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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 22.10.2012, 17:28
Warmwasserpaddler Warmwasserpaddler ist offline
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312 Danke in 180 Beiträgen
Standard Funkgerät auf dem Boot???

Hallo an Alle,
ich muß mal ne blöde Frage stellen...
Muß ich ein Funkgerät auf dem Boot haben???
Wenn ja, reicht ein normales CB Funkgerät oder ein richtiges mit Lizenz und so???
Ich will mit meinem Boot...wenn es dann mal fertig ist, auf Binnen und Küstennah fahren...also z.B. in Kroatien...
__________________
Es Grüßt Uwe.K. aus U.
Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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  #2  
Alt 22.10.2012, 17:41
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
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Standard Funkgerät

Moin
Eine Ausrüstungspflicht für Sportboote gibt es nicht
Im Küstenbereich macht nur ein UKW-Seefunkgerät wirklich Sinn,und in D und Nl binnen ein UKW-Binnenfunkgerät,für beide ist eine Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur erforderlich der jeweilige BOOTSFÜHRER muss bei vorhanden sein der Anlagen im besitz der notwendigen Funkzeugnisse sein.Es gibt für Sportboote auch umschaltbare Geräte.CB-Funk hört kein Schleusen-oder Brückenwärter,kein Hafenmeister oder anderes Schiff.
gruss hein
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  #3  
Alt 23.10.2012, 23:09
Benutzerbild von GüntherB
GüntherB GüntherB ist offline
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616 Danke in 284 Beiträgen
Standard

Hallo Uwe,

wenn du auch küstennahe Fahrtgebiete befahren willst, dann solltest Du auf den Sicherheitsaspekt "UKW-Funk" nicht verzichten.
In einem Seenotfall kannst Du Schiffe in Deiner Nähe erreichen und bist nicht auf Hilfe aus einem Landstützpunkt angewiesen.
Die mittlerweile offerrierten "Kellerpreise für Funkgeräte" sollten eigentlich eine solche Entscheidung leicht machen.

Ob Du dabei ein Funkzeugnis besitzt oder nicht ist in einem Senotfall zweitrangig zu sehen.
Du solltest natürlich die "Grundregeln" des Seenotverkehrs zumindest
ansatzweise beherrschen.

Ein Minimumfunkzeugnis kannst Du auch sehr schnell in Kroatien erwerben.

Die "echten Funkprofis" ignorieren bei einer Stresssituation auch jede gelernte
Funkdisziplin.
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mfg
Günter

Geht die Sonne auf im Westen, mußt Du Deinen Kompass testen!
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  #4  
Alt 24.10.2012, 07:03
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von GüntherB Beitrag anzeigen
... Ob Du dabei ein Funkzeugnis besitzt oder nicht ist in einem Senotfall zweitrangig zu sehen. ...
Das ist ein ganz toller Tip
Im Seenotfall vielleicht, aber bis zu diesem hoffentlich nie eintretenden Fall hilft vielleicht ein Blick in das

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 55 Frequenzzuteilung
(1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.
§ 149 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 Buchstabe a, Nummer 6, 10, 22, 27 und 31 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, ... geahndet werden.


Gruß Lutz
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  #5  
Alt 24.10.2012, 07:08
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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519 Danke in 289 Beiträgen
Standard

In Ergänzung zum Vorposter möchte ich dann aber auch den Hinweis auf
§34 StGB (Rechtfertigender Notstand) nicht missen:

http://http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

Zitat:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #6  
Alt 24.10.2012, 07:19
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Warmwasserpaddler Beitrag anzeigen
Hallo an Alle,
ich muß mal ne blöde Frage stellen...
Muß ich ein Funkgerät auf dem Boot haben???
Wenn ja, reicht ein normales CB Funkgerät oder ein richtiges mit Lizenz und so???
Ich will mit meinem Boot...wenn es dann mal fertig ist, auf Binnen und Küstennah fahren...also z.B. in Kroatien...
wenn du Binnen fahren willst dann kauf dir aber ein Festeingebautes Gerät da Binnen Handfunkgeräte nicht zugelassen sind.

ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Es ist ein echter Sicherheitsaspekt die Funke dabei zu haben.
Natürlich nur zugelassen und mit den entsprechenden Funklizenzen.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 24.10.2012, 07:57
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ghaffy ghaffy ist offline
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Nur mal so als Hinweis:

Diese ewigen "Hinweise" auf den Rechtsgrundsatz "Not kennt kein Gebot" sind gerade im Zusammenhang mit dem Funkgerät allesamt hanebüchen.

