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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #126  
Alt 29.03.2012, 21:51
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Das ist ein sehr schmaler Horizont ...g

Und dieser hilft mir, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren!!

Oh, ich vergas, Du hast ja die Diskussion abgebrochen.
Dein 360° Horizont beschäftig Dich wohl zu sehr ?

Gute Nacht
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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  #127  
Alt 29.03.2012, 22:01
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Hi !

Ich halte nichts davon mit Leuten zu diskutieren welche die Meinung anderer als Stammtischgeschwafel und Unsinn abtun und auch sogar noch Gesetzesuntreue unterstellen.. weil das zu nichts führt.

Sachlicher Argumentation gegenüber bin ich nach wie vor aufgeschlossen.

Erklärt mir doch bitte aus welchem Grund bei dem von mir genannten Beispiel eine Rückdatierung Sinn macht ...

Gruss, Jörg

Geändert von L0B0 (29.03.2012 um 22:07 Uhr)
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  #128  
Alt 29.03.2012, 22:19
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@Lobo
Ist dir bekannt, ist dir auch bewusst dass es vorgeschriebene Fristen für die HU gibt? Die Rückdatierung ist eine Großzügigkeit des gesetzgebers gegenüber denen, die diese Vorschriften nicht einhalten.
Korrekt wäre es nämlich, wenn der Gesetzgeber die Prüfer verpflichten würde, Überziehungen zu melden. Dann eine merkliche Strafe - vielleicht 35€ im 1. Monat, für jeden weiteren Monat 1 Punkt + ordentliches Bussgeld - dann hört das ganz schnell auf. Und auf einmal werden alle betteln, dass einfach nur rückdatiert wird ...
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  #129  
Alt 29.03.2012, 22:22
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Hi !

Warum antwortest Du nicht auf meine Frage ?

Das Fahrzeug/Anhänger steht unbenutzt auf privatem Gelände, da keine Saison. Am Anfang der Saison gehts zum TÜV. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte das Fahrzeug 24 Monate TÜV bekommen - oder gibt es irgendeinen technischen oder logischen Grund welcher dagegen spricht ?

Jetzt kommt bitte nicht wieder mit: weil es halt Fristen und Gesetze gibt... denn genau diese sollen und werden geändert - eben weil selbst unsere Legislative offfenbar gemerkt hat, dass da was hinkt.

Gruß, Jörg
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  #130  
Alt 29.03.2012, 22:25
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na ja, mein boot steht auf dem trailer, der tüv ist im Februar abgelaufen- muss neuen machen, wie dasWeter es zu lässt - auf den einen Monat weniger kommt es mir doch nicht an....und dem einen oder anderen Wowa oder Womo fahrer , der sein gutes Stück über Winter eingemottet hat, den stört das auch nicht....
sollen sie tun was sie wollen...
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  #131  
Alt 29.03.2012, 22:35
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Nochn Beispiel: Mein Motorrad hat TÜV-Ablauf im Februar, da ich aber ein Saisonkennzeichen 04-10 habe, ist es mir gesetzlich verboten, die Maschine im Februar vorzuführen. Mache ich also folgerichtig im April. Obwohl es völlig sinnbefreit ist, wird konsequent zurückgeklebt ,
Siggi
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  #132  
Alt 29.03.2012, 22:39
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Obwohl es völlig sinnbefreit ist, wird konsequent zurückgeklebt ,
Mein Reden.

Bezüglich der Fahrten ausserhalb des Saison-Zeitraums würde ich aber mal in die Versicherungsbedingungen schauen.. oftmals findet man da soetwas wie:

"Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden."

