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  #126  
Alt 12.02.2010, 14:50
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark2010 Beitrag anzeigen
... ich will mich doch nicht wiederholen. ....
Wie Checki schon bemerkt hat widersprichst du dir teilweise selbst.
Einmal muss der Händler keine Gewährleistungskosten einkalkulieren und dann muss er wieder die Gewährleistung übernehmen.

Aber diese Aussage ....
Zitat:
Zitat von WhiteShark2010 Beitrag anzeigen
Übrigens ist das Risiko für den Händler bei Verkauf einer Neuware von der gesetztlichen Seite viel höher. Hier muss er Garantie leisten. Er kann sich auch nicht, wie das einige Händler ja so gerne tun, auf den Hersteller berufen. Das Risiko der Garantie ist viel höher!!
...ist absolut falsch und entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.

Unterschied Gewährleistung und Garantie wurde hier schon häufig erläutert.

Gewährleistung besteht zwischen Kunden/Käufer und Händler/Verkäufer
und ist detailliert im BGB geregelt.
Garantie ist im Gesetz seit 2002 nicht geregelt!
Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers gegenüber dem
Kunden/Käufer. Der Hersteller bestimmt selbst seine Garantiebedingungen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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Alt 12.02.2010, 18:37
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Zitat:
Zitat von WhiteShark2010 Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

die hat er aber nicht! Vergleiche meine Berichte. Er hat nur eiinen Gewährleistungsanspruch. Das bedeutet, er muss dir nachweisen, dass der Fehler, der zu dem Motorabschied geführt hat, vor der Eigentumsübergabe schon vorhanden war.
Gruß

Hallo !

Das ist nicht richtig !!!
Das erste halbe Jahr muss der Händler dem Käufer beweisen das der Schaden nicht vorhanden war. In der Praxis fast nicht möglich !
Im zweiten Halbjahr muss der Käufer dem Händler beweisen das der Schaden schon vorhanden war.

MfG Michael
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Alt 12.02.2010, 18:48
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Also mir ist es als Käufer oftmals lieber ich krieg keine Garantie dafür aber einen richtig guten Preis.
(mit Garantie hätte ich weder unseren Chinque noch unseren Sharan für diese Preise bekommen).
Und ich weiß von Leuten die kommen mit einem Steinschlag im Scheinwerfer und wollen das (von einem Privatverkäufer) auf Gewährleistung ersetzt haben, nur dadurch das da mal so ne dumme Regelung für Gewerbliche in die Welt gesetzt wurde.
Es gibt Kunden die schauen sich ein Fahrzeug gar nicht mehr an, (obwohl man ihnen alle Mängel erklärt) und wollen nachher bei Privatleuten das Fahrzeug zurückgeben wegen vorhandener Mängel (die aber auch im Kaufvertrag stehen), und ja die können einen Prozess anstrengen und ihn auf über ein Jahr hinauszögern Schöne Rechtslage....
Ähnlich wie in der Bucht wo zwar der Käufer dir einen reinwürgen kann, du aber nix dagegen unternehmen kannst..

Der Hyundai war damals hmmm, 7 oder 8 Jahre alt.. um 150tkm.Es geht nur drum bei 200€ Gewinn hätte ich nicht Bock den Rechtsweg zu gehen Telefonate Verhandlungen und und und und und und...ist dann auf einmal ein Stundenlohn von 10cent..
So hat keiner mehr Nerv sich sowas anzutun...und eben auch keine Gebrauchtboote anzunehmen (ausser zu Spottpreisen), weil es da ja wenig händler gibt und wenn dich da ein Kunde schlecht macht, nur weil er vor Gericht nicht Recht bekommt, spricht sich das rum, und kaum einer fragt dannach was wirklich war, es heisst nur der Händler verkauft Schund .. Da helfen oft nicht 20 zufriedene Kunden um ein schlechtes Gerücht zu widerlegen.
(Gibt genug Literatur darüber, Schlechte Nachrichten und Gerüchte verbreiten sich bei weitem schneller und Besser, als gute oder Dementis...)

Hallo !

Zitat:
dumme Regelung für Gewerbliche in die Welt gesetzt wurde.
Hier irrst Du, die Reglung gilt ,,auch'' für private Verkäufer !!!
Der Unterschied ist aber, der private kann und darf diese im Kaufvertrag
ausschliesen, der Gewerbliche darf das nicht.
Wenn Du privat ein Auto verkaufst und die Haftung im Kaufvertrag nicht ausschliest bist Du genau so im Ars??? wie der Händler !!!

MfG Michael
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Alt 12.02.2010, 20:41
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Aber diese Aussage ....


...ist absolut falsch und entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.

Unterschied Gewährleistung und Garantie wurde hier schon häufig erläutert.

Gewährleistung besteht zwischen Kunden/Käufer und Händler/Verkäufer
und ist detailliert im BGB geregelt.
Garantie ist im Gesetz seit 2002 nicht geregelt!
Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers gegenüber dem
Kunden/Käufer. Der Hersteller bestimmt selbst seine Garantiebedingungen.

Ergänzend dürfte man vielleicht noch hinzufügen, daß viele Leistungen der Händler richtige "Garantieleistungen" auf seiner Seite sind, die er freiwillig erbringt (auch wenn Otto Normalverbraucher immer meint, er hätte irgendeinen Anspruch darauf ) - ich nenn mal problemlosen Umtausch, die schnelle Ersatzlieferung (normalerweise behält man sich per AGB Reparaturversuche vor) etcpp.

Der Händler hat im Grunde nur eine Verpflichtung: eine mängelfreie Sache übergeben und nach 6 Monaten ist er aus dem Spiel in fast 100% der Fälle raus - auch wenn die Verbraucher es gerne anders sehen und die Händler wegen der Kundenbindung natürlich auch anders handhaben.

Aber da spielt auch der Hersteller eine bedeutende Rolle, es gibt genug von denen, die den Händler brav im Regen stehen lassen
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Alt 13.02.2010, 00:55
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
@ tobias,sicher aber die kostet, heisst wieder ein Betrag wo zwischen Inzahlungnahmepreis und Marktpreis liegt.
Vollkommen korrekt, ist aber für den Händler aber kalkulierbarer, zumindest soweit ich weiß.
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Gruß
Tobias
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  #131  
Alt 18.02.2010, 09:01
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O.T.:
Was ihr so über den Gebrauchtbootemarkt schreibt macht mir Angst - ich will ja im Frühjahr das Windy verkaufen
Und Ösiland ist ja ohnehin nicht DAS Bootsmarktland ...
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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