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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#126
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Eine sogenannte Steuerstandpersenning.
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Gruß aus Nuthetal Frank "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." |
#127
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@ All ,
suche ein wirklich günstiges aber brauchbares Funkgerät für kleines Sportboot. Kennt jemand das o.g.: Standard Horizon GX 1100E oder evtl. das: M-Tech SX 35 DSC kosten beide unter 130,- Euro... Danke schon mal für hilfreiche Tip`s ! |
#128
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Zitat:
Nur bei denen mit einem drahtlosem Fernbedienteil ist die Auswahl nicht ganz so groß. Dann kannst die Funke aber auch in die Bilge werfen und nie wieder ansehen (doch ... zum Einschalten ). Innen ist überall China. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#129
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Schon wieder ne Neuigkeit
Heute kam wieder ne Nachrichtenaufhebung rein.
Bitte mal richtig interpretieren, bevor ich in Jubel ausbreche. Funkpflicht aufgehoben, alte Uhrzeiten gelten wieder, nur neue (unverständliche) Uhrzeiten, oder was??? ELWIS-Nachricht 350/14, die eigentlich am 6.3.14 endet Schifffahrtspolizeiliche Anordnung, (SPAO), Nr. 22/2014 (1. Änderung) Gruß Michael Edith sagt, dass die bloß die Lessingbrücke verschoben haben, von km 14,52 zu km 12,01. Tolle Leistung, ne Brücke um 3 km zu verschieben.....(hier die 22/2014-original) - Aber warum wurde das anläßlich einer Aufhebung geändert?
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (06.03.2014 um 11:35 Uhr)
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#130
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Einfach mal genau lesen....
Die alte Meldung ist aufgehoben und durch den neuen Text ersetzt. Die Änderung besteht in der Anfangszeit bisher 09:00 jetzt 10:30, zw. letzte Einfahrt 10:00. (Daher sind die 10:30 unterstrichen) Roland |
#131
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Hallo Roland,
die Uhrzeiten stehen in der SPOA schon seit Januar so drinne. Jetzt ist dort nur die Lessingbrücke verschoben. In der Elwis-Nachricht 350/14 stehen schon wieder andere Uhrzeiten drinne, außerdem die Aufhebung der kompletten Sperre ab 6.3.. Beim Testen in ELWIS für zukünftige Zeiträume kommt diese Sperre trotzdem. Ich tippe mal auf ein Bürokraten-KuddelMuddel, gepaart mit Eingabefehlern und Tippfehlern. Unverständlich - was gilt denn nun? die SPOA oder die ELWIS-Nachricht? Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#133
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Hallo,
nochmal, ELWIS ist ein reiner Nachrichten- bzw. Informationsdienst. Eine Nachricht in ELWIS hat selbst keinen rechtlich relevanten Charakter. Es ist ausschließlich ein Hinweis auf eine Regelung. Ich hab mir sagen lassen, dass der Autorendienst von ELWIS auch nicht gerade nutzerfreundlich ist. Es gilt immer die aktuellste Schifffahrtspolizeiliche Anordnung, sei es die schriftlich herausgegebene, die Beschilderung gem. BinSchStrO vor Ort oder die mündliche Anordnung durch einen Warschaudienst oder hier z.B durch die Schleusenaufsicht in Mühlendamm. Eine Autobahn ist ja auch nicht alleine dadurch gesperrt, weil der Radiomoderator das in der Stauschau sagt. Bis dann Dominic
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#134
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Zitat:
Die Hinweisschilder an den Einfahrten sind laut der Meldung aktuell, also kann man sich immer darauf berufen (sofern keine neue kurzfristige Änderung veröffentlicht wird, die die Schilder ausser Kraft setzt ). Nachtrag: Da die Funkpflicht mit den Baumaßnahmen in der Innenstadt begründet wird, hier einmal ein Link zur Baustellenübersicht und den geplanten Maßnahmen/Fertigstellungsdaten: http://www.wsa-b.de/wasserstrassen/u...innenstadt.pdf Geändert von Quax (06.03.2014 um 22:15 Uhr)
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#135
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Na gut, dann gilt also die ELWIS-Nachricht 152/2014.