Kann gut sein, dass das bei Dir auch der Fall ist

Gruß, Jörg
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  #133  
Alt 29.03.2012, 23:38
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Möglich, ich habe aber das Saisonkennzeichen, weil ich keine Lust habe, mich im Winter auf den Bock zu setzen und ich habe erstrecht keine Lust, mir für die TÜV-Vorführung Winterreifen anzuschaffen,
Siggi
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  #134  
Alt 29.03.2012, 23:57
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Doch, Lobo, genau darum geht es: es gibt Vorschriften. Unser Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir Regeln haben und wenn diese Regeln beachtet werden.
Was du machst - nicht nur du, viel machen das - ist Ausreden zu suchen. Für alles suchst du eine Ausrede.
Du konstruierst Fälle,. in denen du absichtlich die Vorschriften ignorierst und dann tust du so, als seist du die verfolgte Unschuld.

Fakt ist, dass zugelassene Fahrzeuge regelmäßig zur HU müssen. Für die HU-Fristen gibt es klare Regeln. Diese Regeln gelten für alle. Ist so einfach, dass selbst ein Schulkind es versteht. Du verstehst es nicht?
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  #135  
Alt 30.03.2012, 00:02
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Nochn Beispiel: Mein Motorrad hat TÜV-Ablauf im Februar, da ich aber ein Saisonkennzeichen 04-10 habe, ist es mir gesetzlich verboten, die Maschine im Februar vorzuführen. Mache ich also folgerichtig im April. Obwohl es völlig sinnbefreit ist, wird konsequent zurückgeklebt ,
Siggi
Jetzt frage ich mich, wo dein Problem ist. Es macht doch überhaupt keinen Unterschied, ob die HU für dein Motorrad im Februar oder im April fällig ist, da du legal im April zur HU fahren kannst. Dir geht nicht ein Tag verloren.
Und allzusehr scheint es dich ja nicht zu stören, sonst würdest du einfach schon im Oktober hinfahren ...
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  #136  
Alt 30.03.2012, 00:06
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Doch, Lobo, genau darum geht es: es gibt Vorschriften. Unser Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir Regeln haben und wenn diese Regeln beachtet werden.
Was du machst - nicht nur du, viel machen das - ist Ausreden zu suchen. Für alles suchst du eine Ausrede.
Du konstruierst Fälle,. in denen du absichtlich die Vorschriften ignorierst und dann tust du so, als seist du die verfolgte Unschuld.

Fakt ist, dass zugelassene Fahrzeuge regelmäßig zur HU müssen. Für die HU-Fristen gibt es klare Regeln. Diese Regeln gelten für alle. Ist so einfach, dass selbst ein Schulkind es versteht. Du verstehst es nicht?
moin moin,

dann frage ich dich mal ganz höflich,
warum in einigen Bundesländern zurückdatiert wird
und in anderen gibt es volle 24 Monate???
mit welcher Rechtsgrundlage???


gruß swen
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  #137  
Alt 30.03.2012, 00:10
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Wer hier was nicht versteht ist recht eindeutig.

Ich komme mit der gegenwärtigen Regelung klar.. finde sie aber nach wie vor unlogisch und technisch unbegründet.

Hier in diesem Thread geht es darum, dass genau dieser Umstand, diese Regel, Vorschrift … nenn es so wie Du willst .. geändert werden soll. Was meiner Meinung nach gut ist - jeder darf das aber anders sehen.

Wenn Du Argumentativ nichts weiter vorzubringen hast, als ständig auf das bestehende Regelwerk hinzuweisen - welches halt geändert werden soll - dann macht eine weitere Diskussion wirklich keinen Sinn

Ich freue mich, dass ich endlich den Wohnwagen NACH der Saison zum TÜV fahren kann, ohne das ich mich im Sommer um die HU kümmern muss.. das Motorrad nicht im Winter dorthin zittern muss.. und auch der Trailer wird dann getüvt, wenn es Sinn macht.

Ich nehme die Freiheit, den TÜV-Monat in Zukunft selbst zu bestimmen ohne Monate zu "verschenken", gern an . Weil es Sinn macht, weil es logisch ist, weil es bequem ist. .. und bald geltendes Recht. Prima.

