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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #126  
Alt 25.01.2020, 10:20
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Die Geräte haben aber ja wohl eine allgemeine Zulassung sonst währen die ja nicht auf dem Markt. Dürfte man die dann abseits der Bundeswasserstrassen betreiben? Abgesehen von der Sinnhaftigkeit könnte man so ein Ding sich ja aufs Haus schrauben und betreiben.
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Gruß
Jörg
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  #127  
Alt 25.01.2020, 10:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, das man mit einem Sportbootradar binnen gar keine Radarfahrt machen kann. Im Sinne der Verordnung. Das ist quasi nicht existent.

Das man einfach so zum Spass, ohne in Bedingungen zu fahren wo ein Radar Pflicht wäre, ist einfach nicht vorgesehen.
Doch, ist es - siehe §4.06 Nr 1 letzer Satz:
Zitat:
Unbeschadet des § 1.09 Nummer 3 kann jedoch am Tag bei guter Sicht abweichend von Satz 1 Buchstabe b Radar zu Ausbildungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine Person nach Satz 1 Buchstabe b nicht an Bord befinde
Das befreit einen ausschließlich von der Radarpatentpflicht, wenn die Bedingungen für eine Radarfahrt nicht vorliegen - jedoch nicht von der ausschließlichen Zulässigkeit von geprüften Radaranlagen mit allem, was dazugehört (die steht in exakt der gleichen Nr. 1 dieses Paragraphen).

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Sportbootradare sind aber nicht illegal, was den Betrieb und die Frequenznutzung angeht. Auch die Geräte selbst sind CE Konform.

Für die benutzen Frequenzbereiche gibt es eine Allgemeinzuteilung. Ähnlich CB, Freenet usw. Die müssen nicht gesondert angemeldet werden, können aber in die Frequenzzuteilungsurkunde der Schiffsfunkstelle auf freiwilliger Basis eingetragen werden.
Das gilt, solange keine weitergehenden Vorschriften gelten - im Geltungsbereich der BinSchStrO war das dem Gesetzgeber offensichtlich nicht ausreichend, daher hat er in der BinSchStrO die deutlich weitergehende Vorschrift, die die ES-TRIN mit einbezieht erlassen. Und nach der ist halt nicht nur eine einzelne Typgenehmigung für jedes Baumuster eines Radargeräts zwangsweise erforderlich, sondern auch der Einbau und die Abnahme durch einen (ebenfalls geprüften und berechtigten) Fachbetrieb.

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Während das auf Seeschifffahrtsstraßen im Rahmen von SOLAS (1.2) eindeutig geregelt ist, ist das für Binnen wieder nicht eindeutig geklärt, weil nicht vorgesehen. Es steht aber auch nirgendwo geschrieben, dass die Frequenzzuteilung nur im Geltungsgebiet der SOLAS gilt.

Da aber die generelle Nutzung nur zum Zweck der Navigationshilfe und Schiffsortung zulässig ist, wozu Sportbootgeräte binnen nicht zulässig sind, ergibt sich meiner bescheidenen Meinung daraus, dass der Betrieb binnen nicht erlaubt ist, weil die Frequenzzuteilung nicht gilt, wegen Wegfall des Zwecks.
Warum denn so kompliziert? In der BinSchStrO steht doch direkt und eindeutig drin, daß nur und ausschließlich die dort beschriebenen Radaranlagen genutzt werden dürfen. Ob es eine allgemeine Frequenzzuteilung gibt ist an der Stelle schon egal - es gibt eine weiterführende Vorschrift, die beachtet werden muß, ähnlich wie beim Funk: auch ein DSC-Seefunkgerät hat eine allgemeine Frequenzzuteilung, darf binnen aber trotzdem nicht genutzt werden, weil es eine weitergehene Vorschrift gibt, die binnen besondere Anlagen vorschreibt (ATIS, automatische Leistungsreduzierung, kein DSC,...).

lg, justme
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  #128  
Alt 25.01.2020, 13:33
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Also nochmal für Dumme und übernächtigte Mitleser:

- Eine für binnen nicht zugelassene Radaranlage (Yachtradar) darf weder in D noch in NL betriebsbereit gehalten werden.
- Ausschalten bzw. Nichteinschalten reicht nicht.
- Wie die "nicht-Betriebsbereithaltung" dann genau aussieht - unterbrechen der Datenleitung, der Spannungsversorgung etc. - und ob das jeweils ausreicht, ist dann ins Ermessen der jeweiligen Behörden gestellt.
- Ob eine Yacht als Seeschiff registriert ist oder nicht, ist dabei ebenso völlig unerheblich wie das Vorhandensein eines Radarpatents.

