#176
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Zitat:
Man sollte miteinander reden, das Umwelt-und Naturschutzamt scheint dazu bereit, die "Gegenseite" auch ?? Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#177
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Hier findet
§35 Verwaltungs Verfahrensgesetz seine Anwendung. Das ist der Verwaltungsakt. Es sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Gruß nach Berlin Thomas
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Gruß Thomas ------------------------------------------ |
#178
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Wie kommst Du darauf ? Bisher sehe ich noch keinen Verwaltungsakt
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#179
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Zitat:
Die Behörde muss nichts entscheiden, da die Genehmigung vom Steg automatisch nach Zeitablauf ausläuft. Der Antragsteller hat zu reagieren und die Nutzungsverlängerung beantragen. Im Rahmen dieser Antragsbearbeitung erfolgt dann die Bescheidung des Antrags! Das ist dann der Verwaltungsakt in Form eines Bescheides. Dazu ist der Widerspruch zugelassen (in der Regel vier Wochen nach Eingang). Widerspruchsbehörde ist die nächst höhere Ebene, also in Berlin die Senatsverwaltung! Hier in dem Anhörungsschreiben ist kein Hinweis auf die aufschiebene Wirkung für einen Widerspruch oder sonstige Hinweise, die bei einem Bescheid/Verwaltungsakt obligatorisch sind, erkennbar. Ich bin der Meinung, das Schreiben hat rein informatorischen Charakter, was durchaus ein Entgegenkommen der Behörde darstellt. Sollte keine Widerspruchsfrist genannt werden, dann gibt es auch keine Frist. Der Widerspruch kann auch nach Ablauf von vier Wochen gestellt werden. Passiert heutzutage kaum noch, da die Schreiben automatisiert erstellt werden. |
#180
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Hallo,
es ist bei den meisten Behörden üblich, bei Genehmigungsverfahren eben nicht sofort einen Bescheid zu erlassen, sondern Randbedingungen vorher durch Anhörung, Ortstermin, Verhandlung etc. abzuklären. Beim Bescheid als Verwaltungsakt bleibt rechtlich nur der Weg über den formellen Widerspruch. Außerdem löst ein Verwaltungsakt dieser Art i.d.R. zwingend auch die Erhebung von Gebühren durch die Behörde aus. Bis dann Dominic |
#181
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Begonnen hat es mit dem Hausboot, wie Herr Hübner schon sagt.
Dieses Hausboot würde im Seeteweg (Kladow) gebaut und da haben sich einige Leute aufgeregt und es an das Grünflächenamt weiter geleitet. Herzliche Grüße Sven
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Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
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#182
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Zitat:
Wahrscheinlich ist dieser Rechtsstreit gemeint: http://www.spyc.de/files/10-k-0336-1...onymisiert.pdf |
#183
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Genau das war der Auslöser.
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#184
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Das ist ja schön, wenn nur an die "Floating Homes", also die 5 m hohen und 15x8 m Grundflächen-Schachteln gedacht wäre. Mit ihren jetzt zur Anhörung gebrachten allgemeinen Auflagen für Stege schüttet die Verwaltung jedoch das Kind mit dem Bade aus, denn die sollen FÜR ALLE BOOTE, auf denen übernachtet werden kann, gelten.
