|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Funkgerät auf dem Boot???
Hallo an Alle,
ich muß mal ne blöde Frage stellen... Muß ich ein Funkgerät auf dem Boot haben??? Wenn ja, reicht ein normales CB Funkgerät oder ein richtiges mit Lizenz und so??? Ich will mit meinem Boot...wenn es dann mal fertig ist, auf Binnen und Küstennah fahren...also z.B. in Kroatien...
__________________
Es Grüßt Uwe.K. aus U. Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden... |
#2
|
||||
|
||||
Funkgerät
Moin
Eine Ausrüstungspflicht für Sportboote gibt es nicht Im Küstenbereich macht nur ein UKW-Seefunkgerät wirklich Sinn,und in D und Nl binnen ein UKW-Binnenfunkgerät,für beide ist eine Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur erforderlich der jeweilige BOOTSFÜHRER muss bei vorhanden sein der Anlagen im besitz der notwendigen Funkzeugnisse sein.Es gibt für Sportboote auch umschaltbare Geräte.CB-Funk hört kein Schleusen-oder Brückenwärter,kein Hafenmeister oder anderes Schiff. gruss hein
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo Uwe,
wenn du auch küstennahe Fahrtgebiete befahren willst, dann solltest Du auf den Sicherheitsaspekt "UKW-Funk" nicht verzichten. In einem Seenotfall kannst Du Schiffe in Deiner Nähe erreichen und bist nicht auf Hilfe aus einem Landstützpunkt angewiesen. Die mittlerweile offerrierten "Kellerpreise für Funkgeräte" sollten eigentlich eine solche Entscheidung leicht machen. Ob Du dabei ein Funkzeugnis besitzt oder nicht ist in einem Senotfall zweitrangig zu sehen. Du solltest natürlich die "Grundregeln" des Seenotverkehrs zumindest ansatzweise beherrschen. Ein Minimumfunkzeugnis kannst Du auch sehr schnell in Kroatien erwerben. Die "echten Funkprofis" ignorieren bei einer Stresssituation auch jede gelernte Funkdisziplin.
__________________
mfg Günter Geht die Sonne auf im Westen, mußt Du Deinen Kompass testen! |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Im Seenotfall vielleicht, aber bis zu diesem hoffentlich nie eintretenden Fall hilft vielleicht ein Blick in das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 55 Frequenzzuteilung (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig(1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist. § 149 Bußgeldvorschriften 10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt, (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 Buchstabe a, Nummer 6, 10, 22, 27 und 31 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, ... geahndet werden. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
|
|||||
|
|||||
In Ergänzung zum Vorposter möchte ich dann aber auch den Hinweis auf
§34 StGB (Rechtfertigender Notstand) nicht missen: http://http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html Zitat:
__________________
Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
|
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Es ist ein echter Sicherheitsaspekt die Funke dabei zu haben. Natürlich nur zugelassen und mit den entsprechenden Funklizenzen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
|
||||
|
||||
Nur mal so als Hinweis:
Diese ewigen "Hinweise" auf den Rechtsgrundsatz "Not kennt kein Gebot" sind gerade im Zusammenhang mit dem Funkgerät allesamt hanebüchen. "Not kennt kein Gebot" bedeutet, dass in einer Notsituation bestimmte Rechtsvorschriften zurücktreten hinter die Verpflichtung, Leib, Leben und Sachwerte zu schützen. Mehr aber schon nicht. (ZB Anlegen, wo es "eigentlich" verboten ist oder schneller fahren als erlaubt oder ölverschmutzte Drecksuppe über Bord pumpen, weil sonst das Schiff samt Besatzung sinken würde oder jemandem die Hose aufzuschneiden, weil es sich ein Bein gebrochen hat usf.) Wenn ich an Bord ein Funkgerät mithabe, für das keine Genehmigung vorliegt (Zeugnis, Frequenzzuteilungsurkunde usf.), dann habe ich bereits OHNE NOT gegen Vorschriften verstoßen. Und das mit Vorsatz. "Not kennt kein Gebot" wäre in diesem Zusammenhang allenfalls anzuwenden, wenn jemand an Bord ohne Zeugnis die Funkanlage bedient, weil der "Funker" ausgefallen ist (Krankheit oder was weiß ich). Die Idee "ich nehme ein Funkgerät mit, weil im Notfall darf ich es eh benützen" ist eine Schnapsidee, mit Verlaub. Da könnte ich grad so gut sagen: "Ich nehme einen Revolver mit, weil wenn ich überfallen werde, dann gilt der Grundsatz 'Not kennt kein Gebot'". Ob jemand rechtswidrig Sachen mithat, ist mir wirklich völlig Schnuppe (habe vielleicht auch das eine oder andere an Bord ), aber zu verbreiten, man könne sich von vornherein auf den o.a. Grundsatz berufen, ist ehrlich Quatsch.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#8
|
||||
|
||||
Besser hätte man es nicht sagen können und für einen durchschnittlich intelligenten Mitteleuropäer sollten die Funkscheine kein Problem sein.
