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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#201
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Hallo Stefan,
Was Ihr da so in der Planung habt, ist etwa das, was auch wir schon eine Weile überlegen. Auch wir haben darüber nachgedacht, ein Boot zu kaufen und das dann ganzjährig zu nutzen. Dann kamen auch die Überlegungen, Waschmaschine? Platz für alles mögliche von dem man sich trennen kann oder möchte. Dann kam auch eine Bootsgröße im Bereich von 15m raus. Mit den entsprechenden Kosten. Dann kam ich über eine Anzeige auf die Idee, die hier auch schon von " Leukermeerbewohner " gepostet wurde. Momenta läuft jetzt unsere Planung, Restarbeitszeit ca. 5 Jahre, in diese Richtung. Ich habe im Internet schon mal recherchiert, was ein Haus in NL kostet. Deutlich günstiger als in D. Dann direkt in der Nähe eine Marina. Und alles ist gut. Wir hoffen, das wir diese Pläne so verwirklichen können. Und Euch weiterhin ganz viel Spaß beim planen, träumen und dann leben. Ich werde immer mal wieder hier rein schauen, ob es bei Euch schon was neues gibt. P.S. In der obigen Konstellation reicht auch ein 12 m Boot ohne Waschmaschine. ⛵️ Grüße Holger
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#202
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@ Hehehe: nicht ärgern lassen, es kann einfach nicht jeder die hellste Kerze auf der Torte sein...
@ Topic: Folgender wirklich gut gemeinter Ratschlag von mir: wer seitenweise Überlegungen anstellt über die cleverste Möglichkeit der Meldeadresse oder sich Gedanken macht über ein werbefreies Fernsehprogramm: Tut euch selber einen Gefallen und zieht NIEMALS aufs Boot. Wird einfach nicht hinhauen. Ihr werdet nicht glücklich aufm Wasser. Glaubt es gerne oder lasst es, ich kann mit beidem leben. Es bedarf einer gewissen HALTUNG, um langfristig glücklich aufm Boot leben zu können. Gruß, Jakob 5 Jahre aufm Boot wohnend.... Geändert von jaha (05.03.2017 um 16:25 Uhr) |
#203
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Zitat:
auch aus gegebenen Anlass: immer mehr wird Verboten im Wochendhaus/Gartenlaube/Dauercamper als Hauptwohnsitz zu nutzen. es gibt noch einige die es Dürfen aus Bestandschutz oder weil es *noch* keiner Behörde gestört hat. für Boote sieht,s wohl genauso aus....nicht Erlaubt als Hauptwohnsitz. jedenfalls nicht Offiziell. Villeicht gibt es noch Marinas wo man sich als Hauptwohnsitz Anmelden kann, Ich kenne keine. deshalb Frag Ich hier ja Ich hatte 20 Jahre ein Mobo von 6,40m, aber wie die meissten fürs Wochende und Urlaub, da man ja noch Arbeiten muss, bis zur Rente hab Ich auch noch bissl. aber Ich kenne das Leben auf dem Wasser, nur im Winter noch nicht weiss schon in etwa wie mein *Rentnerboot* sein müsste Rolf
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#204
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Zitat:
Seit November 2015 genau anders herum. Boot ist als Meldeadresse zulässig.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#205
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Zitat:
Mal abgesehen davon, hast du Angst dass du gleich verhaftest wirst wenn du auf deinem Boot lebst Ich behaupte mal, eine gültige Postadresse die regelmässig bedient wird müsste den Behörden genügen, Stasi Zeiten sind doch vorbei interessiert doch den Staat nicht ob du jeden Tag zu Hause schläfst, isst, ka... .bum... Allerdings wurde das wichtigste doch schon von Jakob gesagt Zitat:
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wer faul sein will, muss schlau sein!
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#206
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Wo stänkere ich, wenn ich dir schreibe, dass du Falsches behauptest? Ist die Wahrheit für dich stänkern? Interessante Sichtweise ...
