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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.08.2010, 19:19
Benutzerbild von rs-andy
rs-andy rs-andy ist offline
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Standard Ebay Kleinanzeigen Betrug! Welche Möglichkeiten gibt es ?

Zur Sache: Mein Neffe hat in Ebay Kleinanzeigen ein Handy gekauft und 50% anbezahlt per Post-Express, also nicht online, sondern im Post-Brief gegen Unterschrift des Verkäufers .
Der Verkäufer hat das Geld auch per Post bekommen (seine eigene Aussage) und angenommen. Dannach schickt er das Handy per Hermes los.
Seitdem ist Funkstille. Bei Hermes wurde nie ein Paket an die Adresse meines Neffens aufgegeben und der Verkäufer rührt sich auch nicht mehr.

Wir haben Name? Adresse, Kontodaten und IP-Adresse.

Die örtliche Polizei ist bei diesem "Hardcore"-Verbrechen bereits an ihren Leistungsgrenzen angekommen und kann nix machen!

Was können wir tun ausser auf blöde da hinzufahren, was ja nun nicht Sinn der Sache ist!

Wer kann ausser der Polizei unser Ansprechpartner werden?
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Gruß Andy

- Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 -
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  #2  
Alt 17.08.2010, 19:21
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VirginWood VirginWood ist offline
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Tja wenn die Polizei nichts mehr machen kann, dann geht es nur noch illegal weiter...das würde ich hier aber nicht schreiben
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  #3  
Alt 17.08.2010, 19:47
Dnalor Dnalor ist offline
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Die Erfahrung habe ich auch schon machen dürfen - leider.
Habe den Fall damals zur Anzeige gebracht, jedoch ohne Erfolg.
Dann hilft dir nur noch der Käuferschutz von Ebay - ich denke es sind so um die 175,- Euro die Erstattet werden (jedoch ohne Gewähr).

Ich habe es als teueres Lehrgeld abgeschrieben, weil der bezahlte Betrag weit höher als 175,- Euro war.

Gruß
Roland
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Das leben ist zu kurz um es nicht zu genießen!
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  #4  
Alt 17.08.2010, 19:48
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Direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen oder gleich eine Zivilklage anstrengen. Beides hat nur bei klarer Beweislage einen Sinn und letzteres birgt ein Zahlungsunfähigkeit des Täters ein gewisses finanzielles Risiko.

Ich begreife ja nicht, warum immer noch Bargeld durch die Lande geschickt wird. Entweder ein Verkäufer bietet eine akzeptable Zahlungsmöglichkeit (Kreditkarte, Paypal, Lastschrift), oder man meidet ihn ! Eine simple Überweisung an den privaten Verkäufer mit relevantem Text wäre auch schon ein hervorragender Beweis...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 17.08.2010, 19:56
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Zitat:
Zitat von rs-andy Beitrag anzeigen
Zur Sache: Mein Neffe hat in Ebay Kleinanzeigen ein Handy gekauft und 50% anbezahlt per Post-Express, also nicht online, sondern im Post-Brief gegen Unterschrift des Verkäufers .
Der Verkäufer hat das Geld auch per Post bekommen (seine eigene Aussage) und angenommen. Dannach schickt er das Handy per Hermes los.
Seitdem ist Funkstille. Bei Hermes wurde nie ein Paket an die Adresse meines Neffens aufgegeben und der Verkäufer rührt sich auch nicht mehr.

Wir haben Name? Adresse, Kontodaten und IP-Adresse.

Die örtliche Polizei ist bei diesem "Hardcore"-Verbrechen bereits an ihren Leistungsgrenzen angekommen und kann nix machen!

Was können wir tun ausser auf blöde da hinzufahren, was ja nun nicht Sinn der Sache ist!

Wer kann ausser der Polizei unser Ansprechpartner werden?

Sorry , das ich das jetzt so brutal sage:
"In welchem Jahrhundert lebst Du.??"
Geld im Brief.....zzzhhh.

Überweisung oder besser noch Paypal , sonst kann er sein Handy behalten...

