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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#126
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Die Geräte haben aber ja wohl eine allgemeine Zulassung sonst währen die ja nicht auf dem Markt. Dürfte man die dann abseits der Bundeswasserstrassen betreiben? Abgesehen von der Sinnhaftigkeit könnte man so ein Ding sich ja aufs Haus schrauben und betreiben.
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Gruß Jörg
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#127
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Moin moin,
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lg, justme
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#128
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Also nochmal für Dumme und übernächtigte Mitleser:
- Eine für binnen nicht zugelassene Radaranlage (Yachtradar) darf weder in D noch in NL betriebsbereit gehalten werden. - Ausschalten bzw. Nichteinschalten reicht nicht. - Wie die "nicht-Betriebsbereithaltung" dann genau aussieht - unterbrechen der Datenleitung, der Spannungsversorgung etc. - und ob das jeweils ausreicht, ist dann ins Ermessen der jeweiligen Behörden gestellt. - Ob eine Yacht als Seeschiff registriert ist oder nicht, ist dabei ebenso völlig unerheblich wie das Vorhandensein eines Radarpatents. Das dürfte auf einigen Yachten eine Modifizierung der Elektrik notwendig machen, schätze ich, denn auch das einfache "Sicherung raus" funktioniert ja nur dann, wenn die Antenne bzw. der Transceiver einen eigenen Stromkreis hat und nicht einfach an dem des MFD mit dranhängt, sonst kannste binnen ja auch nicht mehr mit Plotter fahren. Oder habe ich da jetzt wieder einen Denkfehler, der aufjaulen lässt?
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Viele Grüße Joachim |
#129
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Zitat:
deine Beleidung anderer Mitglieder habe ich jetzt bewusst überlesen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (25.01.2020 um 13:43 Uhr) |
#130
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Ja Tommi. Sorry: Du (und andere auch) hast Dich nicht schlecht aber vielleicht für den "Laien" etwas verwirrend ausgedrückt. Die Benutzung von irgendwelchen Abkürzungen erleichtert das Verständnis auch nicht besonders. Tatsächlich ist dieser ganze Wust von Gesetzen und dazu gehörenden Verordnungen offensichtlich nicht so leicht zu durchschauen. Und ich wage mal anzuzweifeln, dass die Aussagen von ein paar mehr oder weniger kompetenten Beamten auf einem Messestand per se Gesetzeskraft haben. Trotzdem komme ich nach alledem für mich zu einem ganz klaren Fazit (um es mal ganz einfach auszudrücken): 1. Die für Sportboote im allgemeinen gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen nicht mit den zulassungspflichtigen Radaranlagen, die auf ausrüstungspflichtigen Schiffen vorgeschrieben sind, gleichgesetzt werden. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. 2. Die für ausrüstungspflichtige Schiffe vorgeschriebenen "großen" Anlagen sind in der Regel für Sportboote auch nicht geeignet. Weil a) zu groß, b) zu teuer. Sie dürfen auch nur von Profis eingebaut werden und für die Benutzung ist (außer am Tag zu Ausbildungszwecken) ein Radarpatent erforderlich. 3. Die für Sportboote gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen Binnen nicht benutzt werden. Man darf sie noch nicht einmal einschalten. Ganz egal ob bei Tag oder bei Nacht. Auch nicht zu Ausbildungszwecken. Weder bei Sonnenschein, noch bei Nebel und Blitz und Donner. Aber Du darfst so eine "kleine" Anlage dennoch an Bord haben. Zum Angucken. Zum Angeben. 4. Die "kleinen" Anlagen sind frei verkäuflich, können selbst montiert werden und in der Regel weist kein Händler oder Hersteller auf die unzulässige Benutzung auf Binnenwasserstraßen hin. Vor der Benutzung wird aber durch die WaPo-Beamten auf der Messe ausdrücklich gewarnt. Also: Besitz erlaubt, Benutzung Binnen verboten. Ist so ähnlich wie mit Radarwarnern oder entsprechenden Apps auf dem Handy beim Autofahren. 5. Erstaunlicherweise kann man so ein "kleines" Gerät aber in die für den Funk sowieso erforderliche Frequenz-Zulassungsurkunde eintragen lassen. Vielleicht ist diese Eintragung für die Nutzung auf See oder im Ausland (Binnen und See) wichtig? Das ist mir im Moment auch noch nicht so ganz klar. Aber es liegt nahe. Schaden kann die Eintragung aber sicher nicht. 