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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #151  
Alt 03.02.2012, 15:42
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
ich verstehe nicht warum ihr das so kompliziert macht.
Dabei ist das ganz einfach , wer hier in NL ein Boot fahren möchte das schneller als 20 Km/h fährt muss im Besitz eines Führerscheins sein , egal ob er aus Deutschland , England , Italien , China oder sonst wo herkommt ohne wenn und aber .
Gruß Udo
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  #152  
Alt 03.02.2012, 16:23
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi ,
ich verstehe nicht warum ihr das so kompliziert macht.
Dabei ist das ganz einfach , wer hier in NL ein Boot fahren möchte das schneller als 20 Km/h fährt muss im Besitz eines Führerscheins sein , egal ob er aus Deutschland , England , Italien , China oder sonst wo herkommt ohne wenn und aber .
Gruß Udo
Da wird nichts kompliziert gemacht.

In D wird ein SBF ab 5 PS verlangt.

Nichtsdestotrotz darf der Niederländer hierzulande mit seinem 14,99 m Stahleimer und 150 PS Einbaumaschine führerscheinfrei rumfahren.

Warum? Weil wir gastfreundlich sind. Wenn er zuhause keinen Schein braucht, darf er hier auch fahren. Ist ja nur für den Urlaub und daher auch vollkommen richtig.

Allerdings wird diese Gastfreundlichkeit auch andersrum erwartet.

Bei den bisher bei uns erlaubten 5 PS lag man i.d.R. unter der niederländischen 20 Km/h-Grenze, da musste man sich keine Gedanken machen. Bei 15 PS wird man drüber liegen.
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Gruss Vestus
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  #153  
Alt 03.02.2012, 16:29
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da wird nichts kompliziert gemacht.

In D wird ein SBF ab 5 PS verlangt.

Nichtsdestotrotz darf der Niederländer hierzulande mit seinem 14,99 m Stahleimer und 150 PS Einbaumaschine führerscheinfrei rumfahren.

Warum? Weil wir gastfreundlich sind. Wenn er zuhause keinen Schein braucht, darf er hier auch fahren. Ist ja nur für den Urlaub und daher auch vollkommen richtig.

Allerdings wird diese Gastfreundlichkeit auch andersrum erwartet.

Bei den bisher bei uns erlaubten 5 PS lag man i.d.R. unter der niederländischen 20 Km/h-Grenze, da musste man sich keine Gedanken machen. Bei 15 PS wird man drüber liegen.
ab sofort erst ab 15PS
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Gruß Volker
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  #154  
Alt 03.02.2012, 16:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ab sofort erst ab 15PS
Schon durch?
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  #155  
Alt 03.02.2012, 16:47
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Dabei ist das ganz einfach , wer hier in NL ein Boot fahren möchte das schneller als 20 Km/h fährt muss im Besitz eines Führerscheins sein , egal ob er aus Deutschland , England , Italien , China oder sonst wo herkommt ohne wenn und aber .
Und jemand aus einem Land, in dem es keinen Führerschein gibt, darf nicht in den NL fahren?

Sorry Udo, das kann ich mir kaum vorstellen.
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  #156  
Alt 03.02.2012, 16:54
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Schon durch?
siehe#130
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  #157  
Alt 03.02.2012, 16:57
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und jemand aus einem Land, in dem es keinen Führerschein gibt, darf nicht in den NL fahren?

Sorry Udo, das kann ich mir kaum vorstellen.
Hi Wolf ,
darf man in Deutschland Auto fahren wenn man aus einem Land kommt in dem es keine Führerscheine gibt ?
Das erst was man dich am Flughafen bei der Autovermietung fragt ist nach deinem FS.
Dann sagst du denen , eh , bei mir im Busch gibt es keine Führerscheine , du glaubst doch nicht das du dann trotzdem fahren darfst

Genau so verhält sich das in NL , wer hier ein schnelles Boot ( über 20 Km/h ) fahren möchte muss im Besitz eines Führerscheins sein.
Mehr als das kann ich im Moment auch nicht bieten , werde aber versuchen eine mail von den amtlichen Stellen zu bekommen.
http://www.flb2.de/downloads/wassers...iederlande.pdf
Gruß Udo
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  #158  
Alt 03.02.2012, 17:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
siehe#130
Habe ich gemacht.

