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  #126  
Alt 11.04.2018, 08:52
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Wie viele Boote laufen 120 BS im Jahr?
Wie oft sitzen die Eigner nur auf Ihren Booten?
Es tut mir leid, und ich wiederhole mich: Dieses Urteil öffnet der Willkür Tür und Tor.
Ich bin sicherlich kein Hausbootfan, ab das nächste mal "verschandelt" eine ältere holländische Stahlbratze das Landschaftsbild und kann dann mit dieser Argumentation des Liegeplatzes verwiesen werden.


Diese Laufleistung ist in unseren Regionen schon fast normal. In Berlin kann es aber anders aussehen...

Gruß Uwe


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  #127  
Alt 11.04.2018, 13:29
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen

Wenn es unerheblich ist, ob ein Boot als Wohnraum überhaupt nutzbar ist und auch die Betriebsstunden unerheblich sind, kann es doch passieren, dass selbst an einer genehmigten und seit Jahren bestenden Hafenanlage das Liegen mit der hier vorliegenden Argumentationslinie verboten werden kann, wenn es einem Bauamt nicht gefällt.
Die Praxis sieht aber doch ganz anders aus. Die Städte bauen Industriehäfen in neue Wohnquartiere um und werben sogar mit dem Blick auf den Hafen und die Schiffe. Es gibt z.B. in Holland ein Städtchen (Name vergessen steht hier irgendwo im Forum), wo du für den Winter kostenlos einen Liegeplatz bekommst, wenn du an Bord wohnst. Die Schiffe werden dort auch weihnachtlich geschmückt.

Der Großraum Berlin hat einfach das Problem, das viele Leute zu den teueren Wohnungen eine Alternative suchen. Wenn man sich dann mit dem Thema wohnen auf dem Wasser beschäftigt, merkt man ganz schnell, das ein "Wohnfloß" im Verhältnis zu einem normalen Schiff wesentlich billiger ist und bei gleichen Abmessungen mehr Wohnraum bietet. Also genau das was man will. GsD haben wir am Rhein kein Problem mit diesen Teilen, weil sie den Rhein erst garnicht hoch kommen.😁

Ich sehe das Switcher (6 Monate an Land/6 Monate an Bord) ganz gelassen. Die Regierung wird doch der "Charterindustrie" nicht ans Bein......, denn die wäre ja auch davon betroffen. Wenn jemand in Holland, Belgien oder Frankreich mit so einer Idee raus käme, würde man sich totlachen. Aber egal, bleib locker.
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Alt 11.04.2018, 17:18
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In Köln wurde den Beruflern das Festmachen unter den neuen Kranhäusern verboten. Verschandelten wohl die Aussicht.
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  #129  
Alt 11.04.2018, 17:47
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Entspricht wohl so nicht der Tatsache, auch wenn es von der Boulevardpresse mal so geschrieben wurde und sich natürlich toll so weiter verbreiten läßt. Ist aber der Lösung nicht dienlich. Wie so oft.
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Gruß Christof

Stammtisch Mitte
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  #130  
Alt 11.04.2018, 20:07
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Auf Nachfrage des betroffenen Grundstückbesitzers beim bezirklichen Bauberatungszentrum wurde ihm (im Vorfeld seiner Planungen) auch mitgeteilt, dass er sein Wohnmobil (für dass er im Vorgarten den Carport errichten lassen wollte) zwar alternativ zeitweise auf seiner vorderen Grundstückszufahrt parken darf, aber eben auch nicht monatelang, weil es sonst zu einer "gesonderten Nutzung im Wohngebiet" käme, die nicht genehmigungsfrei wäre....!


Krass, jetzt gehört Dir der Grund, und mann kann trotzdem nicht wie man will. Schon seltsam, dass man auf seinem eigenen Grundstück da noch solche Vorgaben von der Sesselfurzer Fraktion bekommt.

