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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 10.04.2014, 22:36
Benutzerbild von Almiho
Almiho Almiho ist offline
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Standard Positionslichter - binnen

Hallo zusammen,

In einem andern Fred wird hier fleißig über Positionslichter diskutiert, aber ausdrücklich mit dem Fokus auf See.

Vor ein paar Jahren wurde ich in Berlin mal angehalten, weil das damalige Boot angeblich nicht den Vorschriften entsprach, was die Positionslichter angeht. An Details erinnere ich mich nicht mehr.

Bald bin ich mit einem "neuen" (für mich ) Boot wieder in der Gegend und Frage mich, was denn jetzt tatsächlich den Vorschriften entspricht.

In meinem Fall handelt es sich um ein Motorboot mit ca 12,90m Länge. Backbord und Steuerbord sind Leuchten in etwa in Schulterhöhe angebracht, gemessen vom Steuerstand. Darüber ist ein flaches Sonnendach, auf dem sich eine weiße Rundumleuchte befindet, also ca. gut 1m höher als die anderen beiden.

Mein Gefühl ist, dass das unseren Freunden gleich mal wieder einen Grund zum abkassieren liefert. Weiß jemand, wo ich nachlesen kann, was vorschriftsmäßig wäre?

Danke für Eure Hilfe,
Alex
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  #2  
Alt 10.04.2014, 22:52
Spreegurke Spreegurke ist offline
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Beschäftige mich auch gerade damit, weil ich bei mir auch vorschriftsmäßige Belechtung anbringen möchte.

In deinem Fall benötigst du meiner meinung nach:

Topplicht mit 225 grad in weiss, mindestens 1m weiter voraus als deine Seitenlichter, aber auf gleicher höhe.

dann deine beiden Seitenlichter

Hecklicht mit 135 grad achtern mittig.

Alle Lampen müssen BSH baumustergeprüft sein.

Rundumleuchte bei zwei Seitenlichter geht wohl nicht, die geht anscheinend nur in Verbindung mit der Zweifarbenlaterne.
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  #3  
Alt 10.04.2014, 23:25
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Almiho Almiho ist offline
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Danke für deinen Hinweis!

Meinst du, dass die beiden Abbildungen auf der Seite den aktuellen Vorschriften in Deutschland auf Binnengewässern für Sportboote entsprechen? http://www.nautik-trainer.de/mod/page/view.php?id=227
Und gibt es wirklich keine anderen Möglichkeiten?

Mein Problem ist die gleiche Höhe von Topplicht und den beiden farbigen. Siehe Anhang.
Anhang 528233

Frage mich, ob es OK wäre, wenn ich das neue 225° Topplicht einfach ganz vorn auf das Dach schraube. Müsste dann ca einen Meter weiter vorn sein, nur eben nicht ganz auf der gleichen Höhe.

LG,
Alex
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  #4  
Alt 11.04.2014, 06:17
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...BinSchStrO.pdf

Schau mal Kapitel 3 insbesondere 3.13. -> Seite 85 +/-

Darf ich mal fragen, was damals bemängelt wurde?
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Gruß,
Frank

Geändert von Sāmpēra (11.04.2014 um 06:19 Uhr) Grund: Seite ergänzt
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  #5  
Alt 11.04.2014, 07:19
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billi billi ist offline
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Rundumlicht ist auch zulässig.
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  #6  
Alt 11.04.2014, 09:00
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Almiho Almiho ist offline
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Damals wurde die unterschiedliche Höhe der Back-/Steuerbord und des Topplichts bemängelt.
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  #7  
Alt 11.04.2014, 09:04
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Zitat:
Zitat von Almiho Beitrag anzeigen
Damals wurde die unterschiedliche Höhe der Back-/Steuerbord und des Topplichts bemängelt.
Das toplicht muss binnen entweder min. 1m Vor- und dann auf gleicher Höhe sein oder min. 1m höher als die Seitenlichter
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  #8  
Alt 11.04.2014, 09:13
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Koerschgen Koerschgen ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das toplicht muss binnen entweder min. 1m Vor- und dann auf gleicher Höhe sein oder min. 1m höher als die Seitenlichter

...und vom BSH zugelassen sein.
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  #9  
Alt 11.04.2014, 09:14
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Zitat:
Zitat von Koerschgen Beitrag anzeigen
...und vom BSH zugelassen sein.

und am Rhein über das Ankersymbol verfügen
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  #10  
Alt 11.04.2014, 09:25
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rundumlicht ist auch zulässig.