"Not kennt kein Gebot" bedeutet, dass in einer Notsituation bestimmte Rechtsvorschriften zurücktreten hinter die Verpflichtung, Leib, Leben und Sachwerte zu schützen. Mehr aber schon nicht. (ZB Anlegen, wo es "eigentlich" verboten ist oder schneller fahren als erlaubt oder ölverschmutzte Drecksuppe über Bord pumpen, weil sonst das Schiff samt Besatzung sinken würde oder jemandem die Hose aufzuschneiden, weil es sich ein Bein gebrochen hat usf.)

Wenn ich an Bord ein Funkgerät mithabe, für das keine Genehmigung vorliegt (Zeugnis, Frequenzzuteilungsurkunde usf.), dann habe ich bereits OHNE NOT gegen Vorschriften verstoßen. Und das mit Vorsatz.

"Not kennt kein Gebot" wäre in diesem Zusammenhang allenfalls anzuwenden, wenn jemand an Bord ohne Zeugnis die Funkanlage bedient, weil der "Funker" ausgefallen ist (Krankheit oder was weiß ich).

Die Idee "ich nehme ein Funkgerät mit, weil im Notfall darf ich es eh benützen" ist eine Schnapsidee, mit Verlaub.
Da könnte ich grad so gut sagen: "Ich nehme einen Revolver mit, weil wenn ich überfallen werde, dann gilt der Grundsatz 'Not kennt kein Gebot'".

Ob jemand rechtswidrig Sachen mithat, ist mir wirklich völlig Schnuppe (habe vielleicht auch das eine oder andere an Bord ), aber zu verbreiten, man könne sich von vornherein auf den o.a. Grundsatz berufen, ist ehrlich Quatsch.
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Gruss Andreas

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  #8  
Alt 24.10.2012, 08:27
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Besser hätte man es nicht sagen können und für einen durchschnittlich intelligenten Mitteleuropäer sollten die Funkscheine kein Problem sein.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 24.10.2012, 09:00
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Ich frage mich gerade, wer in HR den Funk ernsthaft mithört...außer den Küstenfunkstellen, die i.d.R. niGS unternehmen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 24.10.2012, 09:14
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich frage mich gerade, wer in HR den Funk ernsthaft mithört...außer den Küstenfunkstellen, die i.d.R. niGS unternehmen.
Micha, das kann ich aus langjähriger Erfahrung und an Hand zahlreicher Logbuchaufzeichnungen NICHT bestätigen. Die Küstenfunkstellen sind äußerst fix im Reagieren auf Securite-, Panpan-, Mayday- und sonstige Meldungen, die die Sicherheit usw. betreffen.
Sie reagieren rasch, kompetent, mehrsprachig. Verbinden ggf. via Telefon mit SAR, schalten den zuständigen Hafenkapitän ein usf.

Bei "spannenden" (jedenfalls MAYDAY) Meldungen schreib ich stichwortartig mit. Pro Urlaub habe ich sicherlich ein Dutzend solcher Vermerke im Logbuch, und immer sind Split Radio oder Rijeka Radio voll dabei.

Wo sie sich vornehm zurückhalten (und das würde ich mir auch oft anders wünschen): Wenn ab Anfang August die Italiener einfallen und aus Kanal 16 "FM Ferragosto" mit Küchenrezepten und endlosen Diskussionen wird, ob man links oder rechts der Boje anlegen wird.

Aber für die Funkdisziplin ist wohl die Küstenfunkstelle nicht zuständig, und was sollen sie letztlich auch tun? Schimpfen?
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Gruss Andreas

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  #11  
Alt 24.10.2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von GüntherB Beitrag anzeigen
[...]
Ob Du dabei ein Funkzeugnis besitzt oder nicht ist in einem Senotfall zweitrangig zu sehen.
[...]
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist ein ganz toller Tip
Im Seenotfall vielleicht, aber bis zu diesem hoffentlich nie eintretenden Fall hilft vielleicht ein Blick in das

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 55 Frequenzzuteilung
(1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.
§ 149 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 Buchstabe a, Nummer 6, 10, 22, 27 und 31 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, ... geahndet werden.