Irgendwie ist an dem Spruch, Wir schaffen uns ab, was drann.
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  #131  
Alt 11.04.2018, 23:13
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
In Köln wurde den Beruflern das Festmachen unter den neuen Kranhäusern verboten. Verschandelten wohl die Aussicht.
Soweit mir bekannt, müssen neue Poller und Ringe montiert werden, weil die vorhandenen für die heute deutlich größeren Schiffe nicht mehr ausreichen und brechen können. Dies ist wohl schon ein paar mal passiert. Wegen dem Anlegeverbot hat sich mal wieder eine Neiddebatte breit gemacht. Das ist ja im Moment richtig schick. Ein netter Artikel dazu:

https://www.welt.de/wirtschaft/bilan...eich-sein.html
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  #132  
Alt 12.04.2018, 17:48
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Krass, jetzt gehört Dir der Grund, und mann kann trotzdem nicht wie man will. Schon seltsam, dass man auf seinem eigenen Grundstück da noch solche Vorgaben von der Sesselfurzer Fraktion bekommt.
Sorry, aber das hier ist jetzt Stammtisch-Niveau!
"Eigentum verpflichtet!", schon mal gehört?
Dazu gehört eben auch die Beachtung von regionalen Gesetzen und lokalen Verordnungen. Deshalb kann man logischerweise nicht "machen wie man will".

Gruß Fun_Sailor
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Alt 13.04.2018, 09:05
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Hallo zusammen,
hier am Rhein überlegt man sich jetzt wohl auch eine "Regulierung" der Hausbootsituaution
https://www.rundschau-online.de/regi...n-auf-30001808

Gruß Wolfgang
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Alt 13.04.2018, 09:19
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Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
hier am Rhein überlegt man sich jetzt wohl auch eine "Regulierung" der Hausbootsituaution
https://www.rundschau-online.de/regi...n-auf-30001808

Gruß Wolfgang
Danke für den Hinweis. Ich überlege mir an der Ratssitzung als Zuschauer teilzunehmen. Gehe davon aus, dass der Punkt in der öffentlichen Sitzung behandelt wird.

Im Artikel steht auch der Grund, warum wir in D umfangreiche Gesetze haben.

Zunächst liegt am Steg ein Wohndings. Da stellt man fest, dass der Eigner der Gerät für teuer Kohle an Übernachtungsgäste vermietet. Da käme ich mir als Stegbesitzer/Verein schon sehr vereimert vor. Und als Hotelier im Ort sowieso.

Kaum reicht man den Leuten den kleinen Finger, gibt es Idioten, die mit ihrer beschränkten Intelligenz alles kaputt machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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Alt 13.04.2018, 09:28
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Schon gefunden.

Die Anfrage und die Antworten fassen das ganze Thema in allen Facetten nochmal zusammen:

http://session.stadt-bornheim.de/bi/...p?__ksinr=2667
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Vorlage_ohne_Beschluss Bornheim Rat1.pdf (314,8 KB, 132x aufgerufen)
Dateityp: pdf Anfrage Bornheim Rat2.pdf (95,0 KB, 118x aufgerufen)
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Alt 15.04.2018, 19:30
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Jetzt scheint es kriminell zu werden :
https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4550820

@ djrg :
War der jetzt am 11.4. gestohlene 60-PS-Außenborder etwa der vom betroffenen (v.A.wg. zu entfernenden) Hausboot ??

Hoffentlich kann die Polizei mit den Bildern der Ü-Kamera etwas anfangen.

Gruß Fun_Sailor
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  #137  
Alt 13.05.2018, 12:59
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In der Boot Ausgabe Mai ist ein Bericht über diese Angelegenheit. Kann man auch online lesen.
In der Märkischen Allgemeinen ist ebenfalls ein Bericht.

Interessant ist die Aussage des Verwaltungsgerichtssprechers. Siehe Anhang
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	1526209607743-1161461939.jpg
Hits:	161
Größe:	43,8 KB
ID:	797144  
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Geändert von lalao0 (13.05.2018 um 13:07 Uhr)
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Alt 14.05.2018, 13:33
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Hier der "Boote"-link zum Artikel "...Eine Branche zittert" :
http://www.boote-magazin.de/ratgeber...ge/a49205.html


...und hier das Hausboot von R.G.:

....
....DAS soll also offiziell ein "Sportboot" sein...?
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Alt 14.05.2018, 15:07
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Hallo,
der Artikel wirft allerdings auch etwas durcheinander.
Eine bauliche Anlage nach Landesbauordnung, eine schwimmende Anlage nach Bundeswasserstraßenrecht und ein Sportboot/Kleinfahrzeug nach den Zulassungs-/Kennzeichnungvorschriften sind nun einmal unterschiedliche Dinge.

