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  #1  
Alt 01.08.2014, 08:51
DonBoot DonBoot ist offline
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Standard Geltungsbereich Rhein-Pegel?

Heute Morgen sehe ich, das sowohl Pegel Maxau als auch Pegel Speyer über HW1 sind. Wo finde ich den Geltungsbereich jedes Pegels? Ich such jetzt schon zum x-ten Mal, kann aber leider nichts finden.

Danke für Euren Hinweis im voraus,
Grüsse, Don
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  #2  
Alt 01.08.2014, 08:54
SteffenS SteffenS ist offline
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Standard

Gute Frage! Habe ich mich heute morgen auch gefragt!
Bin auf eine Antwort gespannt

Viele Grüße
Steffen
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  #3  
Alt 01.08.2014, 08:56
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billi billi ist offline
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Steht in der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung unter Kapitel 10 Seite 72
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  #4  
Alt 01.08.2014, 09:17
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  #5  
Alt 01.08.2014, 09:35
DonBoot DonBoot ist offline
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Standard Danke!

Bei Elwis hatte ich auch schon viel Zeit verbracht ohne diese wichtige Information zu finden. Daher vielen Dank!

Viele Grüsse, Don
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  #6  
Alt 01.08.2014, 09:56
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billi billi ist offline
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hier der gesammte Abschnitt:


KAPITEL 10
B E S C H R Ä N K U N G D E R S C H I F F F A H R T B E I
H O C H W A S S E R U N D B E I N I E D R I G W A S S E R
§ 10.01
Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser
oberhalb der Spyck'schen Fähre
1. Zwischen der Mittleren Rheinbrücke in Basel (km 166,64) und den Schleusen Kembs (km 179,10)
sowie zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck'schen Fähre (km 857,40) ist
die Schifffahrt bei Hochwasserständen zwischen den Marken I und II nachstehenden
Beschränkungen unterworfen:
a) alle Fahrzeuge - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb - müssen sich in der
Talfahrt möglichst in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten; als
Breite des Stromes gilt der Abstand zwischen den Uferlinien; beim Fahren einschließlich des
Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig;
b) erfordern es die örtlichen Verhältnisse, abweichend von Buchstabe a näher an ein Ufer
heranzufahren, müssen alle dort genannten Fahrzeuge dennoch möglichst weit vom Ufer entfernt
bleiben und ihre Geschwindigkeit entsprechend vermindern;
c) § 9.04 bleibt unberührt. Zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00) hat die Bergfahrt
das mittlere Drittel des Stromes aber so weit zum linken Ufer einzuhalten, dass die Begegnung
mit der Talfahrt ohne Gefahr Backbord an Backbord stattfinden kann;
d) unbeschadet des § 6.20 darf die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer
20 km in der Stunde nicht überschreiten;
e) nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnitts
nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage
ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet
haben. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden;
f) nach Überschreiten der Hochwassermarke I ist schnellen Schiffen die Fahrt verboten.
2. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel für den
unter Nummer 3 aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs
innerhalb des Streckenabschnitts verboten.
3. Die in Nummer 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände
bestimmt und die Richtpegel für die Berg- oder Talfahrt gelten für die nachstehend aufgeführten
Streckenabschnitte:
1.1.2004
- 72 -
Strecke
Richtpegel für
Berg- und Talfahrt
Wasserstand
Marke I Marke II
Basel
1 (km 166,64)___________________________________________ _________________________________

Basel-Rheinhalle
Basel - Schleusen Kembs 7,00 8,20
Kembs (km 179,10) __________________________________________________ _________________________
Schleusen Iffezheim (km 334,00)___________________________________________ ______________________
Maxau
Schleusen Iffezheim - Germersheim 6,20 7,50
Germersheim (km 384,00) __________________________________________________ ___________________
Speyer
Germersheim - Mannheim-Rheinau 6,20 7,30
Mannheim-Rheinau (km 410,50)
2__________________________________________________ ______________

