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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #126  
Alt 09.03.2005, 09:23
AndreasR AndreasR ist offline
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natürlich ist es ein geschenk dass ihr euch erschleichen wollt.

es sind PKW die ihr gekauft habt und nun wollt ihr nachträglich daraus etwas andere machen um geld abzusahnen das euch so garnicht wirklich zusteht.

und wegen der Bootsmaut, ich war und bin dafür
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  #127  
Alt 09.03.2005, 09:29
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Tequila Tequila ist offline
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1. Wer ist "IHR" ?
2. Mein Auto fällt dank 8 Sitze nicht unter AF
3. "erschleichen" heißt das, wenn man sein Recht durchsetzen möchte

Ich gleube, da solltest Du nochmal drüber nachdenken....
Grüße
Heinz
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* Heinz *
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  #128  
Alt 09.03.2005, 09:32
AndreasR AndreasR ist offline
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sorry wenn ich Ihr schreibe, ist niemand persönlich mit gemeint sondern die die AF-Fans und Durchsetzenwoller sind.

Nur weil es schwachsinnige Gesetze gibt heist es nicht dass diese auch angewendet werden müssen oder man sich nur versucht die rosinen rauszupicken.

und ja es ist erschlichen sein Fahrzeug zu etwas anderem zu machen als man es gekauft hat und tatsächlich nutzt
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  #129  
Alt 09.03.2005, 10:00
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
sorry wenn ich Ihr schreibe, ist niemand persönlich mit gemeint sondern die die AF-Fans und Durchsetzenwoller sind.

Nur weil es schwachsinnige Gesetze gibt heist es nicht dass diese auch angewendet werden müssen oder man sich nur versucht die rosinen rauszupicken.

und ja es ist erschlichen sein Fahrzeug zu etwas anderem zu machen als man es gekauft hat und tatsächlich nutzt
..

na na.. ob schwachsinnig oder nicht.. Gesetz ist Gesetz und muss beachtet werden.... und...

bevor diese Diskussion wieder abdriftet, ihr diskutiert eigentlich noch um ungelegte Eier... denn vor Mai ist noch nichts fest...
jeden Monat kommen andere Nachrichten .... andere Meldungen, veränderte Situationen .. und für was gibts den einen Einspruch ... dann wird die Sache entgültig geklärt, wenn es ganz "Gesetz ist"... auch rückwirkend (ab dem Einspruch)...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #130  
Alt 09.03.2005, 10:59
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Zitat:
Zitat von AndreasR
sorry wenn ich Ihr schreibe, ist niemand persönlich mit gemeint sondern die die AF-Fans und Durchsetzenwoller sind.

Nur weil es schwachsinnige Gesetze gibt heist es nicht dass diese auch angewendet werden müssen oder man sich nur versucht die rosinen rauszupicken.

und ja es ist erschlichen sein Fahrzeug zu etwas anderem zu machen als man es gekauft hat und tatsächlich nutzt
Also nochmal vorweg: Ich habe nicht aufgelastet und zahle schön brav!
Ich halte diese Gesetzeslücke auch für ein Schwachsinn aber es gibt sie nun mal.
Das Finanzamt setzt bei mir auch jede Kleinigkeit durch.
Also ist es legitim dass der Bürger auch sein Recht in Anspruch nimmt!

Aber wenn das Deutsche KBA ein Fahrzeug als M1-AF im Brief einträgt,
und das europ. Gesetz vorgibt, dass diese Fahrzeuge nicht nach Hubraum besteuert werden dann hält sich unser Gesetzgeber nicht an das Recht!
Und nur allein darum geht es! Bei weitem nicht um die paar Euros Steuer.
Wenn nach europ. Gesetz eine Mwst.-erhöhung verordnet wird, wird die
viiiel schneller umgesetzt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #131  
Alt 09.03.2005, 18:18
zorro zorro ist offline
 
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Hallo Zusammen,

wir haben eine erste "schriftliche" offizielle Version der geplanten Veränderungen. Nachzulesen unter http://www.off-road-forum.de/phpBB2/...?p=80672#80672
Sieht so aus, als sollte es ein Rundumschlag werden. Wenn mich jemand fragt (aber mich fragt ja keiner), dann wird das deutlich mehr Protest auslösen, als im Moment von den Politikern erwartet wird. Wollte die Interessierten unter Euch nur auf dem laufenden halten.
Gruß Holger
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  #132  
Alt 09.03.2005, 19:01
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und damit träfe es dann die nächste Hobbygruppe - die Wohnmobilfahrer
Gibt es eigentlich hier Leute, die ihr Boot mit einem WoMo ziehen ?
Grüße
Heinz
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  #133  
Alt 09.03.2005, 19:20
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Zitat:
Zitat von zorro
wir haben eine erste "schriftliche" offizielle Version der geplanten Veränderungen.
DAS nenne ich einen saftigen Rundumschlag. Sogar AF und WoMo als PKW anzusehen - Respekt.