Meiner Meinung nach liegt die Krux schon in den Kennzeichnungsvorschriften. Oft wird fälschlich angenommen, dass es sich bei der Zuteilung des Kennzeichens für Kleinfahrzeuge um eine beständige Zulassung zum Verkehr handelt. In der Regel wird aber gar nicht festgestellt, ob das zukünftige "Kleinfahrzeug" überhaupt ein solches im Sinne der Verkehrsvorschriften ist und noch ob es sich zur Teilnahme am Verkehr eignet.
So ehrlich muss man doch auch sein - von der Lücke in den Vorschriften wurde fleißig gebrauch gemacht. Da wurden die tollsten Pontonkonstruktionen mit Aufbauten versehen, die deutlich mehr Haus als Boot darstellen und damit das WSA nicht auf die Idee kommt, es könnte doch eine schwimmende Anlage sein (was evtl. eine Pflicht zur Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung und ein Schwimmkörperattest zur Folge gehabt hätte), ein Motor drangeschraubt. Als Legitimation wurde dann ein Kleinfahrzeugkennzeichen beantragt.

Jetzt kommt der Bumerang halt zurück und trifft bestimmt auch den ein oder anderen falschen.

Bis dann

Dominic
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Alt 14.05.2018, 15:31
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Oft wird fälschlich angenommen, dass es sich bei der Zuteilung des Kennzeichens für Kleinfahrzeuge um eine beständige Zulassung zum Verkehr handelt. In der Regel wird aber gar nicht festgestellt, ob das zukünftige "Kleinfahrzeug" überhaupt ein solches im Sinne der Verkehrsvorschriften ist und noch ob es sich zur Teilnahme am Verkehr eignet.
So ehrlich muss man doch auch sein - von der Lücke in den Vorschriften wurde fleißig gebrauch gemacht.

Genau so ist es, die Wohnboot/Hausboot-Branche hat diese Lücke übertrieben ausgenutzt. Jetzt "bricht der Krug, der zum Brunnen ging".
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  #141  
Alt 14.05.2018, 16:26
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Interessante Thematik. Ich würde sowas allerdings eher mit einem Wohnwagen vergleichen. Der eine wird - mehr oder weniger - regelmäßig (zugelassen) bewegt. Der andere steht seit 20 jahren (an- oder abgemeldet) aufgebockt auf einem Campingplatz. Es gibt auf dem Campingplatz keine baulichen Vorschriften für dort parkende Wohnwagen denke ich. Allerdings welche, wenn der wieder auf öffentlichem Grund bewegt werden soll (Steuern, HU, Versicherung).

Für die meisten Leute wird die Thematik schon an horrenden Liegeplatzgebühren für Hausboote scheitern, sonst würde das alles ganz gewiss Überhand nehmen so wie der derzeitige Stand ist.
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  #142  
Alt 14.05.2018, 17:25
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Der andere steht seit 20 jahren (an- oder abgemeldet) aufgebockt auf einem Campingplatz. Es gibt auf dem Campingplatz keine baulichen Vorschriften für dort parkende Wohnwagen denke ich. Allerdings welche, wenn der wieder auf öffentlichem Grund bewegt werden soll (Steuern, HU, Versicherung).
Keine baulichen Vorschriften ? Da wäre ich mir aber garnicht sicher...

Folgende Quelle ist recht informativ, (allerdings dann jetzt OT):
https://mein-nachbarrecht.de/themen/...raedern-stehen


Zitat:
Wer einen Wohnwagen abstellt, muss aber eine Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften beachten. Häufig gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
(....)
Muss der Wohnwagen einen genehmigten Stellplatz haben?
Der Wohnwagen muss in der Regel einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein. Ist der Stellplatz nur für ein Auto vorgesehen, kann ein zweiwöchiges Abstellen eines Wohnwagens schon eine rechtswidrige Nutzung sein. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Behörde sogar annehmen, dass von dem Wohnwagen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. Die bedeutet, dass mit dem Wohnwagen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Hält Ihr Nachbar diese Vorschriften nicht ein, muss er den Wohnwagen grundsätzlich wieder entfernen und ihn beispielsweise gebührenpflichtig auf einem Parkplatz überwintern.
(....)
Ist für einen Wohnwagen eine Baugenehmigung erforderlich?
Auch wenn ein Wohnwagen beweglich ist, kann es sich im Einzelfall um eine so genannte bauliche Anlage handeln. Insbesondere im planungsrechtlichen Außenbereich (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) kann wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange grundsätzlich eine Baugenehmigung für den abgestellten Wohnwagen erforderlich sein. Auch hier gibt es regionale Unterschiede zu beachten.
Relevant sind i.d.F. also die Landesbauordnungen