Das dürfte auf einigen Yachten eine Modifizierung der Elektrik notwendig machen, schätze ich, denn auch das einfache "Sicherung raus" funktioniert ja nur dann, wenn die Antenne bzw. der Transceiver einen eigenen Stromkreis hat und nicht einfach an dem des MFD mit dranhängt, sonst kannste binnen ja auch nicht mehr mit Plotter fahren.

Oder habe ich da jetzt wieder einen Denkfehler, der aufjaulen lässt?
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  #129  
Alt 25.01.2020, 13:36
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Also nochmal für Dumme und übernächtigte Mitleser:

- Eine für binnen nicht zugelassene Radaranlage (Yachtradar) darf weder in D noch in NL betriebsbereit gehalten werden.
- Ausschalten bzw. Nichteinschalten reicht nicht. Es reicht es auszuschalten zumindest in Deutschland nur bei einem Funkgerät reicht das Ausschalten nicht...wurde jetzt auch schon oft geschrieben (von TOMMI auch aus 1. Hand angefragt)

- Wie die "nicht-Betriebsbereithaltung" dann genau aussieht - unterbrechen der Datenleitung, der Spannungsversorgung etc. - und ob das jeweils ausreicht, ist dann ins Ermessen der jeweiligen Behörden gestellt.
- Ob eine Yacht als Seeschiff registriert ist oder nicht, ist dabei ebenso völlig unerheblich wie das Vorhandensein eines Radarpatents.

Das dürfte auf einigen Yachten eine Modifizierung der Elektrik notwendig machen, schätze ich, denn auch das einfache "Sicherung raus" funktioniert ja nur dann, wenn die Antenne bzw. der Transceiver einen eigenen Stromkreis hat und nicht einfach an dem des MFD mit dranhängt, sonst kannste binnen ja auch nicht mehr mit Plotter fahren.

Oder habe ich da jetzt wieder einen Denkfehler, der aufjaulen lässt?
ein kommentar in rot.. (ich dachte auch (#93) das man es nicht Betriebsbereit halten muss Tommi hat es berichtigt(#98) und da er mit der BMVI und der WAPO gemenisam geschaut ht sollte es passen)

deine Beleidung anderer Mitglieder habe ich jetzt bewusst überlesen
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Geändert von billi (25.01.2020 um 13:43 Uhr)
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Alt 25.01.2020, 13:55
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Liebe BF- u. Bootsfreunde hier,

drücke ich mich denn so schlecht aus ? ..........

Sonnst schreibe ich in Englisch oder Spanisch .


Ich versuche doch mir Mühe zu geben .


Binnen : Kleinfahrzeuge u. Fahrzeuge, jetzt SUK (???) gesehen .

Wollen beide im unsichtigem Wetter bewegt werden,
erfordert es eine binnen zugelassene Radaranlage mit recht großer Balkenantenne,
sowie zusätzlich einen Wendeanzeiger .

Funk muss grundsätzlich in Fahrzeugen vorhanden sein. (Nein, nur in ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen!)


Da Kleinfahrzeuge keine Ausrüstungspflicht haben,
ist hier folglich das Funkgerät als Pflicht extra notiert . (Wo "notiert"?


So darf Tag u. Nacht bei Sonne, Mond oder Nebel binnen gefahren werden . (Gilt nur für Fahrzeuge mit zugelassener "großer" Radaranlage!)

Das erfüllt die Ausrüstung .

Weiterhin wird eine Befähigung verlangt, .......... das Radarpatent .

