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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Ich wurde vor zwei Wochen auch ermahnt das meine Lampe nicht zulässig sei.
Ich: Seit froh das ich überhaupt Licht am Boot hab WSP.as ist nicht zulässig in Deutschland und wenn man sich ein amerikanisches Boot kauft muß man das ändern Ich: Wie sieht denn das an meinem Boot aus!!! WSP.: Bei amerikanichen Autos muß man das auch ändern Ich: Ja, ich fahr ja nicht im dunkeln...
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Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#102
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#103
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#104
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Regt euch nicht auf, die Aquasignal oder Lopolights LED sehten schick aus (mit Edelstahlkappe) und kosten auch nicht die Welt!! Und schon fährt man absolut legal!!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#105
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Das kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Man kann aber auch eine Geldbuße bekommen in Höhe von 50 Euro, das liegt glaub ich im Ermessen des Polizisten.
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#106
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Zitat:
Gibt sicher auch Leute die finden diese BSH-Leuchttürme schick... Ich würde die Sportboote gerne beleuchtungstechnisch so original lassen wie sie aus der Werft gekommen sind und auch auf dem gesamten Planten, abgesehen von unserem überregulierten Land, gefahren werden dürfen.
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#107
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#108
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#109
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Zitat:
Ist nun mal so: Auf deutsche Seeschiffahrtsstrassen MUSST du (vom BSH=wheelmark) und für deine Bootsgrösse (!) zugelassene Laternen haben. Das gilt natürlich auch am Tag (schließlich könnte es ja Nebel, Regen oder eine überraschende Sonnenfinsternis, geben). Und auch die Leuchtmittel müssen zugelassen sein. Und erzähl mir nicht, das das niemand kontrolliert! Im Ausland gilt das nur für Boote unter deutscher Flagge, die gewerblich genutzt werden. Gruss, Christian |
#110
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Zitat:
Sportbootschule http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...rung/index.jsp Daraus: Dabei handelt es sich um den Einsatz vonIMHO Habe ich Ami Lichter an meinem Boot, die ich weder betreibe noch betriebsbereit ( Sicherung gezogen) sind, kann mir am Tag, bei klarer Sicht kein Hudel der Welt was. ( das ist rechtlich nur ein Transport der Lichter!) Er wäre in der Beweispflicht nachzuweisen, dass innerhalb der Fahrt mit verminderter Sicht zu rechnen ist und das Boot von mir nicht außer Betrieb genommen werden kann. Es gibt keine: -stehende Ausrüstungspflicht auf See, sondern nur die der: -guten Seemannschaft! Wer das Ticket zahlt ist selber Schuld. Ich kann es aber nicht glauben, dass jemand bezahlt hat und mir persönlich ist auch niemand bekannt der außer einer Belehrung / Hinweis durch die WSP bestraft wurde. Wer bei schlechter Sicht ohne Licht fährt ist natürlich mehr als dämlich, es gibt aber tausend Situationen wo es problemlos geht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#111
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Hallo Jörg!
In dem Infoblatt der BSH mag das vielleicht so stehen, wie Du zitiert hast. Bindend ist aber keine Informationsbroschüre,sondern das Gesetz (SeeSchStrO), und da steht in den Erläuterungen zum §6 Abs. 1 drin: "Zu führende Sichtzeichen müssen ständig angebracht sein." Der Christian (Sportbootschule) hat vollkommen Recht. Das bedeutet, man muss zu jeder Zeit im Geltungsbereich der SeeSchStrO BSH-zertifizierte Beleuchtung betriebsbereit am Boot haben. Die Ami-Leuchten sind definitiv nicht zulässig, auch nicht am Tag bei schönem Wetter. In dem Fall des Tranportes Deiner Lichter hast Du nämlich quasi gar keine Beleuchtung an Bord, was auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Und wie schon gesagt, es wird kontrolliert und auch geahndet und ich musste deswegen auch schon zahlen. Das ist eine ganz klare Sache ohne viel Interprätationsspielraum. Im Gesetz steht, dass BSH-Beleuchtung vorgeschrieben ist und ständig angebrachtund jederzeit gezeigt werden können muss (vgl. §6 Abs. 1 SeeSchStrO) . Und "jederzeit" bedeutet nicht nur Nachts, sondern auch tagsüber muss man in der Lage sein, das Licht anzumachen Gruß Jens PS: hier könnt ihr dann ja mal nachgucken, welche Vergehen in welcher Art geahndet werden: http://www.skostsee.org/download/Bus...20SSchStrO.PDF Beispiel: Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben: 15 Euro Verwenden von Positionslaternen, deren Tragweite unter 2 sm liegt: 15 Euro Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen: 15 Euro Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährieistung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht: 15 Euro Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen: 15 Euro Wenn man da an den falschen Polizisten gerät, kommen ggf. gleich mehrere Ordnungswiedrigkeiten zur Anwendung. Geändert von AX842 (31.07.2009 um 11:48 Uhr) |
#112
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Zitat:
§ 8 Allgemeines (1) Für die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Sichtzeichen gilt Regel 20 sowie Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln entsprechend. Sichtzeichen, die nach dieser Verordnung und den Kollisionsverhütungsregeln von Fahrzeugen geführt werden müssen, sind ständig mitzuführen und während der Zeit, in der sie zu führen sind, fest anzubringen Regel 20 KVR << vorheriger Artikel nächster Artikel >> Regel 20 Anwendung a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden. b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern. c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#113
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Im Bußgeldkatalog wird gehandet:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 12:10 Uhr) |
#114
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OT: 15033.136300 über 6 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal Aus o.g. Link kopiert. Knolle bei über 6kmh aber in den NOK Merkblättern steht was von max. 15 kmh....bin ich jetzt doof oder haben die da einen Fehler.... OT zu
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Gruß Kai |
#115
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Auf dem Kanal sind 15km/h! 6 zuviel machen 150 Ökken
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 12:40 Uhr) Grund: Rechtschreibung |
#116
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#117
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Da klingt logisch, dann sollen sie ganze aussagekräftige Sätze bilden
So, sorry für den OT-zurück zu den Lampen PS: Habe es gefunden, beim scrollen mit Maus findet sich der Passus über Geschwindigkeit 1 drüber,2 drüber etc.. Beim scrollen über den Balken am Rand nicht (?) Jedenfalls sind `se entschuldigt
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Gruß Kai Geändert von KaiB (31.07.2009 um 12:36 Uhr) Grund: PS |
#118
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Zitat:
Das mit dem nicht-BSH-Leuchten bei Tag funktioniert nicht. Übrigens gilt im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen nicht die KVR, sondern z.T. die Regeln der KVR, die in der SeeSchStrO weiter spezifiziert werden können. Z.B. braucht man nach KVR ja keine BSH-Beleuchtung, wohl aber im Bereich SeeSchStrO... PS: Es ist anscheinend doch so, dass die Beleuchtung nicht immer fest angebracht sein muss (§8), aber zumindest müssen sie mitgeführt werden. Mein Zitat von oben bezog sich auf Sichtzeichen und nicht auf Lichter, da lag der Fehler... Geändert von AX842 (31.07.2009 um 13:14 Uhr) |
#119
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#120
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Bei meinen Lampen ist das BSH Symbol innen eingestempelt Herr Polizist, haben sie mal nen kreuzschlitz ?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#121
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Zitat:
Zitat:
Die müssen nicht fest montiert sein, aber bei Bedarf - schnell und ohne Werkzeug - zu montieren sein - sprich auf die Halterungen aufzustecken und ggf. ab in die Steckdose. Wer kommt auf so ein schmales Brett, die Laternen in der Hand zu halten? Das ist ja schon bei zwei schwierig, aber stell dir das mal bei vier vor! ) Zitat:
Gruss, Christian Geändert von www.sportbootschule-tauwerk.de (31.07.2009 um 13:58 Uhr) |
#122
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Zitat:
Wenn ich z.B. mein Boot am Strand in die See kippe und anschließend im groben sichtbaren Bereich dessen bleibe, Ist eine Navi-Beleuchtung Quatsch. Ändert sich wegen plötzlicher Sonnenfinsternis meine Sichtweite nehme ich mein Boot einfach wieder raus. Fertig! Gute Seemannschaft bedeutet angemessen reagieren und den Weg des kleinsten Risikos gehen. Beleuchtung ist ein Teil der Ausrüstung, diese ist nach Umstand und Fahrgebiet im Voraus fest zu legen. PS Seetagebuchpflicht(§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13Abs. 2 Nr. 11 SchSV) gilt auch für Sportboote. Darin lege ich meine Fahrt fest und daraus ergibt sich für die WSP bzw Versicherung der Ausrüstungsumfang. Deswegen ist das in meinen Augen verschärft worden, um genau solche Unstimmigkeiten auszuschalten. PPS Dein zitiertes Bsp stammt nicht von mir , sondern ist ein Auszug des Bußgeldkataloges See/Binnen
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (31.07.2009 um 17:46 Uhr) |
#123
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Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand? Was darf ich ranschrauben (see) ?
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#124
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Zitat:
Zu den BSH/DHI-geheiligten Leuchten gibt es ja jeweils ein Dokument, das besagt, daß die zugelassen sind. Nun nehmen wir mal an, daß irgendjemand ein durchgebranntes Leuchtmittel ersetzt - in der Dreifaltigkeitsleuchte 12 m über Deck, und daß er dazu möglicherweise ein Produkt aus der Maritim-Apotheke verwendet, das durch besonders geringe Stromaufnahme hervorsticht. Genügt da der Nachweis per Zeugnis, daß alles seine Ordnung hat? Und was sagen, wenn überhaupt, dänische oder andere Exekutive zu diesem Thema? Ganzspitzfindigkeitsmodus:=aus. Gruß, U. |
#125
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Zitat:
Du kannst auch eine Kerze da oben reinstellen, so lange nix passiert, aber wenn es kracht und die BSU untersucht, prüfen die auch das Leuchtmittel auf dem Masttop!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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