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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verbot von Antifouling
Hallo zusammen,
wir wurden informiert das die kupferhaltigen oder triazinhaltigen Antifoulings zum Mai 2013 verboten werden. Genaue Angaben über die Durchführung haben wir noch nicht. (muß ich dann mitten in der Saison meine Farbe abkratzen?) Vieleicht weiss ja jemand was genaueres. Interessant wären Alternativen, Erfahrungen usw. |
#2
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Moin Dobi,
in der neuesten IBN ist ein ausführlicher Artikel zu dem ganzen Antifouling-EU-Bürokratismus. So wie ich es verstanden habe, werden gewisse Produkte verschwinden (weil nicht mehr erlaubt - zu giftig) und die weiterhin zugelassenen müssen gesetzeskonform verändert werden. Du wirst die Farbe sicher nicht abkratzen müssen, aber ggf. kannst Du die Farbe nicht mehr nachkaufen. Auch eine Art der Marktbereinigung - sponsort bei EU Gruß Martin |
#3
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meines Wissens ist International einer der Hersteller der seine gesammte Produktpalette der neuen Gesetzgebung angepasst hat.
Aber grundsätzlich gilt: Was drauf ist darf drauf bleiben. es darf nur kein neuer Anstrich mit verbotenem Material mehr gemacht werden. Obs dann Prbleme mit der Verträglichkeit gibt muss man von Produkt zu Produkt rausfinden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Zitat:
Es kann Dir passieren, dass es geprüft wird. Ein Bekannter musste letztes Jahr in Dänemark einen Hafen verlassen, die hatten eine Probe seines AF genommen und für DK war der Biozidwert zu hoch. Das waren zwar eine übereifrige Waschpo, aber das kann in Zukunft überall passieren. Die neue Biozidrichtlinie tritt 2013 in Kraft. Da sind nur Standards festgelegt. Aber jeder Staat darf die erhöhen. Dänemark, Schweden, Finnland und NL haben wesentlich strengere Regeln. |
#5
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie man hier dem Bewuchs entgegen wirkt bzw. wirksam entgegen wirken will
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#7
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Die BIUZID-Verordnung der EU wird fortlaufend verändert, so wie auch die Inhaltsstoffe der Antifoulings den Veränderungen angepasst werden.
Die Wirkstoffe Diuron (ein Harnstoffderivat), Irgarol (ein Triazin) wurden bereits im Oktober 2008 Europaweit verboten. Davon betroffen war auch das Oceanic von Hansa Schiffsfarben das sehr preiswert von Waage Hamburg, Zeuss, Nothnage angeboten wird. Damit wurde das Antifouling von Hansa zur dritten Wahl, erfüllt noch die Vorgaben geringen Bewuchsschutz einiger Bereiche in der Ostsee, in der Nordesse weniger und im Mittelmeer keine 3-4 Monate. Anstelle von Diuron wurde Zineb verwendet, was die Sache nicht besser machte, daher auch der günstige Preis. Ansonsten hat International mit Intermoth, Hempel mit Oceanic 8490K, Jotun mit Takata Classic, Nippon mit Sejet Platinium 039 und der größte Hersteller BASF mit der Serie ECOSHIP und als weitere Neuentwicklung RELEST Marine AF bereits 2002 reagiert. Was die Schwermetalle betrifft, da war zuerst eine neue Schwermetallverordnung für 2010 geplant, wurde verworfen auf 2015 und inzwischen auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch wenn die Verordnung 2015 verabschiedet würde dann greift die Verordnung für die Hersteller erst 2018 - 2020 und dann kommen nochmals 5 Jahre wo dann auch der Grenzüberschreitende Verkehr nicht mehr zugelassen ist. Auch bei den Schwermetallen wurde bereits 2002 reagiert. Es wird auch kein Kupfer oder Zink verwendet , sondern Kuper(I)oxid und Zinkoxid. Der Grund ist aber nicht die Verordnung, sondern der Kupferpreis der