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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #126  
Alt 27.07.2013, 23:09
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
nö, nö. Wenn er dort weg bleibt Braucht erbaut auch den teuren Sprit nicht zu bezahlen. doppelt gewonnen und ein Platz mehr in den Buchten
So isses! Fahrt ruhig weiter in die Kornaten und zahlt, bis Ihr schwarz werdet - aber hört auf zu meckern! Man muss da ja nicht hin. Beim (verstorbenen) Ante war es früher urig und gemütlich, heute sieht man das Meer vor lauter Dickschiffen nicht mehr. Und in die telascica würde ich selbst für umsonst nicht mehr fahren. Das ist ein Rummelplatz, keine Bucht!
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #127  
Alt 28.07.2013, 21:08
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hilgoli hilgoli ist offline
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beim Ante liegen keien Dickschiffe, die sind längst abgewandert weil es längst deutlich bessere Lokale in den Kornaten gibt.

Wir waren vor 2 Wochen für 2 Nächte in der Bucht. In der ersten Nacht lag nicht ein Boot an den Moorings vor seinem Lokal. In der zweiten hätten wir noch spät Abends von der Mole an die Boje wechseln können.

Das Essen dort war die größte Enttäuschung im ganzen Urlaub. Die Nachfahren von Ante haben offensichtlich nicht die geringste Lust das Lokal zu betrieben. Ich erwarte ja kein Dauerlächeln , aber ein so lustloser Service ist selbst in Kroatien ungewöhnlich. Das es keine Karte und Preise vor der Bestellung gibt kann man mit etwas Erfahrung "entschärfen" beim Wein sind wir dann doch noch reingefallen. Hauswein nur in Flaschen und nicht in der offenen Karaffe, der wurde dann jedoch mit 200 KN je Flasche abgerechnet... selbst im Zori oder anderen gehobenen Lokalen kostet ein lokaler Weißwein nicht mehr als 130 Kn ....
__________________
Gruß Olli
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  #128  
Alt 29.07.2013, 06:06
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
beim Ante liegen keien Dickschiffe, die sind längst abgewandert weil es längst deutlich bessere Lokale in den Kornaten gibt.

Wir waren vor 2 Wochen für 2 Nächte in der Bucht. In der ersten Nacht lag nicht ein Boot an den Moorings vor seinem Lokal. In der zweiten hätten wir noch spät Abends von der Mole an die Boje wechseln können.

Das Essen dort war die größte Enttäuschung im ganzen Urlaub. Die Nachfahren von Ante haben offensichtlich nicht die geringste Lust das Lokal zu betrieben. Ich erwarte ja kein Dauerlächeln , aber ein so lustloser Service ist selbst in Kroatien ungewöhnlich. Das es keine Karte und Preise vor der Bestellung gibt kann man mit etwas Erfahrung "entschärfen" beim Wein sind wir dann doch noch reingefallen. Hauswein nur in Flaschen und nicht in der offenen Karaffe, der wurde dann jedoch mit 200 KN je Flasche abgerechnet... selbst im Zori oder anderen gehobenen Lokalen kostet ein lokaler Weißwein nicht mehr als 130 Kn ....
Mit dieser Methode braucht er nur mehr 2-3 Gäste am Tag, hat auch viel weniger Arbeit......der alte Ante dreht sich schon im Grabe um.....was heißt umdrehen...er wird schon Ventlator spielen...
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  #129  
Alt 29.07.2013, 15:48
andrejv andrejv ist offline
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Good news from Croatia. Last Thursday the Croatian government has adopted the new special act regulating the entrance of foreign yachts. The act was published in Official gazette on Saturday and is in act from yesterday.
http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2013_07_97_2189.html

I have to say, much has changed..
The dues from 1st of January 2014 will be equal as for Croatian boats. There will be no more Vignete, but there still will be some dues for navigational security and prevention of pollution. The new dues still have to be determined. But until 1st of January, in this part everything stays as it is.
The big news is that the Crew list are gone and so is the limitation of the persons which can use the boat. This is already in act!
Article 7 states, what documents have to have aboard for the controls:

- Proof that the dues and the Sojourn tax has been paid. Till 2014 the payment of a Vignette is valid.
- Evidence of Seaworthiness
- evidence that the master or skipper of the craft holds the required certificate of competency
- evidence that the craft has been insured against damage
- proof of ownership or evidence as to the person who is assigned by the owner to use the Craft</SPAN>

In this article is stated really clear, that there is no need for a Crew list.
For the special power is ok, when is confirmed by officials in the country from where the yacht is …(this has changed significantly from the first draft)
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  #130  
Alt 29.07.2013, 16:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von bilderfuerst Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ein JAhr bist dann mit dem alten System unterwegs, und nach dem Ablauf gibts die neue Gebühr
Schreib lieber 12 Monate, gilt die alte Vignette, dann versteht es jeder.

Nach den neuesten Aussagen klingt es so, dass die Vignette nur noch bis 31.12.2013 gilt, egal wann sie in 2013 gelöst wurde :
Zitat:
Zitat von andrejv Beitrag anzeigen
(..) Article 7 states, what documents have to have aboard for the controls:
- Proof that the dues and the Sojourn tax has been paid. Till 2014 the payment of a Vignette is valid.
(..)
__________________
Beste Grüße

John
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  #131  
Alt 29.07.2013, 16:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nach den neuesten Aussagen klingt es so, dass die Vignette nur noch bis 31.12.13 gilt, egal wann sie gelöst wurde :

Nein das stimmt so nicht,
Blau ist deutsch

Članak 12.
Vinjeta koja je ishođena prije stupanja na snagu ove Uredbe ostaje na snazi do isteka roka njene valjanosti.

Artikel 12
Eine Vignette die vor Inkrafttreten dieser Anweisung gelöst wurd bleibt so lange bestehen bis ihre Gültigkeit ausläuft
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  #132  
Alt 29.07.2013, 16:55
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
(..)
Artikel 12
Eine Vignette die vor Inkrafttreten dieser Anweisung gelöst wurd bleibt so lange bestehen bis ihre Gültigkeit ausläuft
Aber die Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Somit gelten nur davor gelöste Vignetten weiter, oder?
__________________
Beste Grüße

John
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  #133  
Alt 29.07.2013, 17:06
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Aber die Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Somit gelten nur davor gelöste Vignetten weiter, oder?
Diese Verordnung wurde am 26.07. erlassen,. somit sind alle alten Vignetten die vor dem 26.07 gelöst wurden- gültig bis zu ihrem Ablauf.

Es heißt: Die Gültigkeit der Verordnung beginnt mit dem ersten Tag ihrer Bekanntgabe im Gesetztesblatt
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  #134  
Alt 29.07.2013, 17:13
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Und was sieht die Verordnung vor, wenn ich im August erstmalig mit dem Boot komme?

Eine Vignette kann ich ja dann vor dem Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr lösen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #135  
Alt 29.07.2013, 17:14
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Diese Verordnung wurde am 26.07. erlassen,. somit sind alle alten Vignetten die vor dem 26.07 gelöst wurden- gültig bis zu ihrem Ablauf.

Es heißt: Die Gültigkeit der Verordnung beginnt mit dem ersten Tag ihrer Bekanntgabe im Gesetztesblatt


und wenn ich's richtig deute, wird es ab sofort nur noch bis zum 31.12.13 befristete Vignetten geben - damit man ab 01.01.2014 den neuen, einheitlichen Tarif für alle EU-Bürger anwenden kann. Sonst könnte man ja - um sich den vermutlich teureren Tarif ab 01.01.2014 zu sparen, noch am
31.12.2013 eine Jahresvignette kaufen.

Gruss


Gerd
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  #136  
Alt 29.07.2013, 17:19
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Und was sieht die Verordnung vor, wenn ich im August erstmalig mit dem Boot komme?

Eine Vignette kann ich ja dann vor dem Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr lösen.

Da bleiben nur noch drei Möglichkeite.
1. Die Gebühr wird ganz normal anfallen und ist wieder ein Jahr gültig
2. Die Gebühr wird anteilig bezahlt für den Rest des JAhres
3. Die Gebühr entfällt bis zum 01.2014

Das letztere kann man ziemlich gut ausschließen

bleiben nur noch die ersten zwei, aber da bin ich überfragt, hab das Gesetz nicht geschrieben.

