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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #126  
Alt 07.11.2014, 03:05
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Zitat:
Zitat von lapaloma Beitrag anzeigen
Wenn ich Eure Meinungen uber das Urteil lese, bin ich froh, dass Berufsrichter, Staatsanwaelte und Strafverteidiger dieses Unglueck verhandelt haben und nicht....

Gruss Norbert, der nach ein paar Jahren USA die deutsche Justiz mit dem Resozialisierungswillen (im weiten Sinne!) fuer erheblich wirksamer haelt als die Gerichtsbarkeit in den USA, die mehr auf Rache und Vergeltung ausgerichtet ist.
Nun - niemand anderes kann das in hier in der BRD vollstrecken, und *verhandeln* geht gar nicht.

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #127  
Alt 07.11.2014, 07:30
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Ich finde das Urteil gut und angemessen.

Das höchste Gut unserer Kultur ist das Menschenleben.
Wenn ich das Verhältnis des Strafmaßes Steuerhinterziehung und Fahrlässige Tötung sehe und der daraus möglichen Gefahr für die Gesellschaft bei fehlgeschlagener Resozialisierung, wird mir Angst und Bange bei einigen Kommentaren. Danach dürften Körperschaftdelikte gar nicht geahndet werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #128  
Alt 07.11.2014, 08:12
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Danach dürften Körperschaftdelikte gar nicht geahndet werden.
Ich glaube du hast jetzt was anderes geschrieben als du gemeint hast.
Ein Körperschaftsdelikt ist, wenn das Delikt durch eine Körperschaft - also einem Personenverband - verübt wird.

Ich halte Knast auch für die nicht richtige Strafe.
Der hat eine richtig harte Strafe verdient, aber wegsperren sollte man nur Leute vor denen die Allgemeinheit geschützt werden muß.
10 bis 15 Jahre gemeinnützige Arbeiten an den Wochenenden könnte ich mir da z.B. vorstellen.
Das nützt der Gesellschaft anstatt ihr Geld zu kosten und im schlimmsten Fall lernt er im Knast die falschen Freunde kennen und wird kriminell.
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  #129  
Alt 07.11.2014, 08:17
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen

...man darf doch nur von Sonnen-Aufgang bis Sonnen-untergang ohne Radar unterwegs sein!" -"!?"

Kalli
Wo hast denn diese schwachsinnige Aussage her
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
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  #130  
Alt 07.11.2014, 08:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Ich halte Knast auch für die nicht richtige Strafe.
Der hat eine richtig harte Strafe verdient, aber wegsperren sollte man nur Leute vor denen die Allgemeinheit geschützt werden muß.
10 bis 15 Jahre gemeinnützige Arbeiten an den Wochenenden könnte ich mir da z.B. vorstellen.
Das nützt der Gesellschaft anstatt ihr Geld zu kosten und im schlimmsten Fall lernt er im Knast die falschen Freunde kennen und wird kriminell.

In grossem Stile leider kaum umsetzbar, den erste Voraussetzung, dass es der Gesellschaft etwas nützt ist, dass der Verurteilte bei seinem Arbeitseinsatz willig mitmacht. Unwillige oder gar Saboteure wären z.B. in der Altenpflege oder Waldarbeit, .... für das regulär eingesetzte Personal und Vorgesetze mehr Belastung als Nutzen. Und bei "gemeinnütziger" Arbeit unter Zwang wären wir dann bei Arbeitslagern wie wir sie in Sibirien oder Nordkorea kennen.
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  #131  
Alt 07.11.2014, 08:23
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Wo hast denn diese schwachsinnige Aussage her
So schwachsinnig ist das gar nicht.

Bin zu faul lange zu suchen, deshalb hier das erste gefundene Ergebnis, aber genau so habe ich das gelernt:
Zitat:
Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen, und in Fahrt ihre Geschwindigkeit
der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend
anpassen. Sie müssen ihre Sprechfunkanlage auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde
zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet haben und den anderen Fahrzeugen die für
die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.
Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist das Fahrwasser so weit wie möglich frei zu machen.
Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter
unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen
Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf

Hier die Ausnahmen aus der selben Quelle:
Zitat:
Abweichend davon entfällt die Radarpflicht auf folgenden Gewässern:
Donau, der Illmenau,
dem Elbe-Lübeck-Kanal, der Spree-Oder-Wasserstraße, den Berliner und Brandenburger
Wasserstraßen, der Unteren Havel-Wasserstraßen bis km 3,99, dem Havelkanal, der Havel-Oder-
Wasserstraße, der Oberen Havel-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße, der Müritz-Elde-
Wasserstraße, dem Saale-Leipzig-Kanal, dem Grenzgewässer Oder sowie auf der Westoder und
Lausitzer Neiße. Hier müssen Schiffe mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sein und die
besonderen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter beachten. Schiffe ohne Sprechfunkanlage
an Bord müssen unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.
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  #132  
Alt 07.11.2014, 08:34
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen
In grossem Stile leider kaum umsetzbar, den erste Voraussetzung, dass es der Gesellschaft etwas nützt ist, dass der Verurteilte bei seinem Arbeitseinsatz willig mitmacht.
Ein gutes und vor allem sachliches Argument.

Es ist derzeit aber nicht mal möglich so etwas mit bereitwilligen Leuten zu machen, so wenige werden das auch nicht sein. Man könnte das ja immer noch von seiner Mitwirkung abhängig machen, bei fehlender Kooperation kann man ihn ja immer noch wegsperren.
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  #133  
Alt 07.11.2014, 08:46
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ein gutes und vor allem sachliches Argument.

Es ist derzeit aber nicht mal möglich so etwas mit bereitwilligen Leuten zu machen, so wenige werden das auch nicht sein. Man könnte das ja immer noch von seiner Mitwirkung abhängig machen, bei fehlender Kooperation kann man ihn ja immer noch wegsperren.

In der Schweiz ist das zumindest bei kleinen Vergehen noch möglich. Man kann wählen ob man die Busse bezahlen oder abarbeiten will. Wer sich beim "abarbeiten" aber dann unwillig anstellt, bezahlt trotzdem.
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  #134  
Alt 07.11.2014, 08:46
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@ Wolf
Danke! Ich meinte gewerblich ausgerichtete Straftaten: Drogen, Autoschieberei, Telefonabzocke -also im großen Stil, in denen der Opfer, im Verhältnis, geringer nachhaltiger Schaden zugefügt wird.

2,5 Jahre Knastkosten gegenüber 10-12 Jahre Sträflingsbetreuung am Wochenende sind bestimmt bedeutend ökonomischer und auch für den Straftäter besser, da absehbar und kalkulierbar.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #135  
Alt 07.11.2014, 09:49
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Es ist richtig, daß die Umsetzung von Wolfs Vorstellung, die auch meine ist, mit unseren heutigen juristischen Mitteln, Einrichtungen und Personal noch nicht wirklich möglich ist.

Aber könnte die Politik und die Gesellschaft nicht mal anfangen, in dieser Richtung nachzudenken? Wir haben doch schon auf einigen Gebieten wie Homosexualität, Kindesmißbrauch oder ganz aktuell Vergewaltigung, Veränderungen in Gang gesetzt. Da unterscheiden wir Europäer uns eben von Ländern mit archaischer Justiz und das finde ich gut!
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  #136  
Alt 07.11.2014, 09:59
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So schwachsinnig ist das gar nicht.

Bin zu faul lange zu suchen, deshalb hier das erste gefundene Ergebnis, aber genau so habe ich das gelernt:
Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf

Hier die Ausnahmen aus der selben Quelle:
Hallo Wolf,

meine Aussage bezog sich darauf, daß behauptet wurde, daß man ohne Radar nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fahren darf.

Unsichtiges Wetter ist wieder was ganz anderes.

Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen


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  #137  
Alt 07.11.2014, 11:04
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Hallo Jürgen,

wenn du nur auf das "Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang" abzielst bin ich mir nicht 100%ig sicher aber fast.
Faktisch ist daß immer noch ein kurzer Zeitraum vor bzw. nachdem die Sonne aufgegangen existiert, in dem gute Sicht herrscht.
Da dies aber schwer eingrenzbar ist, bilde ich mir ganz schwer ein daß es gesetzlich tatsächlich so ist, daß zwischen Sonnenuntergang und -aufgang als unsichtig gilt.

Sicher weis ich das z.B. vom NOK, da steht es eindeutig so in den Befahrungsregeln.
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  #138  
Alt 07.11.2014, 12:20
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Solange nachts ausreichend Sicht ist, brauche ich kein Radar.