Gruß Lutz
Auch wenn ich Dir inhaltlich vollkommen Recht gebe: Du zitierst die Strafbewehrung für die Funkbenutzung ohne Frequenzzuteilung, Günther bezieht sich auf Funken ohne Funkzeugnis.
Ersteres ist in der Tat "nur" eine OWi und außerdem unnötig, denn eine Frequenzzuteilung bekommt man auch ohne Zeugnis. Kost' halt nur 130 EUR Gebühren.

M.W. ist Funken ohne Zeugnis keineswegs mehr nur eine OWi - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc. und was da alles dran hängt.

Zumindest binnen lieber ganz ohne Funk als mit Funk und ohne Zeugnis - ist meine private Meinung.
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #12  
Alt 24.10.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Auch wenn ich Dir inhaltlich vollkommen Recht gebe: Du zitierst die Strafbewehrung für die Funkbenutzung ohne Frequenzzuteilung, Günther bezieht sich auf Funken ohne Funkzeugnis.
Ersteres ist in der Tat "nur" eine OWi und außerdem unnötig, denn eine Frequenzzuteilung bekommt man auch ohne Zeugnis. Kost' halt nur 130 EUR Gebühren.

M.W. ist Funken ohne Zeugnis keineswegs mehr nur eine OWi - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc. und was da alles dran hängt.

Zumindest binnen lieber ganz ohne Funk als mit Funk und ohne Zeugnis - ist meine private Meinung.
gerade Binnen bin ich sehr froh ne Funke an Bord zu haben.
Gerade wegen dem Schleusen und dem Anmelden.
Ich hab schon erlebt wie ein von Telefonanrufen wartender Sportboote genervter Schleusenwärter uns mit Funk ausgerüstet Boote mitgenommen hat und die schon mehre Stunden wartenden kleinen ohne Funk (alle 30 min wenn das Tor für ein Berufschiff aufging hat ein anderer angerufen und gefragt ob sie mitdürften) mussten warten. Wir warteten ne Stunde und die anderen teilweise 4-5h. Wir wurden über funk aufgefordert nach nwem Berufler einzufahren und die kleinen über Lautsprecher aufgefordert liegen zu bleiben.

Im Hafen haben wir dann einige von den kleinen wieder getroffen und sie haben gefragt warum wir vorrangig bedient wurden. Die Antwort, weil wir den Schleusenwärter nicht ständig genervt haben haben sie dann nicht akzeptieren wollen.

Ein Sicherheitsaspekt ist die Funke an Bord natürlich auch binnen.
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  #13  
Alt 24.10.2012, 11:10
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
... eine Frequenzzuteilung bekommt man auch ohne Zeugnis. ...
Wer sich eine Frequenzzuteilung holt und dann ohne Funkzeugnis unterwegs ist, wird wohl den Vorsatz nur schwer bestreiten können.

Amsonsten hast Du natürlich volkommen Recht .

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 24.10.2012, 11:14
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wer sich eine Frequenzzuteilung holt und dann ohne Funkzeugnis unterwegs ist, wird wohl den Vorsatz nur schwer bestreiten können.

Amsonsten hast Du natürlich volkommen Recht .

Gruß Lutz
Natürlich kein Widerspruch, nur eine Ergänzung:

Das ist übrigens sehr oft der Fall:
Ich kenne Fälle (), in welchen das Boot der Ehefrau gehört (oder der Schwester, der Oma, der Cousine ...) (und nur der Eigner oder zumindest der Besitzer kann eine Frequenzzuteilung beantragen). Die Frau hat noch nicht mal einen SBF, geschweige denn ein UBI/SRC, weil der Skipper natürlich der Mann ist.

Soll's angeblich eben gelegentlich geben.
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  #15  
Alt 24.10.2012, 11:21
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Micha, das kann ich aus langjähriger Erfahrung und an Hand zahlreicher Logbuchaufzeichnungen NICHT bestätigen. Die Küstenfunkstellen sind äußerst fix im Reagieren auf Securite-, Panpan-, Mayday- und sonstige Meldungen, die die Sicherheit usw. betreffen.
Sie reagieren rasch, kompetent, mehrsprachig. Verbinden ggf. via Telefon mit SAR, schalten den zuständigen Hafenkapitän ein usf.

