#1751
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Das mit dem Spottpreis sollten wir noch mal mit Deinen Lagerbeständen diskutieren (nicht mit dem Wasser was da noch so rein paßt)
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Viele Grüße von Jürgen |
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Verbaut ist ein 5.7l Alpha one, Die Größe vom Prop müsste ich nachsehen. Ich hoffe ich kann ihn vom Steg aus demontieren. Sonst müsste ich das Boot extra rausholen.
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
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Könnte etwas schwierig werden. Wenn Du den Antrieb hoch fährst und dann mit viel Sorgfalt alles abbaust im liegen vom Steg... dann sollte es klappen
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#1754
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Die Druckscheiben verabschieden sich so gerne mal
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#1755
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Ja das ist ein echtes Problem. Am besten hält einer nen Eimer drunter wenn man schraubt. Ich bin auch kein Freund davon im Wasser zu schrauben. Wenn es wenigstens warm wäre und man selbst ins Wasser kann dann ist es etwas besser...
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#1756
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Zitat:
lg milagros |
#1757
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Hallo Bayliner!
Bei meiner 265 ist die BB Laterne (rot) weg! Da die am Deck eingearbeitet ist, passt kaum ein Ersatz! Es ist die PERKO A-16 verbaut. (Foto von der grünen Seite) Kann da wer helfen. Weder in der eBucht, noch bei google ist was zu finden! Dankeschööööööööön! |
#1758
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Switzerland
Suter Trading GmbH Im Schossacher 19 - Industrie Schorli Dubendorf, 8600 Phone: +41 (1) 821 22 50 Fax: +41 1 821 40 54 Contact: Peter Suter Adresse in Europa sonst schau doch mal auf der Webseite von www.perko.com Geändert von stingray220 (17.04.2012 um 21:41 Uhr) Grund: fehler |
#1759
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die frage ist ja wieder einmal die Zulassung. Meines wissens benötigt ihr in Österreich ebenfalls zugelassenene Lichter.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1760
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Zitat:
aber nur wenn du auch nachts fahren willst
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#1761
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nene: angebaute Lichter müssen zugelassen sein zumindest in Deutschland.
aber das wurde zur genüge hier diskutiert.
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#1762
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Zitat:
das ist schon richtig aber es ging ja um Leuchten und nicht um Lichter d.h. wenn die Teile aus sind sind das Leuchten und somit nicht zulassungspflichtig, nur die Lichter müssen zertifiziert sein
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#1763
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Zitat:
Sobald sie angebaut sind müssen sie auch zugelassen sein. und auch die Leuchtmittel müssen eine Zulassung haben. Mein bootskollege wurde bei Tage auf dem Rhein kontrolliert und hat wegen nicht zugelassener Beleuchtung nen knollen bekommen. Er hatte auch die Perko leuchten an seinem Bayliner.
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#1764
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Zitat:
Ergo: die Kollegen wollen lieber die unzugelassenen am Boot sehen als gar keine
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#1765
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Zitat:
Binnenschiffahrtstrassenordnung sagt ganz klar: § 3.02 Lichter und Signalleuchten 2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel entsprechen. Somit muss die Beleuchtung zugelassen sein
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#1766
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ja genau, da steht Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, und tagsüber verwendest du die Leuchten nicht sondern führst sie nur mit
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Zitat:
Verwendet = angebaut Aussage des WSA Mannheim
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Also nach meiner Auffassung und eigener Erfahrung, hat Volker Recht. Schon vor Jahren hat die Entenpolizei bei Köln besonders US-Boote (da weiss man ja, dass von Haus aus, keine BSH-Beleuchtung dran ist) kontrolliert - auch mich. Damals (gut 15 Jahre her) gab es allerding keine Knolle, sondern nur eine freundliche, nicht gebührenpflichtige Verwarnung. Ich habe mich dann extra nochmal beim Wasser- und Schifffahrtsamt in Duisburg erkundigt und bekam von dort ebenfalls die Auskunft, dass die Leuchten entweder entfernt werden müssen oder durch BSH zugelassene Leuchten ersetzt werden müssen. Völlig egal, ob Du nur am Tag fährst und die Dinger nie anmachst: Sie müssen zugelassen sein. Die "Verwendung" beginnt schon mit dem Einbau!
Gruß Gerd
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#1769
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Zitat:
das ist doch einfach nur wieder ein typisch deutsches Gummigesetz.... jeder kann es auslegen wie er will und Wortklauberei betreiben. Es gäbe, oder gibts vielleicht auch schon, bestimmt Gerichtsurteile die beides für Recht erklären Da es aber auch bei Tage dazu kommen könnte das man das Licht einschalten muß, wegen Nebel oder Starkregen, denke ich ist es eh besser man hat zugelassene Lichter dran. Marco will halt keine solchen besch...... aussehenden Lichter dranhaben und ist bisher halt immer an Entenmitarbeiter gekommen, die sowas verstehen können... .............."und wenn es doch mal dunkel sind die trotzdem noch besser als gar nichts." kann man dann aber nicht gelten lassen bzw öffentl. sagen, weil das wäre dann gesetzeswidrig. Wird aber in der Praxis oft angewandt, genau wie im Bereich der StVO beim Fahrradlicht
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MfG Frank Ich glaub ich habe Tinitus im Auge....ich seh nur noch Pfeifen.... Geändert von Bleeder (18.04.2012 um 12:12 Uhr)
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#1770
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dann haben eure Ämter eine andere Auffassung von dem Gesetzestext als unsere.
Interessant wäre mal wie die Berliner und Brandenburger das sehen, denn die scheinen ja ganz scharf zu sein und ich befahre jedes Jahr deren Gebiete Aber evtl sollte man da keine schlafenden Hunde wecken Da fällt mir noch ein, dass den ja alle Boote mit einer CE dann ja auch eine BSH Beleuchtung haben müssten, ist das so
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#1771
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@Fränkie: hast du die dicken Dinger dran?
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#1772
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Zitat:
CE ist nur eine Erklärung das alles nach Europäischem Standard hergestellt wurde. Ein BSH zugelassenes Lich hat immer CE ein CE zertifiziertes Licht nicht immer BSH z.B. http://www.perko.com/catalog/categor...ers/product/6/ Hat CE aber keine BSH zulassung und auch keine andere Europäische wie RINA o.ä. zur Auslegung des Gesetzes. Ich hab mal mit unserer WAPO geredet. Der Aufwand für einen Knollen wegen der Beleuchtung ist denen mitlerweile zu groß um da noch was zu kontrollieren. Daher wird nur nach den einhaltungen der Lichterführungsfarben usw kontrolliert. OB die jetzt ne Zulassung haben oder nicht muss jeder nach einem Unfall mit seiner Versicherung klären die wegen nicht zugelassener Beleuchtung eventuell aus der Zahlungspflicht ist
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#1773
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Das Weise ja, die Zweifarbige liegt schon seit 2 Jahren im Keller, hab aber vorn schon ne Hella aber in kleinerer Ausführung dran.
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MfG Frank Ich glaub ich habe Tinitus im Auge....ich seh nur noch Pfeifen....
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#1774
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MOin,
Zitat:
Zitat:
mfg Martin
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#1775
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Zitat:
Und da Lichterführung keine Pflicht ist muss auch keines dran sein bei der CE. Nur wenn Lichter dann halt zugelassene. Es müssen aber nicht zwingend beim Verkauf die BSH lichter dran sein da z.B. in anderen Ländern die BSH pflicht nicht besteht aber die CE trotzdem. Daher sollte man bei mNeukauf darauf achten dass im Kaufvertrag BSH-Beleuchtung drinsteht.
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