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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #151  
Alt 15.09.2013, 17:33
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ja, hab ich gelesen, halte das aber für Verschwörungstheorie. Im entsprechenden Protokoll der ETSI, die immerhin die Norm dafür festlegt (EN 300...) findet sich dazu viel Erhellendes, aber über einen "Geheimcode" meiner Kenntnis nach nichts. Siehe dazu http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/...01v010401p.pdf im Annex

Ich würde meinen, da kommt Big Brother nicht vor, aber was weiß man heutzutage noch ...
Wie gesagt ich hab die Codes vor der Atisnummer gesehen. Wir wurde dalas zar nicht direkt gesagt, was es ist aber es wurde von einem Unterscheidungsmerkmal gesprochen.
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  #152  
Alt 15.09.2013, 21:06
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Hi,

mal zwischendurch gefragt, taugt das was?

http://www.compass24.de/product/2089...handfunkgeraet

Alternativ würde ich ein funktionierendes Gebrauchtgerät suchen, ist eigentlich nur zum Testen, weil meine Funke keinen vernünftigen Ton von sich gibt.


Gruß
Willy

Geändert von Giligan (15.09.2013 um 21:12 Uhr)
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  #153  
Alt 15.09.2013, 21:08
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Wenn du es See benutzen willst kann es ok sein.

Wenn du es Binnen nutzen willst trotz verbot, Dann solltest du zumindest eines mit Atis nehmen, damit du die selbe nummer wie dein Festgerät einspeichern kannst.
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  #154  
Alt 15.09.2013, 21:13
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Hi wir fahren nur binnen und Ijsselmeer.

Nutzen nur daheim zum Testen der eingebauten Funke und unterwegs möglicherweise zum mithören.


Gruß
Willy
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  #155  
Alt 15.09.2013, 21:16
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

mal zwischendurch gefragt, taugt das was?

http://www.compass24.de/product/2089...handfunkgeraet

Alternativ würde ich ein funktionierendes Gebrauchtgerät suchen, ist eigentlich nur zum Testen, weil meine Funke keinen vernünftigen Ton von sich gibt.


Gruß
Willy
Das gleiche Gerät wäre bei thiecom um einen Zehner günstiger http://www.thiecom.de/listorderby/ox...nkgeraete.html

Ich würde aber einen Zehner mehr ausgeben und ein Gerät mit 5 W Leistung nehmen statt 3 Watt. Binnen wäre es sowieso verboten , und buten machen die 2 W mehr den Unterschied nach meiner bescheidenen Erfahrung.

Echt fein raus ist man natürlich mit einem LiIon-Akku im Gegensatz zu den NiMH-Akkus. Da ist dann aber nix unter 100.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #156  
Alt 15.09.2013, 21:18
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi wir fahren nur binnen und Ijsselmeer.

Nutzen nur daheim zum Testen der eingebauten Funke und unterwegs möglicherweise zum mithören.


Gruß
Willy
Was willst du den in der eingebauten Funke testen?
Fahr raus und hör der Berufschiffahrt zu. Oder funk mal einen von denen an. Dann weist du ob dein Teil funktioniert.

Mithören kann man ja it dem fest eingebauten. Eventuell einen externen Lautsprecher anbringen.
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Gruß Volker
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  #157  
Alt 15.09.2013, 21:33
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Echt fein raus ist man natürlich mit einem LiIon-Akku im Gegensatz zu den NiMH-Akkus.
Seit es die Eneloops von Sanyo gibt, sind Li-Ionen-Akkus eigentlich kein Argument mehr.
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  #158  
Alt 15.09.2013, 21:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was willst du den in der eingebauten Funke testen?
Fahr raus und hör der Berufschiffahrt zu. Oder funk mal einen von denen an. Dann weist du ob dein Teil funktioniert.

Mithören kann man ja it dem fest eingebauten. Eventuell einen externen Lautsprecher anbringen.
Sie gibt kaum einen Ton von sich, grad etwas verstümmeltes Gerede und sonst nix. Darum will ich das Dingen daheim mal prüfen, evtl. liegts ja an der Antenne.


Willy
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  #159  
Alt 15.09.2013, 21:41
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Seit es die Eneloops von Sanyo gibt, sind Li-Ionen-Akkus eigentlich kein Argument mehr.
Ich hatte den Eindruck, dass die LiIon razzfazz wieder geladen sind, die anderen aber dauern (auch die Eneloops, die ich an Bord auch durchgehend verwende, weil sie sich kaum selbst entladen).