Zitat:
Zitat:
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#207
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Ok Jungs
Ich Verabschiede mich dann Offizell hier.... Fragen weden ja sowiso nicht Beantwortet nur Runtergemacht.... mit nem *Rentnerboot* das lass Ich denn wohl doch..... sonst Treff Ich noch einen von euch auf dem Wasser...grusel:mrgreen : |
#208
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Zitat:
.... magst du also auch deine reichhaltigen Erfahrungen nicht teilen? Macht das eigentlich cooler oder so? Ach, Männer... es könnte so leicht sein. Ich teile natürlich nicht alles über meine innere Haltung mit, weil die uninteressant ist. Ich möchte Antworten auf Fragen, die mir durch den Kopf gehen. Und das sind eben auch mal Sachen wie Internet und TV Programm. Vieles Andere konnte ich schon für mich klären, Kleinigkeiten gehören aber eben für mich auch zu Alltag. Gruß Stefan |
#209
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Zitat:
was willst du wissen....wie fang ich an...ich bin schon seit ein paar Jahren im BF und wollte hier eigentlich nicht mehr schreiben. Es nervt mich, wenn Meinungen von Kollegen wie schimi, nini oder HeHeHe doof/dumm runtergemacht werden. Alle 3 genannten Kollegen kenne ich persönlich und ich bin mir absolut sicher, dass alle gerne weiterhelfen würden, wenn der Schreibstil hier nicht von vornherein so besserwisserisch/provokant wäre... Zum Thema: Eigentlich ist alles gesagt. Auf einem Boot wohnen musst Du WOLLEN bzw KÖNNEN und diesen Lifestyle auch leben. schimi hat ne volle Euroship, HeHeHe nicht.......Gibt es da ein "Gut oder richtig??" Nee, na klar nicht. Jakob Geändert von jaha (06.03.2017 um 03:51 Uhr)
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#210
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Warum enden hier im Forum so viele Diskussionen mit jutistischem Geplaenkel unter lauter halbwissenden? Ist Deutschland mittlerweile auch schon so von Anwaelten verseucht?
Habe hierzu eine Frage: Angenommen, es ist wirklich verboten, ein Boot als Hauptwohnsitz zu haben: Wird der Bootsbewohner dann irgendwo "zwangseingewiesen? Gilt Gefaengnis als Hauptwohnsitz? Also die Kernfrage lautet, wie das von den Behoerden zwingend durchgesetzt werden soll. Gruss Norbert
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#211
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Meine Pronomen: Told/you/so. |
#212
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Vielleicht liegt es ja auch nur daran, dass wir das Thema schon zu oft durchgekaut haben.
1. Niemand ist verpfichtet sich anzumelden, nur abmelden muss man sich. 2. Eine Postadresse ist nicht an die Meldepflicht gekoppelt. 3. Kann man sich sehr wohl auch auf dem Boot anmelden, so lange es vorwiegend im Heimathafen liegt. Und ich gebe den Dauerbewohnern recht. Wer auf dem Boot eine "normale" Wohnung erwartet, der ist vielleicht nicht für das Leben an Bord geeignet. Kompromisse muss man immer machen. Was machen denn die Weltumsegler? Entweder sie verstoßen gegen das Meldegesetz, oder sie besorgen ne Postadresse und hängen das eben nicht an die "große Glocke". Gruß Hubert PS .... daher will vielleicht auch nicht Jeder seine Lösung hier öffentlich machen.
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#213
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sorry für den Wortbruch... hatte ja Versprochen meine Klappe zu halten
fällt aber so schwer aber Ich hab nun Gefunden was Ich wissen wollte. also macht euch um mich keine Sorgen, weiß nu bescheid an alle die Geholfen haben....Herzlichen Dank und es hat Tatsächlich *auch* was mit der Schiffsregistrierung zu tun... allerdings war die Erklärung von hihi ja nicht ganz vollständig trotzdem sorry hihi das ich dran Gezweifelt habe, Ich glaub halt nicht alles...schlimm ? und nein ich nehme niemanden was übel (fast niemanden)...kein problem...wurde wohl nur Missverstanden. aber das Zitat aus PN von hihi an mich ( bist leider strunzdumm und weißt selbst nicht, was du für einen Mist schreibst) nehm Ich dann doch Persönlich, das geht eindeutig zu weit. nur eins noch um Missverständnisse zu vermeiden, also wenn da zb dieses smily angehängt ist dann will ich damit unterstreichen das ich darüber Nachdenke mich Frage ob das so ist. so hier mal die betreffenden Paragraphen: 11 und 18 Gesetz über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) § 11* Allgemeine Meldepflicht (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung besteht auch, wenn von mehreren Wohnungen im Land Berlin eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne daß gleichzeitig eine neue Wohnung bezogen wird. § 18* Binnenschiffer und Seeleute (1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Die §§ 11 bis 15 gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist. hier das komplette Meldegesetz zum Download: https://www.berlin.de/imperia/md/con...eldegesetz.pdf also braucht man einen Heimathafen für die Schiffsregistrierung nu binsch aber wirklich weg hier |
#214
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Zitat:
Und manchmal ist es noch schlimmer zu wissen, wer mitliest. Z.B. das gestandene Mitglied hier im Forum, das sich ärgerte, dass ich ihm widersprach statt ihm die virtuell die Füße zu küssen. Und das mir dann tatsächlich unterstellte, ich würde illegales tun. In einem drohenden Ton, als wolle er andeuten, dass er das klären lässt. Ich müsste doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich den auch noch freiwillig munitioniere! Das heißt nicht, dass ich nie etwas verrate, im Gegenteil, ich versuche zu helfen wo ich kann. Aber wenn ich merke, dass jemand einen Thread ü-ber-haupt nicht gelesen hat, dann aber völligen Unsinn von sich gibt, im Brustton der Überzeugung ... Dann mag ich manchmal nicht erklären, sondern sage nur kurz und knapp "stimmt nicht". Wenn mir andererseits jemand sympatisch und seriös rüberkommt, dann kann man vieles per PN besprechen, was ich nicht öffentlich nennen mag. |
#215
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.... ich werd bei Gelegenheiten auf PN zurückkommen. Danke.
