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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Geltungsbereich Rhein-Pegel?
Heute Morgen sehe ich, das sowohl Pegel Maxau als auch Pegel Speyer über HW1 sind. Wo finde ich den Geltungsbereich jedes Pegels? Ich such jetzt schon zum x-ten Mal, kann aber leider nichts finden.
Danke für Euren Hinweis im voraus, Grüsse, Don |
#2
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Gute Frage! Habe ich mich heute morgen auch gefragt!
Bin auf eine Antwort gespannt Viele Grüße Steffen |
#3
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Steht in der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung unter Kapitel 10 Seite 72
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Gude aus Kölle! |
#5
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Danke!
Bei Elwis hatte ich auch schon viel Zeit verbracht ohne diese wichtige Information zu finden. Daher vielen Dank!
Viele Grüsse, Don |
#6
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hier der gesammte Abschnitt:
KAPITEL 10 B E S C H R Ä N K U N G D E R S C H I F F F A H R T B E I H O C H W A S S E R U N D B E I N I E D R I G W A S S E R § 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre 1. Zwischen der Mittleren Rheinbrücke in Basel (km 166,64) und den Schleusen Kembs (km 179,10) sowie zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck'schen Fähre (km 857,40) ist die Schifffahrt bei Hochwasserständen zwischen den Marken I und II nachstehenden Beschränkungen unterworfen: a) alle Fahrzeuge - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb - müssen sich in der Talfahrt möglichst in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten; als Breite des Stromes gilt der Abstand zwischen den Uferlinien; beim Fahren einschließlich des Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig; b) erfordern es die örtlichen Verhältnisse, abweichend von Buchstabe a näher an ein Ufer heranzufahren, müssen alle dort genannten Fahrzeuge dennoch möglichst weit vom Ufer entfernt bleiben und ihre Geschwindigkeit entsprechend vermindern; c) § 9.04 bleibt unberührt. Zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00) hat die Bergfahrt das mittlere Drittel des Stromes aber so weit zum linken Ufer einzuhalten, dass die Begegnung mit der Talfahrt ohne Gefahr Backbord an Backbord stattfinden kann; d) unbeschadet des § 6.20 darf die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 20 km in der Stunde nicht überschreiten; e) nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnitts nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet haben. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden; f) nach Überschreiten der Hochwassermarke I ist schnellen Schiffen die Fahrt verboten. 2. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel für den unter Nummer 3 aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs innerhalb des Streckenabschnitts verboten. 3. Die in Nummer 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt und die Richtpegel für die Berg- oder Talfahrt gelten für die nachstehend aufgeführten Streckenabschnitte: 1.1.2004 - 72 - Strecke Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke I Marke II Basel 1 (km 166,64)___________________________________________ _________________________________ Basel-Rheinhalle Basel - Schleusen Kembs 7,00 8,20 Kembs (km 179,10) __________________________________________________ _________________________ Schleusen Iffezheim (km 334,00)___________________________________________ ______________________ Maxau Schleusen Iffezheim - Germersheim 6,20 7,50 Germersheim (km 384,00) __________________________________________________ ___________________ Speyer Germersheim - Mannheim-Rheinau 6,20 7,30 Mannheim-Rheinau (km 410,50) 2__________________________________________________ ______________ Mannheim Mannheim-Rheinau - Mannheim-Sandhofen 6,50 7,60 Mannheim-Sandhofen (km 431,50)___________________________________________ ____________________ Worms Mannheim-Sandhofen - Gernsheim 4,40 6,50 Gernsheim (km 462,00) __________________________________________________ ______________________ Mainz Gernsheim - Eltville 4,75 6,30 Eltville (km 511,00)___________________________________________ ________________________________ Bingen Eltville - Lorch 3,50 4,90 Lorch (km 540,00) __________________________________________________ _________________________ Kaub Lorch - Bad Salzig 4,60 6,40 Bad Salzig (km 566,00)___________________________________________ _____________________________ Koblenz Bad Salzig - Engers 4,70 6,50 Engers (km 601,00)___________________________________________ ________________________________ Andernach Engers - Bad Breisig 5,50 7,60 Bad Breisig (km 624,00) __________________________________________________ ____________________ Oberwinter Bad Breisig - Mondorf 4,90 6,80 Mondorf (km 660,00) __________________________________________________ _______________________ 1 Die Angaben zu Basel gelten vom 1.4.2007 bis 31.3.2010 (Beschluss 2006-II-21). 