Mannheim
Mannheim-Rheinau - Mannheim-Sandhofen 6,50 7,60
Mannheim-Sandhofen (km 431,50)___________________________________________ ____________________
Worms
Mannheim-Sandhofen - Gernsheim 4,40 6,50
Gernsheim (km 462,00) __________________________________________________ ______________________
Mainz
Gernsheim - Eltville 4,75 6,30
Eltville (km 511,00)___________________________________________ ________________________________
Bingen
Eltville - Lorch 3,50 4,90
Lorch (km 540,00) __________________________________________________ _________________________
Kaub
Lorch - Bad Salzig 4,60 6,40
Bad Salzig (km 566,00)___________________________________________ _____________________________
Koblenz
Bad Salzig - Engers 4,70 6,50
Engers (km 601,00)___________________________________________ ________________________________
Andernach
Engers - Bad Breisig 5,50 7,60
Bad Breisig (km 624,00) __________________________________________________ ____________________
Oberwinter
Bad Breisig - Mondorf 4,90 6,80
Mondorf (km 660,00) __________________________________________________ _______________________
1 Die Angaben zu Basel gelten vom 1.4.2007 bis 31.3.2010 (Beschluss 2006-II-21).
2 Die Angaben zu dem Streckenabschnitt Germersheim - Mannheim-Rheinau gelten vom 1.1.2007 bis 30.9.2009 (Beschluss 2006-I-17).
1.4.2007
- 73 -
Strecke
Richtpegel für
Berg- und Talfahrt
Wasserstand
Marke I Marke II
Köln
Mondorf - Dormagen 6,20 8,30
Dormagen (km 710,00) __________________________________________________ ______________________
Düsseldorf
Dormagen - Krefeld 7,10 8,80
Krefeld (km 763,00) __________________________________________________ _________________________
Duisburg-Ruhrort
Krefeld - Orsoy 9,30 11,30
Orsoy (km 794,00) __________________________________________________ __________________________
Wesel
Orsoy - Rees 8,70 10,60
Rees (km 837,00) __________________________________________________ __________________________
Emmerich
Rees - Spyck'sche Fähre 7,00 8,70
Spyck'sche Fähre (km 857,40)___________________________________________ ________________________
4.
1 Zwischen Basel und den Schleusen Kembs können die zuständigen Behörden einzelnen Fahrzeugen
und Verbänden für diesen Streckenabschnitt bis zu einem Wasserstand von 8,50 m am Pegel Basel-
Rheinhalle die Fahrt freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander
folgenden Tagen überwiegend über der Marke von 8,20 m lag und die Vorhersagen dahin gehen,
dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser Marke liegen wird.
5. Zwischen den Schleusen Kembs und den Schleusen Iffezheim (km 334,00) wird die Schifffahrt bei
Hochwasser wie folgt geregelt:
a) zwischen dem oberen Vorhafen der Schleusen Kembs und dem oberen Vorhafen der Schleusen
Vogelgrün ist die Schifffahrt keinen Beschränkungen wegen Hochwassers unterworfen. Die
zuständige Behörde kann jedoch, um Ansammlungen von Fahrzeugen in den Vorhäfen der
Schleusen Kembs und Vogelgrün zu vermeiden, die Fahrzeuge auf die Vorhäfen der
verschiedenen Schleusen verteilen;

1 Nummer 4 gilt vom 1.4.2007 bis 31.3.2010 (Beschluss 2006-II-21).
1.4.2007
- 74 -
b) zwischen den Schleusen Vogelgrün und den Schleusen Iffezheim
- wird der Betrieb der Schleusen einer gegebenen Haltung eingestellt, wenn die auf einer
Mauer bei dem Unterhaupt dieser Schleusen sichtbar angebrachte Hochwassermarke II
erreicht oder überschritten ist;
- ist Kleinfahrzeugen die Fahrt in einer Haltung verboten, wenn die an dem Unterhaupt der
jeweils oberhalb liegenden Schleuse sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder
überschritten ist.
Jedoch kann die zuständige Behörde einzelnen Fahrzeugen und Verbänden für den
Streckenabschnitt von unterhalb der Schleuse Vogelgrün bis unterhalb der Schleuse Straßburg
bis zu einem Wasserstand von 0,40 m über der angebrachten Hochwassermarke II die Fahrt und
die Schleusungen freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander
folgenden Tagen überwiegend über der Hochwassermarke II lag und die Vorhersagen dahin
gehen, dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser
Hochwassermarke liegen wird;
c) auf der Stromstrecke zwischen dem südlichen Vorhafen (km 291,30) und dem nördlichen
Vorhafen (km 295,50) des Straßburger Hafens wird die Schifffahrt bei Erreichen des höchsten
Schifffahrtswasserstandes (HSW) wie folgt gesperrt:
- in der Talfahrt durch ein bei km 291,30 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7)
- in der Bergfahrt durch ein bei km 295,50 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7).
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  #7  
Alt 01.08.2014, 10:10
DonBoot DonBoot ist offline
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Standard Rheinschiffarhrtpolizeiverordnung

Hab gerade eine PDF Kopie aufs ipad geladen, jetzt finde ich es auch in Zukunft wieder ...

Und für heute heißt das: ab Mannheim Rheinau bis Reffental langsam machen ...

Grüsse, Don
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  #8  
Alt 01.08.2014, 10:41
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billi billi ist offline
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oder in Mannheim in den Club fahren und auf morgen hoffen. Haben einen Tollen Wirt.
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  #9  
Alt 01.08.2014, 10:49
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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Hm hier in Düsseldorf haben wir 442 fallend bei einer HW1 von 710... wie geht das denn dann ?
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  #10  
Alt 01.08.2014, 11:28
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Ist wie bei uns in Speyer.

der Pegel ist eigentlich meist bei 4m rum oder eher drunter und Hochwasser ist bei Pegel 6,2m

Da muss halt richtig Wasser kommen, damit der Pegel mal so hoch geht.

hab grad nachgeschaut Höchster Wasserstand der letzten 52 Wochen 569
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  #11  
Alt 01.08.2014, 11:30
Youk Youk ist offline
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Hm hier in Düsseldorf haben wir 442 fallend bei einer HW1 von 710... wie geht das denn dann ?
Der Rhein bei D´dorf ist auch breiter wie im Bereich Speyer.
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  #12  
Alt 01.08.2014, 11:33
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Der Rhein bei D´dorf ist auch breiter wie im Bereich Speyer.
Hat aber bis dahin auch mehr Zuflüsse

Ich denke es leigt auch mehr an der höhern Schutzbebauung die einen höherne Pegel zulässt. wenn man derzeit zwischen Altlußheim und Speyer mit dem Auto fährt sieht man den Rhein schon durch den Wald fließen wo er noermalerweis nicht zu sehen ist.

https://maps.google.de/maps?q=49.311...gl=de&t=m&z=15

das ist derzeit Wasserfläche

der Damm der Marina Speyer ist gar nicht zu sehen.
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Gruß Volker
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