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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Schmutzwassertank nur Schwarz- oder auch Grauwasser
Hallo Leute
wie seht ihr das ? Europäische Binnengewässer, bei einem Neubau macht es Sinn das Grauwasser auch in den Schmutzwassertank zu leiten Grauwasser bedeutet ja Abwasser Dusche Küche Waschmaschine usw. Soviel ich weiss ist das ja am Bodensee und den Schweizerseen verboten. Aber wie sieht es im restlichen Europa aus, vorallem in der Zukunft was meint ihr ??? Gruss Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#2
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Ein Tank für das Grauwasser macht sicherlich Sinn.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, das du ihn so groß bauen kannst, das du von einer Abpumpstation zur nächsten kommst. man kann ja auch auffangen, und wenn man aus dem Hafen raus ist abpumpen
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#3
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Moin,
ob die Auflagen fürs Grauwasser sammeln schlimmer werden, keine wirkliche Ahnung. Vermuten könnte man es. Wir hatten LENA (Baujahr 2002) schon mit einem 200 l Abwassertank erstanden, angeschlossen waren neben den beiden Toiletten die Küchenspüle, der Badezimmerwaschtisch und zwei kleinere Handwaschwaschbecken. Dusche und Waschmaschine gingen wegen der Mengenproblematik direkt aussenbords, wären aber auch anschliessbar gewesen. Bis zum nächsten Abpumpen hat das bei intensiver Nutzung von zwei Menschen vier bis fünf Tage gereicht. Wegen nicht vorhandener oder defekter Abpumpstationen ist am Ende doch reichlich Tankfüllung auf See geblieben (allerdings insgesamt nicht soviel, wie der Güllebauer heute hier auf die Wiesen entsorgt hat, geschätzt 150 Kubikmeter). Das "Verdünnungswasser" hat sicher dem Abwassertanksystem geholfen, seltene Verstopfungen gab es nur direkt an den Toiletten, sonst nicht. Allerdings braucht man für das Grauwasser schon einen Grobfilter, weil die fest werdenden Fettreste aus der Küche zusammen mit ausfallendem Haar etc. fast jede Pumpe irgendwann schaffen. Das Filterreinigen ist nicht unbedingt angenehm, Frequenz alle 14 Tage. gruesse Hanse |
#4
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Zitat:
Aus heutiger Sicht kann ich die Notwendigkeit nicht erkennen. Aber da du eine Waschmaschine spazieren fährst (fahren willst), wird dein Boot wohl etwas größer sein. Bei einem Neubau würde ich an deiner Stelle einen Grauwassertank vorsehen, wenn (wie vermutet) der Platz da ist. Ob du ihn am Ende benutzt, würde ich von der künftigen Gesetzeslage abhängig machen.
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Es grüßt Bernd aus M-V Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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#5
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Abwasserbehandlung - spannendes Thema. Was gibt es denn für Möglichkeiten, die Abwässer so zu behandeln, dass sie minimiert werden? Ist so etwas wie eine Mini-Kläranlage wirtschaftlich möglich? Natürlich nicht für jedes Sportboot, aber für die Bootsgröße mit Waschmasdchine an Bord?
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#6
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Hallo zusammen,
Habe den Thread nochmal "hoch geholt" weil mich die letzte Frage auch gerade sehr interessiert. Gibt es ein einfaches Filtersystem das zumindest Fett und Speisereste aus dem Abwaschwasser filtert? Mir wäre viel wohler wenn sich nicht nach jedem Abwasch ein kleiner Olfilm ums Boot legen würde. Viele Grüße Sven |
#7
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Hallo Sven,
die beste Lösung ist ein Tank. Nachdem ich bei Dir Berlin lese, dürft Ihr etwas Abwasser einleiten?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#8
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Die Einleitung von Fäkalien ist verboten, dafür habe ich einen 300l Tank. Beim Abwasch und Hände waschen ist das, soweit ich weiß eher eine Gewissensfrage.
Für einen größeren Tank ist kein Platz deshalb suche ich eine Alterrnative |
#9
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Wie macht ihr das mit dem Grauwasser? Geht ihr im Hafen Duschen auf dem Boot oder spült ihr im Hafen? Denn wenn ich das tue, kann ich es gar nicht verhindern, dass die Pumpe das sofort außerbords drückt.
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Viele Grüße Stefan |
#10
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Schreib doch bitte mal, was genau das steht!
Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#11
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Hallo Jan
"Das Einleiten von Öl bzw. ölhaltigem Wasser und Fäkalien in ein Gewässer stellt eine Straftat gemäß § 324 StGB dar (Gewässerverunreinigung)." Quelle: http://www.berlin.de/polizei/wir-ueb...ntsorgung.html Viele Grüße |
#12
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Das kommt eben auf das Gewässer an, auf dem Rhein z.b. ist das einleiten von Fäkalien für Sporthose und Binnenschifffahrt noch erlaubt. Nur die Ausflugsschiffe dürfen es nicht mehr.