Bei "spannenden" (jedenfalls MAYDAY) Meldungen schreib ich stichwortartig mit. Pro Urlaub habe ich sicherlich ein Dutzend solcher Vermerke im Logbuch, und immer sind Split Radio oder Rijeka Radio voll dabei.

Wo sie sich vornehm zurückhalten (und das würde ich mir auch oft anders wünschen): Wenn ab Anfang August die Italiener einfallen und aus Kanal 16 "FM Ferragosto" mit Küchenrezepten und endlosen Diskussionen wird, ob man links oder rechts der Boje anlegen wird.

Aber für die Funkdisziplin ist wohl die Küstenfunkstelle nicht zuständig, und was sollen sie letztlich auch tun? Schimpfen?
Hm, Chaos habe ich noch nie gehört.

Das ist bei mir bisher anders angekommen. U.a. durfte ich mal live miterleben, wie eine Skipper mit Maschinenausfall mitten auf der Adria zwischen Rijeka und Ancona hin und her verwiesen wurde. Solche Aktionen höre ich oft in der Gegend.

Ich will aber nicht unterstellen, dass einem gar nicht geholfen wird.

Aber Fähren, Hafenmeister, Fischerboote, etc.. reagieren kaum auf Ansprache.
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  #16  
Alt 24.10.2012, 11:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Ich hab schon erlebt wie ein von Telefonanrufen wartender Sportboote genervter Schleusenwärter uns mit Funk ausgerüstet Boote mitgenommen hat und die schon mehre Stunden wartenden kleinen ohne Funk (alle 30 min wenn das Tor für ein Berufschiff aufging hat ein anderer angerufen und gefragt ob sie mitdürften) mussten warten. ...
Eine absolute Frechheit und ein klarer Verstoß gegen § 6.29 1. der BinSchStrO.

§ 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
  1. Es wird, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, in der Reihenfolge des Eintreffens vor der Schleuse, bei mehreren Schleusen vor der gewählten oder durch Richtungsweiser nach § 6.28a zugewiesenen Schleuse geschleust.
Das hätte ich mir einmal angesehen und wäre bei der nächsten Schleusung mit den "Funkern" mitgefahren. Dabei hätte ich sogar auf § 6.28 3. (Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten) geschxxxxxx.

Auf die ggf. gerufene WSP hätte ich gerne gewartet.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 24.10.2012, 11:37
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Eine absolute Frechheit und ein klarer Verstoß gegen § 6.29 1. der BinSchStrO.


§ 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
  1. Es wird, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, in der Reihenfolge des Eintreffens vor der Schleuse, bei mehreren Schleusen vor der gewählten oder durch Richtungsweiser nach § 6.28a zugewiesenen Schleuse geschleust.
Das hätte ich mir einmal angesehen und wäre bei der nächsten Schleusung mit den "Funkern" mitgefahren. Dabei hätte ich sogar auf § 6.28 3. (Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten) geschxxxxxx.

Auf die ggf. gerufene WSP hätte ich gerne gewartet.

Gruß Lutz
nicht gnaz

hier gilt
Klein- oder Sportfahrzeuge werden, sofern sie nicht eine Bootsschleuse, Bootsgasse oder Bootsumsetzanlage benutzen können, nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust. Ausnahmsweise kann ein Klein- oder Sportfahrzeug auch einzeln geschleust werden, sofern die Dauer der Wartezeit unzumutbar ist. Ein Klein- oder Sportfahrzeug, das mit Sprechfunk ausgerüstet ist, kann nach rechtzeitiger Anmeldung an der Schleuse auch ohne Wartezeiten einzeln geschleust werden, sofern es mit dem übrigen Verkehrsaufkommen, der Verkehrslage und Maßnahmen zur Stauhaltung der Wasserstraße vereinbar ist. Bei gemeinsamer Schleusung eines Klein- oder Sportfahrzeugs mit anderen Fahrzeugen darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse einfahren. Ist die Einfahrt in die Schleuse für ein Klein- oder Sportfahrzeug durch besondere Signallichter nach § 6.28a Nummer 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 4 geregelt, darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach Freigabe der Einfahrt durch die besonderen Signallichter in die Schleuse einfahren.
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  #18  
Alt 24.10.2012, 11:45
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Hey Leute,

die Frage war, ob er eine Funke braucht, wenn ja, welche, und ob es in HR Sinn macht...

