und auch die Leuchtmittel müssen zugelassen sein. Und erzähl mir nicht, das das niemand kontrolliert! Im Ausland gilt das nur für Boote unter deutscher Flagge, die gewerblich genutzt werden. Gruss, Christian
Mit Zitat antworten top
  #110  
Alt 31.07.2009, 10:25
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von www.sportbootschule-tauwerk.de Beitrag anzeigen
... und wenn der richtig schlecht drauf ist dann ist Schluss mit dem Ausflug. <br>
Ist nun mal so: Auf deutsche Seeschiffahrtsstrassen MUSST du (vom BSH=wheelmark) und für deine Bootsgrösse (!) zugelassene Laternen haben. Das gilt natürlich auch am Tag (schließlich könnte es ja Nebel, Regen oder eine überraschende Sonnenfinsternis, geben). Und auch die Leuchtmittel müssen zugelassen sein. Und erzähl mir nicht, das das niemand kontrolliert! Im Ausland gilt das nur für Boote unter deutscher Flagge, die gewerblich genutzt werden. Gruss, Christian

Sportbootschule

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...rung/index.jsp

Daraus:
Dabei handelt es sich um den Einsatz von
Navigationslichtern, die nachts, d. h. von Sonnen-
untergang bis Sonnenaufgang oder bei vermin-
derter Sicht durchgehend brennen und während
dieser Zeit
fest angebracht sein müssen.

Es ist daher unzulässig, Navigationslichter nachts
oder am Tag bei verminderter Sicht nur in der
Hand zu halten und zu zeigen.

IMHO

Habe ich Ami Lichter an meinem Boot, die ich weder betreibe noch betriebsbereit ( Sicherung gezogen) sind, kann mir am Tag, bei klarer Sicht kein Hudel der Welt was. ( das ist rechtlich nur ein Transport der Lichter!)
Er wäre in der Beweispflicht nachzuweisen, dass innerhalb der Fahrt mit verminderter Sicht zu rechnen ist und das Boot von mir nicht außer Betrieb genommen werden kann.


Es gibt keine: -stehende Ausrüstungspflicht auf See, sondern nur die der: -guten Seemannschaft!

Wer das Ticket zahlt ist selber Schuld.

Ich kann es aber nicht glauben, dass jemand bezahlt hat und mir persönlich ist auch niemand bekannt der außer einer Belehrung / Hinweis durch die WSP bestraft wurde.

Wer bei schlechter Sicht ohne Licht fährt ist natürlich mehr als dämlich, es gibt aber tausend Situationen wo es problemlos geht.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #111  
Alt 31.07.2009, 11:15
AX842 AX842 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 25.05.2007
Ort: Norden/Ostfriesland und Hamburg
Beiträge: 91
38 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Hallo Jörg!
In dem Infoblatt der BSH mag das vielleicht so stehen, wie Du zitiert hast. Bindend ist aber keine Informationsbroschüre,sondern das Gesetz (SeeSchStrO), und da steht in den Erläuterungen zum §6 Abs. 1 drin: "Zu führende Sichtzeichen müssen ständig angebracht sein."
Der Christian (Sportbootschule) hat vollkommen Recht.

Das bedeutet, man muss zu jeder Zeit im Geltungsbereich der SeeSchStrO BSH-zertifizierte Beleuchtung betriebsbereit am Boot haben. Die Ami-Leuchten sind definitiv nicht zulässig, auch nicht am Tag bei schönem Wetter. In dem Fall des Tranportes Deiner Lichter hast Du nämlich quasi gar keine Beleuchtung an Bord, was auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Und wie schon gesagt, es wird kontrolliert und auch geahndet und ich musste deswegen auch schon zahlen.
Das ist eine ganz klare Sache ohne viel Interprätationsspielraum. Im Gesetz steht, dass BSH-Beleuchtung vorgeschrieben ist und ständig angebrachtund jederzeit gezeigt werden können muss (vgl. §6 Abs. 1 SeeSchStrO) . Und "jederzeit" bedeutet nicht nur Nachts, sondern auch tagsüber muss man in der Lage sein, das Licht anzumachen
Gruß
Jens

PS: hier könnt ihr dann ja mal nachgucken, welche Vergehen in welcher Art geahndet werden: http://www.skostsee.org/download/Bus...20SSchStrO.PDF

Beispiel:
Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben: 15 Euro


Verwenden von Positionslaternen, deren Tragweite unter 2 sm liegt: 15 Euro


Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen: 15 Euro

Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährieistung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht: 15 Euro


Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen: 15 Euro

Wenn man da an den falschen Polizisten gerät, kommen ggf. gleich mehrere Ordnungswiedrigkeiten zur Anwendung.

