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  #1  
Alt 13.01.2011, 18:22
kuddeldaddelich kuddeldaddelich ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 17
59 Danke in 33 Beiträgen
Standard Überwintern im Wasser- Schäden durch Eis und Frost an Booten und Yachten

Ich hoffe, daß ich hiermit nicht gegen die Werberegeln verstoße.


Überwintern im Wasser- Schäden durch Eis und Frost an Booten und Yachten
Auch in diesem Winter gibt es wieder Schäden an Sportbooten, entstanden durch Eis und Frost zu beklagen. Trotz Vorsichtsmaßnahmen und regelmäßiger Kontrolle sind Boote gesunken und wurden schwer beschädigt. Nun kann man darüber streiten, über Sinn oder Unsinn, was das überwintern von Booten und Yachten im Wasser anbelangt. Das Internet ist voll, von Meinungen selbsternannter Experten. Fakt ist aber auch das diese Art von Wintereinlagerung nicht zu den lebensverlängernden Maßnahmen von Sportbooten gehört.
Was passiert aber wenn das Schiff trotz aller eingeleiteten Sicherheitsvorkehrungen auf Grund geht?


Was sagt Ihr Versicherer? All Gefahrendeckung? Fehlanzeige!
Hier die Ausschlussformulierung aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Sportbootkaskoversicherung: Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch Frost, Eis.......

Die Kosten für so einen Sinkschaden können sich schnell auf einige Zehntausend EURO belaufen oder einen Totalverlust verursachen und ohne die richtige Versicherung bleiben Sie auf den Kosten für den entstandenen Schaden selber sitzen.


Nach eigenen Recherchen gibt es auf dem deutschen Markt 3 Anbieter die auch dieses Risiko mit versichern.
Einer hiervon ist der Spezialmakler NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH.
Wenn auch Ihre Yacht im Winter im Wasser bleibt, sollten Sie sich bei www.neubacher-marine.de informieren oder ein Versicherungsvergleichsangebot bei www.yacht.de/yo/yo_news/powerslave,id,3313,nodeid,50.html einholen und selber herausfinden wer die Versicherer sind.
Gerade in dieser Woche gingen wieder 2 Anrufe, bei einem leider zu spät, sein Schiff war bereits gesunken, zu diesem Thema von Eignern die durch andere Artikel zu diesem Thema auf uns aufmerksam geworden sind bei uns ein.
Im Winter 2009/2010 haben wir einen Schaden von 52.000,-€ reguliert, an einer 2 Jahre alten gesunkenen Pedro Yacht, Spätschäden noch nicht berücksichtigt.



Stephan Neubacher
Prokurist der Fa. NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin
Tel. 0385-733982 Fax. 0385-733983
Internet: www.neubacher-marine.de Mail: info@neubacher-marine.de
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  #2  
Alt 13.01.2011, 19:20
Benutzerbild von PictonRapidov6
PictonRapidov6 PictonRapidov6 ist offline
Field Service Engieener
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: M-V
Beiträge: 273
Boot: 2001 SeaRay 260 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: das tut hier nix zur Sache....
1.342 Danke in 684 Beiträgen
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Kann ich empfehlen, bin dort auch mit meinem Bayliner versichert, und wurde kompetent beraten.
__________________
Jens

"Einfachheit ist das Resultat der Reife"
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  #3  
Alt 16.01.2011, 15:30
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Stade
Beiträge: 659
945 Danke in 400 Beiträgen
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Ob jemand die Versicherung benötigt oder sie gut ist, muss jeder selbst entscheiden.

Ich finde den Text nur sehr reisserisch und das stört mich. Ich bin Dauerwasserlieger und ich habe noch nie gesehen, dass Eis bei stehenden Gewässern einen Rumpf beschädigt hat. Die schiffe gehen unter, weil Ventile nicht geschlossen werden oder Schäuche platzen.
__________________
Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #4  
Alt 16.01.2011, 21:06
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.833 Danke in 727 Beiträgen
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ich hatte meine Versicherung diesbezüglich angemailt:

Ich habe noch Fragen zu den Kaskobedingungen.

1.
Bei meiner Stahlyacht liegen einige Seeventile (z.B. Kühlwassereinlaß)
unterhalb der Wasserlinie. Gem. Ziff. 4.2 Ihrer Kaskobedingungen sind
Schäden durch z.B. Frost ausgeschlossen. Dies schränken Sie aber
augenscheinlich durch den Satz: "Ausgenommen ist Wassereinbruch durch
Witterungseinfluß...." wieder ein.

Da mein Boot öfters im Wasser überwintert, meine konkrete Frage:

Tritt die Versicherung ein wenn ein Seeventil durch Frost so
beschädigt wird, dass Wasser eindringt oder es sogar zum Sinken der Yacht kommt?

Wenn die Versicherung üblicherweise nicht eintritt, gibt es die
Möglichkeit einer Sondervereinbarung? wenn ja was kostet dies?


2.
Was versteht man unter "fest eingebaut"?
z.B. ist mein Radargerät in einer Halterung mit Rändelschrauben
befestigt.
Gilt dies auch als fest eingebaut oder nur dann wenn zum Ausbau
Werkzeug
verwendet werden muß?


Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich.

Mit freundlichem Gruß



Antwort der Versicherung:

Sehr geehrter Herr ....,

wir bedanken uns für Ihr e-mail, was wir gerne wie folgt
beantworten:

Zu 1:
Schäden, auch Frostschäden die durch Wassereinbruch von aussen
entstehen sind gem. Punkt 4.2 unserer Kaskobedingungen A04
versichert.Demnach ist Versicherungsschutz auch dann gegeben,
wenn ein Seeventil durch frost so beschädigt wird, daß Wasser
eindringt und es dadurch zu einem Schaden kommt.

Zu 2:
Auch Teile die nur mit Schrauben befestigt sind, gelten als
festeingebaute Teile.

Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Eva B.........

Y....-P... Deutschland
Versicherungs-Service GmbH
__________________
Charly
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  #5  
Alt 17.01.2011, 11:23
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2007
Beiträge: 847
566 Danke in 368 Beiträgen
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Hallo ,die Kosten für das"verfrostete"Ventil"werden aber
von der Entschädigung abgezogen. Das ist der nämlich eigentliche Frostschaden.
Wirklich schlimm,oder?
Gruß Arno

Geändert von Arno (17.01.2011 um 21:43 Uhr)
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  #6  
Alt 21.01.2011, 23:54
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Stade
Beiträge: 659
945 Danke in 400 Beiträgen
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Nur mal so als Tip. Wenn ich mich nicht irre, gibt es bei SVB Ventile, wo man die Kugel entwässern kann und somit im Winter nicht mehr platzt.
__________________
Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #7  
Alt 07.12.2011, 21:56
kuddeldaddelich kuddeldaddelich ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 17
59 Danke in 33 Beiträgen
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Interessantes Urteil zum Thema Frostschäden an Bootsmotoren:


OLG Karlsruhe Urteil vom 16.8.2011, 12 U 84/11



Quellenangabe http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de"


Link:


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=14655




Gruß Kuddeldaddelich
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