Da steht viel von "aufgefordert" und "sollen", aber nix von Gesetzeskraft.
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Gruss Vestus
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  #159  
Alt 03.02.2012, 17:19
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und jemand aus einem Land, in dem es keinen Führerschein gibt, darf nicht in den NL fahren?
Doch, er darf alle führerscheinfreien Fahrzeuge führen, und für führerscheinpflichtige Fahrzeuge kann er ja den niederländischen kleinen Fahrbeweis erwerben.
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  #160  
Alt 03.02.2012, 17:35
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Doch, er darf alle führerscheinfreien Fahrzeuge führen, und für führerscheinpflichtige Fahrzeuge kann er ja den niederländischen kleinen Fahrbeweis erwerben.
Hier liegst Du leider falsch.

In NL, und nicht nur dort, gelten für Ausländer die Vorschriften seines Heimatlandes. Wenn ein Deutscher in NL ein Sportboot >5 PS führt, benötigt er den entsprechenden deutschen SBF.

Ob dieses von den niederländischen Behörden verfolgt oder geahndet wird, wenn der deutsche Führerscheinlose ein für NL-Staatsbürger führerscheinfreies Boot führt, steht auf einem anderen Blatt.
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Gruss Vestus
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  #161  
Alt 03.02.2012, 17:45
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hier liegst Du leider falsch.

In NL, und nicht nur dort, gelten für Ausländer die Vorschriften seines Heimatlandes. Wenn ein Deutscher in NL ein Sportboot >5 PS führt, benötigt er den entsprechenden deutschen SBF.
Da widerspreche ich dir. Es gelten grundsätzlich und ohne jede Ausnahme die Regeln des Landes in dem man fährt.
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  #162  
Alt 03.02.2012, 17:52
alex kr alex kr ist offline
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Habe dann aber auch mal eine Frage, wenn in Italien 40 PS Regelung gilt, man mit ausgeliehenem Boot das fahren darf, darf man das auch mit einem mitgebrachtem , angemeldetem aus D auch?
grüsse alex
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  #163  
Alt 03.02.2012, 17:54
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Da widerspreche ich dir. Es gelten grundsätzlich und ohne jede Ausnahme die Regeln des Landes in dem man fährt.
Aha, und warum darf dann der Brite oder Holländer bei uns ohne FS rumfahren?
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Gruss Vestus
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  #164  
Alt 03.02.2012, 18:10
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Aha, und warum darf dann der Brite oder Holländer bei uns ohne FS rumfahren?
Weil in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung See und in § 3 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen, also nach deutschen Recht, so geregelt ist.

In anderen Ländern ist das anders geregelt. So braucht z. B. ein Deutscher in Kroation einen Führerschein für Motorboote, die in Deutschland führerscheinfrei sind. Es gibt eben immer das lokale Recht, nicht das Recht des Landes aus dem man kommt.
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  #165  
Alt 03.02.2012, 18:12
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von alex kr Beitrag anzeigen
Habe dann aber auch mal eine Frage, wenn in Italien 40 PS Regelung gilt, man mit ausgeliehenem Boot das fahren darf, darf man das auch mit einem mitgebrachtem , angemeldetem aus D auch?
grüsse alex
Hi Alex ,
nein.
Gruß Udo
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  #166  
Alt 03.02.2012, 18:20
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Weil in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung See und in § 3 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen, also nach deutschen Recht, so geregelt ist.
Stimmt, und in beiden Verordnungen steht die Einschränkung: sofern Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Was Du bei mir darfst, darf ich auch bei Dir.
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  #167  
Alt 03.02.2012, 18:40
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Stimmt, und in beiden Verordnungen steht die Einschränkung: sofern Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Was Du bei mir darfst, darf ich auch bei Dir.
Ganz so einfach kann man die Gegenseitigkeit nicht interpretieren. Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass der Deutsche im Ausland nicht schlechter behandelt werden darf als der Einheimische.

