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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV Neu???
Zur Info, für alle, die sich einen neuen Trailer anschaffen wollen:
Ich habe mir vor einigen Wochen einen Neuen, noch nie zugelassenen Bootstrailer gekauft bei einem Händler. Dabei waren an Papieren: 1. Der Untersuchungsbericht Fahrzeugprüfung nach § 13 EG-FGV 2. Das Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV 3. Aufstellung der Rechtsakte, denen das Fahrzeug entspricht 4. DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen Damit bin ich zur Zulassungsstelle Ferner wurde natürlich mein Perso vorgelegt Nun kommts: Benötigt wird die Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV, für diese Einzelgenehmigung sind die oben genannten Unterlagen nebst Persokopie mit einem Antrag zur Erteilung desselben (in meinem fall, weil Hessen) einzureichen beim Landkreis Fulda, Abtlg. Strassenverkehrswesen. Das ganze per Fax oder Email, dauert wenige Tage, kosten um die 40,-- Euro und wird mir dann (hoffentlich) zugeschickt. Damit und dem oben aufgeführten Beamtenfutter darf ich dann wieder zur Zulassungsstelle und meinen neuen Trailer anmelden, was dann natürlich nochmal die üblichen Zulassungskosten bewirken wird. Frage an Euch: Ist soetwas jemandem bekannt?? Ich dachte, wenn ich ein Neufahrzeug Anmelde unter Vorlage eines TÜV-Prüfberichtes und eines Gutachten zur erlangung einer Einzelgenehmigung, dann müßte meine Zulassungsstelle mir die Betriebserlaubnis ausstellen, war aber nicht so.
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Gruß Heinz, |
#2
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Hallo Heinz,
ich habe mir vor 14 Tagen auch einen neuen Trailer zugelegt. Allerdings wohne ich in NRW. Ich hatte vom Händler nur den Kaufvertrag und eine "EC Certificate of Conformity" erhalten. Der erste schlaue an der Info schickte mich damit weg. Nach kurzem Rückruf mit meinem Händler wieder zum Schalter mir einfach eine Nr. geholt und gewartet. Dann ab ins Zimmer und siehe da! Die gute fing sofort an zu tippen, die Daten mussten ja erstmalig in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Nach 10 min. war ich fertig mit dem Thema. Gruß Dirk
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#3
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O.K., es kann natürlich sein, dass meine Zualssungsprobleme dem Umstand zu verdanken sind, dass der Trailer bereits 2011 hergestellt wurde.
Es war also quasi ein 2 Jahre alter "Neuer" Trailer. Eine "EC Certificate of Conformity" hatte ich nicht dabei.
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Gruß Heinz, |
#4
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Hallo jugofahrer,
ich glaube ehr, daß dein Trailer ein Einzelstück oder eine Maßanfertigug ist, darum gibt es für deinen Trailer keine BE oder neuer Dings ein EC Certificate of Conformity
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#5
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Ist kein Einzelstück, sondern eine Serientrailer.
Aber eben aus 2011, eventuell liegt es daran. Mittlerweile habe ich die Papiere aber anfgefordert und es dürfte somit keine weiteren Hindernisse mehr geben.
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Gruß Heinz, |
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