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Viele Grüße Stefan |
#13
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Zitat:
Im genannten Paragraphen steht übrigens gar nichts dazu, was eine "Gewässerverunreinigung" ist, das muss woanders konkretisiert sein. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#14
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Viele Grüße Stefan
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#15
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Hört sich so an als würde keiner sein Abwaschwasser filtern
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#16
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Moin,
das Grauwasser aus der Küchenspüle (ging bei uns in den Fäkalientank) musst Du zumindest grob filtern, sonst bekommt die Pumpe und die Umwelt vom an den Speiseresten, Brotkrümeln usw. haftenden Fett etc, Ärger. Das Filter (hatte ich doch oben schon mal geschrieben) alle 14 Tage reinigen. gruesse Hanse |
#17
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Grauwasser ist de facto viel belastender für unsere Gewässer als die paar Kupferbolzen, die ein Mensch so absondert. Nur dummerweise lassen sich die Grauwässer nicht so einfach aufbereiten, wie Schwarzwasser. Daher hat der Gesetzgeber uns noch nicht mit Auflagen behelligt.
Man benötigt zunächst einmal Fettabscheider wenn man Grauw. reinigen will. Die funktionieren aber nach dem Prinzip der Schwerkraft, was auf Schiffen schwierig wird. Was der jannie da an stinkendem Zeug in seinem Filter hat ist in erster Linie Fett, daher der Stink... Wir haben größere Yachten mit Abscheidern von "Kessel" ausgestattet, das geht gerade so, da die relativ wenig wackeln. (Die Schiffe) Auf kleinen Booten ist das aber aussichtslos. In den Schiffen kommen dann auch richtige Kläranlagen in Frage, die den Rest aufbereiten. "Hamann" ist da der Hersteller der Wahl. Auf kleinen Schiffen unter 20m kann man noch die "Ködelkocherei" von "Raritan" installieren, wenn man den Fischlein politisch korrekt entseuchte Fäkalien servieren möchte. Grauwasser kann man aber schon bei einer Bootsgröße unter 35- 40m nicht mehr behandeln. Gruß Richard
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Bitte darum, mir Fehler in der Rechtschreibung, insbesondere Groß- kleinschreibung nachzusehen, meine Alltagssprache ist English, das schleift sich ein... Danke __________________________ Fortior est qui se quam qui fortissima vincit Moenia. |
#18
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Zitat:
Gruß Hubert via Tapatalk
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#19
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Zitat:
Dazu sagt das CDNI-Abkommen, das in Deutschland geltendes Recht ist in Anlage 2 Teil CKapitel IX Artikel 9.01 Abs. 3 für Binnenwasserstraßen ganz eindeutig: "Die Einleitung von häuslichem Abwasser ist
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html Was häusliches Abwasser ist, steht übrigens auch im CDNI und zwar in Anlage 2 Teil C Kapitel 8 Artikel 8.01 Buchstabe b): "Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser" https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html Was die Berliner WSP schreibt, ist also in dieser uneingeschränkten Form falsch. Das in nationales Recht umgesetzte CDNI geht dem §324 StGB schon aus Gründen der Spezialität vor. Zitat:
Ich habe hier übrigens nur die Rechtslage wiedergegeben, wie ich sie verstehe. Ich persönlich halte die Einleitung "häuslicher Abwässer" aus Sportbooten auch für problematisch, jedenfalls soweit die Gewässer eher begrenzt aber stark frequentiert sind und wenig fließen. Für die Zukunft würde ich persönlich mir einer Verschärfung rechnen, also bei einem Neubau die Sammmlung sämtlicher Abwässer in Tanks vorsehen. Geändert von karaya (02.08.2013 um 12:22 Uhr) |
#20
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Zitat:
Auf dem Wasser geht regionales Recht immer vor! Die Hamburger Hafenordnung z. B., setzt Colreg im Hafengebiet außer Kraft! Um nur ein simples Beispiel zu nennen. Zitat:
Solange es, wie ich oben schilderte, unmöglich ist, auf kleinen Booten Grauwässer aufzubereiten wird es da wenig erfolgreiche Aktionen geben können. Holdingtanks sind auch nicht die Lösung. In sinnvollen Dimensionen sind die kaum zu installieren solange es nicht In jedem Hafen ausreichend Abpumpstationen gibt. Gruß Richard
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#21
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Zitat:
Aber okay, dann poste mal eine Quelle - ich meine einen Gesetzestext - aus dem sich ergibt, dass man auf Bundeswasserstraßen in Berlin aufgrund "regionalem Recht" kein häusliches Abwasser von Schiffen einleiten darf. |
#22
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Zitat:
Das ist doch wohl nicht meine Baustelle was es in Berlin an Ausnahmen von Bundesregelungen gibt! Definitiv aber gehen regionale Regeln vor, et basta! siehe:
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#23
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Zitat:
Du hast doch behauptet, dass ich unrecht habe; also solltest du das auch beweisen können. Und der Verweis auf die Hamburger Hafenordnung hilft nicht weiter, wenn's um die Frage geht, ob und was man in Berliner Gewässer einleiten darf. Zitat:
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#24
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Zitat:
Das werden doch die Berliner auch hinbekommen, oder? Mit Studenten pflege ich Erwachsenenthemen übrigens nicht zu diskutieren.
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#25
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Große Klappe ... Wer so einen Aufriss macht und dann keine Quelle nennen kann, der macht sich lächerlich.
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