Ein deutscher darf in NL führerscheinfreie Fahrzeuge führen und sein deutscher Führerschein wird als dem kleinen Fahrbeweis anerkannt. Damit ist die Gegenseitigkeit gegeben, obwohl der Deutsche die niederländischen Regeln einhalten muss (z. B. Mindestalter 18 Jahre für schnelle Motorboote).

In Kroatien braucht auch der Kroate einen Führerschein, der deutsche wird anerkannt. Auch da ist die Gegenseitigkeit gegeben, obwohl ein Deutscher dort den Führerschein braucht obwohl sein 5 PS-Motor in D führerscheinfrei ist.
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  #168  
Alt 03.02.2012, 18:44
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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...also ich verstehe diese ganze Aufregung nicht. Ich persönlich kann mir nicht ums verrecken vorstellen dass die 15PS Regel einen einzigen Menschen mehr auf das Wasser bringen soll
Alle Argumentationen die ich bisher gelesen habe klingen ähnlich oder gleich: 15PS Schlauchi-sau schnell-gefährlich-etc....... Nur woher hat der Führerscheinlose Skipper diesen wahnsinnig gefährlichen Schlauchi? Den muss er doch auch gekauft haben für teures Geld, oder nicht? Ich glaube nicht dass man die bis 15PS geschenkt bekommt. Hat er kein Verantwortungsbewusstsein? Da kann doch ein paar Kröten für den SBF den Kauf nicht verhindern, oder? ...und kann er dann fahren, wenn er brav den SBF gemacht hat? Ich glaube nicht, der muss, wie wir Führerscheinhaber, es erst durch die Praxis lernen. Und wenn er mit seinem Schlauchi beim Hafenmanöver wo dagegen fährt...

Was ist mit den Führerschein- und Ahnungslosen Charterboot Vätern nebst unfähiger Familie die, zugegeben langsam, aber doch mit der Kraft von 10 Tonnen Stahl gegen das Schleusentor oder unsere Bootchen knallen?

Ich bin der Meinung man muss, und sollte auch nicht alles reglementiern sondern den mündigen Bürger auch ein Stück weit selbst die Verantwortung seines Tun´s überlassen. Dennoch bin ich auch der Meinung dass man generell für das Fahrzeug welches man bewegt einen Befähigungsnachweis (wie eine Einweisungsfahrt beim Bund z.B.) erwerben und mitführen sollte, also eine Praktische Einweisung erhalten muss. Das würde mehr Sinn machen als der ganze Theorie-Quatsch! Ich brauche nämlich in meinem Revier am Oberrhein nicht zu wissen welche Ausnahmen es für die Emsmündung gibt und wo in der Nordsee welche Leuchtfeuer stehen und in welchem Abschnitt sie welche Farbe haben....
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #169  
Alt 03.02.2012, 20:27
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hede49 hede49 ist offline
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Immer dasselbe, nun dürfen sie schon mit 15 Ps über den See pflügen, und was ist, keiner ist zu sehen.
Man, man man. Oder seht Ihr jemanden.
Gruß
Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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  #170  
Alt 03.02.2012, 21:08
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Keiner da, alle im Urlaub

Viel mehr wirds interessant, wann das dann in Kraft tritt.
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Gruss Patrick


79´er Trainer - Standard ist zu langweilig


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  #171  
Alt 03.02.2012, 21:42
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Zitat:
Zitat von -=JJ=- Beitrag anzeigen

Viel mehr wirds interessant, wann das dann in Kraft tritt.
Stimmt!
Schließlich muss ich wissen wann das Boot für die Kinder fertig sein muss.
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Mit sportlichen Grüßen

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Kontaktdaten und Impressum

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Alt 04.02.2012, 09:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen und weiss dahern icht ob es hier schon erwähnt wurde.