6. Da die "kleinen", für Sportboote gebräuchlichen Radaranlagen Binnen nicht benutzt werden dürfen, braucht man für die verbotene Nutzung natürlich auch kein besonderes Radarpatent. Dieses wird nur für zulassungspflichtige "große" Anlagen gebraucht, die aber in der Regel nicht auf Sportbooten anzutreffen sind. 7. Aber auch ein vorhandenes Radarpatent macht die Nutzung einer "kleinen" Radaranlage binnen nicht legal. 8. Der deutsche und der europäische Amtsschimmel haben besonders gutes Kraftfutter bekommen und heftig gewiehert, bevor sie diesen Wirrwar an Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen, Vorschriften und Abkürzungen in die Welt gesetzt haben. Aber das kennt man ja. 9. Auf See kannst Du in Sachen Radar machen was Du willst und brauchst dafür auch kein besonderes Patent. Um also allem Ärger mit dem vermaledeiten Radar Zeugs aus dem Weg zu gehen, besser einfach nur noch bei schönem Wetter auf See fahren! Stimmt's oder hab' ich mit meinem Fazit Recht? Gruss Gerd |
#131
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zitat: Funk muss grundsätzlich in Fahrzeugen vorhanden sein. (Nein, nur in ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen!) hier ist ein mit zugelassenem Radar ausgerüstes Fahrzeug gemeint und dieses ist auch Funkausrüstungspflichtig durch den Einbau einer zulassungspflichtigen Radaranlage (z.B. wenn ein nicht Funkausrüstungspflichtiges Boot sich eine Binnen zulässige Radaranlage verbaut wird es automatisch auch funkausrüstungspflichtig)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#132
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Da das Ganze sich ursprünglich auf NL bezog, hier noch der Hinweis auf das BPR (haben wir ja alle an Bord ):
Die Sache ist in Artikel 4.06, Absatz 1, Sätze a ff. recht eindeutig beschrieben. Um auf die Frage des TE zurückzukommen: hat er ein "Gerät im Sinne der Verordnung" (ECDIS, oder "goedgekeurd") dann muss er tatsächlich ein Patent haben. Wenn er kein Patent hat, darf er eine solche Anlage nicht betreiben, muss sie also stilllegen. Sollte allerdings eine nicht "goedgekeurde" Anlage a Bord sein (wovon ich bei einem 13m-Boot ausgehe), dann darf man die gerne ohne Patent betreiben, aber eben nicht binnen. Und die Gewässer, die unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Schiffstypen nur mit Radar befahren werden dürfen, dürfen damit unter eben diesen Bedingungen nicht befahren werden. Quasi als ob gar kein Radar an Bord wäre. Insofern wie von anderen für Deutschland beschrieben. Groetjes Matthias.
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#133
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Zitat:
Aber diese Abkürzeritis macht mich noch verrückt: Was bitte bedeutet BPR ??? Wer hat das warum an Bord oder nicht an Bord? Gruss Gerd |
#134
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Entschuldigung, das ist das Binnenvaartpolitieregelement. Das muss man in NL an Bord haben. Es ist im berühmten Almanaak Teil I enthalten, daher werden diese Begriffe schon mal verwechselt.
Wie gesagt, ein sehr NL-spezifischer Gesetzestext. Groetjes Matthias. |
#135
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Hallo Gerd,
wer lesen kann, sollte es begreifen . Und wenn ich zu Beginn " mit zugelassenen Radar " Sätze starte, muss ich doch nicht wieder " mit zugelassenen Radar " schreiben . Schießgewehr, .........., sage ich nur ! Wer hier Abkürzungen hinterfragt, erhält immer eine Antwort ! Und die Beamten vom BMI z.B. sind keine mehr oder weniger Wissenden . Deine Bezeichnung finde ich schon nicht angebracht . Diese Fachleute aus den entsprechenden Behörden u. Dezernaten auf der Messe, sind hier im täglichen Brot . Einige kenne ich mehrere Jahre . Wenn ich mich schlecht ausdrücken sollte oder mein Deutsch unverständlich ist, dann sorry , ........... sag wo und ich bessere nach . TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#136
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@Volker: Ich wollte niemanden beleidigen, mit "Dumme und übernächtigte Mitleser" habe ich mich selbst gemeint. Sorry, wenn das missverständlich war.
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Viele Grüße Joachim |
#137
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Hoffentlich weis das Hamburger SEK das mit dem Radar. Nicht das die mit ihrem neuen Boot mal das Hafengebiet Richtung Süden verlassen, zugelassen ist das Radar ja auch nicht und eine Ausnahme für die Polizei gibt es nur beim AIS
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293907
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Gruß Jörg |
#138
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Weshalb denn den schönen Thread mit Fakten stören, wo doch so schön - und zählererhöhend - spekuliert werden kann?
