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Bei mir war die Anhängelast bisher nie ein Thema (Cayenne Turbo mit 3,5t AHL) Boot inkl. Trailer 1.820kg (gewogen).
Hinter dem Cayenne hat man den Hänger inkl. Boot nicht gemerkt. Aber der Verbrauch war mit 20-22L bei 100km/h fast so wie der vom Boot pro Stunde. Der Cayenne ist jetzt verkauft und ein BMW530xd (2,0t AHL und 90kg Stützlast) sollen nun das Boot ziehen. Das wird auch kein Problem darstellen. Die Frage, die ich mir immer wieder stelle ist die: Wird bei einer Kontrollwiegung die Achslast vom beladenen Trailer angekuppelt (also auf der AHK vom Zugfahrzeug abgestützt) oder separat stehend gewogen ? Warum ist das für mich interessant ? Weil mein Trailer mit dem Boot am Limit ist und ich hin und her gerissen bin einen größeren Trailer zu kaufen. Ich habe einen Ohlmeier 1800 (Eigengewicht 360kg) und das Boot wiegt mit ca. 40L Sprit im Tank 1460kg. Das ergibt in der Summe 1820kg Gesamtgewicht. Wenn das Boot am Zugfahrzeug angekuppelt ist, habe ich aktuell eine gewogene Achslast von 1760kg. Bin ich rein rechtlich gesehen noch legal unterwegs, oder hab ich schon 20kg überladen ? Die Nachteile der knappen Anglegenheit sind mir bekannt, aber der Vorteil das ich den Trailer inkl. Boot wegen der Single-Achse noch allein von Hand rangieren kann ist für mich auch sehr wertvoll. Ich habe mir sagen lassen, dass ich das bei einem Trailer mit zwei Achsen vergessen kann. Dieser Punkt und natürlich auch die Kosten einer Neuanschaffung des größeren Trailers lassen mich noch zögern. Wem gehts oder ging es ähnlich wie mir und wer hat den Tausch gemacht, mit welchen Erfahrungen ? Gruß Uwe
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Dein Trailer darf maximal 1800 Kg wiegen. Natürlich nicht angehängt. Trailer alleine auf der Waage. Bei z.b 100 Kg Stützlast und angekoppelt, sollte dein Hänger auf der Waage nicht mehr wie 1700 Kg anzeigen. 100Kg liegen da auf dem Auto drauf. Rest auf deiner Trailerachse.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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Zitat:
Unser 3,5t Trailer hat pro Achse eine eigetragene Traglast von 1750kg. Insgesamt dürfen also maximal 3500kg Achslast im angekuppelten Zustand angezeigt werden. Die 150kg Stücklast werden dem Fahrzeuggesamtgewicht zugerechnet. Abgekoppelt darf der Trailer also 3650kg wiegen.
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Beste Grüße, Benedikt
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#1404
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für mich war der RAM die einzige Variante, hinten kann ich eine grosse Palette laden und 3.5t Zuglast.
ohne Anhänger 13-15l /100km (es geht auch mit 11Litern, macht aber keinen Spass) mit Anhänger (2t) 16-18 mit Anhänger (3.5t) 18-20
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Grüssle Cello
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#1405
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@ 911.muc
Wenn in den Papieren unter zulässigem Gesamtgewicht oder zulässiger Gesamtmasse 1800 Kg steht darf der auch nur 1800 Kg wiegen. @ Münsteraner Selbstverständlich kann man das so sagen. Wenn in deinen Papieren 3650 Kg steht hast du natürlich Recht. Dabei ist es völlig egal ob eine Achse 1750 Kg oder 2000 Kg wiegt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#1406
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Zitat:
Im Fahrzeugschein steht zulässige Achslast 1800kg. Die halte ich wenn am Zugfahrzeug angehängt ist auch ein. Trailer inkl. Boot am Fahrzeug angekoppelt 1760kg. Vermutlich würde die gleiche Diskussion mit den Beamten aufkommen und je nachdem wie die drauf sind akzeptieren sie es oder eben nicht. Wegen einer Überladung von 20kg auf das Gesamtgewicht bezogen, wird sich wohl keiner groß darüber aufregen. Theoretisch kann ich aus den 1760kg noch 1730kg machen, wenn ich auf die zulässigen 90kg Stützlast gehe. Dann wird aber das Rangieren des Hängers von Hand schwerer. Wenn ich den größeren Hänger hätte und dafür den Tank voller mache, stehe ich wieder vor dem gleichen Problem. Ein 2000er Trailer wiegt nämlich wieder 100kg mehr und ich gewinne 80kg Nutzlast. Ein 2200er oder 2500er macht auch keinen Sinn, weil nur 2000kg maximale Anhängelast zugelassen sind. Also würde ich wegen 80kg ca. 2.000,— € in die Hand nehmen (neuer 2000er minus meinen 1800er). Gruß Uwe
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#1407
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Wenn da Achslast steht ist das richtig. Wie hoch ist denn das Gesamtgewicht?
Du kannst dein Auto auch auflasten. Das geht bis zum zulässigen Gesamtgewicht. Mein E61, 530ix geht bis auf 2380 Kg.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#1408
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Also wegen 20Kg würde ich mich mal garnicht rummachen, das ist nur gut 1% und wenn doch jemand maulen sollte stellst du die Bootsbatterie ins Auto und gut ists.
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#1409
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Als ich mal nen Trailer hatte wo ich knapp war, hatte ich in der CH dieses Frage auch recherchiert. Es kam dabei heraus, dass die Polizei unterwegs anghängt wiegen, das gilt auch, wenn sie das Gespann zu einer Waage umleiten.