Diese verweist auf die originale SPAO 22/2014 vom 30.Januar 2014 und besagt eindeutig den Sperrbereich zwischen km 14,52 und 17,8. Der in Klammern geschriebene Zusatz Lessingbrücke ist wohl irrelevant und in der SPAO 22/2014-1. Änderung (auch vom 30.1.14) auf km 12,01 korrigiert, jedoch offenbar nicht mehr gültig, da nicht auffindbar. Die ELWIS-Nachrichten haben, wie oben geschrieben, nur informativen Charakter, demzufolge auch die dortigen km-Angaben. Damit ist das an km 12,01 stehende Schild unrechtmäßig dort und ungültig. Wenn man es nun drauf anlegen würde, könnte man nun bis km 14,52 ohne Funke fahren - wo ist das eigentlich genau? Müsste das nicht irgendwo beim Kanzleramt sein? Eine herrliche Darstellung deutscher Verwaltungsbürokratie - mal sehn, wann die ELWIS-Nachricht 152/2014 aufgehoben und durch eine neue mit Bezug auf SPOA 22/2014-1.Änderung ersetzt wird. Noch besser wäre natürlich die komplette Aufhebung überängstlicher wattepackender Anordnungen, von mir aus mit einem Hinweisschild auf Lebensgefahren wegen Ausflugsdampfergewusel, Baustellengewusel und Angst vor raubmordkopierenden KiPo-Terroristen. Ich halte den Bereich schon für recht anspruchsvoll, würde Neulingen schon den Umweg über Potsdam empfehlen, diese Entscheidung aber ungern Bürokraten überlassen. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#136
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Hallo,
dann leg es doch mal drauf an und fahr da ohne UKW durch. Nichtbeachten Schifffahrtspolizeilicher Anordnung nach 1.22 liegt Owi-technisch meistens bei so 350€. Vielleicht ist man auch gnädig und bestraft nur den Verstoß gegen das Zeichen A1, wären dann "nur" 150€. Es sei denn, man ist so blöd und posaunt noch groß raus, dass man sich der Regelung bewusst war. Du hängst dich an einem Druckfehler auf, der eh vollkommen irrelevant ist, da keine rechtlich vorteilhafte Wirkung. Die ELWIS-NfB spielt erst mal als solche gar keine Rolle, da sie rein der Information dient. Die NfB sind immer ohne Gewähr. Bleibt also nur die angehängte Schifffahrtspolizeiliche Anordnung, welche auch noch redundant vor Ort ausgeschildert ist. Die Schilder alleine würden schon ausreichen, da sie selbst schon anordnende Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer haben. Wenn morgen die StVO geändert würde, mit dem Inhalt, dass man auf Bundesautobahnen nur noch 130km/h fahren darf, kann ich ja auch nicht die 60km/h Schilder in Baustellen, für mich für ungültig erklären. Die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung 22/2014 war evtl. fehlerhaft, was die Kilometrierung angeht und wurde mit der 1.Änderung auf demselben Aktenzeichen abgeändert. Das kann man so machen. - Man hätte auch die Sperrung von km12 bis 14 als extra Anordnung nachschieben oder die 22/2014 ganz aufheben und mit neuem Aktenzeichen neu rausgeben können. Keine dieser Möglichkeiten, ändert aber irgendetwas an der Gültig- oder Rechtmäßigkeit. Außerdem, wie schon oben geschrieben, bliebe die Beschilderung nach BinSchStrO immer noch für mich als Verkehrsteilnehmer rechtlich bindend. Wenn ich mich durch Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen, sei es mündlich, schriftlich oder per Beschilderung so dermaßen in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt fühle, bleiben mir als Bürger doch Rechtmittel. Ich kann also innerhalb der Monatsfrist nach Herausgabe der Anordnung Widerspruch einlegen, ist ja schließlich ein Verwaltungsakt. Dann wird mir und dem WSA ein Richter beim Verwaltungs- bzw. Schifffahrtsgericht schon sagen, was Recht ist. Der Nachteil natürlich ist, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, ich also die Anordnung bis zur Klärung trotzdem befolgen muss. Das ist dasselbe wie mit Schildern und Ampeln im Straßenverkehr, die gelten auch weiter, wenn ich das Fenster runterkurbel und laut "Widerspruch!!!" hinausbrülle. Bis dann Dominic |
#137
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Zitat:
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#138
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Zitat:
Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#139
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Ich find den Wannsee an den Wochenenden fast gefährlicher als die Spree ...
