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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1251  
Alt 26.03.2013, 12:35
Uwe Uwe ist offline
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Ich bin nun völlig verwirrt!!!

Artikel 406
Die Vorschriften, die zu dem Zeitpunkt galten, an dem der
Gegenstand in ein Verfahren der vorübergehenden Verwendung
mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, in ein
Verfahren oder eine sonstige Regelung nach Artikel 156 oder in
ähnliche Verfahren oder Regelungen des neuen Mitgliedstaates
überführt wurde, finden weiterhin Anwendung bis der Gegenstand nach dem Beitrittsdatum diese Verfahren oder sonstige
Regelungen verlasst, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt
sind:
a) der Gegenstand wurde vor dem Beitrittsdatum in die
Gemeinschaft oder in einen der neuen Mitgliedstaaten
verbracht;
b) der Gegenstand war seit der Verbringung in die Gemeinschaft oder in einen der neuen Mitgliedstaaten dem
Verfahren oder der sonstigen Regelung unterstellt;
c) der Gegenstand hat das Verfahren oder die sonstige
Regelung nicht vor dem Beitrittsdatum verlassen.


Heißt dass, ich müsste mein Boot erst im Feb. 2014 versteuern (falls nicht die 8 Jahresregel gilt) wenn ich im August 2012 aus und wieder einklariert habe??

Hier mal die komplette EU-Richtline über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0118:de:PDF


Wer ist denn hier nun kompetent genug, um diese Richtlinie richtig zu verstehen?
Wie gesagt es geht mir schon gar nicht mehr um das, was HR machen wird oder nicht, sondern nur um das was diese Richtline besagt zum Thema Boote über 8 Jahre alt und in Kroatien vor dem EU Beitritt, unter dem Verfahren der vorübergehenden Einfuhr, befindlichen Boote.
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  #1252  
Alt 26.03.2013, 13:23
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Servus!

Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
/
Wie gesagt es geht mir schon gar nicht mehr um das, was HR machen wird oder nicht, sondern nur um das was diese Richtline besagt zum Thema Boote über 8 Jahre alt und in Kroatien vor dem EU Beitritt, unter dem Verfahren der vorübergehenden Einfuhr, befindlichen Boote.
Einfache und geradlinige Antwort: Nix!

Vor dem EU Beitritt ist Kroatien ein souveräner Staat mit eigenen Gesetzen. Da kann und darf eine EU-Richlinie nix regeln. Es gilt kroatisches Recht. Die Richtlinie wird erst nach dem Beitritt interessant.

Schöne Grüße,
Jan
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  #1253  
Alt 26.03.2013, 16:17
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Einfache und geradlinige Antwort: Nix!

........ Die Richtlinie wird erst nach dem Beitritt interessant.

Schöne Grüße,
Jan
Und warum soll die Richtlinie dann nach Eintritt HR in die EU interssant werden wenn Sie "nix" aussagt
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  #1254  
Alt 26.03.2013, 16:25
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felix felix ist offline
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Weiss hier eigentlich jemand wie die Strafen sind, wenn man mit einem unversteuerten Boot innerhalb der EU erwischt wird?
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Servus felix
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  #1255  
Alt 26.03.2013, 16:25
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Und warum soll die Richtlinie dann nach Eintritt HR in die EU interssant werden wenn Sie "nix" aussagt
Weil eine EU Richtlinie innerhalb der EU gilt. Und jetzt rate mal wo Kroatien nach dem EU Beitritt ist...
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  #1256  
Alt 26.03.2013, 16:57
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ach.

... ja... im Normalfall wenn eine Ware in der EU verkauft wird, verrechnet der Händler MwSt....
wenn mein Boot in der EU ist und nur vorübergehend ausgeführt und wieder eingeführt wird (INF3), dann beweise mir das Gegenteil
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #1257  
Alt 26.03.2013, 17:17
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... ja... im Normalfall wenn eine Ware in der EU verkauft wird, verrechnet der Händler MwSt....
wenn mein Boot in der EU ist und nur vorübergehend ausgeführt und wieder eingeführt wird (INF3), dann beweise mir das Gegenteil
Hmmm. Hypothetischer Fall:
Ich kauf mir hier mein Boot (sagen wir Trailerboot) und lass mir die Steuer rausgeben vom Händler.
Dann fahr ich zum Zoll und lass mir ein INF3 ausstellen (dazu brauch ich die Rechnung ja nicht vorlegen). Jetzt fahr ich nach HR und nach dem Sommer wieder zurück.
Und habe ein nicht versteuertes Boot in D ohne das mir einer an den Karren fahren kann.