in den Letzten 3 Jahren um 600% gestiegen ist. Wenn Tinta meint dass solche Anstriche überprüft werden, dann ist das ein Gerücht. Keiner kann ein Antifouling ohne einen toxilogischen Labor überprüfen, es kommt auch keiner und beginnt bei einen Antifouling abzukratzen, was auch nicht zulässig wäre. Es gibt auch keine Einrichtungen für solche Überprüfungen. Das ist auch nicht notwendig, die Überprüfungen erfolgen bei den weltweit 9 AF-Herstellern und nicht am Schiff. Es gibt aber Verordnungen wie z.B. die Bodenseeverordnung die kein Schwermetall zulassen. Wer aber in Konstanz die 30 Mille jedes Jahr bezahlt der darf, nur rentiert sich das nicht. Wird in den Marinas gestrichen, dann übt er Hafenmeister das Hausrecht aus und kann aus Umweltgründen bestimmte Anstriche - Abbeizen usw. auf seinen Gelände verbieten. Das betrifft aber nur die Anwendung auf dem Gelände. Der Grund ist in der Regel dass mancher Hafenmeister oder Marinero gesponsert wird, denn ein International darf immer gestrichen werden. Streicht aber einer sein Boot zu Hause oder in der Garage, dann geht das dem Hafenmeister nichts an. Nach Holland ist der Export für Firmen von Schwermetall-AF nicht zugelassen um die eigenen Händler zu schützen. Inzwischen hat aber dort jeder eine Niederlassung eingerichtet oder bestellt Privat in Deutschland, denn das ist zulässig. In Schweden darf in keiner Marina Schwermetall gestrichen werden, für Privat oder Grenzüberschreitung gibt es keine Verbote. Kanada gilt das Verbot, nicht aber Grenzüberschreitend, so wie auch in Australien. Ansonsten sind die Bedarfsmengen für die Sportbootschifffahrt zu unbedeutend. In der Nautic-Werft in Wilhelmshafen werden bei 6 Schiffen je Dockaufenthalt jede Woche zwischen 2000 und 6000 Liter Antifouling je Schiff gestrichen. Das entspricht in einer Woche ca. 25 000 Privatschiffen, also da geht es bei der Sportbootschifffahrt wirklich um einen Mückenschi...!. Zum Verbot der Wirkstoffe Diuron (ein Harnstoffderivat), Irgarol (ein Triazin) bist 2013. Da im Oktober 2008 diese Derivate verboten wurden, müssen Altanstriche bis Oktober 2013 überstrichen werden. Das ist wie mit dem Verbot von Trybuthylzinoxiden 2002. Die Herstellung wurde 1999-2002 eingestellt, die letzten Anstriche mussten bis 2003 aufgebraucht werden, ab da war kein Verkauf mehr zulässig. Bis 2005/6 mussten dann Altanstriche überschichtet werden. Das war auch die Einführung der PVC-Vinylprimer die als Sperrgrund verwendet werden. Ansonsten haben wir alle paar Monate irgend eine neue Verordnung und daher gibt es z.B. von einen einfachen Micron Extra an die 15 verschiedene Sicherheitsdatenblätter. Ansonsten kann jeder die Gesetzgebung der Länder unter GETZGEBUNG nachlesen. mfg Geändert von Marian (16.03.2012 um 13:16 Uhr) |
#8
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Interessant. Leider geth der Link nicht...
Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#9
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Wundert mich gar nicht.
[ URL ="http://***********************************/forumdisplay.php?f=26"]GETZGEBUNG[ /URL ]
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#10
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Die erforderlichen Informationen zur Gesetzgebeung der Länder sind auf meinen Forum Fragen & Antworten hinterlegt. Der Forenbetreiber lässt eine Verlinkung zu meinen Forum nicht zu.
mfg |
#11
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ist das das antifoulingforum?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#12
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da bin ich von überzeugt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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