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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.09.2004, 16:00
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Standard Rechtliche Lage U-Boot Binnen

Hallo Leute.

Hab' schon mal gesucht, aber nichts passendes gefunden.

Weiß jemand, wie die rechtliche Lage bezüglich U-Boot im Binnenbereich ist?

Darf man sowas mit dem SBF fahren? Auch unter Wasser?

Und wie sind die Regeln wegen Sicht, Beleuchtung, Sichtbarkeit bei Unterwasserfahrt usw.?

Kein Scherz, interessiert mich wirklich!

Michael
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  #2  
Alt 08.09.2004, 16:57
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Hier ist eine schöne U-Bootseite eines Selbstbauers.

http://www.euronaut.org/
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  #3  
Alt 08.09.2004, 17:15
AndreasR AndreasR ist offline
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gute Frage,

ich würde schon sagen das man zumindest eine Qualifizierung nachweisen müssen wird, denn mit fahren nach Sicht und Schallzeichen ist ja nichts unter Wasser.

Bin mal gespannt was an qualifizierteren Antwort noch so kommt.
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  #4  
Alt 08.09.2004, 17:36
kappes kappes ist offline
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Hi,

hier der Link zum U-Boot Modellbauverein: http://www.sonar-ev.de

Da gibt es weitere Links, ein Forum und Ansprechpartner. Was es nicht alles gibt!

Letzten Monat gab es das dt. Treffen der U-Boot Bauer am Fuehlinger See in Koeln. Da waren auch bemannte Mini U-Boote. Mitglieder von Sonar.ev waren auch mit dabei.

Aber jetzt mal Butter bei die U-Boote: Hast Du eine Wette laufen oder ist Dein Boot so haesslich, dass du es zum U-Boot umbauen musst? :wink:

Im Ernst: Warum interessierst Du Dich fuer das Thema?

Mit neugierigem Gruss

Der Kappes
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  #5  
Alt 08.09.2004, 17:41
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Seestern Seestern ist offline
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Angesichts der Wassertiefen binnen und die allgemeine deutsche Regelungswut tippe ich auf "total verboten".

Rhein, Kanäle, vermutlich generell Flüsse schließen sich aus. Bodensee ginge natürlich ...

Da Du mit Beleuchtung und Kennzeichnung im getauchten Zustand ein ernstes Problem haben dürftest, gehe ich fast davon aus, dass das zu Freizeitzwecken binnen schlicht nicht erlaubt ist.

Aber: Interessieren tut's mich auch. Is' noch cooler als mit einem Amphibienfahrzeug die Sliprampe runter zu fahren ...
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #6  
Alt 08.09.2004, 18:20
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Hi Kappes.
Danke für den Link, werde da mal weiterforschen.

Zitat:
Zitat von kappes
Aber jetzt mal Butter bei die U-Boote: Hast Du eine Wette laufen oder ist Dein Boot so haesslich, dass du es zum U-Boot umbauen musst?
Nö, keine Wette und häßlich kann mein Boot gar nicht sein, weil ich im Moment leider keins habe.

Zitat:
Zitat von kappes
Im Ernst: Warum interessierst Du Dich fuer das Thema?
Tja, war so eine verrückte Idee, irgendwie mal was anderes zu fahren.
Ich habe aber überhaupt keine Vorstellung davon, ob es überhaupt Regeln gibt und ob U-Boote Binnen überhaupt gefahren werden dürfen.

Der Gedanke kam mir, als ich überlegt habe, was passiert wohl, wenn ein U-Boot den Rhein rauf fährt?

Mir fallen da noch mehr bescheuerte Fragen zu ein, z.B. kann ein Binnenschiffer ein U-Boot auf dem Radar sehen?

Ist alles nicht eilig und auch nicht wirklich wichtig, aber ich finde es trotzdem sehr interessant und scheinbar gibt's da ja nicht wirklich allgemein bekannte Vorgaben.

Michael
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  #7  
Alt 08.09.2004, 18:33
AndreasR AndreasR ist offline
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schick doch mal eine EMail ans Wasser und Schiffahrtsamt bei dir und frag mal an
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  #8  
Alt 08.09.2004, 18:37
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Grigio Grigio ist offline
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Zitat:
Der Gedanke kam mir, als ich überlegt habe, was passiert wohl, wenn ein U-Boot den Rhein rauf fährt?

Mir fallen da noch mehr bescheuerte Fragen zu ein, z.B. kann ein Binnenschiffer ein U-Boot auf dem Radar sehen?
bei dem aktuellen Wasserstand in Kaub kannst Du nicht tauchen sondern Dich nur eingraben.