Ich tippe auf No.: 1, einfach ohne Vignette aber mit Rechung, und diese muss geführt werden.
Hab das auch irgendwo mal geschrieben...finde es nicht mehr
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  #137  
Alt 29.07.2013, 17:34
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
und wenn ich's richtig deute, wird es ab sofort nur noch bis zum 31.12.13 befristete Vignetten geben - damit man ab 01.01.2014 den neuen, einheitlichen Tarif für alle EU-Bürger anwenden kann. Sonst könnte man ja - um sich den vermutlich teureren Tarif ab 01.01.2014 zu sparen, noch am
31.12.2013 eine Jahresvignette kaufen.

Gruss


Gerd

Kann durchaus sein dass man sich noch eine Berechtigung löst udn diese ein Jahr ihre Gültigkeit behält.
Muss dann jeder für sich abwägen ob es sich wegen 50 oder 100 Kuna lohnt.
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  #138  
Alt 29.07.2013, 17:35
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Da bleiben nur noch drei Möglichkeite.
1. Die Gebühr wird ganz normal anfallen und ist wieder ein Jahr gültig
2. Die Gebühr wird anteilig bezahlt für den Rest des JAhres
3. Die Gebühr entfällt bis zum 01.2014

Das letztere kann man ziemlich gut ausschließen

bleiben nur noch die ersten zwei, aber da bin ich überfragt, hab das Gesetz nicht geschrieben.

Ich tippe auf No.: 1, einfach ohne Vignette aber mit Rechung, und diese muss geführt werden.
Hab das auch irgendwo mal geschrieben...finde es nicht mehr
Komm, wir entscheiden hiermit, es wird Nr. 3.

Was steht denn im Artikel 8 und Artikel 12 2. Absatz und Artikel 13, da wirft Google nur Murks aus der Übersetzung?
__________________
Beste Grüße

John
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  #139  
Alt 29.07.2013, 17:40
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Spätestens am 16.08. werde ich schlauer sein, den da muss ich neu lösen, egal was.
__________________
Gruß Tobias
Bijou
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  #140  
Alt 29.07.2013, 17:42
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Komm, wir entscheiden hiermit, es wird Nr. 3.

Was steht denn im Artikel 8, da wirft Google nur Murks aus der Übersetzung.

Članak 8.
Naknadu za sigurnost plovidbe i zaštitu od onečišćenja (u daljnjem tekstu: naknada) plaćaju sva strana plovila.
Naknada iz stavka 1. ovoga članka plaća se za kalendarsku godinu, bez obzira na vremensko razdoblje plovidbe u teritorijalnom moru i unutarnjim morskim vodama Republike Hrvatske.
Plaćanje naknada iz članaka 4. i 5. ove Uredbe u ime vlasnika plovila mogu obaviti i pravne i fizičke osobe koje su upisane u Upisnik pomorskih agenata i Upisnik zaposlenika pomorskih agenata, sukladno posebnom propisu, ili kao koncesionari luka nautičkog turizama s vlasnicima plovila imaju sklopljen ugovor o vezu.

Die Gebühr für nautische Sicherheit und dem Schutz vor Verunrinigung des Meeres zahlen alle fremden Boote.
Die Gebühr aus Absatz 1 dieses Gesetzes wird für das ganze Kalenderjahr bezahlt, ohne Rücksicht auf die zeitliche Nutzung des Bootes in den HR Gewässern.
Und unten kommt nioch ein Hinweis dass die Gebühr von den MArinen und Agenten auch bezahlt werden kann, mus snet der Eigner selber vorstellig werden.

Dieser Artikel 8 ttritt erst ab dem 01.01.2014 in Kraft
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  #141  
Alt 29.07.2013, 17:42
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Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
Spätestens am 16.08. werde ich schlauer sein, den da muss ich neu lösen, egal was.
Dann vergiss bitte nicht, hier zu berichten!!!!

Gruss


Gerd
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  #142  
Alt 29.07.2013, 17:52
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
(..) (..) Die Gebühr aus Absatz 1 dieses Gesetzes wird für das ganze Kalenderjahr bezahlt (..)
Dieser Artikel 8 tritt erst ab dem 01.01.2014 in Kraft
Das riecht nach anteiliger Bezahlung für 2013.

