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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1551
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ein herrlicher Beitrag.... wie führe ich ein, wenn schon eingeführt ist, was ist ein Zolllager, wenn es keines ist, und warum heißt es so
... ich bekomme langsam den Eindruck, ihr diskutiert Euch selbst in eine Ecke, aus der ihr nicht mehr herausfindet.... jeder interprediert anders, und aus der Mücke ist inzwischen schon ein Dinoraurier geworden, mit allen möglichen zu- und nichtzu-treffenden Hinweisen....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#1552
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Bei den Booten älter als 8 Jahre ist kein Automatismus vorgesehen. Die werden nicht automatisch Gemeinschaftsware, sondern müssen beim Zoll angemeldet werden (siehe auch Post 1137)
Dazu hat man bis 31. März 2014 Zeit. Wers noch immer nicht glauben will: Hier ist die Anleitung des Customs Code Committees (Fall 19 auf Seite 23 betrifft die älteren Boote) http://ec.europa.eu/taxation_customs...stoms-code.pdf |
#1553
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Versteuern ohne Umflaggung
Hallo,
hier nur mal so zur Kenntisnahme: "Wichtig: Inwiefern die Mehrwertsteuer-Regelung nach dem EU-Beitritt Kroatiens von der zuständigen EU-Kommission anerkannt wird, bleibt offen. Am 03.07.2013 wird sich die EU-Kommission darüber mit dem zuständigen Mehrwertsteuer Komitee beraten. Die 5% Regelung widerspricht laut EU Kommission den entsprechenden Rahmenrichtlinien." http://www.adac.de/reise_freizeit/wa..._Beitritt.aspx Meiner bescheidenen Meinung nach dürften HR-beflaggte Boote hier sauber aus der Sache rauskommen. Umflaggen nach dem 01.07. ist nicht mehr möglich, da die Anmeldung lt. entsprechender EU-Richtlinie am Wohnsitz des Eigners zu erfolgen hat.
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Gruss Vestus
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#1554
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Servus!
Zitat:
Nachträglich die Spielregeln ändern geht in der EU nicht... Schöne Grüße, Jan |
#1555
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#1556
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Servus!
Das ist ja genau der Punkt: die Eu berät NACH dem Beitritt. Die bootseigner halten sich also zu jedem Zeitpunkt an national gültiges recht. Da kann die Eu nachher nicht alles einfach umdrehen. Ob das kroatische Gesetz zum schluß nicht Eu konform war steht auf einem anderen Blatt, muss aber den Eigner nicht stören... |
#1557
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Da muss ich aber laut lachen !
Die EU bzw. deren Politmarionetten, ändern nachträglich was Sie wollen - siehe Zypern, usw. !
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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#1558
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#1559
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Zitat:
Nur leider auch wieder Empfehlung Please note that this information document is of indicative character. become necessary if preventive measures are adopted to avoid disturbances of the market.Application of the customs law is the responsibility of the national authorities under the control of national courts and in the last resort of the European Court of Justice. Further information may Aber die Kroaten sind zu klein um eigene Wege zu gehen, deswegen werden die es so anwenden. |
#1560
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Also wie hier geschrieben: irgendwann mal nach dem 1.7. (jetzt konkret vor dem 31.3.2014) muss der Zollverschluss beendet werden, und das Boot in den freien Verkehr übergeben werden. Für älter wie 8 Jahre: Zoll- und steuerfrei.
Dies erfolgt auf Antrag des Eigentümers, ein Nachweiß über das Alter des Bootes ist ausreichend. Das klingt doch erst mal genau so wie ich mir das vorstelle
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#1561
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Zitat:
In meinem Fall bleibt ein Problem, das wird aber vermutlich nicht viele hier betreffen. Ich bin nämlich der Drittbesitzer, und habe Unterlagen zu dem Schiff (das 2002 gebaut wurde) nur vom Zweitbesitzer, aus dem Jahre 2006. Von davor nur das "Builders Certificate" von der Werft von 2002, das den Namen des Erstbesitzers und den Schiffnamen angibt, aber nicht zB. das Land der Registration oder die Registrierungsnummer oder Datum. In dem EU Dokument wird mehrfach betont, dass man die Inbetriebnahme (welche mehr als 8 Jahre zurückliegen muss) nachweisen muss, ich zitiere: "the boat is VAT free if a proof of first entry into service demonstrating that the boat is older than eight years is furnished" Wäre gut zu wissen was so ein "proof of first entry into service" sein soll. Ich kann mir kaum vorstellen, wie ich jetzt noch Dokumente aus dem Jahr 2002 auftreiben sollte... Grüsse, Peter |
#1562
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Wir Nordeuropäer im deutschsprachigen Raum haben eine Eigenart mit denen Kroaten und andere Südeuropäer einfach nicht rechnen und die sie auch nicht verstehen.
Wir suchen in Gesetzen und Verordnungen immer nach den Dingen die ggf doch eine Zahlungsverpflichtung o.ä. begründen oder zu beachten sind... Alle anderen suchen in den Verordnungen nach Lücken die sie von einer Zahlungspflicht befreien oder noch einfacher: sie mißachten und ignorieren diese Themen vollständig. Diese kulturellen Unterschiede führen in einer Gemeinschaft natürlich zwangsweise zu Konflikten. Also locker bleiben und nicht versuchen Fragen zu beantworten die gar nicht gestellt werden.....
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Gruß Olli
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#1563
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Zitat:
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#1564
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@Olli: Ich suche nicht nach Zahlungsverpflichtungen sondern nach Rechtssicherheit. Wenn ich Rechtssicherheit ohne Zahlungen erlangen kann, bin ich froh. Ich will ganz einfach bei Annäherung eines Zollbootes in Zukunft flaue Magengefühle vermeiden.