Aufgetaucht bist Du natürlich auf dem Radar zu sehen.
Aber dann holen Dich die Jungs mit den weißen Turnschuhen.
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Ciao
Hans Peter


*Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir
gönnen*
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  #9  
Alt 08.09.2004, 18:41
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Flobec Flobec ist offline
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Zitat:
Mir fallen da noch mehr bescheuerte Fragen zu ein, z.B. kann ein Binnenschiffer ein U-Boot auf dem Radar sehen?
Nicht auf dem Radar. Dafür aber aufm Echolot, kurz bevor es ihn beim Auftauchen rammt

Ist aber echt ne interessante Frage: Ist ein nichtmilitärisches und nichtkommerzielles U-Boot ein Sportboot??
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  #10  
Alt 08.09.2004, 18:42
AndreasR AndreasR ist offline
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solange es nicht tauchfähig ist könnte es ja evtl als Eigenbau durchgehen
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  #11  
Alt 08.09.2004, 18:42
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Grigio
Aufgetaucht bist Du natürlich auf dem Radar zu sehen.
Aber dann holen Dich die Jungs mit den weißen Turnschuhen.
Weißt Du genaueres?
Warum holen die mich dann?

Ich finde einfach keine Informationen zur rechtlichen Situation

Michael
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  #12  
Alt 08.09.2004, 18:45
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Zitat:
Zitat von AndreasR
solange es nicht tauchfähig ist könnte es ja evtl als Eigenbau durchgehen
Darum geht's ja gerade, daß es tauchfähig ist.
Und ob man dann tauchen darf bzw. ob man sowas überhaupt fahren darf, auch, wenn man ganz ehrlich verspricht, nicht zu tauchen

Scheint aber ein interessantes Thema zu werden.

Michael

PS
Hab' gerade mal 'ne Mail bei ELWIS.de abgesetzt, mal sehen, ob die das überhaupt ernst nehmen.
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  #13  
Alt 08.09.2004, 18:50
AndreasR AndreasR ist offline
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ich fänds schon amüsant genug ein nicht tauchfähiges im Hafen fest zu machen bzw die Binnenstraßen zu befahren.
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  #14  
Alt 08.09.2004, 18:54
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Zitat:
Zitat von AndreasR
ich fänds schon amüsant genug ein nicht tauchfähiges im Hafen fest zu machen bzw die Binnenstraßen zu befahren.
Ja, das stimmt schon.
Schön in militärischer Lackierung, 14,99m lang, im Prinzip ein einfaches zugelassenes Sportboot mit "Eigenbaukarosserie"

Könnte spassig werden, besonders in so Yuppiehäfen

Michael
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  #15  
Alt 08.09.2004, 18:56
AndreasR AndreasR ist offline
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vor allem könnte es so finanzierbar bleiben.

brauchst ja keine Radarecholottiefenmessluftaufbereitungsriesenakkul uftkammernundwasweisichnichtnochalles drin zu haben
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  #16  
Alt 08.09.2004, 20:43
moin2000 moin2000 ist offline
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heisst die Abkürzug U-Boot nicht UnterSEE-Boot? Danach ist zumindest das "Fahren" auf/in Flüssen und Kanälen schon ausgeschlossen, oder
Auch die Ausweichregeln sehen nur das Ausweichen in horizontaler Bewegungrichtung vor. Obwohl ich schon Leute gesehen habe, die das Überholen wortwörtlich nehmen wollten
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  #17  
Alt 08.09.2004, 21:03
moin2000 moin2000 ist offline
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Tauchen = verstecken / tarnen, ist schon durch das Vermummungsverbot geregelt
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  #18  
Alt 09.09.2004, 06:45
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sealord sealord ist offline
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Bei den Wassertiefen der hiesigen Flüsse / Kanäle wird das eher ein furchenziehen als ein Tauchen.

Aber mal Butter bei die Fische:

Zitat:
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht



Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere

...
3. die Behinderung der Schifffahrt zu vermeiden
Aufgetaucht kannst du bestimmt rumschippern, nur getaucht halt nicht.

Auf Seen wird das schon anders sein. Ich denke, das du dort tauchen dürftest, wenn der See so tief ist, das die Schiffahrt nicht gefährdet wird und wenn du die Tauch/Auftauchstelle entsprechend sicherst.

Alexander
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  #19  
Alt 09.09.2004, 09:13
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KaiB KaiB ist offline
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Moin,
evt. ließe sich einiges durch eine Anfrage bei Umweltschutzorganisationen oder Forschungseinrichtungen erfahren. Die Filmer und Woodshole(oder wie das heißt)-Titanic-Sucher, oder Bergungsunternehmen sind ja auch teils private Wirtschafter, die sich unter Wasser umtun.
Da gibt es doch diesen Sigurd Tesche mit den auch Binnen-Unterwasseraufnahmen,...irgenwas muß doch zu finden sein.
Kai
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  #20  
Alt 09.09.2004, 09:18
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Zitat:
Zitat von moin2000
heisst die Abkürzug U-Boot nicht UnterSEE-Boot?
Auch, wenn ich den Thread eigentlich ernst gemeint habe, warum nicht:

Eben, es heißt UnterSEE-Boot. Nicht UnterMEER-Boot.
Somit sind zumindest Binnenseen eingeschlossen

Zitat:
Zitat von moin2000
Auch die Ausweichregeln sehen nur das Ausweichen in horizontaler Bewegungrichtung vor.
Siehste, auf sowas wollte ich hinaus.
Nehmen wir ruhig mal die offene See, auch da gilt die KVR, muß ein U-Boot jetzt unbedingt horizontal ausweichen oder darf es sich auch wegducken?