Ich muss dir recht geben, das ist imho auch deutlich übertrieben. Da fällt viel mehr als die neuen SUV rein.
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  #134  
Alt 09.03.2005, 19:23
Segelwilly
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Moin,
verteidigt ihr immer noch die ungerechte Bevorteilung dieser automobilen Dinosaurier?

Willy
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  #135  
Alt 09.03.2005, 19:27
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..muss ich direkt mal nachsehen, was mein alter LT dann kostet... ..kann ihn ja auch abmelden....
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  #136  
Alt 09.03.2005, 19:42
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Eines wird bei dieser Diskussion immer weggelassen - ein LKW bleibt ein LKW, Schluß aus.

Dumm dran sin alle, die ihren Pickup zum Kombinationskraftwagen umgeschlüsselt haben und eben die, die den GW entweder durch das vorhanden zul. Gesamtgewicht oder durch Auflastung über die Grenze gehoben haben und danach auch als Kombinationskraftwagen geschlüsselt waren. Ich persönlich sehe darin die Schließung einer Gesetzeslücke, dabei bleibt es.

Diskutiert werden schon wieder Pickups mit Doka etc. pp. das ist Unsinn wenn der Pickup als LKW geschlüsselt ist, dann kan er dreifach Kabinen haben, keinen stört's. Das nächst Problem, den Pickup zurückzuschlüsseln auf LKW dürfte dann wohl schwierig sein - tja entweder oder.
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  #137  
Alt 09.03.2005, 20:38
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Zitat:
Zitat von TomM
..die Schließung einer Gesetzeslücke, dabei bleibt es.
das hast Du jetzt zum vierten Mal in diesem threat gesagt - auf der 4., 6., 8. und 10. Seite - ich denke es hat Jeder verstanden

Grüße
Heinz
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  #138  
Alt 09.03.2005, 20:43
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Zitat:
Zitat von TomM
Diskutiert werden schon wieder Pickups mit Doka etc. pp. das ist Unsinn wenn der Pickup als LKW geschlüsselt ist, dann kan er dreifach Kabinen haben, keinen stört's. Das nächst Problem, den Pickup zurückzuschlüsseln auf LKW dürfte dann wohl schwierig sein - tja entweder oder.
Hast Du das denn auch gelesen:

3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStB1 II 2001,368)

Das heißt, du kannst deinen Pickup ruhig als LKW zulassen - bezahlst aber trotzdem PKW Steuer
Aber Dir macht auch das sicher nichts aus oder?
Grüße
Heinz
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  #139  
Alt 09.03.2005, 22:27
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Siehste Heinz,

Du hast mich nun nett aufmerksam gemacht was ich dreimal gesagt habe. Was ich auch dreimal ... äääh viermal gesagt habe war das da :
Zitat:
Durch Art. 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBI.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:
Mein Pickup ist, war und bleibt als LKW zugelassen, damit hat diese Änderung keinerlei Bedeutung für mein Fahrzeug, die Vorschrift entfällt ja nicht. Denn ich habe ja auch Nachteile (Anhängerverbot an Son und Feiertagen, Durchfahrtverbot auf für LKW gesperrten Straßen etc.

Ich sags ja genau deshalb 200 mal, weil ewig einer liest Pickup mit Doppelkabine - gemeint sind aber die, die als Kombinationskraftwagen zugelassen sind - Kapitsche!

In meinem Schein, oder Brief steht nirgends Pickup sondern LKW offener Kasten mit der entsprechenden Schlüsselnummer. Das kann ein Finanzbeamter gar nicht sehen ob das ein Pickup ist - kann auch ein Klein LKW sein (isses ja auch). Ich bezahle LKW Steuer!