Da stimmt doch was nicht. Entweder ist INF3 nicht geeignet um die Steuer nachzuweisen oder ich hab nen Denkfehler. Klärt mich bitte auf.

Danke,
Jan
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  #1258  
Alt 26.03.2013, 17:28
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Hmmm. Hypothetischer Fall:
Ich kauf mir hier mein Boot (sagen wir Trailerboot) und lass mir die Steuer rausgeben vom Händler.
Dann fahr ich zum Zoll und lass mir ein INF3 ausstellen (dazu brauch ich die Rechnung ja nicht vorlegen). Jetzt fahr ich nach HR und nach dem Sommer wieder zurück.
Und habe ein nicht versteuertes Boot in D ohne das mir einer an den Karren fahren kann.

Da stimmt doch was nicht. Entweder ist INF3 nicht geeignet um die Steuer nachzuweisen oder ich hab nen Denkfehler. Klärt mich bitte auf.

Danke,
Jan
Der Händler wird Dir keine Steuer rausgeben, denn wenn er ein Geschäft ohne Mwst. abschliesst muss er schon belegen können warum, z.B. mit Export Papieren nach HR oder Schweiz... Und das Boot darf er dir erst ausserhalb der EU übergeben... also nix mit INF3...
Ansonsten kassiert Vater Staat vom Händler im Rahmen des Umsatzsteuerausgleichs ab und der Händler hat Dir sagenhafte 19% Sondernachlass gegeben (das Boot wäre dann aber versteuert...)

Das zum Denkfehler...


Grüße

Christian
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  #1259  
Alt 26.03.2013, 17:31
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Hmmm. Hypothetischer Fall:
Ich kauf mir hier mein Boot (sagen wir Trailerboot) und lass mir die Steuer rausgeben vom Händler.
Dann fahr ich zum Zoll und lass mir ein INF3 ausstellen (dazu brauch ich die Rechnung ja nicht vorlegen). Jetzt fahr ich nach HR und nach dem Sommer wieder zurück.
Und habe ein nicht versteuertes Boot in D ohne das mir einer an den Karren fahren kann.

Da stimmt doch was nicht. Entweder ist INF3 nicht geeignet um die Steuer nachzuweisen oder ich hab nen Denkfehler. Klärt mich bitte auf.

Danke,
Jan
Dein Denkfehler ist der, das dir kein Händler einfach so die MwSt. auszahlen wird. Um die MwSt. zurück zu bekommen brauchst du den Nachweis vom Zoll das das Boot in ein Nicht-EU Land ausgeführt wurde.

Der INF3 dient nicht als Nachweis bezahlter Steuer, sondern das sich z.B. dein Boot zum Zeitpunkt der Ausstellung des INF in Deutschland befunden hat. Der eigentlich Zweck der INF3 ist der das damit nachgewiesen wird das Ware die vorübergehend (z.B. Urlaub) in ein Nicht-EU Land eingeführt wird und dann wieder zurückkommt (Rückware) nicht erneut bei der Einreise ins EU-Land erneut versteuert werden muss. Darüber hinaus musst du deinem heimischen Zoll glaubhaft machen, das für dein Boot die MwSt. entrichtet wurde, sonst ist nichts mit INF3

Für uns Trailerbootfahrer ist es auch nach dem 1.7. wichtig bei einer Kontrolle der kroatischen Zollbehörden den Nachweis zu erbringen das die MwSt. bezahlt wurde (nur mit original Rechnung des Händlers) oder das sich das Boot innerhalb der letzten 18 Monate min. 1x innerhalb der EU befunden hat, z.B. mit INF3

Mit diesen Kontrollen ist verstärkt nach dem 1.7. zu rechnen, da HR versuchen wird "Steuerflüchtlinge" zu erwischen
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen



Geändert von Kreiseltaucher (26.03.2013 um 17:56 Uhr)
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  #1260  
Alt 26.03.2013, 17:37
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dem ist so nichts mehr hinzuzufügen ! ...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #1261  
Alt 26.03.2013, 17:51
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Ah, sehr gut. Jetzt hab ichs begriffen, danke! Mein Denkfehler war die "Ausfuhrbestätigung". Jetzt ist das logisch.
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  #1262  
Alt 26.03.2013, 18:09
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
dem ist so nichts mehr hinzuzufügen ! ...
Doch, isses. Das von Christian und Peter beschriebene Szenario betrifft nur Neuboote über 7,5 m.

Vermittlung von Privatbooten sowie der Handel von Privat bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei, trotzdem kann der Originalnachweis verlangt werden.
__________________
Gruss Vestus
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  #1263  
Alt 26.03.2013, 18:20
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...hat er doch immer das letzt Wort!


Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Vermittlung von Privatbooten sowie der Handel von Privat bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei, trotzdem kann der Originalnachweis verlangt werden.
stimmt, aber der Erstkäufer muss ja in der EU gekauft oder eingeführt haben, sonst wäre das Boot nicht in der EU ...(Ausnahmen bestätigen die Regel)

...und der zweite Teil des Satzes wurde nie bestritten,
aber ohne diesen Nachweis und mit INF3 sollte es doch etwas leichter sein, als mit gar nichts. (meine bescheidene Meinung).
__________________
servus
dieter


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  #1264  
Alt 26.03.2013, 18:24
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Doch, isses. Das von Christian und Peter beschriebene Szenario betrifft nur Neuboote über 7,5 m.

Vermittlung von Privatbooten sowie der Handel von Privat bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei, trotzdem kann der Originalnachweis verlangt werden.
Wenn ein Deutscher in DE kauft, gilt das beschriebene doch, oder?

Die Bootsgrenze von 7.5 m kommt doch erst beim "innergemeinschaftlichen
Erwerb" ins Spiel - wenn also ein Deutscher ein Boot in der Eu ausserhalb DE
kauft.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1265  
Alt 26.03.2013, 18:30
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Weil eine EU Richtlinie innerhalb der EU gilt. Und jetzt rate mal wo Kroatien nach dem EU Beitritt ist...
Und was sagt denn nun diese EU Richtlinie?
Lt. deiner Aussage "nix"
Dann kann es auch nachedem Beitritt nicht wichtig sein, Oder
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  #1266  
Alt 26.03.2013, 18:35
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...hat er doch immer das letzt Wort!




stimmt, aber der Erstkäufer muss ja in der EU gekauft oder eingeführt haben, sonst wäre das Boot nicht in der EU ...(Ausnahmen bestätigen die Regel)
Nein, muss er nicht. Er könnte z.B., um mal auf den Punkt zu kommen, sich das Boot steuerfrei nach HR geliefert haben lassen und dieses in einer Nacht-und Nebel-Aktion wieder in die EU eingeführt haben.

Und jetzt sag bitte nicht du kannst dir gaaar nicht vorstellen das jemand so etwas böses macht.
__________________
Gruss Vestus
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  #1267  
Alt 26.03.2013, 18:57
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
stimmt, aber der Erstkäufer muss ja in der EU gekauft oder eingeführt haben, sonst wäre das Boot nicht in der EU ...(Ausnahmen bestätigen die Regel)

...und der zweite Teil des Satzes wurde nie bestritten,
aber ohne diesen Nachweis und mit INF3 sollte es doch etwas leichter sein, als mit gar nichts. (meine bescheidene Meinung).
... hatte ich schon geschrieben... von illegalen Machenschaften möchte ich mich doch sofort distanzieren..
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #1268  
Alt 26.03.2013, 19:33
XXXXXXX
Gast
 
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Hi,
Laut Beständig muss ich nicht umflaggen, aber das Boot geht erst in die Gemeinschaft über, wenn ich in Kroatien registriert bin. ????

Was mache ich jetzt ?? Ich will eigentlich im Juni 2 Wochen Bootfahren ??
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  #1269  
Alt 26.03.2013, 19:46
sealine290 sealine290 ist offline
Lieutenant
 
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Realistisch gesehen lässt sich jetzt einfach noch keine Antwort auf die brennenden Fragen geben. Bis zum 31. Mai abwarten ist Pflicht - Anträge die bis zu diesem Stichdatum eingehen, fallen immer noch unter die "günstigere" Regel der 5% Mwst. und 1,7% Zoll. Mein Gefühl sagt mir; die 8 Jahres-Regel kommt. Und falls nicht; der Bootswert kann vom Eigner angegeben werden -da kann man dann schnell mal einen Tausender sparen.

Was ich mir aber auch vorstellen kann ist, dass der "kroatische Weg" für Boote die jünger als 8 Jahre sind nochmals von der EU gekippt wird, und das diese dann in den Genuss der vollen 25% MwSt kommen.
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  #1270  
Alt 26.03.2013, 19:49
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi,
Laut Beständig muss ich nicht umflaggen, aber das Boot geht erst in die Gemeinschaft über, wenn ich in Kroatien registriert bin. ????

Was mache ich jetzt ?? Ich will eigentlich im Juni 2 Wochen Bootfahren ??
Hi,
schon mal beim LK nachgefragt ob es eine Übergangslösung gibt? Glaub die stellen keine neuen Vignetten mehr aus, weiß ja keiner wie alles wird.
Stand selbst vor dem Probelm, hab aber dann gesehen das meine Vignette bis 28.06.2013 gültig ist. Die beiden Tage werde ich überstehen.
Vielleicht wird auch nicht kontrolliert. Bin seit 1986 auf kroatischen Gewässern unterwegs und wurde noch nie kontrolliert.