(Gilt nur für Fahrzeuge mit zugelassener "großer" Radaranlage!)



Kleinfahrzeuge müssen das nicht haben, können aber nicht binnen-zugelassene oder zertifizierte Geräte haben .

Sie dürfen aber binnen nicht in Betrieb sein .

Ein stilllegen oder gar demontieren wird nicht verlangt !



Das ist geltendes Recht !



Grüße : TOMMI

Ja Tommi. Sorry:

Du (und andere auch) hast Dich nicht schlecht aber vielleicht für den "Laien" etwas verwirrend ausgedrückt. Die Benutzung von irgendwelchen Abkürzungen erleichtert das Verständnis auch nicht besonders.

Tatsächlich ist dieser ganze Wust von Gesetzen und dazu gehörenden Verordnungen offensichtlich nicht so leicht zu durchschauen. Und ich wage mal anzuzweifeln, dass die Aussagen von ein paar mehr oder weniger kompetenten Beamten auf einem Messestand per se Gesetzeskraft haben.

Trotzdem komme ich nach alledem für mich zu einem ganz klaren Fazit (um es mal ganz einfach auszudrücken):

1. Die für Sportboote im allgemeinen gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen nicht mit den zulassungspflichtigen Radaranlagen, die auf ausrüstungspflichtigen Schiffen vorgeschrieben sind, gleichgesetzt werden. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

2. Die für ausrüstungspflichtige Schiffe vorgeschriebenen "großen" Anlagen sind in der Regel für Sportboote auch nicht geeignet. Weil a) zu groß, b) zu teuer. Sie dürfen auch nur von Profis eingebaut werden und für die Benutzung ist (außer am Tag zu Ausbildungszwecken) ein Radarpatent erforderlich.

3. Die für Sportboote gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen Binnen nicht benutzt werden. Man darf sie noch nicht einmal einschalten. Ganz egal ob bei Tag oder bei Nacht. Auch nicht zu Ausbildungszwecken. Weder bei Sonnenschein, noch bei Nebel und Blitz und Donner. Aber Du darfst so eine "kleine" Anlage dennoch an Bord haben. Zum Angucken. Zum Angeben.

4. Die "kleinen" Anlagen sind frei verkäuflich, können selbst montiert werden und in der Regel weist kein Händler oder Hersteller auf die unzulässige Benutzung auf Binnenwasserstraßen hin. Vor der Benutzung wird aber durch die WaPo-Beamten auf der Messe ausdrücklich gewarnt.
Also: Besitz erlaubt, Benutzung Binnen verboten. Ist so ähnlich wie mit Radarwarnern oder entsprechenden Apps auf dem Handy beim Autofahren.

5. Erstaunlicherweise kann man so ein "kleines" Gerät aber in die für den Funk sowieso erforderliche Frequenz-Zulassungsurkunde eintragen lassen. Vielleicht ist diese Eintragung für die Nutzung auf See oder im Ausland (Binnen und See) wichtig? Das ist mir im Moment auch noch nicht so ganz klar. Aber es liegt nahe. Schaden kann die Eintragung aber sicher nicht.

6. Da die "kleinen", für Sportboote gebräuchlichen Radaranlagen Binnen nicht benutzt werden dürfen, braucht man für die verbotene Nutzung natürlich auch kein besonderes Radarpatent. Dieses wird nur für zulassungspflichtige "große" Anlagen gebraucht, die aber in der Regel nicht auf Sportbooten anzutreffen sind.

7. Aber auch ein vorhandenes Radarpatent macht die Nutzung einer "kleinen" Radaranlage binnen nicht legal.

8. Der deutsche und der europäische Amtsschimmel haben besonders gutes Kraftfutter bekommen und heftig gewiehert, bevor sie diesen Wirrwar an Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen, Vorschriften und Abkürzungen in die Welt gesetzt haben. Aber das kennt man ja.

9. Auf See kannst Du in Sachen Radar machen was Du willst und brauchst dafür auch kein besonderes Patent. Um also allem Ärger mit dem vermaledeiten Radar Zeugs aus dem Weg zu gehen, besser einfach nur noch bei schönem Wetter auf See fahren!