2 Die Angaben zu dem Streckenabschnitt Germersheim - Mannheim-Rheinau gelten vom 1.1.2007 bis 30.9.2009 (Beschluss 2006-I-17). 1.4.2007 - 73 - Strecke Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke I Marke II Köln Mondorf - Dormagen 6,20 8,30 Dormagen (km 710,00) __________________________________________________ ______________________ Düsseldorf Dormagen - Krefeld 7,10 8,80 Krefeld (km 763,00) __________________________________________________ _________________________ Duisburg-Ruhrort Krefeld - Orsoy 9,30 11,30 Orsoy (km 794,00) __________________________________________________ __________________________ Wesel Orsoy - Rees 8,70 10,60 Rees (km 837,00) __________________________________________________ __________________________ Emmerich Rees - Spyck'sche Fähre 7,00 8,70 Spyck'sche Fähre (km 857,40)___________________________________________ ________________________ 4. 1 Zwischen Basel und den Schleusen Kembs können die zuständigen Behörden einzelnen Fahrzeugen und Verbänden für diesen Streckenabschnitt bis zu einem Wasserstand von 8,50 m am Pegel Basel- Rheinhalle die Fahrt freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen überwiegend über der Marke von 8,20 m lag und die Vorhersagen dahin gehen, dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser Marke liegen wird. 5. Zwischen den Schleusen Kembs und den Schleusen Iffezheim (km 334,00) wird die Schifffahrt bei Hochwasser wie folgt geregelt: a) zwischen dem oberen Vorhafen der Schleusen Kembs und dem oberen Vorhafen der Schleusen Vogelgrün ist die Schifffahrt keinen Beschränkungen wegen Hochwassers unterworfen. Die zuständige Behörde kann jedoch, um Ansammlungen von Fahrzeugen in den Vorhäfen der Schleusen Kembs und Vogelgrün zu vermeiden, die Fahrzeuge auf die Vorhäfen der verschiedenen Schleusen verteilen; 1 Nummer 4 gilt vom 1.4.2007 bis 31.3.2010 (Beschluss 2006-II-21). 1.4.2007 - 74 - b) zwischen den Schleusen Vogelgrün und den Schleusen Iffezheim - in der Bergfahrt durch ein bei km 295,50 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7).- wird der Betrieb der Schleusen einer gegebenen Haltung eingestellt, wenn die auf einer Mauer bei dem Unterhaupt dieser Schleusen sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist; - ist Kleinfahrzeugen die Fahrt in einer Haltung verboten, wenn die an dem Unterhaupt der jeweils oberhalb liegenden Schleuse sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist. Jedoch kann die zuständige Behörde einzelnen Fahrzeugen und Verbänden für den Streckenabschnitt von unterhalb der Schleuse Vogelgrün bis unterhalb der Schleuse Straßburg bis zu einem Wasserstand von 0,40 m über der angebrachten Hochwassermarke II die Fahrt und die Schleusungen freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen überwiegend über der Hochwassermarke II lag und die Vorhersagen dahin gehen, dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser Hochwassermarke liegen wird; c) auf der Stromstrecke zwischen dem südlichen Vorhafen (km 291,30) und dem nördlichen Vorhafen (km 295,50) des Straßburger Hafens wird die Schifffahrt bei Erreichen des höchsten Schifffahrtswasserstandes (HSW) wie folgt gesperrt: - in der Talfahrt durch ein bei km 291,30 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7)
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#7
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Rheinschiffarhrtpolizeiverordnung
Hab gerade eine PDF Kopie aufs ipad geladen, jetzt finde ich es auch in Zukunft wieder ...
Und für heute heißt das: ab Mannheim Rheinau bis Reffental langsam machen ... Grüsse, Don |
#8
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oder in Mannheim in den Club fahren und auf morgen hoffen. Haben einen Tollen Wirt.
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#9
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Hm hier in Düsseldorf haben wir 442 fallend bei einer HW1 von 710... wie geht das denn dann ?
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#10
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Ist wie bei uns in Speyer.
der Pegel ist eigentlich meist bei 4m rum oder eher drunter und Hochwasser ist bei Pegel 6,2m Da muss halt richtig Wasser kommen, damit der Pegel mal so hoch geht. hab grad nachgeschaut Höchster Wasserstand der letzten 52 Wochen 569
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#11
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Der Rhein bei D´dorf ist auch breiter wie im Bereich Speyer.
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#12
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Hat aber bis dahin auch mehr Zuflüsse
Ich denke es leigt auch mehr an der höhern Schutzbebauung die einen höherne Pegel zulässt. wenn man derzeit zwischen Altlußheim und Speyer mit dem Auto fährt sieht man den Rhein schon durch den Wald fließen wo er noermalerweis nicht zu sehen ist. https://maps.google.de/maps?q=49.311...gl=de&t=m&z=15 das ist derzeit Wasserfläche der Damm der Marina Speyer ist gar nicht zu sehen.
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