Geändert von AX842 (31.07.2009 um 11:48 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #112  
Alt 31.07.2009, 11:43
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AX842 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg!
In dem Infoblatt der BSH mag das vielleicht so stehen, wie Du zitiert hast. Bindend ist aber keine Informationsbroschüre,sondern das Gesetz (SeeSchStrO), und da steht in den Erläuterungen zum §6 Abs. 1 drin: "Zu führende Sichtzeichen müssen ständig angebracht sein."

Das bedeutet, man muss zu jeder Zeit im Geltungsbereich der SeeSchStrO BSH-zertifizierte Beleuchtung betriebsbereit am Boot haben. Die Ami-Leuchten sind definitiv nicht zulässig, auch nicht am Tag bei schönem Wetter. In dem Fall des Tranportes Deiner Lichter hast Du nämlich quasi gar keine Beleuchtung an Bord, was auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Und wie schon gesagt, es wird kontrolliert und auch geahndet und ich musste deswegen auch schon zahlen.
Das ist eine ganz klare Sache ohne viel Interprätationsspielraum. Im Gesetz steht, dass BSH-Beleuchtung vorgeschrieben ist und ständig angebrachtund jederzeit gezeigt werden können muss (vgl. §6 Abs. 1 SeeSchStrO) . Und "jederzeit" bedeutet nicht nur Nachts, sondern auch tagsüber muss man in der Lage sein, das Licht anzumachen
Gruß
Jens

PS: hier könnt ihr dann ja mal nachgucken, welche Vergehen in welcher Art geahndet werden: http://www.skostsee.org/download/Bus...20SSchStrO.PDF

§ 8 Allgemeines




(1) Für die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Sichtzeichen gilt Regel 20 sowie Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln entsprechend. Sichtzeichen, die nach dieser Verordnung und den Kollisionsverhütungsregeln von Fahrzeugen geführt werden müssen, sind ständig mitzuführen und während der Zeit, in der sie zu führen sind, fest anzubringen

Regel 20 KVR
<< vorheriger Artikel nächster Artikel >>
Regel 20 Anwendung



a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden.

b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern.

c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #113  
Alt 31.07.2009, 11:46
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Im Bußgeldkatalog wird gehandet:
  • "Falsche" Lampen an
  • Keine Lampen an, obwohl erforderlich
  • keine Lampen mitgeführt, obwohl erforderlich
  • nicht dauerhaft an oder fest montiert, obwohl erforderlich
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 12:10 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #114  
Alt 31.07.2009, 12:16
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

OT:

33.136300
über 6 km/h auf dem
Nord-Ostsee-Kanal
150


Aus o.g. Link kopiert. Knolle bei über 6kmh aber in den NOK Merkblättern steht was von max. 15 kmh....bin ich jetzt doof oder haben die da einen Fehler....

OT zu
__________________
Gruß
Kai
Mit Zitat antworten top
  #115  
Alt 31.07.2009, 12:18
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
OT:

33.136300
über 6 km/h auf dem
Nord-Ostsee-Kanal
150


Aus o.g. Link kopiert. Knolle bei über 6kmh aber in den NOK Merkblättern steht was von max. 15 kmh....bin ich jetzt doof oder haben die da einen Fehler....

OT zu
Auf dem Kanal sind 15km/h! 6 zuviel machen 150 Ökken
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 12:40 Uhr) Grund: Rechtschreibung
Mit Zitat antworten top
  #116  
Alt 31.07.2009, 12:25
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.480
Boot: Sunseeker San Remo
38.005 Danke in 7.738 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Auf dem Kanal sind 15km/h 6 zuviel machen 150 Ökken
Vmax NOK = 15km/h http://www.wsa-brunsbuettel.wsv.de/nok/index.html


Gruß, Frank.
__________________
Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
Mit Zitat antworten top
  #117  
Alt 31.07.2009, 12:27
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