Bei 50% Anzahlung per Brief hätte doch bei Dir schon alle Alarmglocken schrillen müssen-....oder...
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  #6  
Alt 17.08.2010, 19:56
Dnalor Dnalor ist offline
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Hi Thorsten,

warum soetwas gemacht wird?!
Aus Gutgläubigkeit - wie auch bei mir - bis man die teuere Erfahrung gemacht hat.

Das Problem wird es wahrscheinlich in 100 Jahren noch geben.
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  #7  
Alt 17.08.2010, 20:25
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Sorry , das ich das jetzt so brutal sage:
"In welchem Jahrhundert lebst Du.??"
Geld im Brief.....zzzhhh.

Überweisung oder besser noch Paypal , sonst kann er sein Handy behalten...

Bei 50% Anzahlung per Brief hätte doch bei Dir schon alle Alarmglocken schrillen müssen-....oder...

JAAAA mir brauchst das net zu sagen. Ich erfahre es doch immer nur wenns Gejaule groß wird und frag halt dann euch, was man machen kann. Ohne Paypal hat ich das Ding net gekauft!
Das mit dem Geld im Brief war die Idee meines Neffens, weil dann muß es denjenigen ja geben, wenn der Brief ankommt und derjenige das Geld auch annimmt! Das hat ja auch funktioniert, Post hats abgeliefert gegen Unterschrift. Nur das es die Pfeife nicht verschickt, damit hat wohl keiner gerechnet!

Also was tun?
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Gruß Andy

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  #8  
Alt 17.08.2010, 20:37
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Zitat:
Zitat von Dnalor Beitrag anzeigen
Die Erfahrung habe ich auch schon machen dürfen - leider.
Habe den Fall damals zur Anzeige gebracht, jedoch ohne Erfolg.
Dann hilft dir nur noch der Käuferschutz von Ebay - ich denke es sind so um die 175,- Euro die Erstattet werden (jedoch ohne Gewähr).

Ich habe es als teueres Lehrgeld abgeschrieben, weil der bezahlte Betrag weit höher als 175,- Euro war.

Gruß
Roland
Bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz!
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  #9  
Alt 17.08.2010, 20:39
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Auf jeden Fall die seitens Ebay vorgeschriebenen Schritte ab der Meldung eines ungelösten Vorganges einhalten.
Darüber kann man dann max 200,- des Kaufpreises über die seitens Ebay angegebene Versicherung erstattet bekommen.
Diese Versicherung sieht allerdings eine SB i.d.H. von 25,- je Fall vor, also max. 175,-
Bei 50,- zB dann 25,- ect ect ect
Ist auf jeden Fall ne Menge Papierkram dann zu verschicken, alles schön ausgedruckt und auch Online muss ALLES über Ebay dazu stimmen.

Habe es selber schonmal durchgemacht und dann nach ca. 3 Monaten meine 175,- tatsächlich aufs Konto bekommen.

Aber das war auch ein Großbetrugsfall mit einer Gesamt Schadenssumme von über 100.000,-
Bei einem bekannten Verkäufer hier würd ich ja dann doch den Kontakt versuchen irgendwie zustande zu bekommen.
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Ciao & Gruß

Marcus
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  #10  
Alt 17.08.2010, 20:43
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Hallo,

Wenn der Verkäufer unehrlich ist, kann Dein Neffe das Geld wohl abschreiben. Oder hast Du eine Idee wie man den Inhalt eines Briefes beweisen kann.

Gruß: Heinz ( Möhnesegler )
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  #11  
Alt 17.08.2010, 21:02
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Ich fürchte fast , das man die Nummer unter Lebenserfahrung abhaken muss...
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  #12  
Alt 17.08.2010, 22:21
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von boyco69 Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall die seitens Ebay vorgeschriebenen Schritte ab der Meldung eines ungelösten Vorganges einhalten.
Darüber kann man dann max 200,- des Kaufpreises über die seitens Ebay angegebene Versicherung erstattet bekommen.
Diese Versicherung sieht allerdings eine SB i.d.H. von 25,- je Fall vor, also max. 175,-
Bei 50,- zB dann 25,- ect ect ect
Ist auf jeden Fall ne Menge Papierkram dann zu verschicken, alles schön ausgedruckt und auch Online muss ALLES über Ebay dazu stimmen.

