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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 05.11.2011, 17:28
dieterLB dieterLB ist offline
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Standard US-Trailer nach HR überführen

hallo Gemeinde,

ich möchte in D einen US-Trailer kaufen, ihn legal nach HR überführen und dort als Hafentrailer nutzen.

Wie stelle ich die legale Überführung an?

Grüßle Dieter
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  #2  
Alt 06.11.2011, 09:26
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Was meinst du, Transport oder Zoll?

Transport wäre wohl am besten auf einem Autotrailer.


Gruß

Volker
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  #3  
Alt 06.11.2011, 15:39
dieterLB dieterLB ist offline
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ich meine nicht den zoll, sondern die möglichkeit, das ding möglichst an den eigenen haken zu nehmen.
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  #4  
Alt 06.11.2011, 15:49
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Zitat:
Zitat von dieterLB Beitrag anzeigen
ich meine nicht den zoll, sondern die möglichkeit, das ding möglichst an den eigenen haken zu nehmen.
Anmelden, anhängen, los Fahren
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  #5  
Alt 06.11.2011, 16:21
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Anmelden, anhängen, los Fahren
Das wird wohl nix mit dem US-Trailer !
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  #6  
Alt 06.11.2011, 16:22
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Anmelden dürfte beim Ami Trailer evtl. Problematisch sein.
Ich bleib daher beim Autotrailer.
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  #7  
Alt 06.11.2011, 16:44
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Warum nicht mit Überführungskennzeichen? Wenn er fahrtüchtig ist und die Beleuchtung geht...?
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  #8  
Alt 06.11.2011, 17:04
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Überführungskennzeichen geht doch nur mit gültigem Tüv, oder?
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  #9  
Alt 06.11.2011, 17:06
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anmelden mit zgg. 750KG dan geht auch ohne Bremse
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gruß mile
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  #10  
Alt 06.11.2011, 17:23
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N'Abend

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Überführungskennzeichen geht doch nur mit gültigem Tüv, oder?
Nö, die bekommt man blanko, sogar ohne Papiere:

Kurzzeitkennzeichen

„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen. [Quelle: Wikipedia]

gruß
Peter
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  #11  
Alt 06.11.2011, 17:33
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Rote kennzeichen durch Slovenien ist auch nicht erlaubt!
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Gruß KostasN.Ägäis
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  #12  
Alt 06.11.2011, 18:05
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Zitat:
Zitat von lutsos Beitrag anzeigen
Rote kennzeichen durch Slovenien ist auch nicht erlaubt!
Richtig - auch für HR nicht !
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Gruß Fred
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  #13  
Alt 06.11.2011, 18:10
Peter_O Peter_O ist offline
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Ich lerne immer gerne dazu, wieso wird das auf Seiten wie dieser dann anders dargestellt? Oder habe ich irgendwo das Kleingedruckte übersehen?

Danke,
Gruß,
peter
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  #14  
Alt 06.11.2011, 18:14
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Zitat:
Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
Ich lerne immer gerne dazu, wieso wird das auf Seiten wie dieser dann anders dargestellt? Oder habe ich irgendwo das Kleingedruckte übersehen?

Danke,
Gruß,
peter
Hi Peter,

ich habe nicht gelesen was in dem Link steht, aber ich kann Dir aus eigener Erfahrung von 2009 schreiben, dass es nicht geht !
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 06.11.2011, 18:16
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Wäre möglich den Trailer als Organspender mit eine Spedition zu senden? ´
Da er im Hafengelände bleibt ,braucht er keine Papiere oder?
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  #16  
Alt 06.11.2011, 22:11
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Zitat:
Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
Ich lerne immer gerne dazu, wieso wird das auf Seiten wie dieser dann anders dargestellt? Oder habe ich irgendwo das Kleingedruckte übersehen?

Danke,
Gruß,
peter
Zitat:
Für die Ausfuhr ins Ausland empfehlen wir jedoch dringend ein Ausfuhrkennzeichen ( Zollkennzeichen ) mit einer Exportkennzeichenversicherung.
Gruss
Frank
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  #17  
Alt 06.11.2011, 22:34
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Ja, Zoll kenzeichen dan braucht er Tüv Nachweiss. Kann man so einen Ami Trailer in Kroatien Verzollen und Zulassen? Soll er in HR zugelassen werden? Es soll ja ein Hafen Trailer werden....
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  #18  
Alt 07.11.2011, 07:38
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Hm, scheint als würden wir alle nur raten... auf der von mir verlinkten Seite werden die Kurzzeitkennzeichen explizit für Länder wie Slowenien und Kroatien angeboten. Zollkennzeichen werden für Gegenden wie Mauritius, Mosambik und Madagaskar vorgeschlagen... Ist hier denn niemand vom Fach?