Dort wo einer kommt und sagt ich habe ein Mehrzweckfahrzeug mit über 2,8t Gewicht, dort wird man ihn darauf hinweisen, dass er wie ein PKW besteuert wird. Aber das ist ja nur gerecht, er hat ja alle Rechte eines PKW (Hänger etc.)
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  #140  
Alt 09.03.2005, 23:54
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Zitat:
Zitat von TomM
....
In meinem Schein, oder Brief steht nirgends Pickup sondern LKW offener Kasten mit der entsprechenden Schlüsselnummer. Das kann ein Finanzbeamter gar nicht sehen ob das ein Pickup ist - kann auch ein Klein LKW sein (isses ja auch). Ich bezahle LKW Steuer!

Sei froh das es bei dir so ist, bei uns muß auch jeder Pickup mit mehr als 2 Sitzplätzen beim FA vorgeführt werden, es ist völlig egal ob die Zulassungsbehörde und der TÜV der Meinung ist das es sich um einen LKW handelt. Der Wagen muß vorgeführt werden und sollte die Ladefläche weniger als die Hälfte der Gesamtfläche ausmachen wird er als PKW versteuert, die Nachteile -sonntagsfahrverbot etc bleiben natürlich trotzdem bestehen. Diese Regelung betrifft fast alle Doppelkabiner, egal ob über oder unter 2,8t .

Mich wird die Änderung der Besteuerung auch treffen, Konsequenz wird sein das ich zum LKW geschlossener Kasten umbauen werde, mit den Nachteilen kann ich aber leben.

Grüße Jan
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  #141  
Alt 10.03.2005, 00:10
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Die Besteuerung hat ab 1.5.05 überhaupt NICHTS mehr mit der
Eintragung im KFZ-Brief zu tun. Es kommt einzig auf die Einordnung des
FA an wie sie das Fz besteuern.
Das ist der wesentliche Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise, dass
die Besteuerung von der Eintragung völlig unabhängig erfolgt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #142  
Alt 10.03.2005, 00:15
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Was meine These der Willkürlichkeit ja zumindest teilweise stützt. Was weiß das FA schon von Fahrzeugen, ausser dass sie ihnen möglichst viel Kohle einbringen sollen.
Nicht ganz ernst gemeinter Beitrag, obwohl...

gruß holger
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  #143  
Alt 10.03.2005, 03:25
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Zitat:
Zitat von zorro
Was meine These der Willkürlichkeit ja zumindest teilweise stützt. Was weiß das FA schon von Fahrzeugen, ausser dass sie ihnen möglichst viel Kohle einbringen sollen.
Nicht ganz ernst gemeinter Beitrag, obwohl...

gruß holger
Das eine, dass möglichst viel Kohle einbringen wäre legitim , das andere, nämlich Willkür, eben nicht. Ich denke Grundsätzlich sind bei dieser Einstufung eines als LKW zugelassenen und geschlüsselten Pickup alleine auf Grund der entstehenden eingeschränkten Alltaugstauglichkeit Rechtsmittel möglich und erfolgversprechend (werde wohl den Rechtsschmutz doch nicht kündigen). Ein weiterer Nachteil ist ja die Versicherung als Kleintransporter, am Ende denke ich wird da zuviel angetastet was der Gesetzgeber so nicht ändern kann. Denn im Falle der Versteuerung eines LKW als PKW dürfen nicht die Nachteile beider Fahrzeugarten in Frage kommen. Entweder oder, das ist ja auch was die Abschaffung des Kombinationsfahrzeuges im Schilde führt. Im Klagefall wird wohl der Fiskus hinten runter Fallen - aber nur beim LKW, nicht beim Kombinationsfahrzeug.

Die Jagd findet wohl derzeit "nur" auf die Kombinationsfahrzeuge statt, eben auch auf die Aufgelasteten und umgeschlüsselten. Wobei sämtlich mir bisher bekannten Gesetzestexte (Entwürfe ) bisher in keinem Fall den LKW ansprachen.