Typischer Fall von grotesker Realitätsferne, zusammengefasst unter dem Begriff "Hausboote". Was ist das? Wie viele Vercharterer bieten "Hausbootcharter" an und meinen damit Pedros, Linssen, Hollandias, Komorane etc - also Schiffe, mit denen auch wir fahren. Gruß Dieter
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#185
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Zitat:
Dieter |
#186
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Verwaltungsgerichtsurteil falsch interpretiert
Spandau's Umwelt- und Naturschutzamt kann sich unmöglich stützen auf dieses Verwaltungsgerichtsurteil
Das Verwaltungsgericht (Seiten 8 und 9): 1. kann kein Unterschied feststellen zwischen mobile Hausboote und größere Motorjachten. Beide sind Sportboote, erfüllen den gleichen Zweck und dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden; 2. sieht eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch mobile Hausboote nicht dargelegt. "Zweckentfremdete" Liegeplätze werden also nicht zur Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit führen, wie das Umwelt- und Naturschutzamt 'generell' erwartet; 3. untersagt eine enge Auffassung des Begriffs "Sportbootsteg"! Das Umwelt- und Naturschutzamt kann es also nicht eng auslegen; 4. fordert gar nicht die Berliner Bezirke auf mit entsprechenden Auflagen gegen das "unkontrollierte Anlanden von Hausbooten" vorzugehen, sondern erwägt nur die Möglichkeit von Auflagen z.B. Übernachtungsverbote in bestimmten Fällen. Das "unkontrollierte Anlanden von Hausboote" kommt im Urteil nicht vor. Weil das Amt (zurecht) nicht unterscheiden darf bleibt nicht anderes übrig als einfach alles zu verbieten. Und nebenbei Auflagen zu formulieren, die nicht nur die paar "anlandende Hausboote" treffen werden, sondern sehr viele Wassersportler in Berlin und Wasserwanderer: 1. Übernachten in Jachthafen verboten, aber an öffentliche 24 Stunden Liegeplätze erlaubt. Das sind aber genau so "Parkplätze" wo übernachten verboten werden soll; 2. Kein Stromversorgung, auch nicht an Bord. Muß ich jetzt den Motor ausbauen, weil er mein Boot mit Strom versorgt? 3. Kein Stegbeleuchtung: wie verhält sich das mit "gefahrlosen Ein- und Ausstieg" im Dunkeln? 4. Liegezeit von April-November? Warum ist diesen "Boot überwintert im Wasser" Trend ein Problem? Lösung 1: Das Amt zieht diesen Brief zurück. Lösung 2: Alle Jachthäfen und Clubs wird unverzüglich ein Camping-auf-dem-Wasser Genehmigung erteilt. Damit diese Jahrzehnten alte Praxis endlich fein amtlich geregelt wird! Geändert von mennoh1 (06.12.2016 um 19:56 Uhr)
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#187
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Zitat:
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Gruß Martin
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#188
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Ich halte weiterhin meine Ohren und Augen offen.
Herzliche Grüße Sven
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Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
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#189
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Zitat:
Zitat:
Wir "normalen" Bootfahrer sind Kollateralschaden. Aber bitte lasst uns jetzt nicht die Hausboote hinhängen um unseren eigenen Spaß auf dem Wasser zu retten! Bleiben wir solidarisch und kämpfen wir auch für die Hausboote. Obwohl ich persönlich nicht jede Version von Hausboot so toll finde, so sind die Hausbootbewohner/-fahrer in meinen Augen ein Teil der Wassersportgemeinde. Geändert von Fronmobil (06.12.2016 um 23:39 Uhr) |
#190
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Zitat:
Interessante Gedanken ... ... Ist das deine Bewertung des Urteils oder wo ist die Quelle dazu? |
#191
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Zur Entspannung zwischendurch:
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#192
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Am Rummelsburger See sollen die schon seit Jahren gebaut werden, aber nichts passierte. Jetzt habe ich diesen Sommer gehört, dass es jetzt wohl endlich damit los geht, weil sie die Erlaubnis haben. Würde irgendwie nicht zusammen passen zu dem aktuellen Urteil. Aber wie gesagt, auf "Hören-Sagen" kann man sich nie verlassen.
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Viele Grüße, Anett Verkaufe Cascaruda 850 Stahlverdränger mit 1 Jahr Garantie auf das Getriebe! https://www.boote-forum.de/showthrea...97#post5206497 |
#193
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Ich denke die (Echten) Hausbootler, sind ja nicht darauf aus irgendwo umherzufahren sondern sich zu einer anderen Wohnform entschlossen haben.
