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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#201
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#202
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Wenn isch irgendjemand, auch nur für eine Minute, die Mühe gemacht hätte zu lesen was andere schreiben dann wäre Ralf, und klastey aufgefallen, dass es genau zwei Situationen gibt in der das Mobo Wegerecht hatte:
1. Wenn der Segler auchterlicher als querab aufkommt und das Mobo abdrängt - wobei wir nun streiten können was Ufer nd was Tonnenstrich ist. Stichwort Fahrwasser und Fahrrinne. 2. Wenn der Segler überholer ist und damit in jedem Fall freihalten muss. Nun frage ich mit, wie ein Vollbremsung bei achterlicher als querab aufkommendem Segler eine Kollision wirkungsvoll verhindern konnte. Denn dann knallt Dir der aufkreuzende Segler wenn er abfällt unweigerlich in die Seite und abfallen müsste er weil er Ausweichpflichtig ist. Ist exakt die Frage 216 aus dem amtlichen Fragenkatalog für den Sportbootführerschein binnen. Aber es ist ja leichter zu schimpfen wie ein Rohrspatz als einfach seine Führerscheinunterlagen oder gar das Netz zu bemühen. Elwis ist übrigens nicht ein Hobbyisten Seite sondern "Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)" Herausgegeben von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Pusteblume, ein paar andere und ich haben seit 19 Seiten versucht euch exakt darauf aufmerksam zu machen. Leider war wohl zuviel Blut in den Augen um das zu erkennen.
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Gruß Ludwig |
#203
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Ach so, ja,
bevor sich die wieder einer echauviert. Die meiste Zeit ging es um die Begrifflichkeit "Vorfahrt" die es in der Schifffahrt weder Binnen noch Buiten gibt. Von daher hatte klastey KEINE Vorfahrt sondern Wegerecht (auch wenn ich das nach 20 Seiten falsch erinnert hatte, ich dachte wirklich der Segler kam entgegen).
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Gruß Ludwig |
#204
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Eigentlich wollte ich nichts mehr zu diesem Thema schreiben, aber ...
Zitat:
Zitat:
Wie ist das jetzt zu interpretieren? Für mich interpretier ich das wie folgt: Das Fahrwasser ist die gesamte Wasserfläche, die für mein Boot (Tiefgang) geeignet und nicht gespeert ist. Das Ufer beginnt an der Grenze des Fahrwassers. Außerhalb einer Fahrrinne ist die Tiefe nicht mehr garantiert und für Revierfremde zum gößten Teil unbekannt, da nicht in Sportbootkarten eingetragen. Somit ist für mich mein Fahrwasser die Fahrrinne und die logische konsequenz daraus, die Betonnung der Beginn des Uferbereiches. Und solange mir keiner ein Gerichtsurteil dazu vorlegen kann, hat für mich meine Interpretation bestand. Ich erhebe aber kein Anspruch auf Richtigkeit, weshalb ich nie auf meinem Wegerecht bestehen werde. Zitat:
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Gruß MIMO ![]()
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#205
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Wie mimo eben schrieb,
Die Fahrrinne ist zum Fahren da, die Betonnung ist mein Ufer. Um die Situation nochmal kurz zu beschreiben, der Segler kam von achterlicher als Querab, Hätte bei Weiterfahrt niemals meinen Kurs gekreuzt. Wechselte dann aber 2mal den Kurs in meine Richtung, bis er fast an mir vorbei war, wechselte dann nochmal nach StB um mir direkt vor den Bug zu fahren. Ohne Vollbremsung hätte er 2 Boote gehabt. ![]() Meine Unverständigkeit bezieht sich darauf, das der Lenker mir zeigen wollte, ich alles du nix. Verstehen tue ich es immer noch nicht: Wieso bringt mann Andere ohne Not in Gefahr . Im normalen Leben lasse ich solchen Genschrott stehen und wechsele kein Wort mit denen. Sie ziehen dich auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann mit Erfahrung. Und nochmal, das ist kein Segler vs Mobo Fred, sondern ein Fred gegen menschliche Unzulänglichkeiten. Außerdem hätte ich gerne die genaue Rechtslage geklärt. Geklärt wurde eins, es gibt im Gesetz, wie bei einigen Menschen auch, viele Unzulänglichkeiten. Der § 1 ist und bleibt für mich die einzige richtige Regel.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#206
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"Die Betonnung ist mein Ufer" kann man in der beschriebenen Situation so sehen, ist aber ganz sicher nicht generell so.