Gruß
Chris
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  #139  
Alt 07.11.2014, 12:35
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Unsichtig ist nicht Dunkelheit.

Heftiges Schneetreiben / Rauch / Dunst / Nebel / starke Regenschauer (jeweils Tag und Nacht) gelten als
Bedingungen die zu unsichtigem Wetter führen können. (In der Nacht kann das eben früher unsichtig sein
als tagsüber, aber nur Dunkelheit heißt nicht zwangsläufig unsichtig.)

Wird so auch beim SBF Binnen gelehrt und abgefragt.

(Es tauchen immer wieder Verweise auf Sichtweiten <300m, angeblich per Erlass im I-net auf,
die entsprechende Verordnung habe ich aber nioch nicht gefunden...)
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (07.11.2014 um 15:07 Uhr)
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  #140  
Alt 07.11.2014, 12:39
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Das Urteil ist richtig? Falsch? Gerecht? Den Eltern bringt es deren Kinder nicht zurück und für den Fahrer ist wohl das Leben als Vorbestrafter auch nicht mehr einfach. Wenn ich mir aber überlege, dass Vergewaltiger von Kindern schon mit weniger Strafe auskommen, dann mache ich mir mehr Gedanken! Da gerät bei mir die Frage nach Radar oder nicht in Vergessenheit.
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #141  
Alt 07.11.2014, 13:00
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Grundsätzlich zum Urteil: Strafzweck ist in erster Linie die Abschreckung. Immerhin ein paar Jahre Knast ohne Bewährung sind schon was.

Der ein oder andere der gerne mal nen Schluck auf dem Boot trinkt, wird da schon zum nachdenken angeregt.

Würde es nur ein paar Sozialstunden geben, wäre das Geschrei noch größer.

Die einzige Alternative und am gerechtesten wären Arbeitslager wie in den USA oder Russland üblich aber da haben wir in der Vergangenheit nicht die besten Erfahrungen mit gemacht....

Zudem ist es selbst für Häftlinge nicht so einfach überhaupt zu arbeiten. Ich glaube in Diez (Knast) hat mal Leifheit produzieren lassen, jedoch waren die Knast Produktionskosten noch über denen von China. Also müsste der Staat mit Eigenbetrieben Dinge produzieren, würde damit aber privaten Firmen und deren Arbeitgebern die Arbeit weg nehmen.

Alles nicht ganz so einfach...


Gruß
Chris
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  #142  
Alt 07.11.2014, 14:44
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Unsichtig ist nicht Dunkelheit.
Ihr habt Recht, das hatte ich vom NOK im Kopf, wo die Nachtfahrt für mich verboten ist in Zusammenhang mit diesem Satz von Kalli:

Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
"Alkohol hin oder her - man darf doch nur von Sonnen-Aufgang bis Sonnen-untergang ohne Radar unterwegs sein!" -"!?"
Da seht ihr mal wie viel ich vom Führerschein noch im Kopf habe.

Geändert von wolf b. (07.11.2014 um 14:50 Uhr)
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  #143  
Alt 07.11.2014, 15:47
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Die "Kinder" waren aber auch alt genug um zu Wissen, dass man sich nicht bei besoffenen ins Fahrzeug setzt - gut die "Strafe" dafür haben die ja erhalten
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #144  
Alt 07.11.2014, 16:08
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Wo hast denn diese schwachsinnige Aussage her
Was bedeutet "Tag?"
Antwort: Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Was ist der Zeitraum "Nacht?"
Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.

Was bedeutet "unsichtiges Wetter?"
Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall, starke Regenfälle oder ähnliche Umstände.

Was bedeutet "Radarfahrt?"
Eine Fahrt bei unsichtigem Wetter unter Radar.

Wenn es Nachts dunkel ist und kein Licht leuchtet, kann man nichts sehen. Die meist schwarzen Dampfer sieht man bei Nacht sehr schlecht und ihre Beleuchtung sagt nicht unbedingt etwas über Ihre exakte Größe aus.
"Wetter gibt es auch Nachts, vorsicht!"

Nichts sehen ist in meinen Augen weniger sehen, als bei unsichtigem Wetter evtl. noch etwas erahnen zu können.

"Wo also bitte schön sollte die Reise hin gehen?"