Nur mal so nebenbei...
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  #19  
Alt 24.10.2012, 11:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse einfahren. ...
Richtig, aber warum wird von der Reihenfolge des Eintreffens (der Kleinfahrzeuge) vor der Schleuse abgewichen
Weil der Schleusenwärter genervt ist

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 24.10.2012, 12:01
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
... die Frage war, ob er eine Funke braucht, wenn ja, welche, und ob es in HR Sinn macht...
Fast richtig

HR war nur ein Beispiel, es ging auch allgemein um
Zitat:
Zitat von Warmwasserpaddler Beitrag anzeigen
... Binnen und Küstennah ...
Und Binnen gibt es nunmal auch das Schleusenthema ...

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 24.10.2012, 12:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Richtig, aber warum wird von der Reihenfolge des Eintreffens (der Kleinfahrzeuge) vor der Schleuse abgewichen
Weil der Schleusenwärter genervt ist

Gruß Lutz
offiziel hat er dies Mit Sicherheitsbedenken und wegen gefährlicher Ladung des Berufschiffes begründet.
Meinem Kumpel sein Vater arbeitet aber beim WSA dort und der hat sich mit dem Schleusenwärter unterhalten nachdem ich ihn mal gefragt hab.
Der Schleusenwärter sagte ihm, dass ihn die arrogantne Sportboote nach 3h und ständigem Telefonat generft haben und er nicht mal mehr ans Telfon ging wenn die nummern angezeigt wurden. er hat dann nur noch übers micro verkündet , dass in der nächsteen schleusung kein platz ist.
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Der Schleusenwärter sagte ihm, dass ihn die arrogantne Sportboote nach 3h und ständigem Telefonat generft haben und er nicht mal mehr ans Telfon ging wenn die nummern angezeigt wurden.
"Gib einem Menschen Macht und Du lernst seinen Charakter kennen."
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Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #23  
Alt 24.10.2012, 12:57
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Tatsache ist doch, daß das Schleusen mit Hilfe von Funk wesentlich leichter und flotter geht wie ohne.
Und wer einmal einen echten Seenotfall in Küstennähe am Funk miterlebt hat, wird ihn nicht missen wollen.
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Gruß
Ewald
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  #24  
Alt 24.10.2012, 13:02
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nd entspannter da der Schleusenwärter einen direkt ansprechen kann.
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 24.10.2012, 13:43
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nicht gnaz

hier gilt
Klein- oder Sportfahrzeuge werden, sofern sie nicht eine Bootsschleuse, Bootsgasse oder Bootsumsetzanlage benutzen können, nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust. Ausnahmsweise kann ein Klein- oder Sportfahrzeug auch einzeln geschleust werden, sofern die Dauer der Wartezeit unzumutbar ist. Ein Klein- oder Sportfahrzeug, das mit Sprechfunk ausgerüstet ist, kann nach rechtzeitiger Anmeldung an der Schleuse auch ohne Wartezeiten einzeln geschleust werden, sofern es mit dem übrigen Verkehrsaufkommen, der Verkehrslage und Maßnahmen zur Stauhaltung der Wasserstraße vereinbar ist. Bei gemeinsamer Schleusung eines Klein- oder Sportfahrzeugs mit anderen Fahrzeugen darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse einfahren. Ist die Einfahrt in die Schleuse für ein Klein- oder Sportfahrzeug durch besondere Signallichter nach § 6.28a Nummer 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 4 geregelt, darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach Freigabe der Einfahrt durch die besonderen Signallichter in die Schleuse einfahren.
Das (von mir) fett gesetzte find' ich spannend: mit Funk darfst Du einzeln geschleust werden, wenn es die Lage zulässt, ohne Funk nur, wenn die Wartezeit unzumutbar wäre.

Heißt (Goldwaagemodus): stehe ich vor Raffelberg (Bundeswasserstraße) und es kommt weit und breit kein anderes Boot, darf die Schleuse mich allein eigentlich nur schleusen, wenn die Wartezeit unzumutbar wäre. Melde ich mich hingegen per Funk, darf ich sofort geschleust werden.

Wow ... gut, dass ich Funk habe.

Die Ruhrschleusen im Landeswasserstraßenteil (MH und aufwärts) haben übrigens allesamt keinen Funk.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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