Wo ich da jetzt genau eine Ausrede suche, Unsinn rede, gesetzesuntreu bin, Fälle konstruiere, vorsätzlich Vorschriften ignoriere und mich als verfolgte Unschuld hinstelle weiss ich nicht .. aber ich habs ja auch eh nicht verstanden

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (30.03.2012 um 00:25 Uhr)
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  #138  
Alt 30.03.2012, 00:28
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Zitat:
Zitat von chico100468 Beitrag anzeigen
moin moin,

dann frage ich dich mal ganz höflich,
warum in einigen Bundesländern zurückdatiert wird
und in anderen gibt es volle 24 Monate???
mit welcher Rechtsgrundlage???


gruß swen
Das ärgert mich auch sehr. Einige Bundesländer ignorieren die geltenden Gesetze teilweise und der Bund ist nicht willens oder nicht in der Lage, das Gesetz durchzusetzen. Eine der Kehrseiten des Förderalismus.

In diesem Thread geht es eben nicht nur um die Änderung der Bestimmungen. Mit der Abschaffung der Rückdatierung sind ja alle hier einverstanden. Aber dass dann zugleich eine Überziehung auf andere Art sanktioniert werden soll, nämlich durch eine zusätzliche Gebühr, das wird kritisiert. Und genau darum geht es mir.

Wenn auf jede Sanktionierung verzichtet wird, wird die Vorschrift zur HU zu Makulatur, weil sie nicht mehr beachtet werden muss. Und wenn sie nicht beachtet weden muss, wird sie auch nicht beachtet. Dann kann man sie auch abschaffen.
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  #139  
Alt 30.03.2012, 00:37
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Doch, Lobo, genau darum geht es: es gibt Vorschriften. Unser Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir Regeln haben und wenn diese Regeln beachtet werden.
Was du machst - nicht nur du, viel machen das - ist Ausreden zu suchen. Für alles suchst du eine Ausrede.
Du konstruierst Fälle,. in denen du absichtlich die Vorschriften ignorierst und dann tust du so, als seist du die verfolgte Unschuld.

Fakt ist, dass zugelassene Fahrzeuge regelmäßig zur HU müssen. Für die HU-Fristen gibt es klare Regeln. Diese Regeln gelten für alle. Ist so einfach, dass selbst ein Schulkind es versteht. Du verstehst es nicht?

Das stimmt schon. Es ändert aber nichts daran, daß das menschliche Leben eben komplexer ist, als es jedes Regelwerk sein kann.

Jeder vernunftbegabte Mensch weiß das.

Und wenn sich Regeln als unzulänglich erweisen müssen sie geändert werden.

Die meisten Menschen sind klug genug dazu. Lediglich die öffentliche Verwaltung und die politische Führung nicht immer.
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  #140  
Alt 30.03.2012, 00:41
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@ wohnbusfahrer: Würdest Du mir jetzt bitte noch erklären was an meinen bisherigen Beiträgen Unsinn war ? In wie fern ich mich als verfolgte Unschuld hinstelle ? Ausreden suche .. Vorsätzlich Vorschriften missachte usw..

Soetwas sollte man nicht einfach so in den Raum stellen.

Gruß, Jörg
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  #141  
Alt 30.03.2012, 07:22
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Gestern in Leverkusen beim TÜV.... abgelaufen im Februar, neue Plakette bis Februar 2014...also noch nix abgeschafft
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Gruss Gerd
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  #142  
Alt 30.03.2012, 07:47
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Gestern in Leverkusen beim TÜV.... abgelaufen im Februar, neue Plakette bis Februar 2014...also noch nix abgeschafft
Seufz.. hast Du, vom Threadtitel abgesehen, irgendeinen Beitrag hierzu gelesen ??

Gruß, Jörg
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  #143  
Alt 30.03.2012, 09:58
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Seufz.. hast Du, vom Threadtitel abgesehen, irgendeinen Beitrag hierzu gelesen ??

Gruß, Jörg
Ja alles.... sollte euch nur als Info dienen
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  #144  
Alt 30.03.2012, 10:55
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Kommt nach Hessen, ist hier schon seit Anfang 2011 abgeschafft !
Wenn das tatsächlich so sein sollte ist das schlicht Gesetzwidrig und die durchführenden TÜV setzen sich eindeutig zwischen zwei Stühle !