Ich finde einfach keine vernünftigen Regeln für U-Boote, nicht mal auf See.

Kann es sein, daß der Gesetzgeber U-Boote nur als militärisches Gerät und vielleicht noch als Bergungsgerät sieht und gar nicht damit rechnet, daß jemand sowas zum Spaß fährt?

Und was ist mit den Touristen-U-Booten?

Michael
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  #21  
Alt 09.09.2004, 09:22
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Zitat:
Zitat von sealord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Aufgetaucht kannst du bestimmt rumschippern, nur getaucht halt nicht.
Das ist es, was ich meine: "Aufgetaucht kannst Du bestimmt..."
Vermutet habe ich das auch, aber es muß doch Regeln geben?

Und warum soll ich nicht tauchen, wenn es tief genug ist?
Oder mit einem Mini-U-Boot außerhalb des Fahrwassers?

Ich denke, daß ein 3m-U-Boot in 2m Wassertiefe schon fast komplett abtauchen kann. Und 2m Tiefe gibt's am Rhein häufig, auch außerhalb des Fahrwassers.
Und bei Hochwasser kann man sogar unter den Schiffen durch (ob das gemütlich ist, wage ich zu bezweifeln.)

Zitat:
Zitat von sealord
Auf Seen wird das schon anders sein. Ich denke, das du dort tauchen dürftest, wenn der See so tief ist, das die Schiffahrt nicht gefährdet wird und wenn du die Tauch/Auftauchstelle entsprechend sicherst.

Alexander
Tja, denkst Du, denke ich auch, aber wo steht das?
Muß doch geregelt sein?

Michael
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  #22  
Alt 09.09.2004, 09:54
kappes kappes ist offline
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......bei den Oesis sind bemannte U-Boote verboten! Arme Feuerwehr! s.u.

Die Feuerwehrtaucher am Attersee müssen jährlich zu etwa 40 Einsätzen ausrücken. Zur Erleichterung ihrer oft gefährlichen Arbeit wünschen sie sich jetzt ein U-Boot.

Im Internet wurde bereits heftig recherchiert, wer denn welche U-Boote anbietet und welches das geeignetste wäre. ABER: Die Gesetzeslage in Österreich verbietet bemannte U-Boote. Ferner würde auch der Preis von über 250.000 Euro die Feuerwehrkassen überfordern.

Trotzdem werden die Taucher demnächst etwas Erleichterung bei ihren Suchen finden. Die derzeit verwendetet UW-Suchkameras –meist Marke Eigenbau – werden durch ein von der Oberfläche ferngesteuertes, 70.000 Euro teures ROV (Suchroboter) ersetzt.
Nachteil des ROV sei aber, dass sich dieser in Unterwasserhindernissen verfangen kann.

Stationiert wird der Suchroboter im neuen Ausbildungszentrum der Feuerwehrtaucher in Weyregg am Attersee.

Quelle: ORF OÖ
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  #23  
Alt 09.09.2004, 13:12
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
solange es nicht tauchfähig ist könnte es ja evtl als Eigenbau durchgehen
dann ist es aber kein u-boot

le - es gibt keine u-boote - loup
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  #24  
Alt 13.09.2004, 22:19
zappler zappler ist offline
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frag doch einfach die jungs von euronaut.org,die haben das hammerteil bestimmt nicht nur zum oberflächenschwimmen gebaut!!!
das is echt ein hammergeiles gerät! ich hab bei uns auf der staustufe iffetzheim(Rhein) manchmal locker 40 fuss! das müsst reichen sollt ich mal einladen die jungs,zum probefahren!!!
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  #25  
Alt 13.09.2004, 22:47
Benutzerbild von HeinMück
HeinMück HeinMück ist offline
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Standard S.U.B.Fs.S. und S.U.B.Fs.B.

Was braucht der Kapitän eines U-Bootes für einen Befähigungsnachweis für sein U-Boot? Ich denke, er braucht nur ein ganz normales Kapitänspatent. Oder gibts ein Extrapenten für U-Boote? Ein U-Boot ist doch in erster Linie ein Schiff.

Gibts eigentlich Sport-U-Boote?

Dafür würde sich unsere permanent Vorschriften, Anträge, Formulare und neue Führerscheinklassen erzeugende Verwaltung bestimmt ganz schnell noch einen neuen Führerschein einfallen lassen. Etwa in diesem Sil:

Sport-U-Boot-Führerschein See, (S.U.B.Fs.S.), berechtigt zum tauchen
Sport-U-Boot-Führerschein Binnen (S.U.B.Fs.B.), berechtigt nicht zum tauchen

Handbreit!...
HeinMück
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