.... wie es aussieht, guck ich mir am nächsten WE ein 15 mtr Schiff in der Nähe von Rotterdam an... mal gucken, wie sowas dann in Realität aussieht... Geändert von Mopsmann (06.03.2017 um 18:14 Uhr) |
#216
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Gruß Gerhard PS: Lass Dich doch nicht provozieren. Wenn Dir ein Kommentar nicht gefällt, ignoriere den Kommentar einfach und antworte auch nicht darauf. |
#217
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Das ist richtig. Allerdings besteht keine Pflicht einen festen Wohnsitz zu haben. Wenn man einen festen Wohnsitz aufgibt, ist man verpflichtet, sich abzumelden. Und das ist eine (Ab-)Meldepflicht!
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#218
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Das ist nicht ganz richtig.
Wenn man in einen Wohnraum (gemäß §20 BMG¹) einzieht, muss man sich dort anmelden². Wenn man aus einem Wohnraum (gemäß §20¹) auszieht, muss man sich abmelden². Das wird in Bundesmeldegesetz (BMG), § 17 Anmeldung, Abmeldung² geregelt. Gruß Gerhard _______ ¹ https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html ² https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
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#219
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Zitat:
Wenn der genutzte Wohnsitz nicht den Kriterien aus § 20 genügt, muss man sich halt abmelden, das sagt der § 17 BMG. Das ist alles glasklar und gut nachvollziehbar geregelt. _______ https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html |
#220
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Zitat:
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#221
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Das ist die Hauptaussage des Gesetzes!
Die eingeschobenen Zusatzbedingungen sind diese:
Zitat:
Eine eventuelle Postadresse (also ein Ort, an den man die Post schickt) ist davon unberührt und eine andere Frage. |
#222
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Keinesfalls möchte ich jemandem hier zu nahe treten. Ich muss mich aber doch über die Intensität dieser Meldepflicht Diskussion wundern. Wenn es sich tatsächlich um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht, dann wäre jetzt der Zeitpunkt, dass jemand gefragt wird, der es weiß: Das Einwohnermeldeamt.
Sollte es jedoch so sein, dass es lediglich ums rechthaben geht, macht das doch einfach irgendwo anders. Im Boxring vielleicht? Oder beim Wettpinkeln? So wie wir Männer das schon immer regeln. Ich für meinen Teil würde sogar die dragonische Strafe von, glaube ich, 40 Euronen auf mich nehmen, sollte man mich erwischen.... aber das ist natürlich nur meine Sichtweise. Gruß Stefan
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#223
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Zitat:
Behörden haben manchmal eine andere Meinung. Und es kommt vor, dass man vor Gericht ziehen muss, damit sich die Behörden anschließend auch an das Gesetz halten (Behördenwillkür). Wenn ich schon jemanden fragen würde, dann doch eher einen Anwalt und nicht eine Behörde. |
#224
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Gut.... frag nen Anwalt.....
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#225
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Der war gut !
Leute - wer überlegt auf einem Boot zu wohnen, der sollte anfangs mal die Sommersaison-Version probieren. 6 Monate auf einem Boot wohnen klärt viele viele Fragen wie von selbst.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
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