Aber vielleicht täuscht das auch.
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  #160  
Alt 15.09.2013, 21:50
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Es stimmt, Li-Ionen-Akkus sind etwas schneller geladen, aber mit den Eneloops ist man trotzdem schneller wieder am Start. Man kann nämlich immer einen Satz geladene herumliegen haben, die man nur noch auswechseln muss. Danach hat man sofort genug Zeit zum Laden (am besten mit dem MQR06). Mit Li-Ion geht das nicht, da sie gerätespezifisch sind und man sich nicht für jedes Gerät einen Ersatzakku hinlegen kann.
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  #161  
Alt 19.09.2013, 18:18
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Moin,

habe mich jetzt durch den ganzen Thread durchgekämpft, und nur eine Antwort entsprach dem, was ich in einem Kanu-Forum vor ein paar Jahren gelsen hatte:

Bei Kleinfahrzeugen ohne 12V Versorgung können (!) Ausnahmen von der Bundesnetzagentur gemacht werden und ATIS Geräte zugelassen werden.

Eben nach Quellen gesucht, und nur http://busseyachtshop.wordpress.com/2009/page/17/ gefunden.
Wenn Busse das schreibt halte ich es aber erst mal für glaubwürdig.

Warum es aber nicht in solchen Fällen generell möglich sein soll, bleibt nach wie vor im Dunklen.

Gruß
Bauruine
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  #162  
Alt 19.09.2013, 19:03
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Zitat:
Zitat von bauruine Beitrag anzeigen
Moin,

habe mich jetzt durch den ganzen Thread durchgekämpft, und nur eine Antwort entsprach dem, was ich in einem Kanu-Forum vor ein paar Jahren gelsen hatte:

Bei Kleinfahrzeugen ohne 12V Versorgung können (!) Ausnahmen von der Bundesnetzagentur gemacht werden und ATIS Geräte zugelassen werden.

Eben nach Quellen gesucht, und nur http://busseyachtshop.wordpress.com/2009/page/17/ gefunden.
Wenn Busse das schreibt halte ich es aber erst mal für glaubwürdig.

Warum es aber nicht in solchen Fällen generell möglich sein soll, bleibt nach wie vor im Dunklen.

Gruß
Bauruine
da steht nur was von der Zulassung.

Zugelassen bekommst du vieles.
Laut Gesetz ist aber die Benutzung auf Sportbooten ohne Ausnahme verboten.
also was bringt die Zulassung wenn du es nicht nutzen darfst ?
ich z.B. hab auch eine MMSI für mein Funkgerät und könnte somit auch auf See-Funken. Allerdings besitze ich dafür keine Funklizenz, was die Bunddesnetzagentur bei der Zulassung auch nicht interresiert.

sie dürfen auch auf einem Berufschiff nur für den Funkkreis "Funkverkehr an Bord" eingesetzt werden. d.H. Funken mit der Handgurke auf Kanal 10 ist auch auf einem Berufschiff mit der Handfunke verboten.
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Gruß Volker
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  #163  
Alt 19.09.2013, 19:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da steht nur was von der Zulassung.

Zugelassen bekommst du vieles.
Laut Gesetz ist aber die Benutzung auf Sportbooten ohne Ausnahme verboten.
also was bringt die Zulassung wenn du es nicht nutzen darfst ?
Wenn du es für Binnen z.B. für ein Kanu oder Jolle zugelassen bekommst, darfst du es auch benutzen (wenn du den Funkschein hast).
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  #164  
Alt 19.09.2013, 19:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz ist aber die Benutzung auf Sportbooten ohne Ausnahme verboten.
Das ist kein Gesetz. Sondern nur eine Vereinbarung aus der VO Funk:

http://www.google.de/search?q=vo+funk

Gesetze erlauben keine Ausnahmen, Verordnungen aber schon.

Geändert von 123 (19.09.2013 um 20:02 Uhr)
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  #165  
Alt 19.09.2013, 20:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz ist aber die Benutzung auf Sportbooten ohne Ausnahme verboten.
Kannst du das Gesetz mal benennen?

Grundlage für den Binnenschifffahrtsfunk ist eigentlich das Baselabkommen:

http://www.wsd-sued.wsv.de/schifffah...n_bin_funk.pdf

für D angereichert um die BinSchSprFunkV .