In seinem Fall nicht, da über 12m. Bis 12m ist es zulässig nur Rundumlicht und Steuerboard/Backboard zu haben (habe ich bei meinem Boot 10m auch so)!
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  #11  
Alt 11.04.2014, 09:41
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rundumlicht ist auch zulässig.
nach BinSchStrO ist das so, wie Du es beschreibst, für binnen schon in Ordnung. Das wäre dann die (alternative) Lichterführung nach §3.13 Punkt 1, Buchstabe d, e und f (siehe Link).
Das Ankerlicht würde mir noch fehlen, dazu hast Du nichts geschrieben?

...und an der See wäre wohl das Rundumlicht bei einer Länge >12m nicht mehr zulässig - aber nur, wenn ich mich richtig dran erinnere...


Gruß, Mike
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Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
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  #12  
Alt 11.04.2014, 09:43
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Zitat:
Zitat von Balu Beitrag anzeigen
nach BinSchStrO ist das so, wie Du es beschreibst, für binnen schon in Ordnung. Das wäre dann die (alternative) Lichterführung nach §3.13 Punkt 1, Buchstabe d, e und f (siehe Link).
Das Ankerlicht würde mir noch fehlen, dazu hast Du nichts geschrieben?

...und an der See wäre wohl das Rundumlicht bei einer Länge >12m nicht mehr zulässig - aber nur, wenn ich mich richtig dran erinnere...


Gruß, Mike
bei mir ist das rundumlicht gleichzeitig das Ankerlicht
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  #13  
Alt 11.04.2014, 10:04
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
In seinem Fall nicht, da über 12m. Bis 12m ist es zulässig nur Rundumlicht und Steuerboard/Backboard zu haben (habe ich bei meinem Boot 10m auch so)!

das ist nur auf See so. Binnen ist es zulässig (bis 20 m) und hier gehts ja um Binnen.
Über 20m ist es ja kein Kleinfahrzeug mehr und muss die Lichterführung wie ein Berufsschiff haben.
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  #14  
Alt 14.04.2014, 21:02
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Almiho Almiho ist offline
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Zitat:
Zitat von Balu Beitrag anzeigen
nach BinSchStrO ist das so, wie Du es beschreibst, für binnen schon in Ordnung. Das wäre dann die (alternative) Lichterführung nach §3.13 Punkt 1, Buchstabe d, e und f (siehe Link).
Das ist spannend, scheint eine offizielle Info zu sein. Allerdings lese ich da gar nichts von der Unterscheidung zwischen <12m und >12m. Ich dachte das macht einen Unterschied, liege ich da falsch?

Ich hab auf dem Foto mal eingezeichnet, wie ich es am liebsten lösen würde. Danach wäre rot und grün auf der Steuer- bzw. Backbordseite. Das Topplicht ist 1m+ weiter vorn (aber nicht auf selber Höhe, sondern ca. 50cm höher). Das Hecklicht soll auf gleicher Höhe wie das Topplicht angebracht werden, am hinteren Ende des Sonnendachs. Wäre diese Variante regelkonform?

Zitat:
Zitat von Balu Beitrag anzeigen
Das Ankerlicht würde mir noch fehlen, dazu hast Du nichts geschrieben?
Das Ankerlicht würde ich in der Mitte des Sonnendachs etwas erhöht anbringen.

Glaubt Ihr das wäre ok so?

LG,
Alex
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  #15  
Alt 14.04.2014, 21:14
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex
In meinem Fall handelt es sich um ein Motorboot mit ca 12,90m Länge. Backbord und Steuerbord sind Leuchten in etwa in Schulterhöhe angebracht, gemessen vom Steuerstand. Darüber ist ein flaches Sonnendach, auf dem sich eine weiße Rundumleuchte befindet, also ca. gut 1m höher als die anderen beiden.
M.E. ist es genau so, wie im Eingangsposting geschrieben und am Boot vorhanden, für Binnen bis 20 m (Kleinfahrzeug mit Motor) völlig regelkonform.
Das Rundumlicht ist gleich auch Ankerlicht.