Stimmt's oder hab' ich mit meinem Fazit Recht?

Gruss


Gerd
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Alt 25.01.2020, 13:58
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ja Tommi. Sorry:

Du (und andere auch) hast Dich nicht schlecht aber vielleicht für den "Laien" etwas verwirrend ausgedrückt. Die Benutzung von irgendwelchen Abkürzungen erleichtert das Verständnis auch nicht besonders.

Tatsächlich ist dieser ganze Wust von Gesetzen und dazu gehörenden Verordnungen offensichtlich nicht so leicht zu durchschauen. Und ich wage mal anzuzweifeln, dass die Aussagen von ein paar mehr oder weniger kompetenten Beamten auf einem Messestand per se Gesetzeskraft haben.

Trotzdem komme ich nach alledem für mich zu einem ganz klaren Fazit (um es mal ganz einfach auszudrücken):

1. Die für Sportboote im allgemeinen gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen nicht mit den zulassungspflichtigen Radaranlagen, die auf ausrüstungspflichtigen Schiffen vorgeschrieben sind, gleichgesetzt werden. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

2. Die für ausrüstungspflichtige Schiffe vorgeschriebenen "großen" Anlagen sind in der Regel für Sportboote auch nicht geeignet. Weil a) zu groß, b) zu teuer. Sie dürfen auch nur von Profis eingebaut werden und für die Benutzung ist (außer am Tag zu Ausbildungszwecken) ein Radarpatent erforderlich.

3. Die für Sportboote gebräuchlichen, "kleinen" Radaranlagen dürfen Binnen nicht benutzt werden. Man darf sie noch nicht einmal einschalten. Ganz egal ob bei Tag oder bei Nacht. Auch nicht zu Ausbildungszwecken. Weder bei Sonnenschein, noch bei Nebel und Blitz und Donner. Aber Du darfst so eine "kleine" Anlage dennoch an Bord haben. Zum Angucken. Zum Angeben.

4. Die "kleinen" Anlagen sind frei verkäuflich, können selbst montiert werden und in der Regel weist kein Händler oder Hersteller auf die unzulässige Benutzung auf Binnenwasserstraßen hin. Vor der Benutzung wird aber durch die WaPo-Beamten auf der Messe ausdrücklich gewarnt.
Also: Besitz erlaubt, Benutzung Binnen verboten. Ist so ähnlich wie mit Radarwarnern oder entsprechenden Apps auf dem Handy beim Autofahren.

5. Erstaunlicherweise kann man so ein "kleines" Gerät aber in die für den Funk sowieso erforderliche Frequenz-Zulassungsurkunde eintragen lassen. Vielleicht ist diese Eintragung für die Nutzung auf See oder im Ausland (Binnen und See) wichtig? Das ist mir im Moment auch noch nicht so ganz klar. Aber es liegt nahe. Schaden kann die Eintragung aber sicher nicht.

6. Da die "kleinen", für Sportboote gebräuchlichen Radaranlagen Binnen nicht benutzt werden dürfen, braucht man für die verbotene Nutzung natürlich auch kein besonderes Radarpatent. Dieses wird nur für zulassungspflichtige "große" Anlagen gebraucht, die aber in der Regel nicht auf Sportbooten anzutreffen sind.

7. Aber auch ein vorhandenes Radarpatent macht die Nutzung einer "kleinen" Radaranlage binnen nicht legal.

8. Der deutsche und der europäische Amtsschimmel haben besonders gutes Kraftfutter bekommen und heftig gewiehert, bevor sie diesen Wirrwar an Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen, Vorschriften und Abkürzungen in die Welt gesetzt haben. Aber das kennt man ja.

9. Auf See kannst Du in Sachen Radar machen was Du willst und brauchst dafür auch kein besonderes Patent. Um also allem Ärger mit dem vermaledeiten Radar Zeugs aus dem Weg zu gehen, besser einfach nur noch bei schönem Wetter auf See fahren!

Stimmt's oder hab' ich mit meinem Fazit Recht?