jan_matthaei da wird wohl der Ermessenspielraum in SH eine große Rolle spielen - gut meiner ist auf die Firma zugelassen und ich habe noch ein weiteres Fahrzeug. Damit ist eigentlich hinreichend nachgewiesen, dass ich den LKW eben als solchen benutze. Ein Privat zugelassener Pickup wird da wohl ernste Schwierigkeiten bekommen einen Einsatz als LKW nachzuweisen. Dann allerdings steht Dir allerlei zu, schon allein wegen des Grundsatzes der Gelichbehandlung - aber noch mal ich spreche von dem Pickup, der als LKW zugelassen ist, nicht von umgeschlüsselten.
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  #144  
Alt 10.03.2005, 08:20
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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schon lustig, daß jetzt die Wohnmobilisten beginnen, sich am Kopfe zu kratzen - wobei das doch die gleiche Geschichte wie bei den SUV´s ist: man hat ein Hobby, o.k., aber warum sollte die Allgemeinheit das allimentieren? Wenn der Motor groß ist, ist er eben groß.
Und warum ein uralt-Wohnmobil mit Dreckschleudermaschine geringer besteuert wird als z.B. mein Hightech Diesel im PKW, kann mir wohl auch keiner so richtig erklären...
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  #145  
Alt 10.03.2005, 08:28
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Flobec Flobec ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Und warum ein uralt-Wohnmobil mit Dreckschleudermaschine geringer besteuert wird als z.B. mein Hightech Diesel im PKW, kann mir wohl auch keiner so richtig erklären...
Vermutlich rechnet man hier damit, daß die WoMos nur sehr wenig gefahren werden, im Gegensatz zu hitech-Diesel-PKW. Nicht, daß ich das vernünftig finde, aber das könnte der grund sein
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da
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  #146  
Alt 10.03.2005, 08:37
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
schon lustig, daß jetzt die Wohnmobilisten beginnen, sich am Kopfe zu kratzen - wobei das doch die gleiche Geschichte wie bei den SUV´s ist: man hat ein Hobby, o.k., aber warum sollte die Allgemeinheit das allimentieren? Wenn der Motor groß ist, ist er eben groß.
Und warum ein uralt-Wohnmobil mit Dreckschleudermaschine geringer besteuert wird als z.B. mein Hightech Diesel im PKW, kann mir wohl auch keiner so richtig erklären...
... na na na ... wer beschimpft da meinen alten LT so... .. Flobec sagt es ... das Ding läuft vielleicht 1500 km im Jahr... da bin ich mir sicher, dass der Hi-Tec Diesel mehr schadstoffe in die Athmosphäre schleudert.....

aber gut... meld ich es zwei Jahre ab... dann melde iches wieder an ... und krieg ein H Kennzeichen....
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  #147  
Alt 10.03.2005, 09:16
Benutzerbild von WoSo
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Mit welcher berechtigung ist ein X5 oder Touareg V10 günstigr in der Steuer als ein 1.9L Golf TDI. Ich glaube derjenige der sich ein Statussymbol kaufen muß kann auch die fällige Steuer berappen. Stuergerechtigkeit hört ist es nicht dem kleinen für seinen alten Spargolf auszuziehen und die "grokopferten" zu alimentieren. Alledings ist der politische Wille nicht unbedingt immer ausgegoren, meist eher das gegenteil. ........

Für den nachgewiesenen gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge kann ja m.W. nach immer noch der geringere Steuersatz geltend gemacht werden.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #148  
Alt 10.03.2005, 10:11
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Zitat:
Zitat von WoSo
Mit welcher berechtigung ist ein X5 oder Touareg V10 günstigr in der Steuer als ein 1.9L Golf TDI. Ich glaube derjenige der sich ein Statussymbol kaufen muß kann auch die fällige Steuer berappen.
Gruß
Wolfgang
Das stimmt würde ich so auch unterschreiben!
Aber wenn die Leistungsträger immer mehr "beansprucht" werden,
braucht man sich auch nicht wundern wenn diese keine Leistung
mehr bringen wollen.

...irgendwann machts dann einfach keinen Spass mehr.
Nur deswegen versteh ich diejenigen die sich dagegen auflehnen!
Wir Deutschen nehmen doch inzwischen alles hin und reden es uns auch noch schön.

Sicher die KFZ-Steuer für GW bringt keinen um, die Ökosteuer auch nicht,
genauso wenig wie der "Strompfennig", die 10-Euro Krankenkasse tun
auch nicht weh, die Abgabenerhöhung für Wasser/Heizöl/Strom ist absolut verträglich....


...aber in der Summe
bedroht es die Existenz einer durchschnittlichen Familie!!
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Gruß vom Oberrhein.
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  #149  
Alt 10.03.2005, 10:36
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStB1 II 2001,368)
TomM fällt raus, weil es ein LKW und kein anderes Fahrzeug ist.

95% der WoMo haben kaum Laufkilometer pro Jahr, wenn die sich aufführen finde ich das noch angebrachter als 20tkm abspulende GW Besitzer.

Bernd
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Bernd
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  #150  
Alt 10.03.2005, 10:58
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Ja Bernd so hab ich's immer gelesen - damit wird aber auch klar, dass die geloost haben, die die Vorteile beider Seiten haben wollten, zumindest im Bereich Pickup.
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