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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulassung von Funkgeräten
Zum Thema funken habe ich auch ein spezielles Problem. Mein Funkgerät hat oder hatte(?)eine Postzulassung, aber nach Privatisierung der Post hat sich da irgendwas geändert. Ich habe das Teil Jahre nicht gebraucht und auch nichts mehr bezahlt. Was passiert, wenn ich jetzt wieder damit in der Gegend rumfunke.
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handbreit .... Rolf |
#2
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ich denke, nur neugeräte müssen mit dsc ausgerüstet sein und erfordern zur zulassung den entsprechenden befähigungsnachweis. meines wissens trifft das auf bestehende anlagen nicht zu.
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#3
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DSC ist nicht zwingend vorgeschrieben - auch nicht bei Neugeräten. Bedingung ist nur die Zulassung-Nummer. Nur bei Binnengeräten ist ATIS mittlerweile Pflicht bei einer Neubeantragung der Frequenzzuteilungsurkunde ( auch bei Alt-Geräten).
@Finnix - wenn es ein Seefunkgerät ist, eine Frequenzzuteilsurkunde bei RegTP in Hamburg beantragen - und natürlich den entsprechenden Funkschein besitzen ( bei Geräten ohne DSC mind. UKW-Sprechfunkzeugnis) und los gehts.... Ulf |
#4
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Es handelt sich um ein Kombigerät See/Rheinfunk und hat auch eine Zulassungsnr. Mein Problem ist , daß ich nicht weiß, ob da im Laufe der Zeit irgendwas ungültig geworden ist, weil ich nichts bezahlt habe. UKW Funkzeugnis ist vorhanden. Ich möchte das Gerät halt wieder benutzen, nachdem ich auf meiner Kanaltour festgestellt habe, daß die Kontaktaufnahme mit den Schleußenwärtern per UKW einfacher geht als mit dem Fahrrad.
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handbreit .... Rolf |
#5
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Hey Rolf,
hast du die Frequenzzuteilung mit ATIS oder noch die "uralte" ohne? Wenn uralt: Antrag auf ATIS-Ergänzung stellen, je nach Gerät kann man die ATIS-Nummer selbst reinklopfen. zu den Kosten, bzw. Gebühren siehe den LINK http://www.regtp.de/imperia/md/conte...nk/seefunk.pdf Die wurden für die vergangenen Jahre (aus welchen Gründen auch immer) noch nicht erhoben. Gruß Wolfgang |
#6
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Rolf,
ich habe auf genau diese Frage von der RegTP folgende Auskunft bekommen: (Wieder-) Anmeldung ist kein Problem, solange das Gerät eine gültige Zulassung hat. Zulassung heißt hier: die Konformitätserklärung, die mit einem kleinen Aufkleber (früher das FTZ-Zeichen, heute das CE-Zeichen zusammen mit irgendeiner Hersteller-Registrierungsnummer) auf dem Gerät klebt. Wenn Dein Gerät also früher schon einmal angemeldet war, hast Du kein Problem mit einer erneuten Zulassung. Gruß Tilo |
#7
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Danke für die bisherigen Antworten, ich habe noch ein Uraltgerät das auf jeden Fall eine Zulassung hatte, die Kope von der Urkunde habe ich in meinen Unterlagen. Das Teil hatte einen Selektivrufdecoder. Atis gabes es glaube ich erst später.
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handbreit .... Rolf |
#8
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Hallöle,
wenn das Gerät mal abgemeldet war und dann wieder angemeldet wird kann es doch zu Problemen kommen. Und zwar wenn zwischendurch die Serie eingestampft wurde, wird die Betriebserlaubnis gelöscht. Dies gilt aber nur dann für Geräte die abgemeldet waren. |
#9
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Hallo Rolf,
ich hab keine Ahnung ob Dir das hilft, aber schau mal rein http://www.spyc.de/zeitung/2_97/upd2.htm
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Grüße Gerhard |
#10
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Hallo Gerd, das trifft genaub den Punkt. Da ich ja einige Jahre Pause hatte, ist die Genehmigung wohl erloschen. Eine Umrüstung ist warscheinlich nicht lohnend, sodaß sich für mich jetzt die Frage stellt, kann ich das Gerät noch als Seefunkanlage z.B. Schiffn/Schiff betreiben oder darf ich aufgrund irgendwelcher vorschriften überhaupt nicht mehr damit funken.
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handbreit .... Rolf |
#11
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Rolf das weiss ich leider nicht!!
Ich bin aus Österreich und hier sind ganz andere Bestimmungen. Mein Revier ist in der Adria da kümmert sich überhaupt niemand darum, ich fahre schon jahrzente in Kroatien, ein Sprechfunkzeungnis ist Pflicht aber was ich an Bord habe, wurde ich noch nie gefragt, auch bei einer Kontrolle nicht.
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Grüße Gerhard |
#12
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Zitat:
so ging's mir (bzw. der Segelschule, für die ich da unten gern fahre) auch, ein Dutzend Jahre lang . In diesem Frühjahr Kontrolle in Mali Losinj. Jetzt haben alle drei Schiffe je ein niegelnagelneues Funkgerät mit DSC, Rufzeichen und MMSI. Und ich hab mal wieder nachgelesen, wie das mit dem DSC eigentlich geht.....
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#13
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Hallo Friedhold,
was ist bei der Kontrolle herausgekommen ???? machen sie in kro unterschiede zwischen privat und verchartern??
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Grüße Gerhard |
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