Ich denke diese werden auch nicht überhand nehmen, wenn man sich die Preise Mal ansieht. Das was meines Erachtens sehr viel geworden ist sind diese Miet Boote die wie selbstgezimmert aussehen. So nun warten wir mal ab was nun weiter geschieht. Herzliche Grüße Sven
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Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
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#194
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Weil Klaus danach gefragt hat:
Angehängt das Verwaltungsgerichtsurteil aus dem BA Spandau wörtlich zitiert, z. B. diesen Satz: "Die bisherige Genehmigung der Bootssteganlage enthält kein ausdrückliches Verbot des Wohnens und Übernachtens auf den Booten, solange diese am Bootssteg liegen. Ein solches Verbot für sämtliche Boote wäre aber als Auflage denkbar, da ein Sportbootssteg – ähnlich einem Parkplatz – dem Anlegen der Boote dient und kein Campingplatz auf dem Wasser genehmigt worden ist". Das Urteil ist m. E. sehr ausgewogen, aber die letzte Bemerkung des Verwaltungsgerichts ("Parkplatz") hat BA Spandau wohl als Anlaß genommen, obwohl es eher ein kleinen Spaß des Verwaltungsgerichts sein muß, denn so was wie ein Campingplatz-auf-dem-Wasser Genehmigung gibt es nicht. Landseitige Campingplätze unterliegen den Berliner Baunutzungsverordnung, d.h. die Nutzung als Campingplatz muß ausgewiesen werden. Wasserseitige Steganlagen unterliegen dagegen das Berliner Wassergesetz. Das BWG sagt nur das ein (Sport)Bootssteg als Zweck hat (Sport)Boote fest zu machen (duh). Was man auf dem Boot macht ist nicht geregelt. Das BWG kennt kein Nutzungsverordnung noch ist da die Rede von Camping oder Übernachten auf den Booten, geschweige ein Genehmigung dafür. Wenn es dann kein Genehmigung gibt dann müssen Verbote her um ein Praxis zu unterbinden. BA Spandau beruft sich dafür auf Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit das generell zu erwarten sei durch "zweckentfremdeten" Sportbootstege. Dazu zwei Bemerkungen: 1. Weil laut Urteil kein Unterschied zwischen Sportboote und Hausboote gemacht werden kann und darf ist mit "Zweckentfremdung" also jeder Sportbootnutzung außer das festmachen am Steg (der Parkplatz) gemeint. Das ist weit her geholt, den beim übernachten ist man ja am Steg festgemacht und die Bootsnutzung is nicht weiter geregelt, also nix "Entfremdung"; 2. Obwohl schon seit Jahrzehnte in Häfen übernachtet wird erwartet das BA Spandau erst jetzt eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, nur weil sie spezifisch Hausboote nicht eindämmen kann/darf. Angesichts die Gewohnheitsrechte die aus der Praxis hervorgehen scheint dieses Versuch des BA Spandau eine Neuauslegung des Begriffes "Wassersport": Wassersport ist nur Wassersport wenn ein (Sport)Boot nicht am Steg festgemacht ist (außer an öffentliche 24 Stunden Sportbootliegestellen, da ist es wohl kein Beeinträchtigung?!?). Schöne Grüße, Menno
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#195
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Der Vorstoß aus Spandau wird wohl keine Schule machen. Reinickendorf sieht keinen Handlungsbedarf. Quelle: Tagesspiegel via Facebook.
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#196
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Zitat:
positionieren sich doch hervorragend zu Gunsten der Wassersportler Zitat: "...aber klar ist, dass die Stege Strom haben müssen, einen Wasser- und einen Abwasseranschluss. ... Wir wollen auch keine Existenzen kaputt machen, oder Vereine in ihrer Arbeit behindern oder diese gar unmöglich machen." Ein schöner Seitenhieb Richtung Spandau ...