Da klingt logisch, dann sollen sie ganze aussagekräftige Sätze bilden

So, sorry für den OT-zurück zu den Lampen

PS: Habe es gefunden, beim scrollen mit Maus findet sich der Passus über Geschwindigkeit 1 drüber,2 drüber etc.. Beim scrollen über den Balken am Rand nicht (?)
Jedenfalls sind `se entschuldigt
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (31.07.2009 um 12:36 Uhr) Grund: PS
Mit Zitat antworten top
  #118  
Alt 31.07.2009, 12:57
AX842 AX842 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 25.05.2007
Ort: Norden/Ostfriesland und Hamburg
Beiträge: 91
38 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Im Bußgeldkatalog wird gehandet:
  • "Falsche" Lampen an
  • Keine Lampen an, obwohl erforderlich
  • keine Lampen mitgeführt, obwohl erforderlich
  • nicht dauerhaft an oder fest montiert, obwohl erforderlich
zu dem Punkt "falsche" Lampen an: die Lampen müssen jederzeit gezeigt werden können. Wenn die Polizei sagt: machen Sie mal ihre Lampen an, dann verstößt Du gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen.
Das mit dem nicht-BSH-Leuchten bei Tag funktioniert nicht.

Übrigens gilt im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen nicht die KVR, sondern z.T. die Regeln der KVR, die in der SeeSchStrO weiter spezifiziert werden können. Z.B. braucht man nach KVR ja keine BSH-Beleuchtung, wohl aber im Bereich SeeSchStrO...

PS: Es ist anscheinend doch so, dass die Beleuchtung nicht immer fest angebracht sein muss (§8), aber zumindest müssen sie mitgeführt werden. Mein Zitat von oben bezog sich auf Sichtzeichen und nicht auf Lichter, da lag der Fehler...

Geändert von AX842 (31.07.2009 um 13:14 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #119  
Alt 31.07.2009, 13:18
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #120  
Alt 31.07.2009, 13:40
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

Bei meinen Lampen ist das BSH Symbol innen eingestempelt Herr Polizist, haben sie mal nen kreuzschlitz ?
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
  #121  
Alt 31.07.2009, 13:50
www.sportbootschule-tauwerk.de www.sportbootschule-tauwerk.de ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 25.07.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 33
Rufzeichen oder MMSI: DA6069
11 Danke in 8 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Daraus:
Dabei handelt es sich um den Einsatz von
Navigationslichtern, die nachts, d. h. von Sonnen-
untergang bis Sonnenaufgang oder bei vermin-
derter Sicht durchgehend brennen und während
dieser Zeit fest angebracht sein müssen.
Es ist daher unzulässig, Navigationslichter nachts
oder am Tag bei verminderter Sicht nur in der
Hand zu halten und zu zeigen.

IMHO

Habe ich Ami Lichter an meinem Boot, die ich weder betreibe noch betriebsbereit ( Sicherung gezogen) sind, kann mir am Tag, bei klarer Sicht kein Hudel der Welt was. ( das ist rechtlich nur ein Transport der Lichter!)
.... soweit ist das richtig!
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Er wäre in der Beweispflicht nachzuweisen, dass innerhalb der Fahrt mit verminderter Sicht zu rechnen ist und das Boot von mir nicht außer Betrieb genommen werden kann.
... das ist aber falsch: Es sind betriebsbereite, zugelassene Laternen mitzuführen ...
Die müssen nicht fest montiert sein, aber bei Bedarf - schnell und ohne Werkzeug - zu montieren sein - sprich auf die Halterungen aufzustecken und ggf. ab in die Steckdose.
Wer kommt auf so ein schmales Brett, die Laternen in der Hand zu halten? Das ist ja schon bei zwei schwierig, aber stell dir das mal bei vier vor! )


Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es gibt keine: -stehende Ausrüstungspflicht auf See, sondern nur die der: -guten Seemannschaft!
Egal, - soll ich daraus schliessen, das du gute Seemannschaft für unnötig hältst?

Gruss, Christian

Geändert von www.sportbootschule-tauwerk.de (31.07.2009 um 13:58 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #122  
Alt 31.07.2009, 16:11
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von www.sportbootschule-tauwerk.de Beitrag anzeigen
.... soweit ist das richtig!


