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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1526
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Hallo,
Habe oben die frage bereit für nicht EU Bürger gestellt aber leider keine Hilfe bekommen !! Um den türkische Bespiel zu nehmen, den Boot der unter türkische Flagge fährt (also mit türkische Besitzer) kann nicht in Kroatien mit die spezialen Tarife eingeführt werden (leider für mich mit Schweizer Flagge) Danke und schönen Abend |
#1527
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für nicht EU Bürger ändert sich nichts. Du kannst dein Boot unversteuert unter Zollverschluss lagern und musst innerhalb von 18 Monaten einmal ausklarieren.
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Gruß Olli |
#1528
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Zitat:
Vielen dank pour votre aide |
#1529
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Du kannst auch im gleichen Hafen wieder einklarieren. Es sollte vielleicht nicht nach 1 Stunde sein, aber 1 Tag später passt schon.
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#1530
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eine Stunde reicht auch Michael, im letzten Jahr haben die meisten den Ausklarierungshafen gar nicht verlassen, laut Gesetz müsste man aber Seegrenze Kroatiens verlassen ( ist in der Karte die man zur Vignette erhält eingezeichnet) Es ist sogar mi mehr Risiko verbunden wen man ausklariert und sich dann über Nacht in eine Bucht legt o.ä. : Im Fall einer Kontrolle gibt das Ärger wenn man nicht wie angegeben direkt nach dem Ausklarieren auf ausklariert hat...... IM letzten Jahr gab es daher zum Beispiel in der Telascica Bucht verstärkt Kontrollen wie wir selbst erfahrne durften...
Als Ausreiseziel reicht es " Open SEA" einzuzeichnen
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Gruß Olli |
#1531
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Zitat:
Viele Grüße Peter |
#1532
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Wir haben das korrekt gemacht, indem wir in der Kremik ausklariert und in Komiza wieder einklariert haben. Wenn man auf dieser Fahrt einen kleinen Haken schlägt kommt man durch internat. Gewässer (beim Wiedereintritt in kroat. Gew. kam sogar das SMS vom kroat. Tourismusverband aufs Handy).
lupo |
#1533
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Servus!
Zitat:
Ich denke nach EU Beitritt werden ja die vorher nationalen Zollvorschriften an die der EU angepasst, oder? Es sollten demnach ab 1.7.2013 EU-Fristen gelten (wie lange die auch immer sind...). Schöne Grüße, Jan |
#1534
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Steht hier auch schon mehrmals im Thread. Für ein EU Boot eines EU Bürgers gibt es so etwas wie ein Zolllager nicht mehr, da dies per Definition keinen Sinn machen...
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#1535
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Jan ist aber, wenn ich es richtig rausgelesen habe Schweizer
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#1536
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Ein Bootseigner , dessen Hauptwohnsitz ausserhalb der EU liegt (z.B. Schweiz) und dessen Boot die Zulassung (Flagge) dieses Landes hat, kann sich entspannt zurücklehnen und das bunte Treiben der Versteuerungen und Umflaggungen betrachten. Für ihn ändert sich mit dem EU Beitritt Kroatiens nämlich nichts. Das Boot bleibt unversteuert unter Zollverschluss
Allerdings sollten alle Papiere, besonders aber der Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldebescheinigung o.ä.) ausserhalb der EU mit an Bord sein, falls kontrolliert wird. Ebenfalls die Papiere über das Aus- und Einklarieren innerhalb der letzten 18/24 Monate. Grüße an die Eidgenossen Christian
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#1537
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Servus!
Neinnein, ich nicht. Aber lomac123, der hatte ja gefragt. Wollte nur die Überlegung in den Raum werfen, ob 18/24 Monate weiterhin Gültigkeit besitzen oder ob ab 1.7. (ggf. abweichende) EU-Fristen gelten. Schöne Grüße, Jan |
#1538
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Ab dem EU-Beitritt müssen ALLE Zollvorschriften in HR dem EU-Standard entsprechen.
Ein Schweizer, der ein Boot in IT hat, kennt also die Antwort auf die Frage der Zolllagerfristen in HR ab dem 1.7. Ich kenne in IT kein Zolllager a la HR. Ich würde mich aber nicht wundern, wenn die Einfuhr-Umgehungslösung, wie sie HR bislang ermöglichte, in der EU nicht besteht. Eigentlich dient ein Zolllager ja nicht dazu, um ein Boot zu lagern, das ansonsten im Land fröhlich benutzt wird.