Merke :
Die StVZO, in welcher die HU Untersuchungen festgelegt wurden ist Bundessache, nicht Ländersache !
__________________
Gruß Fred
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  #145  
Alt 30.03.2012, 11:46
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NonesensE NonesensE ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wenn das tatsächlich so sein sollte ist das schlicht Gesetzwidrig und die durchführenden TÜV setzen sich eindeutig zwischen zwei Stühle !

Merke :
Die StVZO, in welcher die HU Untersuchungen festgelegt wurden ist Bundessache, nicht Ländersache !
Das ist tatsächlich so. Man soll es nicht glauben, aber es gibt Gesetze, die gegenüber der StVO sozusagen einen höheren Rang einnehmen. Wegen rechtlicher Bedenken hat Hessen das Rückdatierungsverfahren eingestellt. Die Situation ist vergleichbar damit, daß ein Gericht eine Regelung für anderweitig rechtswidrig erklärt hätte. Auch dann stünde sie zwar noch im Gesetz (bis zur nächsten Änderung des Gesetzes), würde aber nicht mehr beachtet. Wenn jemand gegen die Rückdatierung geklagt hätte (oder hat das jemand? Ich habe von einem solchen Verfahren jedenfalls nicht gelesen), dann wäre er den hessischen Rechtsexperten zufolge vermutlich damit durchgekommen, und so einem Fall ist man zuvorgekommen.

Schöne Grüße
Jan
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  #146  
Alt 30.03.2012, 13:19
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
@ wohnbusfahrer: Würdest Du mir jetzt bitte noch erklären was an meinen bisherigen Beiträgen Unsinn war ? In wie fern ich mich als verfolgte Unschuld hinstelle ? Ausreden suche .. Vorsätzlich Vorschriften missachte usw..

Soetwas sollte man nicht einfach so in den Raum stellen.

Gruß, Jörg
Hallo,

was ich mit "Unsinn" meinte, habe ich weiter oben direkt geschrieben: nämlich dein folghender Beitrag:
Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Fest steht, dass ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung TÜV-Relevant Mängelfrei ist.. das gilt eben für 24 Monate. Völlig egal wie lang die letzte HU her ist.

Wenn mein Wohnwagen/Bootstrailer/Motorrad/wasweissich beispielsweise über den Winter in der Halle steht, während dessen die HU-Untersuchung fällig und bis zum Saisonstart aufgeschoben wird - dann zur HU vorgeführt wird - sollte das Fahrzeug/Anhänger volle 24 Monate TÜV bekommen. Eben weil es zu dem Zeitpunkt der Untersuchung Mängelfrei ist.
Das hat weder etwas mit "gesetzesunstreue" noch mutwilligem Herrauszögern und irgendwelchem TÜV-Zeit-Ansparen (wozu überhaupt ??) zu tun, sondern schlichtweg mit Logik.
Ich habe auch begründet, weshalb das Unsinn ist. Um das zu akzeptieren, muss man allerdings auch akzeptieren, dass es eben Vorschriften gibt und dass die einzuhalten sind.
Dass du absichtlich Vorschriften missachtest, habe ich meiner Meinung nach nicht geschrieben. ich schrieb
Zitat:
Du konstruierst Fälle,. in denen du absichtlich die Vorschriften ignorierst und dann tust du so, als seist du die verfolgte Unschuld.
Und genau das hast du in oben zitiertem Beitrag gemacht:
Erst einen Fall konstruiert, dann geschrieben, dass der Anhänger verspätet, nämlich erst zum Saisonstart, vorgestellt werden soll. Und anschließend auf verfolgte Unschuld gemacht, indem du - vermutlich wider besseres Wissen - schreibst, das habe nicht mit Gesetzesuntreue, mutwilligem Verzögern oder Tüv-Zeit ansparen zu tun.

