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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Ankerlicht Leuchtmittel wechseln.
Hallo,
weiß jemand wie man die Birne vom Ankerlicht wechselt? Wollte erstmal hier fragen, bevor ich's kaputt breche.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#2
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Schau mal, ob am oberen, oder unteren Teil eine Madenschraube sitzt, wenn ja, rausdrehen, dann müßte man an das Birnchen kommen,
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#3
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Diese Teile haben manchmal auch einen Bajonettverschluß. Unten festhalten und oben vorsichtig drehen...
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Gruß Ewald |
#4
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Moin ....
Sieht aus wie eine Aqua Signal, die hat den Bajonetverschluss. vorsichtig sein, aber du musst schon viel Kraft aufbringen, der Bajonetverschluss sitzt bombenfest, vor allem, wenn man den noch nie geöffnet hat. Gruß Olli
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#5
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Zitat:
Gibt es nicht Ersatz-LED-Lämpchen, die unverwüstlich, "kalt" und sparsam sind und ein Zulassung haben? So etwas wäre vor allem für Positionsleuchten "stromarmer" Segler besonders interessant. VG Helmuth
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#6
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Zitat:
nein, gibt es nicht. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#7
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Zitat:
das gibt es, hatten wir auf unserem Segler auch verbaut. Du bekommst sie z.B. bei SVB und die Stromersparnis pro Ankernacht ist enorm. Auch "zulassungsmässig" sollten die LED-Lämpchen kein Problem sein, denn es gibt mittlerweile ja auch zugelassene LED-Komplett-Leuchten. Und solange Deine Leuchte eine Zulassung hat würde ich mir bei ausreichender Leuchtkraft des Leuchtmittels auch keinen wirklichen Kopf machen... Viele Grüße Helmut
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#8
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Zitat:
komplettlampen mit LED gibt e mit Zulassung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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Bei Rundum-Leuchten, wie dem Ankerlicht, würde ich mir über die Zulassung nicht sooo viele Gedanken machen.
Genaue Sektoren müssen in dem Fall ja nicht eingehalten werden. Gruß Friedhelm |
#10
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Zitat:
Betonung auf "Schiff"! |
#11
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Laut Rheinschiffahrtspolizeiverordnunung und auch der Binnenschiffahrtstrasenordnung muss da Ankerlicht ein "gewöhnliches Licht" sein.
das auch ein gewöhnliches Licht in einer anderen Verordnung dieses "gewöhnliche Licht" ebenfalls genau beschrieben ist und ebenfalls zugelassen sein muss wissen dabei die wenigsten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Es gibt von Aquasignal ein für das Ankerlicht zugelassenes Ersatzleuchtmittel als LED für BAY15 Fassungen.
Das ist aber nur für Ankerlichter zugelassen. Wenn ich recht erinnere dann kostet dieses Zugelassene LED Leuchtmittel aber knapp 100,-- Euro. Wenn man dieses oder andere, nicht zugelassene, LED Leuchtmittel in den Positionslaternen nutzt dann Stimmen weder der Farbort noch die Tragweite noch der Abstrahlwinkel. Und wenn irgend etwas passiert dann steht man alleine da, ohne Versicherungsschutz, und das zu Recht.
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Gruß Christoph |
#13
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Zitat:
Ich habe letztens mein Ankerlicht (10 W) gegen LED (2,5 W, glaub ich) getauscht und getestet: Aus einer Entfernung von ca 2 km war das Licht immer noch sehr hell und weiß zu sehen, einen Farbunterschied konnte ich nicht feststellen. Gut, vielleicht etwas "weißer" als das sonst leicht gelbliche Ankerlicht. - Die alten 10 W Birnen behalte ich natürlich auf dem Boot - zu "Vorführzwecken".
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#14
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Zitat:
Bei den Positionslampen kann dies sogar zu ganz anderen Farben führen.
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#15
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Es geht ums Ankerlicht, nicht um die Positionslichter. Problem hierbei: Auf kleinen Booten wird das Ankerlicht auch gleichzeitig als weisses Positionsrundumlicht verwendet und dann isses schon nicht mehr zulässig. ..
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#16
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Zitat:
das "gewöhnliche Licht" wie es in den Verordnungen genannt wird ist auch zulassungspflichtig. kann man in den "vorchriften Lichterfarben" nachlesen.