Edit: Wikipedia schreibt zum Zollkennzeichen: [Zitat] Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen. Das Aussehen der Kennzeichen unterscheidet sich meist von gewöhnlichen Nummernschildern [Zitat Ende] - Gibts das überhaupt auch für Anhänger?
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  #19  
Alt 08.11.2011, 09:40
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Das Thema kann man auch abkürzen, die Frage ist wie groß und v.a. wie breit ist der US Trailer (wenn ich mir die Boote des Kollegen so anschaue) ?? Bei größeren Ausführungen bist Du locker über 2,55m da sind 2,7m Breite nix... dann hats sichs eh mit selber fahren... Überbreite = Sondertransport mit allem Zick und Zack (Genehmigungen, Gelblicht, evtl. Begleitfahrzeug)

In Kroatien haben Trailer kaum eine Zulassung, unseren alten US-Trailer (3 Achser mit 2,85m Breite) hat der Käufer von einem Kroaten abholen lassen , ohne Kennzeichen und ohne alles von Krk nach Rab...

Auf alle Fälle viel Erfolg

Grüße

Christian
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  #20  
Alt 09.11.2011, 21:12
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Adria Nautic Charter Adria Nautic Charter ist offline
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Einen Us Trailer nach Kroatien einzuführen ist nicht möglich. Vor allem wenn man es selbst ziehen möchte ist es nicht möglich da diese Trailer ohne aufwändige Umbauten nicht zulassen und Anmelden kann. Hinzu kommt noch das man einen großen Bürokratischen Aufwand hat die eine Menge Zertifikate verlangen. Es ist nicht unmöglich aber es lohnt sich auf jedem Fall nicht.
Ich habe beim Bootskauf 2 US Trailer nach Kroatien eingeführt und zwar auf einem LKW Transportiert. Damit ich es überhaupt über die Grenze oder besser gesagt durch den Zoll bekommen habe musste ich die Reifen Abmontieren und es als Bootsgestell festes, Untergestell Anmelden und Verzollen.
Der Aufwand um nur ein Boot darauf in der Marina abzustellen ist viel zu Groß da gibt es sicher einfachere Lösungen.
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KRISTIJAN ANTIC - Individually Charter
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  #21  
Alt 10.11.2011, 11:16
adikati adikati ist offline
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Hallo,

wir haben damals einen US-Trailer gekauft und Ihn am Straßenverkehrsamt als Marke Eigenbau anggeben. Es ist schon sehr lange her, aber ich brauchte eine Rechnung von der Firma, die diesen gebaut hat und Quittungen über Schrott und Zubehör um diesen Trailer zu bauen......ist wahrscheinlich bei jeden Straßenverkerhsamt unterschiedlich......es war nicht einfach und ich habe auch bestimmt 3 x dahin gemusst, bis ich dann endlich die Papiere und das Überführungskennzeichen hatte. Nach Kroatien war es dann kein Problem auch nicht an der Grenze.........
Ach so.....ich glaube wir mussten auch noch vom Tüv eine Bestätigung haben, dass der Trailer verkehrstauglich ist......

Also Marke Eigenbau und dann ab nach Kroatien.............
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  #22  
Alt 11.11.2011, 10:36
dieterLB dieterLB ist offline
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ich danke allen Forumskollegen für ihre Beiträge.

zusammenfassend stelle ich fest, dass ich mir das Vorhaben besser
abschminke.

da lasse ich mir eventuell vor ort ein altes lkw- oder anhänger fahrgestell
zurechtschweissen. kommt wahrscheinlich billiger.

lg dieter
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  #23  
Alt 11.11.2011, 22:10
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo dieterLB,
fassen wir noch mal zusammen :

wenn du legal selbst ziehen möchtest, kann man den Trailer als 750 KG ungebremst durch den TÜV bringen, das kostet eine neue Trailerkupplung und die Beleuchtung muß auf neusten Stand gebracht werden dürfte etwa 400 Euro kosten


als LKW-Fracht dürfte es auch nicht preiswerter werden


mit Kurzzeitkenzeichen funktioniert es manchmal auch,
kann dir aber passieren daß du an der Grenze abgewiesen wirst
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #24  
Alt 11.11.2011, 22:26
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
Captain
 
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Wenn das Leergewicht des Hängers über dem liegt, was man ungebremst anhängen darf, sollte man sich auch in Deutschland nicht damit auf die Strasse wagen. Auch nicht mit roten, grünen, blauen oder schwarzrotgoldenen Kennzeichen.
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