Also nix verändern!
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  #16  
Alt 14.04.2014, 21:45
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Zitat:
Zitat von Almiho Beitrag anzeigen
Das ist spannend, scheint eine offizielle Info zu sein. Allerdings lese ich da gar nichts von der Unterscheidung zwischen <12m und >12m. Ich dachte das macht einen Unterschied, liege ich da falsch?

Ich hab auf dem Foto mal eingezeichnet, wie ich es am liebsten lösen würde. Danach wäre rot und grün auf der Steuer- bzw. Backbordseite. Das Topplicht ist 1m+ weiter vorn (aber nicht auf selber Höhe, sondern ca. 50cm höher). Das Hecklicht soll auf gleicher Höhe wie das Topplicht angebracht werden, am hinteren Ende des Sonnendachs. Wäre diese Variante regelkonform?



Das Ankerlicht würde ich in der Mitte des Sonnendachs etwas erhöht anbringen.

Glaubt Ihr das wäre ok so?

LG,
Alex
Binnen gibts keine unterscheidung wegem der 12m

ein rundumlicht wurde dir reichen.
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  #17  
Alt 14.04.2014, 23:11
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Almiho Almiho ist offline
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Nix ändern? Das krieg ich hin!

Danke für Eure Tipps! Bin ab Anfang Mai in den Berlin/Brandenburger Gewässern unterwegs, werde berichten, falls unsere Freunde in blau nicht zufrieden sind.

Vielleicht sieht man sich mal!

LG,
Alex
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  #18  
Alt 15.04.2014, 07:59
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Vielleicht sieht man sich mal!
Gerne. Wo liegt dein gut beleuchteter Pot?
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  #19  
Alt 15.04.2014, 08:01
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In Werder, und selbst?

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  #20  
Alt 15.04.2014, 08:02
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Na, dann treffen wir uns gerne mal. Meine Swoboda liegt in Potsdam am Tiefen See.
Biste Ostern unterwegs?
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  #21  
Alt 15.04.2014, 08:15
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Der Pott treibt noch in Holland (dort vor ein paar Monaten gekauft). Ostern machen wir da noch mal das Revier unsicher, die Gelegenheit kriegt man ja so schnell nicht wieder. Am 29. kommt es dann mit dem großen Brummi hier an. Vielleicht zum Baumblütenfest?

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  #22  
Alt 15.04.2014, 08:20
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Gerne.
Dann mal schöne Tage in Holland und einen sicheren Transport nach Werder/Havel.
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  #23  
Alt 23.04.2014, 21:53
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Hallo,

ich wollte mich an dieser Stelle auch nochmal vergewissern:

Auf meinem 5,56 m Boot, sind da 2 seitenlichter und ein Rundumlicht (am Heck auf einem Stab) wirklich okay, wenn alle Lampen BSH zugelassen sind, für den ausschließlichen Binnengebrauch?

Gem. Elwis link von weiter oben Variante e. / aa / f

Denn zugelassene Seitenlichter hat mein boot.
Dazu allerdings eine US amerikanische, nicht zugelassene Zwei-Farbenlaterne am Bug
Und ein nicht zugelassenes Rundumlich auf einem Stab am Heck.

Demnach könnte ich die Zweifarbenlaterne abbauen und das Licht auf dem Stab gegen eine neue, BSH geprüfte Laterne tauschen und alles wäre gut.
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  #24  
Alt 23.04.2014, 22:27
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jupp du könntest auch die zweifarbenlaterne vorne gegen eine zugelassene Austauschen dann brauchst du die Seitenlichter nicht.
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  #25  
Alt 23.04.2014, 22:35
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Wenn ich mich nicht total täusche, dann ist unter 12m Länge des Bootes in der Kombi Binnen und See die gleiche Lichterführung nur möglich, indem man Seitenlichter oder 2 Farbenlaterne in Verbindung mit Rundumlicht (gleichzeitig auch Ankerlicht) 1 Meter höher wie Rot/Grün.
Aber ich würde in jedem Fall auf die BSH / DHI Zulassung achten, egal was da evtl. sonst noch so alles angeblich oder wirklich zugelassen ist. Das gibt nur Probleme und Diskussionen. Im schlimmsten Fall wollen die ein Gutachten oder machen die sich nen Spaß draus und kontrollieren die "2 meilen-Sichtbarkeit" dann Nachts - nur solange ist da dann auch nix mit Weiterfahrt.
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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