Dass D sich die Regeln aufgrund eifriger Lobbyistenarbeit "seltsam" zurechtgelegt hat, ist auch anderen Unterzeichner aufgefallen. Jüngstes Beispiel ist der Wegfall der Referenznummern.

"Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig.
Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen nach § 66 Telekommunikationsgesetz in der Form der nach der VO Funk international anerkannten Urkunde (Ship Station Licence)"

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html

Man passt sich also doch so langsam den gemeinschaftlichen Gepflogenheiten an.
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Gruss Vestus
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  #166  
Alt 19.09.2013, 22:35
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aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk:

2.6 Verkehrskreis Funkverkehr an Bord
Aufgabe: Herstellung von Funkverbindungen an Bord von Fahrzeugen und
Verbänden.
Besonderheit: Einsatz von tragbaren Funkgeräten ist erlaubt.
Betriebsart: Simplex; automatische Leistungsreduzierung auf maximal 1 Watt.
Inhalt der Nachrichten: Es dürfen nur solche Nachrichten übermittelt werden, die sich auf
den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder auf die Sicherheit
von Schiffen beziehen.

Das Handbuch Binneschiffahrtsfunk hat Gesetzkarrakter. d.H. das man direkt gegen einen Verstos daraus belangt werden kann.
Die Besonderheit der Benutzung der Tragbaren geräte steht nur in diesem Verkehrskreis. Sie sind ja auch nur in diesem verkehrskreis erlaubt.
Daher ist die Bundesnetzargentur auch verpflichtet, einen Antrag auf erteilung der ATIS-nummer zu entsprechne, da sie nicht kontrollieren kann wo das gerät eingesetzt wird.
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Geändert von billi (19.09.2013 um 22:40 Uhr)
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  #167  
Alt 19.09.2013, 23:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Handbuch Binneschiffahrtsfunk hat Gesetzkarrakter.
Garantiert nicht. Gesetze können in Deutschland nur von Parlamenten beschlossen werden. Eines der dort beschlossenen Gesetze besagt u.a., dass Verordnungen keinen Gesetzescharakter haben dürfen. Behörden, die Verordnungen erlassen dürfen, müssen dazu allerdings durch ein Gesetz ermächtigt sein.
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  #168  
Alt 20.09.2013, 07:16
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Garantiert nicht. Gesetze können in Deutschland nur von Parlamenten beschlossen werden. Eines der dort beschlossenen Gesetze besagt u.a., dass Verordnungen keinen Gesetzescharakter haben dürfen. Behörden, die Verordnungen erlassen dürfen, müssen dazu allerdings durch ein Gesetz ermächtigt sein.

Ich hab geschrieben Gesetzeskarakter, dass ist nicht gleich zu setzen mit einem Gesetz. Es ist eine Verordnung das ist klar.
In der Binneschiffahrtstrassenordnung und auch in den restlichen verordnungnen Binnen (Rheinschiff.... usw) steht, das die Funkanlage nach dem Handbuch binnenfunk zu sein hat.

Diese Verordnungen können auch mit Strafen belegt werden bei Zuwiederhandlung. genau wie bei einem Gesetz es Strafen gibt wenn man dagegen verstößt. Daher mein Ausdruck Gesetzeskarakter.

wenn dieser etwas falsch gewählt war magm an dies mir verzeihen. der sinn ist aber der selbe.

Die Benutzung für Hanfunkgeräte ist nur im Verkehrskreis "Funkferkehr an Bord" erlaubt, und wer es für einen anderen Verkehrskreis benutzt handelt gegen die bestehende Verordnung.
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  #169  
Alt 20.09.2013, 08:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Daher mein Ausdruck Gesetzeskarakter. wenn dieser etwas falsch gewählt war magm an dies mir verzeihen. der sinn ist aber der selbe
Der Sinn ist gerade nicht derselbe: Bei Verordnungen kann die ordnungsgebende Behörde in eigenem Ermessen Ausnahmen genehmigen. Bei Gesetzen geht das nur mit einem parlamentarischen Beschluss, der dann seibst wieder ein Gesetz sein muss. Aber da die VO Funk und das Binnenfunkhandbuch keine Gesetz sind, ist eine Ausnahmegenehmigung für ein einzelnes Handfunkgerät binnen rein rechtlich gesehen durchaus vorstellbar.
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