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schöne Grüße Tommi Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#140
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Hallo Jan,
wenn man das Wort "meist" durch "selten" ersetzt, bin ich bei Dir. Die Vergangenheit zeigt es. Das Interesse des "Staates" liegt nicht unbedingt in einem gedeihlichen schönen Zusammenleben aller, sondern wird durch verschiedenste Kräfte beeinflusst. Diese Kräfte reichen von sich in alle Richtungen absichernden entscheidungsunfreundlichen Beamten über Wirtschaftsinteressen, politische und ökologische Interessen bis hin zur Bürgerfreundlichkeit. Wem nutzt nun was? Baustellen übers Wasser zu versorgen hat schon was schönes. Touris durch die Gegend zu kutschieren muss nicht falsch sein. Die angebliche Sicherheit der Parlamentarier kann auch gelten. Sportboote zu weitgehend verbieten findet offenbar auch Anklang. Daraus folgt hoffentlich ein Abwägungsprozess. Da setzt sich also jemand hin und überlegt sich was. Anstatt die Dampfer, in welcher Form auch immer, zu beschränken(Arbeitsplätze!, Einnahmen!), Bauarbeiten zu beschränken(Ökologie!, Kosten!) werden diese sozialisiert und Sportboote mit Zusatzauflagen (überregulierten Funk, den man sonst nicht benötigt, Führerscheinregelung) versehen. Wenigstens dürfen Dampferkapitäne nicht nebenbei stadtbilderklären - die haben auch eine Auflage abbekommen. Ich freue mich, dass es noch kein generelles Sportboot-Verbot gibt(vom Landwehrkanal West nach Ost abgesehen). Der fehlende Lobbyismus der Wassersportler zeigt sich auch hier wieder. Die meisten Wassersportler sind zwar in Vereinen organisiert, deren Dachverbände scheinen sich Ihrer Aufgabe offenbar nicht bewusst zu sein. Da spielt sicherlich auch die mangelnde finanzielle Kraft eine Rolle. Von den Unorganisierten rede ich garnicht erst. Solch schillernde Figuren, wie z.B. Hans-Ekkehard Plöger (der das Berliner Mittagsfahrverbot zu Fall brachte) gibt es nicht mehr. Wie könnte eine Lösung aussehen? Ich weiß es nicht, aber "der mit dem meisten Geld bestimmt" - das kann es nicht sein. Wie kann man sich der überbordenden Bürokratie und Regelungswut erwehren, gleichzeitig verhindern, dass noch drölfzig Dampfer da rumtoben, abwägungsresistente Baumschützer bremsen? Das ist ein Widerspruch an sich... Nachdenklich Michael PS: Mit den auf jeden Fall geltenden Schildern habe ich leider andere Erfahrungen mit mobilen Baustellenschildern gemacht. Weil eine Formalie nicht eingehalten wurde, durften seit 5 Tagen im Halteverbot stehende nicht umgesetzt werden und blieben unsanktioniert. Kann natürlich nur Faulheit der Grünmützen gewesen sein, habs nicht weiter verfolgt, weil operative Umplanung wichtiger war. |
#141
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Hallo,
warum wird hier die Sportschifffahrt benachteiligt ? Die zuständige Behörde sieht hier durch die Engstellen und zusätzlichen Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, bei gleichzeitig hohem Verkehrsaufkommen im Mischverkehr bei Tag ein besonderes Gefährdungspotenzial. - Man kann hier ja schon eine andere Meinung vertreten, allerdings hat man ja auch den Vorteil, dass man als Außenstehender diese nicht nachher auch verantworten muss. Jetzt geht die zur Gefahrenabwehr per Gesetz verpflichtete Behörde hin und schafft eine Regelung die zum einen eine gewisse nautische Befähigung von allen Verkehrsteilnehmern verlangt und des weiteren ein Kommunikation zwischen allen Fahrzeugen im gefährdeten Bereich zur Selbstwarschau in der Hauptverkehrszeit ermöglicht. Man erhöht also nur die Mindestanforderungen für Alle. Man verlangt ja jetzt nicht, dass die Sportfahrzeuge mit Schiffsführer mit großem Patent besetzt sind und vier Funkgeräte an Bord haben müssen. Außerdem gilt die Funkpflicht auch nur zeitlich begrenzt, man läßt also bewusst noch Freiraum. Hier von Willkür, Überregulierung, Lobbyismus zu sprechen, halte ich für mehr als vermessen. Die Sportschifffahrt hat schon eine sehr große Lobby. Die Aufweichung des Führerscheinrechts ist bestimmt nicht aus der WSV gekommen. Bis dann Dominic
