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Hi ,
ich verstehe nicht warum ihr das so kompliziert macht. Dabei ist das ganz einfach , wer hier in NL ein Boot fahren möchte das schneller als 20 Km/h fährt muss im Besitz eines Führerscheins sein , egal ob er aus Deutschland , England , Italien , China oder sonst wo herkommt ohne wenn und aber . Gruß Udo |
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In D wird ein SBF ab 5 PS verlangt. Nichtsdestotrotz darf der Niederländer hierzulande mit seinem 14,99 m Stahleimer und 150 PS Einbaumaschine führerscheinfrei rumfahren. Warum? Weil wir gastfreundlich sind. Wenn er zuhause keinen Schein braucht, darf er hier auch fahren. Ist ja nur für den Urlaub und daher auch vollkommen richtig. Allerdings wird diese Gastfreundlichkeit auch andersrum erwartet. Bei den bisher bei uns erlaubten 5 PS lag man i.d.R. unter der niederländischen 20 Km/h-Grenze, da musste man sich keine Gedanken machen. Bei 15 PS wird man drüber liegen.
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Gruss Vestus |
#153
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Gruss Vestus
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Sorry Udo, das kann ich mir kaum vorstellen. |
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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darf man in Deutschland Auto fahren wenn man aus einem Land kommt in dem es keine Führerscheine gibt ? Das erst was man dich am Flughafen bei der Autovermietung fragt ist nach deinem FS. Dann sagst du denen , eh , bei mir im Busch gibt es keine Führerscheine , du glaubst doch nicht das du dann trotzdem fahren darfst Genau so verhält sich das in NL , wer hier ein schnelles Boot ( über 20 Km/h ) fahren möchte muss im Besitz eines Führerscheins sein. Mehr als das kann ich im Moment auch nicht bieten , werde aber versuchen eine mail von den amtlichen Stellen zu bekommen. http://www.flb2.de/downloads/wassers...iederlande.pdf Gruß Udo |
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Habe ich gemacht.
Da steht viel von "aufgefordert" und "sollen", aber nix von Gesetzeskraft.
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Gruss Vestus
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#159
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Doch, er darf alle führerscheinfreien Fahrzeuge führen, und für führerscheinpflichtige Fahrzeuge kann er ja den niederländischen kleinen Fahrbeweis erwerben.
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In NL, und nicht nur dort, gelten für Ausländer die Vorschriften seines Heimatlandes. Wenn ein Deutscher in NL ein Sportboot >5 PS führt, benötigt er den entsprechenden deutschen SBF. Ob dieses von den niederländischen Behörden verfolgt oder geahndet wird, wenn der deutsche Führerscheinlose ein für NL-Staatsbürger führerscheinfreies Boot führt, steht auf einem anderen Blatt.
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Gruss Vestus |
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Da widerspreche ich dir. Es gelten grundsätzlich und ohne jede Ausnahme die Regeln des Landes in dem man fährt.
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Habe dann aber auch mal eine Frage, wenn in Italien 40 PS Regelung gilt, man mit ausgeliehenem Boot das fahren darf, darf man das auch mit einem mitgebrachtem , angemeldetem aus D auch?
grüsse alex |
#163
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Aha, und warum darf dann der Brite oder Holländer bei uns ohne FS rumfahren?
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Gruss Vestus |
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In anderen Ländern ist das anders geregelt. So braucht z. B. ein Deutscher in Kroation einen Führerschein für Motorboote, die in Deutschland führerscheinfrei sind. Es gibt eben immer das lokale Recht, nicht das Recht des Landes aus dem man kommt. |
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nein. Gruß Udo |
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Was Du bei mir darfst, darf ich auch bei Dir.