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#197
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Hallo,
Zitat:
Bei den 24Std.-Liegeplätzen, gleich ob sie für Sport- oder gewerblicher Schifffahrt dienen hat das BA meiner Meinung nach kaum Eingriffsmöglichkeiten, da diese i.d.R. vom Bund im Sinne der "Durchgehenden Schifffahrt" innerhalb des Bundeswasserstraßenrechts betrieben werden. Auch ein BA als Gewässerschutz weiß, dass man im Vorgehen gegen den Willen einer Bundesbehörde einen guten Rechtsschutz und eine lange Lebenserwartung benötigt. Daher würde ich auch dazu raten, nicht die Themen Gewässer- und Landschaftsschutz und Strom- und Schifffahrtspolizeirecht (Stichwort Beleuchtung, Liegeplatzabmessungen etc.) bei Eingaben an das BA durcheinander zuwerfen. Es macht für Betroffene vielmehr Sinn dies erst im Zuge des Widerspruchs gegen den VA der Gewässerbehörde anzubringen. Wenn z.B. an einer Bundeswasserstraße, das WSA bestimmte Dinge zur Erteilung der Strom- und Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung für eine Steganlage fordert, dass BA diese Punkte bei Wasserrechtlichen Genehmigung ablehnt, ist dies schon ein guter Ansatzpunkt, auf den man diese nicht schon im Vorfeld bringen muss. Bis dann Dominic Geändert von Dominic (07.12.2016 um 19:20 Uhr) Grund: jetzt auch mit Formatierung |
#198
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Zitat:
Weile der Verantwortliche dieses Streites in Reinickendorf wohnt... man fängt doch keinen Streit im eigenen Bezirk an [emoji51]
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#199
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Danke Dominic,
Zwar können meine Überlegungen Leute auf Gedanken bringen. Aber meine Hoffnung ist eigentlich das BA Spandau resp. (Anwälte der) betroffenen Segelvereine/Wassersportverbände diese Seiten auch lesen und sich realisieren auf welchem dünnen Eis sie sich begeben resp. den BA darauf hinweisen. M.E. ist es vergeudete Energie und Geld um gegen Regelwut, pardon... ein (vorgenommene) Verwaltungsakt Widerspruch einlegen zu müssen, wenn vornherein schon klar sein könnte das diesen VA wenig Chance haben kann. In dem Sinne ist auch der Standpunkt von Reinickendorf hilfreich, wo interessanterweise in dem Verwaltungsgerichtsurteil kein Anlass zum handeln gesehen wird. Vielleicht hat BA Spandau maximal alles aufgegriffen - worüber wir jetzt echt nur staunen können - aus taktische Gründe, falls es zu Verhandlungen und Kompromisse kommen sollte, damit am Ende der Verhandlungen BA Spandau - zwar mit Zugeständnisse hier und da - doch sein Verwaltungsakt durchführen kann. Und dieser VA würde dann als Vorbild dienen für alle kommenden Genehmigungsverlängerungen in den nächsten 10 Jahren. Falls BA Spandau doch damit durchkommt könnten hunderte Boote in Bereich Spandau - von Scharfe Lanke/Stößensee bis zu Gatow/Kladow - in den nächsten 10 Jahren umsiedeln wollen und Jachthäfen und Vereine schließen müssen. Vielleicht ist das genau was BA Spandau beabsichtigt aus Umwelt- und Naturschutz Gründen; die Lauben in Klein Venedig/Pichelswerder müssten ja auch der Renaturierung weichen. Aber wo sollen diese Boote hin? Wenn ich Verein/Jachthafenbetreiber/Investor wäre würde ich mich mal Schlau machen über die Möglichkeiten neue Jachthäfen an der Havel außerhalb Spandau zu bauen. Vielleicht ist man außerhalb Spandau herzlich wilkommen. Schöne Grüße, Menno
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#200
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Schwierig. Wer auf den Stadtplan schaut, sieht schnell, dass das eine Ufer der Havel komplett in Spandauer Hand ist.
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