....übrigens Georg hast auf deiner Homepage schön beschrieben wegen der Versteuerung. Konnte die Vollmacht auf deiner Seite gut gebrauchen, Danke. Meine Steuer ist auch schon bezahlt.
__________________
Gruß,
Lothar
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  #1271  
Alt 26.03.2013, 20:03
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Flo1 Flo1 ist offline
Seebär
 
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi,
Laut Beständig muss ich nicht umflaggen, aber das Boot geht erst in die Gemeinschaft über, wenn ich in Kroatien registriert bin. ????
Was mache ich jetzt ?? Ich will eigentlich im Juni 2 Wochen Bootfahren ??
Hast die Antwort selbst schon in einem anderen Strang gegeben:

Zitat von chris1003
Volker, Kannst das a wenig genauer Erklären, was du damit meinst und wie das gehen soll!?
Danke+

HI, Boot einführen, Zollformalitäten erfüllen, im kroatischen Schiffsregister eintragen lassen, mit den Papieren zu Hafenkapitän.
________
mfg Georg
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__________________
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  #1272  
Alt 26.03.2013, 20:07
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Und was sagt denn nun diese EU Richtlinie?
Lt. deiner Aussage "nix"
Dann kann es auch nachedem Beitritt nicht wichtig sein, Oder
Nein, falsch verstanden:
Du hast gefragt, wie die Auswirkungen dieser Richtlinie vor EU Beitritts Kroatiens in Kroatien sind. Antwort: Keine, da die Richtlinie nur in der EU gilt.
Nach dem Beitritt gilt die Richtlinie dort selbstverständlich, da Kroatien EU Mitglied ist.
Das "NIX" bezog sich also nicht auf den Inhalt, sondern auf die zeitliche Abfolge.
Jetzt klar?

Schöne Grüße,
Jan
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  #1273  
Alt 26.03.2013, 20:27
Benutzerbild von bell407
bell407 bell407 ist offline
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Also, Vignetten gibts noch, der HK nimmt das Geld gerne und freut sich, nicht irgendeinen Vortrag über Umflaggen und die damit verbundenen Tätigkeiten halten zu müssen. Freunde haben gestern eine gekauft...

Umflaggen kostet leider ein mittleres Vermögen, da sich diverse Dienstleister die Taschen voll machen wollen und die HK keine Alleingänge von Eignern akzeptieren... und das alles für 3 Monate ?

Ausserdem wollen die HK gar keine Umflaggungen vornehmen, da sie damit komplett überlastet wären und auf dem kleinen Dienstweg macht das keiner, wenn es nämlich Probleme mit dem umgeflaggten Boot gibt muss der HK den Kopf hinhalten... und das tut keiner gerne...

Das Schreiben von Herrn Beständig ist ja das eine und bestätigt eigentlich nur unsere eigene Recherche, das email der Ministeriumssprecherin ist halt sehr politisch, also nach dem Motto wie sage ich etwas ohne was zu sagen... allerdings bestätigt sie, nach erfolgter Verzollung und Versteuerung ist kein Umflaggen nötig. Und unsere Spedition sagt, das Boot ist ab dem Zeitpunkt der Bezahlung von Steuer und Zoll im freien Warenverkehr Kroatiens und wird am 1.7. EU-Gemeinschaftsware...

Soltte doch alles passen , also locker bleiben und Bootfahren

Grüße

Christian
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  #1274  
Alt 26.03.2013, 21:28
Emotion52 Emotion52 ist offline
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345 Danke in 179 Beiträgen
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die HK keine Alleingänge von Eignern akzeptieren...


das dürfte aber nur in Punat so sein!!!!!!!
anderswo sind die HK sehr freundlich und zuvorkommend,beispielsweise auf
Rab und Jablanac
Gruß Gitti
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  #1275  
Alt 26.03.2013, 21:46
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
..... trotzdem kann der Originalnachweis verlangt werden.
Genau das ist der Punkt in Verbindung mit in #1266 beschriebenen "Nacht und Nebel Aktion".

Deswegen wird der kroatische Zoll zu Wasser und zu Land nach dem 1.7 verstärkt kontrollieren. Und wenn man dann nicht nachweisen kann das irgendwann die MwSt. bezahlt wurde (original Rechnung oder beglaubigte Kopie) oder das Boot sich innerhalb der letzten 18 Monate in der EU befunden hat (z.B. durch INF3) dann hat man sicher schlechte Karten.
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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