Hier sogar aus dem Urteil:
Zudem habe der Bootsfahrer in der stockdunklen Nacht das dunkle Schiff vor dunklem Hintergrund nicht sehen, diesem also gar nicht ausweichen können.

Unser Fahrlehrer hatte keine Schwierigkeit uns zu erklären, das wenn es dunkel ist nicht zu fahren.

Brauch man dafür ein Paragraphen?
Irgendwo steht: Nachts sind Häfen anzufahren, wenn man nichts sieht!

mfk
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #145  
Alt 07.11.2014, 16:18
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
Was bedeutet "Tag?"
Antwort: Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Was ist der Zeitraum "Nacht?"
Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.

Was bedeutet "unsichtiges Wetter?"
Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall, starke Regenfälle oder ähnliche Umstände.

Was bedeutet "Radarfahrt?"
Eine Fahrt bei unsichtigem Wetter unter Radar.

Wenn es Nachts dunkel ist und kein Licht leuchtet, kann man nichts sehen. Die meist schwarzen Dampfer sieht man bei Nacht sehr schlecht und ihre Beleuchtung sagt nicht unbedingt etwas über Ihre exakte Größe aus.
"Wetter gibt es auch Nachts, vorsicht!"

Nichts sehen ist in meinen Augen weniger sehen, als bei unsichtigem Wetter evtl. noch etwas erahnen zu können.

"Wo also bitte schön sollte die Reise hin gehen?"

Hier sogar aus dem Urteil:
Zudem habe der Bootsfahrer in der stockdunklen Nacht das dunkle Schiff vor dunklem Hintergrund nicht sehen, diesem also gar nicht ausweichen können.

Unser Fahrlehrer hatte keine Schwierigkeit uns zu erklären, das wenn es dunkel ist nicht zu fahren.

Brauch man dafür ein Paragraphen?
Irgendwo steht: Nachts sind Häfen anzufahren, wenn man nichts sieht!

mfk

Schuldigung völliger Blödsinn, man kann Nachts sehr gut sehen, wenn nicht die Idioten mit den Handscheinwerfern rumfuchteln!
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Hendrik
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  #146  
Alt 07.11.2014, 16:22
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Nachts zu fahren ist gar kein Problem, wenn man nüchtern ist und langsam macht.
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  #147  
Alt 07.11.2014, 17:07
Roter Korsar Roter Korsar ist offline
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Standard Tödlicher Bootsunfall

Folgende Fakten sollte man sich mal vor Augen halten:
ab 0,3 Promille reduziert sich das Gesichtsfeld als auch die Adaptionsfähigkeit des Auges (Anpassung an die Umgebungslichtverhältnisse)um 15% somit auch die Einschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit und dies ist bei einer dunklen klaren Nacht äußerst fatal. D.h. all die, die hier den Alkohol herunterspielen oder schön reden wollen sollten mal in sich gehen.

Die Strafjustiz sieht bei Fahrlässiger Tötung durchaus Bewährung bis zwei Jahre vor, sobald aber irgendwelche Drogen oder Alkohol hinzukommen sieht das Strafgesetzbuch keine Bewährungsstrafe oder Geldstrafe mehr vor sondern nur noch Haftstrafe.

Roter Korsar
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  #148  
Alt 07.11.2014, 17:18
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html


Wo steht der Teil das bei Alkohol keine Bewährung mehr möglich ist?

Gruß
Chris
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  #149  
Alt 07.11.2014, 17:28
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Wie wäre das Strafmaß ausgefallen, wenn er von Anfang an kooperiert und aufrichtig bereut hätte? Ist jemand vom Fach und kann dazu was sagen?
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  #150  
Alt 07.11.2014, 17:29
Roter Korsar Roter Korsar ist offline
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Standard tödlicher Bootsunfall

2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.


Der zuvor von dem Kollegen zitierte § Abs. 2 sagt doch eigentlich alles.
Im übrigen ist es nicht meine Aufgabe Gerichtsurteile zu beurteilen, nur soviel, ich war persönlich bei der Urteilverkündung und auch bei der anschließenden richterlichen Begründung zu gegen.
Und meine vorherige einzelne Anmerkung zur Haftstrafe habe ich sinngemäß aus der mündlichen Urteilsbegründung der Richterin zitiert.

Schönen Abend noch
Roter Korsar
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