Die Regelung ist im Bundestag durch und beschlossen.
wurde wohl heute beschlossen:

http://www.bundestag.de/dokumente/te...hnt/index.html

Erleichterungen für Freizeitkapitäne: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 26. Januar Erleichterungen für Freizeitkapitäne auf Sportbooten beschlossen.

Einen Antrag von Union und FDP (17/7937) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8482) an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von fünf auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben. Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Habe ich gemacht.

Da steht viel von "aufgefordert" und "sollen", aber nix von Gesetzeskraft.
Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Stimmt!
Schließlich muss ich wissen wann das Boot für die Kinder fertig sein muss.
Im Antrag wird von Aufgefordert gesprochen.
Im ersten Satz aber klar von beschlossen.
Somit denke ich das dies gilt. Was jetzt in kremien gemacht werden muss ist die umsetzung der erleichterungen des Führerscheinrechtes.

Abe ich kenne die genauen wege der Gesetzgebung nicht. Muss da eventuell noch den Bundesrat zustimmen?
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  #173  
Alt 04.02.2012, 10:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Abe ich kenne die genauen wege der Gesetzgebung nicht. Muss da eventuell noch den Bundesrat zustimmen?
Moin,

lies mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzg...Deutschland%29

Ist noch ein weiter Weg bis zum Inkrafttreten. Bis jetzt sind wir erst bei Stufe "Bundestag".

Es geht ja nicht nur darum die Zahl "5" durch die Zahl "15" zu ersetzen.

Das hier:

"Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden."

wird nicht an einem Nachmittag schnell mal nebenbei mit erledigt.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (04.02.2012 um 10:31 Uhr) Grund: Zusatz
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  #174  
Alt 04.02.2012, 10:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Abe ich kenne die genauen wege der Gesetzgebung nicht. Muss da eventuell noch den Bundesrat zustimmen?
Muss dann nicht noch ein gewisser "Herr" in Berlin seine Unterschrift leisten ?
Kannst ihm ja schon mal eine günstige Haus-Finanzierung anbieten damit er wirklich unterschreibt .....
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  #175  
Alt 04.02.2012, 12:40
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

lies mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzg...Deutschland%29

Ist noch ein weiter Weg bis zum Inkrafttreten. Bis jetzt sind wir erst bei Stufe "Bundestag".

Es geht ja nicht nur darum die Zahl "5" durch die Zahl "15" zu ersetzen.

Das hier:

"Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden."

wird nicht an einem Nachmittag schnell mal nebenbei mit erledigt.
Hi Vestus,

an einem Nachmittag wird das sicher nicht gehen. Dafür müssen zuviele
Eitelkeiten beachtet werden. Es braucht ja sicher alleine schon eine Woche
bis alle ihren Otto druntergesetzt haben.

Aber ich glaube nicht, das es sich hierbei um ein Gesetzgebungsverfahren
handelt. Der Bundestag als Stimme des Volkes (hat das Volk eigentlich nach
einer SBF Änderung gerufen) hat beschlossen, das die Verordnungen
angepasst werden und das Bundesministerium soll dies nun umsetzen.
Da kann der Bundesrat noch Einspruch erheben, aber der von Dir beschriebene
"Weg" fällt weg. 2007 lief es doch auch so, oder? Als Gesetz mit allem
Gesetzgebungspipapo wäre Multiple Choice längst umgesetzt, oder sehe ich
das falsch?

Meine Aussage von neulich bleibt bestehen.


Viele Grüsse

Danny
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