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Gruss Vestus
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#167
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Ein deutscher darf in NL führerscheinfreie Fahrzeuge führen und sein deutscher Führerschein wird als dem kleinen Fahrbeweis anerkannt. Damit ist die Gegenseitigkeit gegeben, obwohl der Deutsche die niederländischen Regeln einhalten muss (z. B. Mindestalter 18 Jahre für schnelle Motorboote). In Kroatien braucht auch der Kroate einen Führerschein, der deutsche wird anerkannt. Auch da ist die Gegenseitigkeit gegeben, obwohl ein Deutscher dort den Führerschein braucht obwohl sein 5 PS-Motor in D führerscheinfrei ist. |
#168
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...also ich verstehe diese ganze Aufregung nicht. Ich persönlich kann mir nicht ums verrecken vorstellen dass die 15PS Regel einen einzigen Menschen mehr auf das Wasser bringen soll
Alle Argumentationen die ich bisher gelesen habe klingen ähnlich oder gleich: 15PS Schlauchi-sau schnell-gefährlich-etc....... Nur woher hat der Führerscheinlose Skipper diesen wahnsinnig gefährlichen Schlauchi? Den muss er doch auch gekauft haben für teures Geld, oder nicht? Ich glaube nicht dass man die bis 15PS geschenkt bekommt. Hat er kein Verantwortungsbewusstsein? Da kann doch ein paar Kröten für den SBF den Kauf nicht verhindern, oder? ...und kann er dann fahren, wenn er brav den SBF gemacht hat? Ich glaube nicht, der muss, wie wir Führerscheinhaber, es erst durch die Praxis lernen. Und wenn er mit seinem Schlauchi beim Hafenmanöver wo dagegen fährt... Was ist mit den Führerschein- und Ahnungslosen Charterboot Vätern nebst unfähiger Familie die, zugegeben langsam, aber doch mit der Kraft von 10 Tonnen Stahl gegen das Schleusentor oder unsere Bootchen knallen? Ich bin der Meinung man muss, und sollte auch nicht alles reglementiern sondern den mündigen Bürger auch ein Stück weit selbst die Verantwortung seines Tun´s überlassen. Dennoch bin ich auch der Meinung dass man generell für das Fahrzeug welches man bewegt einen Befähigungsnachweis (wie eine Einweisungsfahrt beim Bund z.B.) erwerben und mitführen sollte, also eine Praktische Einweisung erhalten muss. Das würde mehr Sinn machen als der ganze Theorie-Quatsch! Ich brauche nämlich in meinem Revier am Oberrhein nicht zu wissen welche Ausnahmen es für die Emsmündung gibt und wo in der Nordsee welche Leuchtfeuer stehen und in welchem Abschnitt sie welche Farbe haben....
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#169
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Immer dasselbe, nun dürfen sie schon mit 15 Ps über den See pflügen, und was ist, keiner ist zu sehen.
Man, man man. Oder seht Ihr jemanden. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
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Keiner da, alle im Urlaub
Viel mehr wirds interessant, wann das dann in Kraft tritt.
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Stimmt!
Schließlich muss ich wissen wann das Boot für die Kinder fertig sein muss.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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Im ersten Satz aber klar von beschlossen. Somit denke ich das dies gilt. Was jetzt in kremien gemacht werden muss ist die umsetzung der erleichterungen des Führerscheinrechtes. Abe ich kenne die genauen wege der Gesetzgebung nicht. Muss da eventuell noch den Bundesrat zustimmen?
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lies mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzg...Deutschland%29 Ist noch ein weiter Weg bis zum Inkrafttreten. Bis jetzt sind wir erst bei Stufe "Bundestag". Es geht ja nicht nur darum die Zahl "5" durch die Zahl "15" zu ersetzen. Das hier: "Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden." wird nicht an einem Nachmittag schnell mal nebenbei mit erledigt.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (04.02.2012 um 10:31 Uhr) Grund: Zusatz
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#174
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Kannst ihm ja schon mal eine günstige Haus-Finanzierung anbieten damit er wirklich unterschreibt .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#175
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an einem Nachmittag wird das sicher nicht gehen. Dafür müssen zuviele Eitelkeiten beachtet werden. Es braucht ja sicher alleine schon eine Woche bis alle ihren Otto druntergesetzt haben. Aber ich glaube nicht, das es sich hierbei um ein Gesetzgebungsverfahren handelt. Der Bundestag als Stimme des Volkes (hat das Volk eigentlich nach einer SBF Änderung gerufen) hat beschlossen, das die Verordnungen angepasst werden und das Bundesministerium soll dies nun umsetzen. Da kann der Bundesrat noch Einspruch erheben, aber der von Dir beschriebene "Weg" fällt weg. 2007 lief es doch auch so, oder? Als Gesetz mit allem Gesetzgebungspipapo wäre Multiple Choice längst umgesetzt, oder sehe ich das falsch? Meine Aussage von neulich bleibt bestehen. Viele Grüsse Danny
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