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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Wenn z.B. meine Hecke zuweit auf Nachbars Grundstück rüber wächst und ich sie nicht Schneide, darf der Nachbar die Scheere ansetzen. Aber dann muss er sie auch auf der anderen Seite (mein Grundstück) zurückschneiden. Das heisst, wenn ich meine Hecke schneide, dann auch von der anderen Seite (Nachbars Grundstück). Mein Nachbar hat auf meiner Seite auch schon die Bäumchen geschnitten, mir hats gefallen, weil er das schön gemacht hat. ![]() Es gibt aber auch Nachbarn, mit denen werde ich nicht grün.... wenn mir was nicht passt warte ich immer erst mal ab. Merke: Von hinten stechen die Bienen. ![]() Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#102
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Generell möchte der Staat jede Straftat verfolgen. Aus diesem Grund gibt es den §138. Nur gibt es zwei Dinge: Theorie und Praxis. In erster Linie sollen so Verbrechen vermieden werden, was aber auch nicht klappt. Ich denke nur an Polizisten, die an der Ecke warten bis du besoffen in dein Auto steigst und losfährst, normalerweise müssten sie dich daran hindern....... Es wird niemals jemand belangt werden, weil er §123/124 nicht zur Anzeige gebracht hat. Genau genommen begünstigt er den Täter, aber nichts wird so heiss gegessen... Ich hab auch keine Lust mehr gegen so viel Unverstand hier rumzudiskutieren. Wenn ihr keine Gesetzestexte lesen könnt dann lasst es. Wenn ihr diverse Beiträge nicht verstehen wollt oder könnt, dann antwortet nicht. Ich finde es spektakulär was sich dieser Nachbar erlaubt und dann kommen hier so geistreiche Ideen wie pinkfarbige Zäune oder anderer Blödsinn. Wenn der Tünnes so weitermacht wird wohl nur eine juristische Lösung helfen können. Ich habe fertig! |
#103
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Wann gibt's Bilder von der neuen Wand?
Gruß ![]() |
#104
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Gruß, Jörg!
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Gruß, Jörg! |
#105
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Ist mir gerade in den Briefkasten geflattert...
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini
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#106
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Prust, KLASSE
![]() ![]() Da reicht ein Danke gar nicht aus! cu stefan |
#107
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Erst lesen dann pöbeln ihr Kinder!
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80), 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100, 4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3, 5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches), 6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b, 7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder 8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. (3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Und warum sollte §123 nicht dazu gehören. Geändert von rolopolo (16.03.2010 um 18:06 Uhr) |
#108
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Ganz einfach:
Dieser § steht in Deiner Auflistung nicht drin. Punkt. Aber vielleicht kannst Du dich ja darauf beziehen: Zitat:
Vorher tuts ein rosa Zaun. ![]()
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini
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#109
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![]() Zitat:
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Alles klar?
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Gruß, Jörg!
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#110
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Was ist mit dem §4711 Absatz 12b -24e aus der Haselnußverordnung von 1848? Greift die nicht übergeordnet ?
Und wenn nicht könnte man sich doch auch auf §123 Absatz 5a, §732 Absatz7, § 876 und §66, §666 und §69 sowie die Paragrafen 001 bis 999 berufen, oder? ![]()
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#111
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#112
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![]() ....gehts noch? ![]() ![]() Dann lieber den Nachbarn. ![]()
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#113
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Stimmt, das tröstet dann unseren Wattikan evtl.
Könnte alles noch viel schlimmer sein. ![]() ![]()
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#114
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#115
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#116
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![]() Zitat:
![]() Deshalb kann mich keiner strafrechtlich verfolgen, weil "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." (§1 StGB - Keine Strafe ohne Gesetz). Es steht nämlich nirgends, auch nicht im §123, dass ich den Antrag stellen muss. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#117
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WOW.......... was für ein "Ich weiß es besser als Du " geplänkel !!!
![]() und ich dachte der Winterkoller ist vorbei ....... Habt Ihr denn nichts an den Booten zu tun.. mich nervt es inzwischen völlig.. der Thread war für mich Interessant, da auch in Nachbarn habe ( zum Glück nette ältere alleinstehend) wo ich gebeten werde die Hecken / Büsche zu schneiden. Aber alles kann sich ändern.... Bitte bleibt doch beim Thema und macht euer "geplänkel " doch per PN ODER Telefoniert doch einfach mal... evtl. werdet Ihr euch ja einig und berichtet uns dann davon .. Danke
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By Karsten
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