Ja womit denn sonst??

In deinem Beispiel wird doch absichtlich das Gesetz ignoriert, was ist das anderes als das, was du als "Gesetzesuntreue" nennst? Und die HU wird mutwillig verzögert. Und selbstverständlich schindest du in deinem Beispiel damit Zeit.

Du hast ein Recht auf deine Meinung, diese Meinung teile ich nicht, aber ich akzeptiere sie. Ich erwarte aber, dass du Tatsachen nicht leugnest oder verdrehst.
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  #147  
Alt 30.03.2012, 13:52
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Eigentlich ist das mit der TÜV Rückdatierung eigenartig, es bestätigt doch letztendlich dem Fahrzeughalter dass sein Fahrzeug zu dem Vorführtermin der auf der Plakette steht, verkehrstüchtig ist, auch wenn er zum Beispiel bei 3 Monatigem Überzug mit abgefahrenen Reifen oder def. Bremsen spazieren fährt -
Ist mir unverständlich , dass da noch Keiner dagegen klagte...
Stellt euch vor , ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug fährt jemanden um...z. B. weil die Bremsen defekt sind , TÜV abgelaufen...
Der verschwindet,repariert sein Fahrzeug,bekommt neuem TÜV, der ihm bestätigt , dass sein Fahrzeug auch zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrssicher war.,...
Wer muss dann zahlen ? Die Versicherung - -letztendlich Wir , die wir unsere beiträge bezahlen...
Ich mein, zum TÜV muss ich und die TÜV Station ist auch nur 3 km entfernt - aber meine Fahrzeuge sind verkehrssicher, da will und werde ich nicht an irgendwas sparen,schon weil ich keine Lust habe ,irgendwo auf Strecke stehen zu bleiben...
Ich werde nur nicht in der Winterzeit meine konservierten Fahrzeuge wegen 2 Monaten abplanen und entfetten...
Aber - es ist doch erstaunlich dass einem rückwirkend sein Fahrzeug als verkehrssicher und intakt bescheinigt wird....
Das sollte zu denken geben...
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  #148  
Alt 30.03.2012, 14:02
Wohnbusfahrer
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Niemals und nirgends wird legal rückwirkend bescheinigt, das ein Fahrzeug mängelfrei war. Die bescheinigte (relative) Mängelfreiheit wird immer am und für den Tag der Untersuchung bescheinigt. Nur die Frist für die nächste Vorführung wird rückdatiert.

Das ist ganz üble Polemik, was du da gerade versuchst, das hat weder mit dem Gesetz noch mit der geübten Praktik der Prüforganisationen und schon gar nicht mit Logik zu tun.
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  #149  
Alt 30.03.2012, 14:05
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Niemals und nirgends wird legal rückwirkend bescheinigt, das ein Fahrzeug mängelfrei war. Die bescheinigte (relative) Mängelfreiheit wird immer am und für den Tag der Untersuchung bescheinigt. Nur die Frist für die nächste Vorführung wird rückdatiert.

Das ist ganz üble Polemik, was du da gerade versuchst, das hat weder mit dem Gesetz noch mit der geübten Praktik der Prüforganisationen und schon gar nicht mit Logik zu tun.

Na ja - dann hab ich das falsch interpretiert, war nicht übel oder fies gemeint ...
stellte dies nur in den raum...
aber wenn das gesetz besagt , dass das fahrzeug ab vorführung erst als verkehrstauglich angesehen wird - dann soll es so sein...
ich dachte immer , dass ser gestempelte vorführtermin - z.b. märz "irgendwann" die mängelfreiheit bescheinigt...
so sehr interessiert mich das nun auch nicht ob monat mehr oder weniger, ist ein leidiges muss...
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  #150  
Alt 30.03.2012, 16:42
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Siggi

Und wieder so eine Unwarheit!

Schaust Du:

Zitat Anlage VIII
Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.

Du wirst Aprill bekommen (müssen)!

Aber Hauptsache erst einmal meckern

Gruß Willi
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