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#9
|
||||
|
||||
Ich frage mich gerade, wer in HR den Funk ernsthaft mithört...außer den Küstenfunkstellen, die i.d.R. niGS unternehmen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Sie reagieren rasch, kompetent, mehrsprachig. Verbinden ggf. via Telefon mit SAR, schalten den zuständigen Hafenkapitän ein usf. Bei "spannenden" (jedenfalls MAYDAY) Meldungen schreib ich stichwortartig mit. Pro Urlaub habe ich sicherlich ein Dutzend solcher Vermerke im Logbuch, und immer sind Split Radio oder Rijeka Radio voll dabei. Wo sie sich vornehm zurückhalten (und das würde ich mir auch oft anders wünschen): Wenn ab Anfang August die Italiener einfallen und aus Kanal 16 "FM Ferragosto" mit Küchenrezepten und endlosen Diskussionen wird, ob man links oder rechts der Boje anlegen wird. Aber für die Funkdisziplin ist wohl die Küstenfunkstelle nicht zuständig, und was sollen sie letztlich auch tun? Schimpfen?
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#11
|
||
Zitat:
Zitat:
Ersteres ist in der Tat "nur" eine OWi und außerdem unnötig, denn eine Frequenzzuteilung bekommt man auch ohne Zeugnis. Kost' halt nur 130 EUR Gebühren. M.W. ist Funken ohne Zeugnis keineswegs mehr nur eine OWi - Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc. und was da alles dran hängt. Zumindest binnen lieber ganz ohne Funk als mit Funk und ohne Zeugnis - ist meine private Meinung.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Gerade wegen dem Schleusen und dem Anmelden. Ich hab schon erlebt wie ein von Telefonanrufen wartender Sportboote genervter Schleusenwärter uns mit Funk ausgerüstet Boote mitgenommen hat und die schon mehre Stunden wartenden kleinen ohne Funk (alle 30 min wenn das Tor für ein Berufschiff aufging hat ein anderer angerufen und gefragt ob sie mitdürften) mussten warten. Wir warteten ne Stunde und die anderen teilweise 4-5h. Wir wurden über funk aufgefordert nach nwem Berufler einzufahren und die kleinen über Lautsprecher aufgefordert liegen zu bleiben. Im Hafen haben wir dann einige von den kleinen wieder getroffen und sie haben gefragt warum wir vorrangig bedient wurden. Die Antwort, weil wir den Schleusenwärter nicht ständig genervt haben haben sie dann nicht akzeptieren wollen. Ein Sicherheitsaspekt ist die Funke an Bord natürlich auch binnen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
|
||||
|
||||
Wer sich eine Frequenzzuteilung holt und dann ohne Funkzeugnis unterwegs ist, wird wohl den Vorsatz nur schwer bestreiten können.
