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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1251
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Ich bin nun völlig verwirrt!!!
Artikel 406 Die Vorschriften, die zu dem Zeitpunkt galten, an dem der Gegenstand in ein Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, in ein Verfahren oder eine sonstige Regelung nach Artikel 156 oder in ähnliche Verfahren oder Regelungen des neuen Mitgliedstaates überführt wurde, finden weiterhin Anwendung bis der Gegenstand nach dem Beitrittsdatum diese Verfahren oder sonstige Regelungen verlasst, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) der Gegenstand wurde vor dem Beitrittsdatum in die Gemeinschaft oder in einen der neuen Mitgliedstaaten verbracht; b) der Gegenstand war seit der Verbringung in die Gemeinschaft oder in einen der neuen Mitgliedstaaten dem Verfahren oder der sonstigen Regelung unterstellt; c) der Gegenstand hat das Verfahren oder die sonstige Regelung nicht vor dem Beitrittsdatum verlassen. Heißt dass, ich müsste mein Boot erst im Feb. 2014 versteuern (falls nicht die 8 Jahresregel gilt) wenn ich im August 2012 aus und wieder einklariert habe?? Hier mal die komplette EU-Richtline über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0118:de:PDF Wer ist denn hier nun kompetent genug, um diese Richtlinie richtig zu verstehen? Wie gesagt es geht mir schon gar nicht mehr um das, was HR machen wird oder nicht, sondern nur um das was diese Richtline besagt zum Thema Boote über 8 Jahre alt und in Kroatien vor dem EU Beitritt, unter dem Verfahren der vorübergehenden Einfuhr, befindlichen Boote. |
#1252
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Servus!
Zitat:
Vor dem EU Beitritt ist Kroatien ein souveräner Staat mit eigenen Gesetzen. Da kann und darf eine EU-Richlinie nix regeln. Es gilt kroatisches Recht. Die Richtlinie wird erst nach dem Beitritt interessant. Schöne Grüße, Jan
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#1253
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Und warum soll die Richtlinie dann nach Eintritt HR in die EU interssant werden wenn Sie "nix" aussagt
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#1254
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Weiss hier eigentlich jemand wie die Strafen sind, wenn man mit einem unversteuerten Boot innerhalb der EU erwischt wird?
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Servus felix |
#1255
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Weil eine EU Richtlinie innerhalb der EU gilt. Und jetzt rate mal wo Kroatien nach dem EU Beitritt ist...
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#1256
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... ja... im Normalfall wenn eine Ware in der EU verkauft wird, verrechnet der Händler MwSt.... wenn mein Boot in der EU ist und nur vorübergehend ausgeführt und wieder eingeführt wird (INF3), dann beweise mir das Gegenteil
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1257
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Servus!
Zitat:
Ich kauf mir hier mein Boot (sagen wir Trailerboot) und lass mir die Steuer rausgeben vom Händler. Dann fahr ich zum Zoll und lass mir ein INF3 ausstellen (dazu brauch ich die Rechnung ja nicht vorlegen). Jetzt fahr ich nach HR und nach dem Sommer wieder zurück. Und habe ein nicht versteuertes Boot in D ohne das mir einer an den Karren fahren kann. Da stimmt doch was nicht. Entweder ist INF3 nicht geeignet um die Steuer nachzuweisen oder ich hab nen Denkfehler. Klärt mich bitte auf. Danke, Jan |
#1258
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Zitat:
Ansonsten kassiert Vater Staat vom Händler im Rahmen des Umsatzsteuerausgleichs ab und der Händler hat Dir sagenhafte 19% Sondernachlass gegeben (das Boot wäre dann aber versteuert...) Das zum Denkfehler... Grüße Christian
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#1259
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Zitat:
Der INF3 dient nicht als Nachweis bezahlter Steuer, sondern das sich z.B. dein Boot zum Zeitpunkt der Ausstellung des INF in Deutschland befunden hat. Der eigentlich Zweck der INF3 ist der das damit nachgewiesen wird das Ware die vorübergehend (z.B. Urlaub) in ein Nicht-EU Land eingeführt wird und dann wieder zurückkommt (Rückware) nicht erneut bei der Einreise ins EU-Land erneut versteuert werden muss. Darüber hinaus musst du deinem heimischen Zoll glaubhaft machen, das für dein Boot die MwSt. entrichtet wurde, sonst ist nichts mit INF3 Für uns Trailerbootfahrer ist es auch nach dem 1.7. wichtig bei einer Kontrolle der kroatischen Zollbehörden den Nachweis zu erbringen das die MwSt. bezahlt wurde (nur mit original Rechnung des Händlers) oder das sich das Boot innerhalb der letzten 18 Monate min. 1x innerhalb der EU befunden hat, z.B. mit INF3 Mit diesen Kontrollen ist verstärkt nach dem 1.7. zu rechnen, da HR versuchen wird "Steuerflüchtlinge" zu erwischen
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen Geändert von Kreiseltaucher (26.03.2013 um 17:56 Uhr)
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#1260
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dem ist so nichts mehr hinzuzufügen ! ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1261
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Ah, sehr gut. Jetzt hab ichs begriffen, danke! Mein Denkfehler war die "Ausfuhrbestätigung". Jetzt ist das logisch.
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#1262
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Doch, isses. Das von Christian und Peter beschriebene Szenario betrifft nur Neuboote über 7,5 m.
Vermittlung von Privatbooten sowie der Handel von Privat bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei, trotzdem kann der Originalnachweis verlangt werden.
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Gruss Vestus |
#1263
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...hat er doch immer das letzt Wort!