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#139
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Das ist deine persönliche Auslegung. Andere wurden genannt.
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#140
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Eine bessere Quelle als deine mündlichen Überlieferungen wäre eine schriftliche Auskunft vom zuständigen Ministerium. Nimm es nicht zu schwer, aber - du bist für mich keine Quelle. Bestenfalls eine Tertiärquelle. Hast halt den falschen Leuten die falschen Fragen gestellt.
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#141
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Dann stell doch den richtigen Leuten die richtigen Fragen.....
Was hier geschrieben wurde als Begründung für NoGo für Yachtradar binnen ist in Verbindung mit Gesetzestext und Bußgeldkatalog für mich schlüssig. Danke - allen, die dazu beigetragen haben. Gruß, Rainer |
#142
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Um das Thema mal ab zu runden:
Zitat: Neue Radartechniken eröffnen Sportbootfahrern ungeahnte Möglichkeiten in der Navigation - auch binnen...... Die insbesondere für Binnenskipper wichtigen Radarreflektoren auf Tonnen oder vor Brücken wurden stets zuverlässig detektiert. aus: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...ar/a47725.html Radarworkshop auf dem Mittellandkanal: Zitat: Wir werden im Bereich Braunschweig auf dem Mittellandkanal unterwegs sein. Abfahrt ist an der Marina Abbesbüttel. Das ist, zugegebener Maßen, nicht das optimalste Gebiet um alle Möglichkeiten und Reichweiten des Gerätes auszuschöpfen, und es ist auch kein reines Flussradar wie bei Binnenschiffen, aber die Teilnehmer sehen neben dem Radarbild auch das Livebild, und das ist wichtig zu verstehen, was ein Radar kann und was es nicht kann. https://www.wassersportcompany.de/radar-an-bord/ Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.
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#143
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Zitat:
Wieviel schriftlicher willst Du es denn noch haben, als in den Paragraphen steht . , ......... , Ich habe notiert, welche es sind, nur lesen . Und die WSP Beamten , incl. der aus NL sehen es genau so . Hierüber darfst Du mal nachdenken . Kein Kläger, kein Richter . ........ Bestimmt viel praktiziert . Aber der Wasserschutz wird wenn denen es auffällt bestimmt nicht diskutieren . Aber heule dann mir nicht hinterher hier die Ohren ( Augen ) voll . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#144
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Zitat:
würde mal sagen du stellst hier deine Meinung ein mit verlinkung der aktuellen Paragraphen und dann diskutieren wir weiter... die paragrpahen sind wie ich finde ziemlich eindeutig und lassen nur wenig spielraum... ich dachte tagsüber bei schönem Wetter kann man es nutzen, wurde aber eines besseren beleehrt.. und habe es akzeptiert...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#145
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Also als Franzosen hätten wir jetzt längst unsere gelben Schwimmwesten angezogen und den Rhein mit brennenden Tankmotorschiffen blockiert. Als Deutsche sollte man da mal die Verbände drauf ansprechen, im Zuge der neuen Geräte ist das ja alles nicht mehr zeitmässig.
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Gruß Jörg
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#146
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Zitat:
es fängt mit F an und war nicht Friesland....
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#147
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Was haben die Finnen mit dem Rhein zu tun
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Gruß Jörg
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#148
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shit erwischt... ok... ein Volk mit Grenze am Rhein .. auf Teilen des Herrschaftsgebietes von Karl dem Großen dessen Herkunft sie zum Staatsnamen gewandelt haben....
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#149
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Zitat:
Nicht zugelassenes Radar binnen nutzen und auch noch andere zur gleichen Straftat anstiften. Nicht nur das, sogar bezahlen lassen die sich dafür. P.S. Wenn die WSP-Beamten genauso fit in Schiffahrtsrecht sind wie ihre Landkollegen in Verkehrsrecht dann gute Nacht bei den Tipps. |
#150
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Zitat:
In diesem Fall war und ist mein Eindruck schon ganz klar, dass die WSP-Beamten exakt wussten wie hier der Hase läuft . Deckungsgleich mit den Kollegen aus NL . Ich denke nicht nur hier haben die in der Schule, Ausbildung gut aufgepasst, was BMI u. WSV so vorgeben . Finde Dich auch mal damit ab, dass es Stand der Gesetzseslage ist . Ich bin ja auch nicht begeistert . Grüße : TOMMI
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