Mir ist klar dass es Gegenden in der EU gibt wo dieses Thema derzeit noch mit einer gewissen Lässigkeit gehandhabt wird, ich glaube aber dass sich das in den nächsten Jahren ändern wird (angesichts der südeuropäischen Staatshaushalte).
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#1565
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Für alle Nicht EU Bürger und EU Bürger mit Wohnsitz oder Firmensitz ausserhalb der EU , z.B. Schweiz, USA, Gibraltar, Kanalinseln usw. mit Booten unter der Flagge dieser Länder :
es ändert sich mit dem EU Beitriit Kroatiens nichts für diese Boote !!! Aber: die Pflicht, alle 18 Monate auszuklarieren und dann wieder einzuklarieren besteht weiter, da dies eine EU Verordnung ist, die in den EU Ländern umgesetzt werden muss. Grüße Christian |
#1566
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Zitat:
Heisst Du Hoene$?
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Beste Grüße John |
#1567
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Zitat:
1. wir sind nun mal pedantische "Nordeuropäer", mit dem Hang alles zu verkomplizieren und uns das Leben selbst schwer zu machen, aber man kann sich nun mal nicht umprogrammieren - manchmal wünsche ich mir aber schon so eine Südeuropäer Mentalität zu haben, dann wäre das Leben vermutlich um einiges einfacher... 2. wir, mit den >8 Jahre Booten werden nach dem EU Beitritt zum Kroatischen Zollamt müssen, und da bin ich mir nicht ganz so sicher ob die das mit der südländischen Mentalität auch so sehen. Es ist nun mal ein Unterschied zwischen Baujahr und Inbetriebnahme, und da kann ich mir schon vorstellen, dass die Dokumente bzgl. der Inbetriebnahme sehen wollen - schliesslich geht es um 25% Steuer, die Kroatien kassieren könnte (in meinem Fall von ca. 200.000 EUR Basis = 50.000 EUR), und das ist viel Geld... Ruhig schlafen sieht anders aus |
#1568
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ich bin mir sicher dass man die Inbetriebnahme nicht nachweisen muss.
Der Artikel 410 der EU Mehrwertsteuerrichtlinie wurde bei den Beitrittsländern ja gerade deshalb eingeführt , weil bei so alten Gütern regelmäßig damit zu rechnen ist das keine vollständige Historie von Original Dokumenten vorhanden ist. Auf Basis dieser Erkenntnis befreit dieser Artikel die Besitzer von der Nachweißpflicht einer ggf gezahlten Mwst und da wäre es ja vollkommen idiotisch alternativ zum Steuernachweis eine alternative Nachweißpflicht einzuführen.... ich bin mir sicher, dass es eine pragmatische Lösung gibt bzw das es für uns überhaupt kein ToDo gibt.
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Gruß Olli |
#1569
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HI, ich habe gerade auf Grund eines Anlassfalles , bei einem Boot, die Gesetze der Slowenen durchgeackert.
Dort steht: Der Nachweis über die Erbringung der EU-Mehrwertsteuer erfolgt durch die Originalrechnung bei Anschaffung des Bootes. Ist diese nicht vorhanden, muss die slowenische MwSt. bezahlt werden.
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#1570
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Zitat:
Kann ja so nicht sein, wenn ich die Steuer in einem anderen Land nachträglich bezahle (so wie eben jetzt in Kroatien), muss das ja auch in anderen Ländern gelten. Bei Booten >8 Jahre wird das möglicherweise ein Problem, weil ja dann keine Steuerzahlung nachgewiesen werden kann... |
#1571
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Zitat:
Hallo Georg, das kann bei den Slowenen aber nur für Boote älter Bj 97 gelten. Beim Beitritt 2005 sind alle Boote älter 8 Jahre von der Nachweispflicht befreit worden.
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Gruß Olli |
#1572
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Ich habe jetzt mal etwas ausprobiert, und die Europäische Kommission - Bereich Taxation and Customs - direkt kontaktiert, und einige Fragen zu meinem Fall gestellt (Boot älter als 8 Jahre, wie erfolgt der Nachweis der Inbetriebnahme...).
Positiv ist, dass ich schon nach 2 Tagen eine Antwort aus Brüssel erhalten habe - zumindest weiss ich jetzt, dass meine Steuergelder nicht komplett verschwendet werden Hier ist ein Auszug der Antwort: "...Unfortunately this is a question of practical implementation- and it could only be answered by Croatian tax authorities after the accession. The Directive only prescribes that the boat has to be older than 8 years and the means of proof is an individual case, which Commission does not solve. If they denied the exemption you could go to the courts but the Commission does not intervene in individual cases. ..." Positiv ist, dass offenbar die Einhaltung der 8 Jahres Regelung als Pflicht der Kroaten angesehen wird, und dass es keine zwingenden Vorschriften bzgl. der Art des Nachweises über die Inbetriebnahme gibt - alles Verhandlungssache. Negativ ist, dass man im Regen stehen gelassen wird, falls die Kroaten nicht fair spielen, aber ich nehme an, dass man sich dann auch im Instanzenweg an die Europäischen Gerichte wenden könnte. Alles in Allem, ist doch eher positiv. Grüsse, Peter |
#1573
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Servus!
Hier haben wir doch mal was offizielles vom Ministerium: http://www.mppi.hr/default.aspx?id=668 Auf "Mitteilung an Schiffseigner" gehen. Zur 8-Jahresregel steht da allerdings nix (so auf die Schnelle geschaut). Schöne Grüße, Jan |
#1574
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Zitat:
siehe Beitrag #401
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#1575
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Zitat:
Bei Ausländern wurden und werden i.d.R. lediglich (noch) alle Hühner- und sonstige Augen zugedrückt.
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Gruss Vestus |
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