Bestätigen das vielleicht die Art. 12 (2) und 13?
__________________
Beste Grüße

John
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  #143  
Alt 29.07.2013, 17:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das riecht nach anteiliger Bezahlung für 2013.

Bestätigen das vielleicht die Art. 12 (2) und 13?

Artikel 12 besgat nur das bis Ende 2013 die Gebühr so zu zahlen ist wie aus nn 2 2005, und das ist so wie wir es bisher hatten .
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  #144  
Alt 29.07.2013, 17:54
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen

Die Gebühr für nautische Sicherheit und dem Schutz vor Verunrinigung des Meeres zahlen alle fremden Boote.
Und genau das wird wohl in der EU nicht funktionieren !!
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  #145  
Alt 29.07.2013, 17:57
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Und genau das wird wohl in der EU nicht funktionieren !!
Da geb ich dir recht, das geht nicht.

Nur .....die Kroaten zahlen genau das Selbe, und dieser Text regelt Boote die nach Kroatien kommen, also fremde Boote.
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  #146  
Alt 29.07.2013, 18:01
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das riecht nach anteiliger Bezahlung für 2013.

Bestätigen das vielleicht die Art. 12 (2) und 13?

13 besagt dass die aktuelle Regelung aus 40 2006 ihre Gültigkeit ab dem 01.2014 verliert
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  #147  
Alt 29.07.2013, 18:03
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Artikel 12 besgat nur das bis Ende 2013 die Gebühr so zu zahlen ist wie aus nn 2 2005, und das ist so wie wir es bisher hatten .
Damit wird es die von Dir rücksichtsvollerweise verschwiegene Nr. 4:

4. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist weiter die volle Gebühr zu zahlen, sie gilt aber nur bis Jahresende. Ab 1.1.14 ist dann die neue Gebühr fällig.


Eine Vignette auf Vorrat zu lösen rentiert sich also nur für Leute, die
a) das VOR Inkrafttreten des Gesetzes (wann immer das ist) tun können und
b) in 2014 nach Ablauf der Vignette nicht mehr Boot fahren wollen (da die neue Gebühr in 2014 nur jahresweise gilt).
__________________
Beste Grüße

John
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  #148  
Alt 29.07.2013, 18:06
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Damit wird es die von Dir rücksichtsvollerweise verschwiegene Nr. 4:

4. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist weiter die volle Gebühr zu zahlen, sie gilt aber nur bis Jahresende. Ab 1.1.14 ist dann die neue Gebühr fällig.


Eine Vignette auf Vorrat zu lösen rentiert sich also nur für Leute, die
a) das VOR Inkrafttreten des Gesetzes (wann immer das ist) tun können und
b) in 2014 nach Ablauf der Vignette nicht mehr Boot fahren wollen (da die neue Gebühr in 2014 nur jahresweise gilt).

Kann ich mir nicht vorstellen, das wäre Melkerei ohne Gnaden.
Die Kroaten sind bissle ausgefuchst...aber das machen die net
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  #149  
Alt 29.07.2013, 18:07
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ahhh ochwas ganz am Ende gefunden,
neue Nummern

Art 141 des neuen Gesetztes besagt, dass der Minister ab dem Inkrafttreten des Gesetztes innerhalb eines Jahres ein Vorgehen vorlegen wird, wie Boote zu handhaben sind die in die kroatischen Gewässer einfahren. Also Anmeldung Vignette usw.

Bis zum Inkrafttereten des Vorgehens aus diesem neuen Gesetzt gilt weiterhin NN 40/2006, so wie gehabt.

Es kann noch ein JAhr dauern bis die Vignette entfällt.
Vielleicht werden wir auch überrascht, und es kommt schneller weil eben "bis zu einem JAhr" heißt

Schön wie sich alles decktim Februar wurde schon angespitzt, und von einigen belächelt
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  #150  
Alt 29.07.2013, 18:10
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Lassen wir uns doch einfach überraschen,
vielleicht haben dich noch soviel Vignetten dass alle bis zum Ende2013 in den Genuss (von was?) kommen
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