Wenn nun aber das Gespann dafür Anlass gibt (Heck hängt runter wie sonstwas...) können natürlich entsprechende Stützlastwaagen angefordert werden. Solche haben sie aber normal (geeicht) nicht zur Hand. |
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Hallo und danke für die zahlreichen Meinungen.
Also die Fuhre schaut völlig normal aus, Rahmen vom Trailer liegt parallel zur Fahrbahn (auch beim 530xd F11). Wie bereits geschrieben ist das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger mit 1800kg im Schein eingetragen (zulässige Achslast ebenfalls 1800kg eingetragen). Der Anhänger inkl. Boot bringt 1820kg auf die Waage (frei stehend - nicht angekuppelt) am Zugfahrzeug hängend stehen 1760kg auf der Waage (also reine Achslast). Gruß Uwe
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#1411
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Also dann darf dein Hänger abgekoppelt nicht mehr wiegen wie 1800 Kg. Der Hänger darf nicht mehr wiegen wie in den Papieren als zulässiges Gesamtgewicht eingetragen ist. Da hilft auch kein rumrechnen mit der Stützlast. Denn die wird wenn angekuppelt ist einfach von den 1800 Kg abgezogen.
Eigentlich ganz einfach. 20 Kg ist na klar ein klacks. Da würde ich kein Fass auf machen.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
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Ich hab einen mit 3650kg in den Papieren.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Danke für den Hinweis. Bei mir steht gar kein zulässiges Gesamtgewicht, sondern nur die Achs- und Stützlasten im Schein.
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Beste Grüße, Benedikt
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Bin grad am grübeln...
...über meiner Zulassungsbescheinigung - hoffe Ihr könnt helfen.
Unter O.1 stehen 2000kg als max. gebremste Anhängelast, aber unter 22.Bemerkungen steht: zul. Gesamt-Gewicht des Zuges max. 4805kg! Das wären, je nachdem wieviel Einrichtung Ich aus dem Auto räume (Leergewicht 2200-2450) dann ja bis zu max. 2605kg Anhängelast die Ich anhängen könnte, oder!? Anhängerkupplung hab Ich eh ne stärkere drin, die ist ausgelegt auf 2800kg. Was darf Ich denn nun wirklich max. ziehen? Gruss Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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Und zwar für alles. Besatzung, Urlaubsgepäck, Betriebsstoffe etc. Fahr mal zum Spaß auf eine Waage. Du wirst dich wundern. Oftmals weichen die Herstellerangaben erheblich vom Ist Zustand ab. Da spielt die Ausstattung eine ganz große Rolle (mit oder ohne elektrisch verstellbarem Schnick Schnack). Auch eine verstärkte AHK wiegt einiges mehr.
Und auf dem Weg in den Süden lauern jede Menge Wegelagerer die genau wissen, das kaum jemand vor Fahrtantritt das Gesamtgewicht checkt. Kann sehr teuer werden.
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So, Problem jetzt anders gelöst!
Anstatt mir, wie zuerst geplant, ne neue Zugmaschine (Pajero/5000€+1000€Vers.) zu holen, wird jetzt bei meinem Bus die Anhängelast auf 2.8t erhöht. Kostet mich für Gutachten, und TÜV um die 600€, dazu noch verstärkte Hinterachsfedern (300€), und Papierkram auf der Zulassungstelle. Geht ratzfatz, und Ich brauche keine Probleme mehr zu fürchten... Bilder, passend zum Thread, kommen dann so um Ostern herum wenn Ich mein neues Boot abhole. Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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Gruß Axel |
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Nur die Trailer, die ein eingetragenes zGG von 3650kg haben, dürfen 3500kg als Achslast und 150kg als Stützlast haben. Leider akzeptiert das wohl die Schweiz nicht, so zumindest eine Aussage von dort. Zitat: "Das Gesamtgewicht (Garantiegewicht) des Anhängers darf mit höchstens 3500kg datiert sein." Gruß Axel
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Eure Zugfahrzeuge - Womit zieht Ihr was?
Hi.
Ziehe mein Boot (Sea Ray 230DA) jetzt mit einem Volvo XC90 D5 mit Luftfahrwerk. 2,0l Diesel mit 245PS. Leider hat Volvo nicht mehr Hubraum im Angebot. AHL 2,7t Trailer mit Boot 2,8t :-/ Fährt sich aber gut. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Geändert von feuerwehr10 (23.02.2018 um 13:34 Uhr) Grund: Foto |
#1421
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Habe den gleichen Wagen...jedoch nur 2.2 to am Haken.
Dieser läuft traumhaft!!
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VG, Alex
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Halo, passt doch, musst eben nur 100kg Stützlast einstellen. Denn die zählt zur Beladung des Autos. Gruß Axel
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Zitat:
Hi. Ja sind es ca. Auto darf 110kg. Gruß Andreas Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Der VOLVO darf ja einiges an Stützlast. Aber zählt nicht die Kupplung am Hänger....die haben doch meistens nur 50KG.
Wie ist das??
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VG, Alex
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#1425
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In erster Linie geht es um die zulässige Stützlast/ Zuglast des ziehenden Fahrzeugs- unter anderem definiert durch den Wert "D" = zulässige Dauerlast.
Der Anhänger selbst definiert sich durch sein zulässiges Gesamtgewicht - 750kg ungebremst braucht nicht dieselbe Stäbilität wie ein 3,5 Tonner. An das Zugfahrzeug kann bei Eignung jedoch Beides angehängt werden - das ist der Unterschied zwischen der Definition der Lasten Zugfahrzeug und Anhänger. Niemand wird einen 750kg Anhänger mit 100kg Stützlast beaufschlagen - sollte man zumindest nicht
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