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Beste Grüße John
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#1539
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Zitat:
gibt es Neuigkeiten an der 8 Jahres Front? Weist du eventuell wann die 2. Lesung sein wird und es zur Abstimmung kommt? Grüße Miramare
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#1540
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So wie es aussieht berechnet die Schwake Liste nur bis 15 Jahre zurück.
Dh. der Zoll nimmt diesen Betrag, auch wenn das Boot älter ist als 15 Jahre als Berechnungsgrundlage an. ( ein bischen teurer halt ) Boote die aus Drittländer kommen, hier vor allen Canada und Usa werden auf jeden Fall Zoll zu bezahlen haben. Es ist von Vorteil schon jetzt die gleichen Unterlagen zu sammeln die zur Zeit für die Nachversteurung ( Verzollung )notwendig sind. |
#1541
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Zitat:
Uuups, hab ich ganz vergessen Ist schon beschlossen worden 82 dafür, 8 dagegen, und 14 enthaltene Stimmen. Alle Änderungen, Vorschläge, Denkweisen, wurden weitergegeben an den Vorschlagenden, fü die Vorbereitung auf den endgültigen Vorschlag dieses Gesetztes. 5. Dana 13. ožujka 2013. predlagatelj upućuje Prijedlog zakona u redovnu proceduru. Rasprava je zaključena 16. travnja 2013. Na 8. sjednici 19. travnja 2013. donesen je zaključak da se prihvaća Prijedlog zakona. Sve primjedbe, prijedlozi i mišljenja uputit će se predlagatelju radi pripreme Konačnog prijedloga zakona (82 glasa "za", 8 "protiv", 14 "suzdržanih"). Geändert von glumpo (22.04.2013 um 22:44 Uhr) |
#1542
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Neues Zollgesetz wurde auch beschlossen und kommt in den nächsten Tagen als Gesetz heraus.
108 Stimmen dafür 22. Rasprava je zaključena 16. travnja 2013. Zakon je donesen na 8. sjednici 19. travnja 2013. (jednoglasno, 108 glasova "za"). |
#1543
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Hallo Glumpo,
Danke für Deine Info's.Wenn Du über das neue Zollgesetz Näheres erfahren hast,bitte um Deine hilfreiche Übersetzung. Vorab schon 1000 Dank Gitti |
#1544
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Zitat:
Bin grad beschäftigt mit der Legalisierung von Bauten,im Zuge des Eu-Beitritts ist das auch ein Thema in Kroatien Und meine Eltern haben früher gebaut und gebaut und gebaut auch weit ausserhalb aller Baugrenzlinien, mir qualmt der Kopf
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#1545
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Hi,
Dieses Problem betrifft jetzt sehr viele Leute,auch auf Rab wird's für Einige eng und vor allem teuer.Es war aber auch verständlich,die Touristen wurden immer mehr,es wurde ein höherer Standard gewünscht und das wurde nur durch Um-und Zubauten erreicht.Anträge auf Bauerlaubnis dauerten meist zu lange und waren und sind teuer,da wäre das meiste Geld,das für diese Maßnahmen gespart wurde,bereits weg gewesen und was nützt Dir eine Bewilligung,wenn dann das nötige Geld fehlt und die Gäste ausbleiben,weil der Standard nicht geboten werden kann.Es muß ein Jeder schauen wo er bleibt.Für mich nachvollziehbar,da wir ja doch schon 37 Jahre zur selben Familie fahren und da natürlich immer mit den Sorgen und Nöten unserer "Zweitfamilie" konfrontiert wurden und diese auch verstehen.Schau doch mal nach Vir,da war einmal gar nichts,jetzt ist eine ganze "schwarze "Stadt entstanden,keine Genehmigungen,meist Ferienhäuser,will man die jetzt wieder schleifen? Es ist halt jetzt sehr schwer,in so kurzer Zeit die Gesetze durchzusetzen,wo jahrzentelang weggesehen wurde.Ich wünsche Dir,daß Du alles gut und ohne große Kosten über die Bühne bringst. Gitti
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#1546
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Servus glumpo,
so ein fleisiger, hvala na informacijama i samo tako dalje. Unsere Kroatische Gesetze ist nicht immer einfach zu verstehen. DANKE BeDoPhi
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#1547
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Zitat:
Hallo Glumpo, ist in dem Zollgesetz irgend etwas relevantes für uns enthalten, vor allem was die Boote > 8 Jahre betrifft? Ist dort zB. geregelt, dass Boote > 12m ab 1.7. dem 0% Zollsatz unterliegen, wie es ja angeblich die EU Regeln vorsehen? Ich nehme an, dass die für uns wirklich wichtigen Gesetze erst noch endgültig beschlossen werden müssen? (Mehrwertsteuer, Regeln für Umflaggen, jährliche Gebühren,...) Muss gestehen, dass ich jetzt schon langsam nervös werde, weil wir haben ja nur noch einen Monat... Vielleicht verfalle ich am Ende doch noch der Panik, und werde mein Boot (älter als 8 Jahre und länger als 12m) doch noch schnell versteuern und verzollen, aber ohne Umflaggen. Bis jetzt hat ja noch niemand einigermassen fundiert abklären können ob die Boote > 8 Jahre dann nur in Kroatien betrieben und weiterverkauft werden können, oder problemlos in der ganzen EU. Wenn das nicht 100% klar ist, wird das eine grosse (negative) Auswirkung auf den künftigen Wert (Verkaufspreis) der Boote haben, da wird jeder EU Käufer den Wert wesentlich herunterdrücken, bzw. überhaupt die Finger davon lassen, nachdem es ja von jedem Bootstyp ohnehin ein Überangebot von (bereits versteuerten) Booten gibt... Da ist die Steuer von 5+1,7% wahrscheinlich der wesentlich bessere Deal. Ich warte noch max. 2 Wochen ab, dann springe ich ins kalte Wasser... Grüsse, Peter |
#1548
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Zitat:
Hi Peter, das kann ich erst beantworten nachdem ich es gelesen habe. Mit dem Zweiten kannst Recht haben, es werden zwar keien Gesetze neu gemacht, aber Richtlinien oder Anweisungen wird es geben wie man mit welchen DIngen umzugehen hat. |
#1549
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Servus!
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Wir sprechen hier von kroatischem Recht. Nicht von EU Recht. (Dass die Kroaten jetzt bereits Ihre Gesetzgebung an EU-Recht angleichen hat damit erst mal nix zu tun! Es sind trotzdem Gesetze des kroatischen Staates.) Die Gesetze werden im Moment so angepasst, daß Boote Jünger 8 Jahre Zu "Sonderangebotskonditionen" nach Kroatien eingeführt werden können, und bei Booten älter 8 Jahre (nach wohl aktuellem Wissensstand) eine ordentliche Versteuerung vorausgesetzt wird. Eine schöne Formulierung für "das interessiert uns nicht". Die einzige Frage die sich stellt ist: "Wie führe ich solch ein Boot korrekt nach Kroatien ein?" Nach dem 1.7. wird Kroatien EU-Mitglied und damit werden alle vorher korrekt in Kroatien eingeführten Waren automatisch zu EU Gemeinschaftsware. Das kann dann vielleicht in Österreich, Deutschland oder sonst wo zwar ein paar Beamten ordentlich stinken, dagegen machen kann man aber nix. Punkt. Die einzigen die Pech haben sind die, die vor 1.7. ihr Boot nicht zu "kroatischer Ware" gemacht haben. Darauf kommts an. Schöne Grüße, Jan
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#1550
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Wie kann ich mein Boot korrekt nach Kroatien einführen, wenn es doch im "Marine Zoll-Lager" ist, d.h. nicht versteuert und nicht verzollt, und demnach auch bis 30.6. keinesfalls "kroatische Ware". Dafür müsste ich es bis Ende Mai zu 5% versteuern und zu 1,7% verzollen, dann dann erst würde es zur "kroatischen Ware". Es muss ja so sein, dass das Boot bereits vor 1.7. in Kroatien war (physisch), sonst könnte ja jeder kommen und die 8 Jahre Regel in Anspruch nehmen, auch wenn er vorher das Boot nicht in Kroatien liegen hatte. Und da is für mich schon das erste Problem: wie sind denn die genauen Regelungen für den Nachweis, dass das Boot schon vorher in Kroatien war? Und wieviele Jahre vorher? Genügt ein Marinavertrag als Nachweis, oder muss man nachweisen, dass das Boot schon die letzten 8 Jahre in einer befugten Marina in Kroatien unter Zollverschluss gelegen hatte? Sonst könnte ja jeder, der derzeit ein unversteuertes Boot irgendwo liegen hat (zB. in Italien oder Slowenien) am 30.6. nach Kroatien kommen, einen Vertrag mit der Marina und schnell eine Zollanmeldung machen, und das Boot wäre dann ab 1.7. eine versteuerte und verzollte Gemeinschaftsware? Ich würde mir wirklich wünschen, dass der Kroatische Staat diese Dinge rechtzeitig abklärt, aber irgendwie habe ich langsam den Verdacht, dass das gar nicht im Kroatischen Interesse ist. Wahrscheinlich rechnen die mit Kunden wie mir, die langsam Panik bekommen und lieber jetzt versteuern... Peter |
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