Gruss


Gerd
das passt.... (nur dein einer roter Eintrag oben im Zitat passt nicht da aus dem Kontext gerissen...)

zitat:
Funk muss grundsätzlich in Fahrzeugen vorhanden sein. (Nein, nur in ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen!)

hier ist ein mit zugelassenem Radar ausgerüstes Fahrzeug gemeint und dieses ist auch Funkausrüstungspflichtig durch den Einbau einer zulassungspflichtigen Radaranlage (z.B. wenn ein nicht Funkausrüstungspflichtiges Boot sich eine Binnen zulässige Radaranlage verbaut wird es automatisch auch funkausrüstungspflichtig)
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  #132  
Alt 25.01.2020, 14:20
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Da das Ganze sich ursprünglich auf NL bezog, hier noch der Hinweis auf das BPR (haben wir ja alle an Bord ):
Die Sache ist in Artikel 4.06, Absatz 1, Sätze a ff. recht eindeutig beschrieben.
Um auf die Frage des TE zurückzukommen: hat er ein "Gerät im Sinne der Verordnung" (ECDIS, oder "goedgekeurd") dann muss er tatsächlich ein Patent haben. Wenn er kein Patent hat, darf er eine solche Anlage nicht betreiben, muss sie also stilllegen.
Sollte allerdings eine nicht "goedgekeurde" Anlage a Bord sein (wovon ich bei einem 13m-Boot ausgehe), dann darf man die gerne ohne Patent betreiben, aber eben nicht binnen. Und die Gewässer, die unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Schiffstypen nur mit Radar befahren werden dürfen, dürfen damit unter eben diesen Bedingungen nicht befahren werden. Quasi als ob gar kein Radar an Bord wäre.
Insofern wie von anderen für Deutschland beschrieben.

Groetjes

Matthias.
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  #133  
Alt 25.01.2020, 14:25
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Da das Ganze sich ursprünglich auf NL bezog, hier noch der Hinweis auf das BPR (haben wir ja alle an Bord ):
Die Sache ist in Artikel 4.06, Absatz 1, Sätze a ff. recht eindeutig beschrieben.
Um auf die Frage des TE zurückzukommen: hat er ein "Gerät im Sinne der Verordnung" (ECDIS, oder "goedgekeurd") dann muss er tatsächlich ein Patent haben. Wenn er kein Patent hat, darf er eine solche Anlage nicht betreiben, muss sie also stilllegen.
Sollte allerdings eine nicht "goedgekeurde" Anlage a Bord sein (wovon ich bei einem 13m-Boot ausgehe), dann darf man die gerne ohne Patent betreiben, aber eben nicht binnen. Und die Gewässer, die unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Schiffstypen nur mit Radar befahren werden dürfen, dürfen damit unter eben diesen Bedingungen nicht befahren werden. Quasi als ob gar kein Radar an Bord wäre.
Insofern wie von anderen für Deutschland beschrieben.

Groetjes

Matthias.
Danke Matthias.

Aber diese Abkürzeritis macht mich noch verrückt:

Was bitte bedeutet BPR ??? Wer hat das warum an Bord oder nicht an Bord?

Gruss


Gerd
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  #134  
Alt 25.01.2020, 14:30
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Entschuldigung, das ist das Binnenvaartpolitieregelement. Das muss man in NL an Bord haben. Es ist im berühmten Almanaak Teil I enthalten, daher werden diese Begriffe schon mal verwechselt.
Wie gesagt, ein sehr NL-spezifischer Gesetzestext.

Groetjes

Matthias.
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  #135  
Alt 25.01.2020, 14:39
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Hallo Gerd,

wer lesen kann, sollte es begreifen .

Und wenn ich zu Beginn " mit zugelassenen Radar " Sätze starte,
muss ich doch nicht wieder " mit zugelassenen Radar " schreiben .

Schießgewehr, .........., sage ich nur !



Wer hier Abkürzungen hinterfragt, erhält immer eine Antwort !


Und die Beamten vom BMI z.B. sind keine mehr oder weniger Wissenden .

Deine Bezeichnung finde ich schon nicht angebracht .