Habe es selber schonmal durchgemacht und dann nach ca. 3 Monaten meine 175,- tatsächlich aufs Konto bekommen.

Aber das war auch ein Großbetrugsfall mit einer Gesamt Schadenssumme von über 100.000,-
Bei einem bekannten Verkäufer hier würd ich ja dann doch den Kontakt versuchen irgendwie zustande zu bekommen.

Haaalllooo, nix EBAY sondern EBAY-Kleinanzeige. Ganzen Text lesen hilft ab und an
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Grüsse Ulli
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  #13  
Alt 17.08.2010, 22:30
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Wo wohnt der Typ ?
Vielleicht kann mal jemand vorbei gucken - zur Erinnerung...
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MfG Thorsten

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  #14  
Alt 17.08.2010, 22:36
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Emotion Emotion ist gerade online
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Ab zum Anwalt, in Verzug setzen, Mahnung, Urteil! Habe ich gerade durchgezogen und der Verkäufer stottert jetzt dank Anwalts und Gerichtskosten die doppelte Summe ab
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 18.08.2010, 00:11
LM-Express LM-Express ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ab zum Anwalt, in Verzug setzen, Mahnung, Urteil! Habe ich gerade durchgezogen und der Verkäufer stottert jetzt dank Anwalts und Gerichtskosten die doppelte Summe ab
Und Du meinst, das läuft immer so?

Würde eher von so einer Geschichte ausgehen:
... Mahnung, Mahnbescheid, Anwalt, und am End: Außer Spesen, nix gewesen...
Die Leute, die so eine Betrugsnummer abziehen, wissen schon, wie Sie das Rückzahlen verhindern...


Und zum Thema Bargeld in Briefumschlägen rumschicken:
Wenn der Typ nicht schon geschrieben hat, dass er Betrag X erhalten hat, hoffe ich Doch mal, dass Ihr beim eintüten von der Kohle bis zum Einwurf bei der Post ein tolle, Bravo-Like, Fotostory gemacht habt
Ansonsten könnte ja noch jemand behaupten: "Ich habe den Brief erhalten und dessen Empfang quittiert, aber es war kein Geld im Umschlag?!"
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  #16  
Alt 18.08.2010, 00:32
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ab zum Anwalt, in Verzug setzen, Mahnung, Urteil! Habe ich gerade durchgezogen und der Verkäufer stottert jetzt dank Anwalts und Gerichtskosten die doppelte Summe ab

Ja oder ist pleite bzw. unter der Pfändungsgrenze und Du schreibst die doppelte Summe ab, weil Anwalt- und Gericht erstmal vom Auftraggeber zu bezahlen sind...
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  #17  
Alt 18.08.2010, 00:38
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Danke.

Ich liege offenbar nicht so falsch mit meiner Strategie, mich nicht bei e-**** anzumelden und dort nicht zu kaufen, sondern die Sachen beim Händler vor Ort zu kaufen, was (nebenbei) auch dazu führt, dass der seine Gewerbesteuer an die Gemeinde "zuhause" abführt und das Geld auf Umwegen zu mir zurückkommt

gruss
lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #18  
Alt 18.08.2010, 01:07
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xtw xtw ist offline
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Nö Lars, auch das hier war wieder mal ein vermeidbarer Einzelfall und auch hier sehe ich keinerlei Schuld bei Ebay.

Wenn der misslungene Handy-Deal über die Kleinanzeige einer gedruckten Zeitung zustande gekommen wäre, kann man ja auch nicht sagen "und genau deshalb lese ich keine Zeitung" !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #19  
Alt 18.08.2010, 05:41
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stummelchen1972 stummelchen1972 ist offline
Lieutenant
 
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Wo kommt denn der her? Ich könnte im Umkreis von 27612 mal klingeln und nachfragen ob er sich nicht schämt. Also alles legal^^
Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven.
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Björn

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  #20  
Alt 18.08.2010, 07:41
seltrecht seltrecht ist offline
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Da hilft doch nur noch das -Inkasso. Hat doch schon mehrfach funktioniert.
Irgendwer wohnt bstimmt in der Nähe des Verkäufers.
Mußt mal den Ort bekanntgeben.

Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975
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  #21  
Alt 18.08.2010, 07:48
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Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Überweisung oder besser noch Paypal..
Bei einer Überweisung ist Dein Geld auch futsch. Neuerdings wird seitens der Bank nicht einmal mehr die Empfänger-Adresse mit der Kontonummer verglichen.
Einzig beim Lastschriftverfahren kannst Du den Betrag zurückbuchen lassen. Hierunter zählen auch Kreditkarten.
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Viele Grüße
Uwe

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  #22  
Alt 18.08.2010, 07:54
Bootsfrau40 Bootsfrau40 ist offline
Commander
 
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guten morgen,

warum verstehe ich das ganze nicht?

hermes ist doch versichert,und der verkäufer hat doch eine quittung,dann sieht man doch wo es hin gegangen ist.

oder hab ich was überlesen????

gruß

aus der nassen hauptstadt

bootsfrau40
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  #23  
Alt 18.08.2010, 08:08
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Ja oder ist pleite bzw. unter der Pfändungsgrenze und Du schreibst die doppelte Summe ab, weil Anwalt- und Gericht erstmal vom Auftraggeber zu bezahlen sind...
Deshalb kann man bzw. der Anwalt vorher beim zuständigen Gericht anfragen ob der Verkäufer schon den Offenbarungseid geleistet hat.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #24  
Alt 18.08.2010, 08:18
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Wenn du Glück hast, dann steht der Typ im Telefonbuch. Ein Anruf könnte Wunder bewirken.
Wenn das nicht geht, dann eben per Brief Frist setzen, mit Anwalt drohen usw.
Wenn das nicht hilft, dann ab zum Anwalt, aber nur wenn man Rechtsschutz hat.
Wenn kein Rechtssschutz vorhanden, dann die Sache vergessen. Es kommt jetzt natürlich darauf an, ob es sich hier um 50,- Euro Handy handelt, oder 500,-?!

Es gibt aber auch noch diese Möglichkeit im Internet beim Gericht eine Frist zu setzen und wenn der Verkäufer diese verstreichen lässt, dann die Vorderung zu vollstrecken. Allerdings habe ich hier noch keine Erfahrung gemacht. Vielleicht kann ja jemand etwas dazu schreiben!?
__________________
Gruß
Eugen
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  #25  
Alt 18.08.2010, 09:48
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Danke für die vielen Antworten!

Das Handy kostet 300 und 150 sind anbezahlt. Ist für nen Schüler, der sich das vom A... abgespart hat ne Menge Kohle.

Ebay Kleinanzeigen hab ich noch nie mit zu tun gehabt! Klar es gibt kein Bewertungssystem, Käuferschutz, etc. Hier geht also nur Ware gegen Bar-Cash! Schade eigentlich!

Der Verkäufer wird jetzt erstmal per Brief aufgefordert, das Handy herauszugeben oder nachzuweisen, das das Handy den Weg zu Hermes gefunden hat- Beleg etc. Ich denke aber das wird nix bringen.
Ich weiß leider nicht, ob der es einen Schriftwechsel gab, oder ob das alles telefonisch abgelaufen ist.

Ich sehe es aber leider auch so: Geld im Umschlag? Ja! Umschlag hab ich bekommen aber Geld war da keins Drin, was wollen sie eigentlich!
Und wie soll bitte bewiesen werden das die 150 Euro tatsächlich im Umschlag waren. Und telefonisch-sry mit mir haben sie noch nie telefoniert- hab ich schon mal gar nix verkauft...
Schade das es solche Menschen gibt und unsere Polizei nix tun kann/will. Vielleicht werden ja noch mehr Leute betrogen, was uns letztlich aber auch nicht hilft!

Wenn sich in der Sache nix tut, werde ich die Adresse mal veröffentlichen. Evtl wohnt ja einer in der Nähe oder ich fahr mit meinem Neffen selbst hin.


Bis dahin erstmal danke!


LG Andy
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Gruß Andy

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