... das ist aber falsch: Es sind betriebsbereite, zugelassene Laternen mitzuführen ...
Die müssen nicht fest montiert sein, aber bei Bedarf - schnell und ohne Werkzeug - zu montieren sein - sprich auf die Halterungen aufzustecken und ggf. ab in die Steckdose.
Wer kommt auf so ein schmales Brett, die Laternen in der Hand zu halten? Das ist ja schon bei zwei schwierig, aber stell dir das mal bei vier vor! )



Egal, - soll ich daraus schliessen, das du gute Seemannschaft für unnötig hältst?

Gruss, Christian
Nee, Du sollst daraus schließen:
Wenn ich z.B. mein Boot am Strand in die See kippe und anschließend im groben sichtbaren Bereich dessen bleibe, Ist eine Navi-Beleuchtung Quatsch. Ändert sich wegen plötzlicher Sonnenfinsternis meine Sichtweite nehme ich mein Boot einfach wieder raus. Fertig!

Gute Seemannschaft bedeutet angemessen reagieren und den Weg des kleinsten Risikos gehen.
Beleuchtung ist ein Teil der Ausrüstung, diese ist nach Umstand und Fahrgebiet im Voraus fest zu legen.

PS
Seetagebuchpflicht(§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13Abs. 2 Nr. 11 SchSV) gilt auch für Sportboote. Darin lege ich meine Fahrt fest und daraus ergibt sich für die WSP bzw Versicherung der Ausrüstungsumfang. Deswegen ist das in meinen Augen verschärft worden, um genau solche Unstimmigkeiten auszuschalten.
PPS
Dein zitiertes Bsp stammt nicht von mir , sondern ist ein Auszug des Bußgeldkataloges See/Binnen
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 17:46 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #123  
Alt 18.09.2011, 05:54
Yups Yups ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2008
Ort: Jadebusen
Beiträge: 2.008
Boot: Tullio Abbate Seastar Sport 23 | Shakespeare Swallow | Ryds 435GT
1.001 Danke in 716 Beiträgen
Standard

Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand? Was darf ich ranschrauben (see) ?
Mit Zitat antworten top
  #124  
Alt 29.07.2013, 20:37
Ulrich_Kliegis Ulrich_Kliegis ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 16.09.2008
Beiträge: 11
7 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Bei meinen Lampen ist das BSH Symbol innen eingestempelt Herr Polizist, haben sie mal nen kreuzschlitz ?
Ganzspitzfindigkeitsmodus:=an

Zu den BSH/DHI-geheiligten Leuchten gibt es ja jeweils ein Dokument, das besagt, daß die zugelassen sind.

Nun nehmen wir mal an, daß irgendjemand ein durchgebranntes Leuchtmittel ersetzt - in der Dreifaltigkeitsleuchte 12 m über Deck, und daß er dazu möglicherweise ein Produkt aus der Maritim-Apotheke verwendet, das durch besonders geringe Stromaufnahme hervorsticht. Genügt da der Nachweis per Zeugnis, daß alles seine Ordnung hat?

Und was sagen, wenn überhaupt, dänische oder andere Exekutive zu diesem Thema?

Ganzspitzfindigkeitsmodus:=aus.

Gruß,
U.
Mit Zitat antworten top
  #125  
Alt 29.07.2013, 20:39
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.199
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.907 Danke in 11.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ulrich_Kliegis Beitrag anzeigen
Ganzspitzfindigkeitsmodus:=an

Zu den BSH/DHI-geheiligten Leuchten gibt es ja jeweils ein Dokument, das besagt, daß die zugelassen sind.

Nun nehmen wir mal an, daß irgendjemand ein durchgebranntes Leuchtmittel ersetzt - in der Dreifaltigkeitsleuchte 12 m über Deck, und daß er dazu möglicherweise ein Produkt aus der Maritim-Apotheke verwendet, das durch besonders geringe Stromaufnahme hervorsticht. Genügt da der Nachweis per Zeugnis, daß alles seine Ordnung hat?

Und was sagen, wenn überhaupt, dänische oder andere Exekutive zu diesem Thema?

Ganzspitzfindigkeitsmodus:=aus.

Gruß,
U.

Du kannst auch eine Kerze da oben reinstellen, so lange nix passiert, aber wenn es kracht und die BSU untersucht, prüfen die auch das Leuchtmittel auf dem Masttop!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 132Nächste Seite - Ergebnis 126 bis 132 von 132



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.