Diese Fachleute aus den entsprechenden Behörden u. Dezernaten auf der Messe,
sind hier im täglichen Brot .

Einige kenne ich mehrere Jahre .



Wenn ich mich schlecht ausdrücken sollte oder mein Deutsch
unverständlich ist,

dann sorry , ........... sag wo und ich bessere nach .



TOMMI
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  #136  
Alt 25.01.2020, 16:27
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@Volker: Ich wollte niemanden beleidigen, mit "Dumme und übernächtigte Mitleser" habe ich mich selbst gemeint. Sorry, wenn das missverständlich war.
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  #137  
Alt 25.01.2020, 22:52
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Hoffentlich weis das Hamburger SEK das mit dem Radar. Nicht das die mit ihrem neuen Boot mal das Hafengebiet Richtung Süden verlassen, zugelassen ist das Radar ja auch nicht und eine Ausnahme für die Polizei gibt es nur beim AIS
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293907
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  #138  
Alt 26.01.2020, 16:33
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Wäre es nicht evtl. möglich, dazu eine verbindliche Auskunft des BMVI einzuholen? Die müssten doch ihr eigenes Zeugs verbindlich auslegen können, oder?
Weshalb denn den schönen Thread mit Fakten stören, wo doch so schön - und zählererhöhend - spekuliert werden kann?
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  #139  
Alt 26.01.2020, 16:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch bei Tag und scchönem Wetter... ist es eine Radarfahrt...
Das ist deine persönliche Auslegung. Andere wurden genannt.
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  #140  
Alt 26.01.2020, 16:43
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ich habe doch das Thema auch für euch auf der Messe extra mit BMI, WSV, WSP direkt besprochen .

Eine bessere Quelle wüsste ich nicht .
Eine bessere Quelle als deine mündlichen Überlieferungen wäre eine schriftliche Auskunft vom zuständigen Ministerium. Nimm es nicht zu schwer, aber - du bist für mich keine Quelle. Bestenfalls eine Tertiärquelle. Hast halt den falschen Leuten die falschen Fragen gestellt.
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  #141  
Alt 26.01.2020, 17:03
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
...Hast halt den falschen Leuten die falschen Fragen gestellt.
Dann stell doch den richtigen Leuten die richtigen Fragen.....

Was hier geschrieben wurde als Begründung für NoGo für Yachtradar binnen ist in Verbindung mit Gesetzestext und Bußgeldkatalog für mich schlüssig.

Danke - allen, die dazu beigetragen haben.

Gruß, Rainer
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  #142  
Alt 26.01.2020, 18:01
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Um das Thema mal ab zu runden:
Zitat:
Neue Radartechniken eröffnen Sportbootfahrern ungeahnte Möglichkeiten in der Navigation - auch binnen......
Die insbesondere für Binnenskipper wichtigen Radarreflektoren auf Tonnen oder vor Brücken wurden stets zuverlässig detektiert.
aus:
https://www.boote-magazin.de/ratgebe...ar/a47725.html

Radarworkshop auf dem Mittellandkanal:
Zitat:
Wir werden im Bereich Braunschweig auf dem Mittellandkanal unterwegs sein. Abfahrt ist an der Marina Abbesbüttel.

Das ist, zugegebener Maßen, nicht das optimalste Gebiet um alle Möglichkeiten und Reichweiten des Gerätes auszuschöpfen,
und es ist auch kein reines Flussradar wie bei Binnenschiffen, aber die Teilnehmer sehen neben dem Radarbild auch das Livebild, und das ist wichtig zu verstehen, was ein Radar kann und was es nicht kann.

https://www.wassersportcompany.de/radar-an-bord/

Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.
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Alt 26.01.2020, 18:42
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Eine bessere Quelle als deine mündlichen Überlieferungen wäre eine schriftliche Auskunft vom zuständigen Ministerium. Nimm es nicht zu schwer, aber - du bist für mich keine Quelle. Bestenfalls eine Tertiärquelle. Hast halt den falschen Leuten die falschen Fragen gestellt.
Ohne Namen ........... ,


Wieviel schriftlicher willst Du es denn noch haben,
als in den Paragraphen steht . , ......... ,


Ich habe notiert, welche es sind, nur lesen .