Daß man jemanden direkt vor den Bug wendet, ist ein Unding. DAS kann man nu nwirklich nicht machen. Das Motorboot ist zwar im Prinzip immer ausweichpflichtig, aber man muß ihm schon die Chance geben, das zu tun. Wenn Du ne kurze Skizze anhängst (incl Darstellung Windrichtung) kann man DEINE Situation mal aufdröseln. |
#207
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So ein Thread ist ganz gut, um sich nochmal mit der Theorie zu befassen. Ob die Grenzen der Fahrrinne als Ufer ausgelegt werden können, ist vom Gewässer und den örtlichen Vorschriften abhängig. Wenn gleich daneben keine sicheres Fahren mehr möglich ist, mag das angehen, aber in vielen Fällen, wahrscheinlich in den meisten, können Sportboote ohne weiteres auch außerhalb fahren. So gerne wir auch immer recht haben wollen, im Streitfall entscheiden andere über den Ausgang und die werden sich an der möglichen Anwendung der Regel vor Ort orientieren.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#208
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Also Tom,
ich bin auch der Meinung, dass es zu so einert Situation erst gar nicht kommen darf ![]() Aber: Ich komm aus einem Revier, da kann man eben nicht ausserhalb fahren (wobei - einmal schon ![]() Es kann imho eben nicht "von Revier zu Revier" unterschiedlich gehandhabt werden. leider habe auch ich keine Definition des "Ufers" in der BinnSchStrO gefunden. Da ich berufsmäßig Steuergesetze interpretieren darf, gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber auch hier mal wieder voll geschlampt hat. Ohne Definition des Ufers ist dem Thema heir nicht beizukommen. Evtl. findet ja jemand Urteile die das Thema "Ufer" näher beleuchten. PS: Typisch - reden vom Ufer und definieren es nicht ![]() Ich versuchs mal mit dem Umkehrschluss: Wenn also das "Ufer" die erste trockene Stelle am Rand eines Binnengewässers ist, muss der MoBo-Fahrer ausweichen bis er ein Amphibienfahrzeug hat ![]() Also die ersten Steine sind dann logischer Weise wohl auch nicht das Ufer, das gemeint ist, weil doch jeder weis, dass ein Boot (Luftkissendingense ausgenommen) einen Tiefgang hat oder ![]() Wir könnten ja mal die hier http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html nach der Definition von Ufer fragen - das gibt ne 100 seitige Abhandlung ![]() |
#209
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Das wäre in der Skizze der grüne Kurs.
Zum richtigen Zeitpunkt sicher nicht schlecht. Ich nehme an es war vorderlicher Wind und die Kurswechsel des Seglers waren windbedingt. Da wäre Klaus mit einem rechtzeitigen kurzen Schlenker nach Backbord (grüne Linie) aus der "Schußlinie" gewesen. Aber er konnte ja nicht Ahnen, daß der bis vor seinem Bug kreuzt um dann erst die Wende zu fahren. Egal wer im Recht ist, so ein Manöver gehört sich einfach nicht.
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#210
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So, ich habs geschaft!
dies ist eine ungefähre Zeichnung der Kurswechsel. Für die genaue Windrichtung übernehme ich keine Garantie ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#211
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spannende Fahrweise
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#212
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bei dem Ablauf wie auf der Zeichnung dargestellt, will mir doch keiner erzählen das der Segler "verünftig" und seemänisch gehandelt hat ???
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#213
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Vorfahrstregel hin oder her. Zum Thema Betonnung: Man kann nicht vertrauen das Außerhalb im jeden Fall noch Genung Wasser unter dem Kiel ist. Bei uns gibt es Stellen, wenn du da mit einem Stahlverdränger drauf fährst baruchst du einen Bergungsdienst um frei zu kommen. ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#214
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Der Segler hätte, wenn ich die Zeichnung recht interpretiere, nicht abfallen dürfen. Klar bist Du als Motorbootfahrer ausweichpflichtig, aber man muß Dir ja auch die Chance geben, der Verpflichtung nachzukommen.
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#215
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Die Zeichnung könnte man auch so interpretieren:
Der Segler kommt von (Bild oben links) und fährt seinen weg. Von rechts kommt ein Motorboot welches nicht ausweicht und stur Kurs hält. Damit es nicht zum Zusammenstoss kommt luvt der Segler an und fährt neben dem Motorboot. er will aber in die andere Richtung. Das Motorboot fährt nun schön neben dem Segler. Der Segler ist sauer - das Motorboot ist sauer und dem Segler wird es zu dumm und er fällt ab .... Fazit: Vielleicht hat das Motorboot am Anfang einfach nicht ausgewichen. Wir waren alle nicht dabei und kennen nur eine Sichtweise |
#216
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Ob das Mobo hier ausweispflichtig ist, ist die gesetzliche Fage und die kann anscheinend nicht eindeutig geklärt werden, da die begrifflichkeit "ufer / betonnung" nicht genau definiert werden kann. Für mich absolut unverständlich wie man auf die Idee kommen kann sich hier (er kommt lt Zeichnung achterlicher al quer ab) direkt vor den Bug setzten kann, warum setzt er seine Wende nicht direkt hinter den Threadersteller???
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#217
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![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#218
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Vielleicht war es auch ein Anfänger und hat einfach einen Fehler gemacht - wir wissen es alle nicht
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#219
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
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![]() Vielleicht würde erst einmal ein Lesen aller Beiträge hilfreich sein, bevor man scheinbar nur etwas um des Schreibens willen dazu äußert!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
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![]() Der Segler hat sich ja nicht zu Wort hier gemeldet - oder? Somit ist alles nur einseitig und nicht wirklich zu klären. Und mein Beitrag von eben bezog sich auf die Zeichnung. Vielleicht sollt eman auch eine bessere Zeichnung einstellen ![]() |
#222
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![]() Es geht hier um die rechtliche Beurteilung der Situation. Das haben wir bereits geklärt: ES IST NICHT ZU KLÄREN. Die Binnenregelung ist zu schwammig und nicht eindeutig. Deswegen bleibt da nur § 1
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#223
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Hier ist immer nur Deine Sichtweise des Vorgangs. Vielleicht hat der Segler aber eine ganz andere. Wer sagt, dass es genau so war? Die Binnenregelung ist schon deutlich genug - damit meine ich nicht den §1.
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#224
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Mann, o mann, o mann du willst es nicht verstehen? ich klink mich hier aus ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#225
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Wir können und wollen hier nur die Situation diskutieren die hier im ausreichenden Maße erörtert wurde. Es macht wenig Sinn die Aussagen des TE anzuzweifeln, da wir sie weder bestätigen noch widerlegen können.
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Gruß MIMO ![]()
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