Amsonsten hast Du natürlich volkommen Recht . Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das ist übrigens sehr oft der Fall: Ich kenne Fälle (), in welchen das Boot der Ehefrau gehört (oder der Schwester, der Oma, der Cousine ...) (und nur der Eigner oder zumindest der Besitzer kann eine Frequenzzuteilung beantragen). Die Frau hat noch nicht mal einen SBF, geschweige denn ein UBI/SRC, weil der Skipper natürlich der Mann ist. Soll's angeblich eben gelegentlich geben.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Das ist bei mir bisher anders angekommen. U.a. durfte ich mal live miterleben, wie eine Skipper mit Maschinenausfall mitten auf der Adria zwischen Rijeka und Ancona hin und her verwiesen wurde. Solche Aktionen höre ich oft in der Gegend. Ich will aber nicht unterstellen, dass einem gar nicht geholfen wird. Aber Fähren, Hafenmeister, Fischerboote, etc.. reagieren kaum auf Ansprache.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
|
|||||
|
|||||
Zitat:
§ 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
Auf die ggf. gerufene WSP hätte ich gerne gewartet. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
hier gilt Klein- oder Sportfahrzeuge werden, sofern sie nicht eine Bootsschleuse, Bootsgasse oder Bootsumsetzanlage benutzen können, nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust. Ausnahmsweise kann ein Klein- oder Sportfahrzeug auch einzeln geschleust werden, sofern die Dauer der Wartezeit unzumutbar ist. Ein Klein- oder Sportfahrzeug, das mit Sprechfunk ausgerüstet ist, kann nach rechtzeitiger Anmeldung an der Schleuse auch ohne Wartezeiten einzeln geschleust werden, sofern es mit dem übrigen Verkehrsaufkommen, der Verkehrslage und Maßnahmen zur Stauhaltung der Wasserstraße vereinbar ist. Bei gemeinsamer Schleusung eines Klein- oder Sportfahrzeugs mit anderen Fahrzeugen darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse einfahren. Ist die Einfahrt in die Schleuse für ein Klein- oder Sportfahrzeug durch besondere Signallichter nach § 6.28a Nummer 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 4 geregelt, darf ein Klein- oder Sportfahrzeug erst nach Freigabe der Einfahrt durch die besonderen Signallichter in die Schleuse einfahren.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
|
||||
|
||||
Hey Leute,
die Frage war, ob er eine Funke braucht, wenn ja, welche, und ob es in HR Sinn macht... Nur mal so nebenbei...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#19
|
||||
|
||||
Zitat:
Weil der Schleusenwärter genervt ist Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
|
|||||
|
|||||
Zitat:
HR war nur ein Beispiel, es ging auch allgemein um Und Binnen gibt es nunmal auch das Schleusenthema ... Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#21
|
||||
|
||||
Zitat:
Meinem Kumpel sein Vater arbeitet aber beim WSA dort und der hat sich mit dem Schleusenwärter unterhalten nachdem ich ihn mal gefragt hab. Der Schleusenwärter sagte ihm, dass ihn die arrogantne Sportboote nach 3h und ständigem Telefonat generft haben und er nicht mal mehr ans Telfon ging wenn die nummern angezeigt wurden. er hat dann nur noch übers micro verkündet , dass in der nächsteen schleusung kein platz ist.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#22
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Abraham Lincoln
__________________
Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
|
#23
|
||||
|
||||
Tatsache ist doch, daß das Schleusen mit Hilfe von Funk wesentlich leichter und flotter geht wie ohne.
Und wer einmal einen echten Seenotfall in Küstennähe am Funk miterlebt hat, wird ihn nicht missen wollen.
__________________
Gruß Ewald
|
#24
|
||||
|
||||
nd entspannter da der Schleusenwärter einen direkt ansprechen kann.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
|
|
Zitat:
Heißt (Goldwaagemodus): stehe ich vor Raffelberg (Bundeswasserstraße) und es kommt weit und breit kein anderes Boot, darf die Schleuse mich allein eigentlich nur schleusen, wenn die Wartezeit unzumutbar wäre. Melde ich mich hingegen per Funk, darf ich sofort geschleust werden. Wow ... gut, dass ich Funk habe. Die Ruhrschleusen im Landeswasserstraßenteil (MH und aufwärts) haben übrigens allesamt keinen Funk.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
|
|