Und die WSP Beamten , incl. der aus NL sehen es genau so .


Hierüber darfst Du mal nachdenken .



Kein Kläger, kein Richter . ........ Bestimmt viel praktiziert .

Aber der Wasserschutz wird wenn denen es auffällt bestimmt
nicht diskutieren .

Aber heule dann mir nicht hinterher hier die Ohren ( Augen ) voll .



Grüße : TOMMI
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Das ist deine persönliche Auslegung. Andere wurden genannt.
Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Eine bessere Quelle als deine mündlichen Überlieferungen wäre eine schriftliche Auskunft vom zuständigen Ministerium. Nimm es nicht zu schwer, aber - du bist für mich keine Quelle. Bestenfalls eine Tertiärquelle. Hast halt den falschen Leuten die falschen Fragen gestellt.

würde mal sagen du stellst hier deine Meinung ein mit verlinkung der aktuellen Paragraphen und dann diskutieren wir weiter...

die paragrpahen sind wie ich finde ziemlich eindeutig und lassen nur wenig spielraum...

ich dachte tagsüber bei schönem Wetter kann man es nutzen, wurde aber eines besseren beleehrt.. und habe es akzeptiert...
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Alt 26.01.2020, 22:21
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Also als Franzosen hätten wir jetzt längst unsere gelben Schwimmwesten angezogen und den Rhein mit brennenden Tankmotorschiffen blockiert. Als Deutsche sollte man da mal die Verbände drauf ansprechen, im Zuge der neuen Geräte ist das ja alles nicht mehr zeitmässig.
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Alt 26.01.2020, 22:45
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Also als Franzosen hätten wir jetzt längst unsere gelben Schwimmwesten angezogen und den Rhein mit brennenden Tankmotorschiffen blockiert. Als Deutsche sollte man da mal die Verbände drauf ansprechen, im Zuge der neuen Geräte ist das ja alles nicht mehr zeitmässig.
dann Rate mal welches Land dagegen war auf dem Rhein die selben Regeln einzuführen wie im Rest Deutschlands (20 m Freigabe und 15 PS Führerscheinfrei..)...

es fängt mit F an und war nicht Friesland....
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Alt 26.01.2020, 23:03
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Was haben die Finnen mit dem Rhein zu tun
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Alt 26.01.2020, 23:12
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Was haben die Finnen mit dem Rhein zu tun
shit erwischt... ok... ein Volk mit Grenze am Rhein .. auf Teilen des Herrschaftsgebietes von Karl dem Großen dessen Herkunft sie zum Staatsnamen gewandelt haben....
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Alt 27.01.2020, 13:25
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Radarworkshop auf dem Mittellandkanal:
Zitat:
Wir werden im Bereich Braunschweig auf dem Mittellandkanal unterwegs sein. Abfahrt ist an der Marina Abbesbüttel.
Sollen wir das mal der WaSchPolizei schicken? Die machen sich ja strafbar

Nicht zugelassenes Radar binnen nutzen und auch noch andere zur gleichen Straftat anstiften. Nicht nur das, sogar bezahlen lassen die sich dafür.



P.S. Wenn die WSP-Beamten genauso fit in Schiffahrtsrecht sind wie ihre Landkollegen in Verkehrsrecht dann gute Nacht bei den Tipps.
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Alt 27.01.2020, 13:42
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
....... . .. . . . .

P.S. Wenn die WSP-Beamten genauso fit in Schiffahrtsrecht sind wie ihre Landkollegen in Verkehrsrecht dann gute Nacht bei den Tipps.
Hallo Meik,

In diesem Fall war und ist mein Eindruck schon ganz klar,
dass die WSP-Beamten exakt wussten wie hier der Hase läuft .
Deckungsgleich mit den Kollegen aus NL .

Ich denke nicht nur hier haben die in der Schule, Ausbildung gut aufgepasst,
was BMI u. WSV so vorgeben .


Finde Dich auch mal damit ab, dass es Stand der Gesetzseslage ist .

Ich bin ja auch nicht begeistert .



Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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