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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Zitat:
Man muss sich auch nicht über jedes englische Wort aufregen......
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#127
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Ich rege mich doch gar nicht auf...
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#128
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Machen denn vergilbte Nummernschilder solch einen Lärm
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#129
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Das mit dem Recht und Gesetz ist immer etwas kompliziert. Kaufst du z.B. dem Frollein Tochter zum 16. einen 50er Roller und das Ding läuft ab Werk schon 60 dann ist das arme Mädel dran wegen Fahrens ohne FE obwohl sie wirklich nichts dafür kann. Von der Versicherungsrechtlichen Seite mal ganz zu schweigen.
Und dann gibt es so Superdödel, die machen sich in die Scheinwerfer vom Auto 100W-Halogenlampen rein, damit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, aber die zumeist pickligen möchtegern-Rennfahrer haben auch davon null Ahnung wie von so vielen anderen Dingen. |
#130
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Hallo,
dass mit dem mildesten Mitteln gilt bei Anwendung von Verwaltungszwang durch eine dazu per Gesetz ermächtigte Behörde. Der Polizist darf also zur Abwehr der Gefahr der Weiterfahrt das Fahrzeug stilllegen z.B. durch entfernen der Kennzeichen, er darf es aber nicht gleich verschrotten oder die Reifen zerschießen, auch wenn die letztgenannten Mittel auch durchaus geeignet wären. Zwangsmaßnahmen und Straf- bzw. Owi-Verfolgung bzw. erst das Stadium der Ermittlung solcher, sind aber völlig unterschiedliche Dinge. Hier gilt, Strafverfolgung vor Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Steht eine Straftat im Raum, ist diese erstmal vorrangig zu verfolgen, auch wenn der gleiche Tatbestand eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, am besten nach Dienstnummer (immer wieder ein Brüller), macht nur Sinn und wird auch nur Ansatzweise weiterverfolgt, wenn dem Beamten auch ein konkretes Dienstvergehen vorgeworfen werden kann. Ist der Bürger der Meinung, er wäre falsch beraten oder nicht passend hofiert worden sein, stellt dies aber in den wenigsten Fällen überhaupt ein Vergehen dar. Jetzt ernsthaft, wenn Polizeibeamte oder Beamte/Beschäftigte mit vergleichbaren Befugnissen Angst vor den Folgen oder dem Papierkram den Beschwerden meistens auslösen hätten, könnten sie gleich zu Hause bleiben. Bis dann Dominic |
#131
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Zitat:
Natürlich ohne SWRA und ALWR
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#132
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Zitat:
Gruß, Jörg |
#133
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Ööhhm, das hat aber nu nix mehr mit unleserlichen Kennzeichen zu tun... Back to topic....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) Geändert von burmi (09.07.2014 um 19:57 Uhr) |
#134
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Zitat:
Die Betriebserlaubnis erlöscht natürlich nicht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#135
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Hallo,
Zitat:
Die Mängelkarte oder in diesem Fall die Fahrzeugstilllegung dient ja nur zur Beseitigung des Missstandes, das Vergehen als solches ist bereits begangen. Einfaches Beispiel aus dem Ordnungsrecht: Du parkst in einer Feuerwehrzufahrt. - Dein Fahrzeug wird im Auftrag des Ordnungsamtes umgesetzt, die Rechnung des Unternehmers bekommst Du, da Du die "Gefahr" verursacht hast. - Dies ist die Gefahrenabwehr durch Ersatzvornahme durch die zuständige Behörde. - Du kriegst einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens. - Dies ist die Strafe. Hättest Du dein Fahrzeug bei Eintreffen der Politesse sofort umgesetzt, bleiben Dir zwar die Kosten für die Umsetzung erspart, dass Ticket wegen dem verwirklichten Verstoß, kann aber trotzdem erteilt werden. Bis dann Dominic
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#136
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Tut sie doch
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#137
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LMAA! was heisst das denn nun wieder?
"sweet water rear assembly" und "automatic licking woman rules" ? Auf deutsch faellt mir nix ein
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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#138
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ScheinWerfer ReinigungsAnlage und Automatische LeuchtWeiten Regulierung
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#139
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#141
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Du hast aber auch immer ein Glück!!
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#142
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Bei meinem Umzug bin ich ein paarmal mit dem lokalen Schildermacher aneinander geraten, weil ich die 19,-Euro pro Schild (Für 4 Fahrzeuge) als unverschämten Wucher empfand. Früher hab ich 7 DM pro Schild gezahlt und soooo lange war das noch gar nicht her. Ich hab dann gleich eine Lektion über die Unkosten erhalten. Neben Strom und Miete waren die Schildrohlinge das teuerste, es müssen zertifizierte (gestempelte) Rohlinge verwendet werden.
Ein geprägter und bedruckter Rohling ohne diese Zertifizierung ist eine gefälschte Urkunde. Insofern liegt der Polizist da schon richtig, denn einfach so verblaßt ein Kennzeichen nicht. Entweder hat jemand nachgeholfen oder der Schilderpräger hat Euch behumst.
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Gruß, Jörg! |
#143
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Mein Moppedschild letztes Jahr hat 4,50 € gekostet incl. Zertifizierung und sieht auch noch gut aus. Wenn das auch ein Kampfpreis war, soo teuer sind die Rohlinge dann doch nicht.
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Gruß Ewald |
#144
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Schilder sind eigentlich wirklich nicht teuer, es sei denn,
man liefert sich der Elfriede J. Mafia aus...
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