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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 09.02.2013, 12:21
Thoddy06 Thoddy06 ist offline
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Standard Schwimmfähigkeitsnachweis Schwimmsteg

Hallo,

ich baue mir gerade einen Schwimmsteg für einen Boorsverleih an der Flensburger Förde. Im Rahmen aller möglichen Genehmigungen dafür verlangt das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck nun einen Schwimmfähigkeitsnachweis für den Schwimmsteg. Weiß jemand, wer mir so etwas erstellt und wie hoch die Kosten dafür sind?
Der Steg hat die Form eines Ts, ist 6,25 Meter lang und 1,25 Meter bzw. 2,5 Meter breit. Er besteht aus drei Teilen, die über Gummipuffer verbunden sind, als Auftriebskörper habe ich insg. 25 Kanister je 60 Liter verwendet, die mit je zwei Edelstahllochbändern an eine Winkelstahlkonstruktion unter den drei Holzplatten verschraubt werden. Der Steg wird ca. 300 kg wiegen und soll an 8 Stahlrohre, die in den Meeresgrund gehauen werden, befestigt werden. Die max. Wassertiefe darunter beträgt ca. 80 cm.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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  #2  
Alt 09.02.2013, 12:28
Benutzerbild von reefernator
reefernator reefernator ist offline
Commander
 
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Hallo.... Thoddy ?,
habe gerade die gleiche Baustelle. Du benötigst zudem ja auch noch den statischen Nachweis. Grundsätzlich kannst Du dich damit an jeden Statiker wenden. Der macht Dir die komplette Statik mit Auftriebsberechnung. Kosten liegen zwischen 250 und 600 Euro. Wenn Du bei euch keinen findest kann ich Dir jemanden in der Bremer Ecke empfehlen der das öfter macht.

Jens
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  #3  
Alt 10.02.2013, 08:05
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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Standard Schwimmfähigkeitsnachweis Schwimmsteg

Hallo thoddy,

Ich mache das, schicke mir bitte eine PN, danke.
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  #4  
Alt 10.02.2013, 13:44
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
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Moin Thoddy
Das Wasser-u Schifffahrtsamt soll sich mal darüber auslassen wie der Sachverständige zertifiziert und zugelassen sein muss,da mit das Gutachten akzeptiert wird,da gibt es glaube ich je nach Hafen und Gewässer manchmal regiopnale Unterschiede,in HH hat bei schwimmenden Anlagen im bereich der Hamburge Hafenordnung auch noch die HPA mit zu schnacken.In Deutschland ist es ja so,dass man bei Bauvorhaben es viele Behörden,Nachbarn,Anliegern und die nähe von Überlandleitungen vorausgesetzt auch Stromversorgern und Netzbetreibern,recht machen muss.
gruss hein
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  #5  
Alt 10.02.2013, 15:08
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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Standard Schwimmfähigkeitsnachweis Schwimmsteg

As I Said: kein Problem, Hein...
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