Zitat:
...und der zweite Teil des Satzes wurde nie bestritten, aber ohne diesen Nachweis und mit INF3 sollte es doch etwas leichter sein, als mit gar nichts. (meine bescheidene Meinung).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#1264
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Zitat:
Die Bootsgrenze von 7.5 m kommt doch erst beim "innergemeinschaftlichen Erwerb" ins Spiel - wenn also ein Deutscher ein Boot in der Eu ausserhalb DE kauft.
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Beste Grüße John |
#1265
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Zitat:
Lt. deiner Aussage "nix" Dann kann es auch nachedem Beitritt nicht wichtig sein, Oder |
#1266
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Zitat:
Und jetzt sag bitte nicht du kannst dir gaaar nicht vorstellen das jemand so etwas böses macht.
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Gruss Vestus
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#1267
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Zitat:
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#1268
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Hi,
Laut Beständig muss ich nicht umflaggen, aber das Boot geht erst in die Gemeinschaft über, wenn ich in Kroatien registriert bin. ???? Was mache ich jetzt ?? Ich will eigentlich im Juni 2 Wochen Bootfahren ?? |
#1269
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Realistisch gesehen lässt sich jetzt einfach noch keine Antwort auf die brennenden Fragen geben. Bis zum 31. Mai abwarten ist Pflicht - Anträge die bis zu diesem Stichdatum eingehen, fallen immer noch unter die "günstigere" Regel der 5% Mwst. und 1,7% Zoll. Mein Gefühl sagt mir; die 8 Jahres-Regel kommt. Und falls nicht; der Bootswert kann vom Eigner angegeben werden -da kann man dann schnell mal einen Tausender sparen.
Was ich mir aber auch vorstellen kann ist, dass der "kroatische Weg" für Boote die jünger als 8 Jahre sind nochmals von der EU gekippt wird, und das diese dann in den Genuss der vollen 25% MwSt kommen. |
#1270
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Zitat:
schon mal beim LK nachgefragt ob es eine Übergangslösung gibt? Glaub die stellen keine neuen Vignetten mehr aus, weiß ja keiner wie alles wird. Stand selbst vor dem Probelm, hab aber dann gesehen das meine Vignette bis 28.06.2013 gültig ist. Die beiden Tage werde ich überstehen. Vielleicht wird auch nicht kontrolliert. Bin seit 1986 auf kroatischen Gewässern unterwegs und wurde noch nie kontrolliert. ....übrigens Georg hast auf deiner Homepage schön beschrieben wegen der Versteuerung. Konnte die Vollmacht auf deiner Seite gut gebrauchen, Danke. Meine Steuer ist auch schon bezahlt.
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Gruß, Lothar |
#1271
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Zitat:
Zitat von chris1003 Volker, Kannst das a wenig genauer Erklären, was du damit meinst und wie das gehen soll!? Danke+ HI, Boot einführen, Zollformalitäten erfüllen, im kroatischen Schiffsregister eintragen lassen, mit den Papieren zu Hafenkapitän. ________ mfg Georg Boote-Yachtelektronik-Zubehör Bavaria 37 Sport 2008, Sup. Draga Rab |
#1272
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Servus!
Zitat:
Du hast gefragt, wie die Auswirkungen dieser Richtlinie vor EU Beitritts Kroatiens in Kroatien sind. Antwort: Keine, da die Richtlinie nur in der EU gilt. Nach dem Beitritt gilt die Richtlinie dort selbstverständlich, da Kroatien EU Mitglied ist. Das "NIX" bezog sich also nicht auf den Inhalt, sondern auf die zeitliche Abfolge. Jetzt klar? Schöne Grüße, Jan |
#1273
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Also, Vignetten gibts noch, der HK nimmt das Geld gerne und freut sich, nicht irgendeinen Vortrag über Umflaggen und die damit verbundenen Tätigkeiten halten zu müssen. Freunde haben gestern eine gekauft...
Umflaggen kostet leider ein mittleres Vermögen, da sich diverse Dienstleister die Taschen voll machen wollen und die HK keine Alleingänge von Eignern akzeptieren... und das alles für 3 Monate ? Ausserdem wollen die HK gar keine Umflaggungen vornehmen, da sie damit komplett überlastet wären und auf dem kleinen Dienstweg macht das keiner, wenn es nämlich Probleme mit dem umgeflaggten Boot gibt muss der HK den Kopf hinhalten... und das tut keiner gerne... Das Schreiben von Herrn Beständig ist ja das eine und bestätigt eigentlich nur unsere eigene Recherche, das email der Ministeriumssprecherin ist halt sehr politisch, also nach dem Motto wie sage ich etwas ohne was zu sagen... allerdings bestätigt sie, nach erfolgter Verzollung und Versteuerung ist kein Umflaggen nötig. Und unsere Spedition sagt, das Boot ist ab dem Zeitpunkt der Bezahlung von Steuer und Zoll im freien Warenverkehr Kroatiens und wird am 1.7. EU-Gemeinschaftsware... Soltte doch alles passen , also locker bleiben und Bootfahren Grüße Christian
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#1274
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die HK keine Alleingänge von Eignern akzeptieren...
das dürfte aber nur in Punat so sein!!!!!!! anderswo sind die HK sehr freundlich und zuvorkommend,beispielsweise auf Rab und Jablanac Gruß Gitti |
#1275
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Genau das ist der Punkt in Verbindung mit in #1266 beschriebenen "Nacht und Nebel Aktion".
Deswegen wird der kroatische Zoll zu Wasser und zu Land nach dem 1.7 verstärkt kontrollieren. Und wenn man dann nicht nachweisen kann das irgendwann die MwSt. bezahlt wurde (original Rechnung oder beglaubigte Kopie) oder das Boot sich innerhalb der letzten 18 Monate in der EU befunden hat (z.B. durch INF3) dann hat man sicher schlechte Karten.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
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