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Zitat:
Ja, es gibt weniger sinnvolle Regeln, die vor allem durch Unterschichtenfernsehen und Bildzeitung geistern. Aber die vielen, vielen Regelungen, die das Zusammenleben von Menschen regeln, sind durchaus sinnvoll. Dazu gehören solchen Sachen wie "Du darfst nicht besoffen Boot fahren" (was hier im Forum auch schon diskutiert wurde), "Du darfst deinen Nachbarn nicht beklauen" oder "Du darfst deine Schwieger nicht umbringen". Und das ist die deutliche Überzahl aller Regeln. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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Zitat:
Was denn für eine "Gefahrenabwehr"? Der Verkehr ist hier so dicht, dass jeder Schiffsführer allein schon aus Selbstschutz erhöhte Aufmerksamkeit/Wahrschau an den Tag legt. Nautische Befähigung: ich lach mich schlapp, ...in Warschau.
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Gruss Vestus |
#144
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Zitat:
Machen viele aber nicht, deshalb muss das eben reguliert werden. Dass die Baustellen über das Wasser bedient werden, nützt übrigens dem Verkehr auf der Straße, weil dort viele Baufahrzeuge wegfallen. Da finde ich die Funkbeschränkung für Sportboote schon moderat. |
#145
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Ääh, haste mal ´ne unverfälschte Statistik Unfälle vorher/nachher? Als nächstes wird dann wohl das Radfahren auf der Ebertstrasse für Leute ohne Fahrradprüfung untersagt.
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Gruss Vestus
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Richtig, wir sollten erst mal sehen, wie viele Leute tot gefahren werden. Es ging übrigens nicht um Unfälle, sondern um den Verkehr.
Zitat:
Aber Radfahrer in ihrer persönlichen Freiheit bei Rot über die Kreuzung zu brettern einzuschränken ist bestimmt gegen das Grundgesetz.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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ELVIS-Abo:
Zitat:
Danke SCT
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Hallo,
als Berliner reizt es mich auch sehr mal selber über die innerstädtische Spree zu fahren. Habe das schon einige male auf einem Ausflugsdampfer gemacht, aber selbst am Ruder ist das sicherlich sehr spannend. Habe ebenfalls kein UBI und charterboote mit UKW Funk gibt es ja auch so gut wie nicht. Demnächst werde ich zwar mein erstes eigenes Boot haben, Funk ist aber auch nicht vorgesehen und daher wird das halt erstmal nichts. Generelle Frage: Ist es wirklich SO stressig in der City, Regierungsviertel etc? Auf dem Ausflugsschiff kam mir das alles sehr lässig vor. Ebenfalls will ich hier mal auf ein Video verweisen, in dem auch alles easy going zu sein scheint: http://www.youtube.com/watch?v=QeymBwYSNe0
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#149
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Zitat:
Aber wem's Spaß macht . Und wem die hässliche Kohl-Merkel-Beton-Architektur gefällt .
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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Vielen Dank für die Antwort.
Frage mich allerdings auch, wo das problem besteht, einfach einem Dampfer ohne Funk hinterherzufahren. Okay die Geschwindigkeit kann vom Dampfer größer sein, als für SpoBos erlaubt, aber davonrasen werden sie wohl kaum, oder? Wenn man einfach hinter ihm bleibt, müsste es doch eigentlich kaum probleme geben. Ich bin jetzt nicht fanatisch drauf versessen durch die City zu gurken, ich liebe die Natur und bin überglücklich mit der Dahme vor der Haustür und Seddinsee / Krossinsee und Zeuthener See |
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