Gruß Fun_Sailor
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  #143  
Alt 14.05.2018, 19:08
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Genau so ist es, die Wohnboot/Hausboot-Branche hat diese Lücke übertrieben ausgenutzt. Jetzt "bricht der Krug, der zum Brunnen ging".
Hoffentlich!
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  #144  
Alt 15.05.2018, 10:38
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Keine baulichen Vorschriften ? Da wäre ich mir aber garnicht sicher...
Formulieren wir es anders: Die regionalen Vorschriften auf einem Campingplatz in Sachen Wohnwagen werden vom Betreiber ganz sicher eingehalten.

Wenn man eine "schwimmende Gartenlaube" amtlich zum Kleinfahrzeug macht braucht man sich über nichts zu wundern. Dann wollen die verständlicherweise auch gleich behandelt werden.

Andersrum liegen an Stegen ja auch recht oft Boote die genau gar nicht bewegt werden, außer von den Wellen. Manchmal ist nicht mal ein funktionierender Motor dran. Gelten diese Boote denn im Vergleich als beweglich?
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  #145  
Alt 15.05.2018, 11:11
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Gute Frage ! Aber auch mit nicht funktionierendem Motor kann man die Dinger doch paddeln (also "bewegen")...
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  #146  
Alt 15.05.2018, 11:26
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Das wäre dann so ähnlich wie die Aussage dass man einen Wohnwagen / ein Wohnmobil ja auch schieben kann...

Man muss Wasserfahrzeuge vielleicht einfach anders kategorisieren und nicht alles über einen Kamm scheren. Ich habe letztes Jahr auf der oberen Havel mal ein Hausboot gesehen, das hatte bestimmt um die 80 m² Grundfläche. Was ist daran nun noch ein "Kleinfahrzeug"?
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  #147  
Alt 16.05.2018, 18:00
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Ist doch eindeutig bekannt :

Bis weniger als 20m Länge,
könnte auch bis weniger als 20- breit sein .

Aber auch die 100m³ dürfen nicht überschritten werden,
wobei es teils nicht überall bekannte Faktoren gibt .


Persönlich sehe ich beide Seiten,
habe folglich auch Verständnis das die Behörden es zukünftig beschränken
oder regeln werden .


Es kommen immer mehr u. mehr Hausboote,
rücken auch enger zusammen .

Ich finde wer einen eckigen Kasten bewohnen möchte, was bestimmt nicht schlecht ist,
da dieser folglich die höchste Platzausbeute bietet
und hierdurch die Schiffigkeit weit verloren geht, gar in den Hintergrund tritt,
der sollte auch mit baulichen kommenden Vorschriften rechnen müssen .

Das ist halt so, wenn Dinge so sehr zunehmen .


Die Unterscheidung ist für mich ganz eindeutig der Verwendungszweck,
liegen u. nur wenn nötig verholen
oder richtig Boot-Schiff zum reisen, fahren .

Ich vermute zukünftig bekommen die Kästen auf Kosten ein paar m² etwas Bug u. Heck . ....


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #148  
Alt 16.05.2018, 20:48
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen

Ich vermute zukünftig bekommen die Kästen auf Kosten ein paar m² etwas Bug u. Heck . ....
Gibt es ja schon. Dann werden die Hausboote aber so teuer, das man auch direkt ein "richtiges" Schiff bauen kann, mit dem man dann z.B. auch auf dem Rhein fahren kann (Patent vorausgesetzt).
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  #149  
Alt 17.05.2018, 08:38
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ich finde wer einen eckigen Kasten bewohnen möchte, was bestimmt nicht schlecht ist,
da dieser folglich die höchste Platzausbeute bietet
Was der Verbreitung ganz weit entgegensprechen wird ist der Platz den die Dinger einfach benötigen. Bei uns im Hafen hätte man keine Chance auf sowas; da liegt nur ein einziges "Hausboot" was knappe 4 m breit ist und das - historisch gewachsen - schon seit den 70er Jahren.
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  #150  
Alt 27.05.2018, 09:48
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