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#17
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@She's_a_Lady:
Zitat:
bei wie vielen, real vorhandenen Positionslampen (besonders gerne die 2-Farbenlampe am Bug...) stimmen die Abstrahlwinkel schlichtweg aus dem Grund nicht, weil sie schief angebaut sind bzw. eine unsanfte Berührung hinter sich haben? Da wird m.E. nicht so ein Aufstand gemacht, obwohl es letztendlich eine ähnliche Wirkung hat und daher selbstverständlich auch unzulässig ist. die Tragweite bei einer 2,5W-LED als Ersatz einer 10W-Glühlampe vermutlich auch relativ genau. (vermutlich minimal besser) Im Gegensatz zu der üblichen Ankerleuchte bleibt die Helligkeit i.d.R. sogar in großen Grenzen völlig unbeeindruckt (bis runter auf etwa 10V) von niedriger Spannung durch am Ende der Nacht schon etwas entladene Batterien und korrodierte Kontakte. was da jetzt versicherungstechnisch passieren sollte, solange die Leuchte nachts brav leuchtet, erschließt sich mir nicht. Wird man eventuell von anderen Schiffen beim Ankern gerammt, weil die Lichtfarbe nicht ganz korrekt (zu weiß) ist oder weil die Tragweite 0,5sm weiter ist? das Schlimmste was passieren kann, ist, dass man in eine Kontrolle kommt und die oben aufgeführten technischen Argumente (in Bezug auf eine Ankerleuchte), nicht gelten, weil es eben eine allgemeine Vorschrift für diese Lampen gibt, die besagt, dass diese Lampen in zugelassenen Leuchten generell unzulässig sind. Geändert von tritonnavi (30.05.2015 um 17:28 Uhr)
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#18
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Moin
Es gab (gibt?) mal bei LED Einsätzen in "normale" Posis ein Farbproblem bei den Steuerbordleuchten. Die waren dann ab x Meter nicht mehr grün, sondern Blaulichtblau. Fiel wohl öfters auf und wurde von der Rennleitung äh deutlich ohne Wohlwollen moniert. Und ansonsten: Wem ist denn schon mal das Ankerlicht kontroliert worden?. Dann hast du die Polizei aber heftig geärgert oder du hast ein exterm bösartiges Exemplar vor dir. Hans |
#19
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...hab's heute mit etwas mehr Kraftaufwand probiertund lösen können. Das ganze Glas musste nur etwas nach links gedreht werden und dann nach oben abziehen, fertig.
Danke Ulli.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#20
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:Hier sind echt viele " Paragraphen Reiter " versammelt
Es geht hier um Hobbykutschen, meistens unter 12 Meter, brauchen nichtmal Fahrtstörungslichter und zugelassene Schallsignalanlagen. Und jetzt wird sich über zugelassene Leuchtmittel der Kopf heißgedacht Bei einem Ankerlicht ist es nur wichtig, das es gut zu sehen ist ! Und LED Leuchtmittel sind aus meiner Erfahrung wesentlich besser zu erkennen, als der gesamte Glühschrott..... Und mich haben die Rennleiter in 24 Jahren mit eigenen Schiffen noch nie kontrolliert....und bei einer Nachtfahrt mit dem Gummiboot zum Mutterschiff habe ich die Kontrolettis mal angesprochen wie es mit LED Ankerleuchten aussieht.... Und jetzt ratet mal ? Die Entenpolizei in Travemünde fand die LED beleuchteten ,im Ankerfeld aus 20 - 25 Schiffen, Ankerlieger wesentlich sicherer zu orten, als die Glühfunzel erhellten So, und jetzt regt euch auf
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Disce pati non querens |
#21
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Grundsätzlich gebe ich dir recht.
es ist kaum zu verstehen warum gerade beim ankerlicht es nicht erlaubt ist. zugelassebe Led lampen gibt es ja das ist nicht das Problem. Hier hinkt unsere Gesetzgebung dem tatsächlichen Marktamal wieder sehr hinterher. mit ist es auch egalbob jemand die normalen Birnen gegen Led austauscht. Ich will nur drauf hinweisen, was die konsequenzen sein können. Ich hab mich auch schon diesbezüglich mit der wapo abgesprochen. Dies ist denen so egal da sie besseres zu tun haben. im falle eines Unfalls wird es aber sehr relevant. Bei meinem Boot entspricht auch nicht alles 100% den regeln aber ich weiss was falsch ist. und kann das risiko abschätzen.
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#22
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Zitat:
Die Fahrtlampen lasse ich wie sie sind, die brauche ich ja nur, wenn ich in Fahrt bin, und dann läuft sowieso die Lichtmaschine. Also Stromverbrauch kein Problem. Aber beim Ankerliegen ist das schon was anderes. Die alten Glühlampen behalte ich nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand tatsächlich kontrolliert und auf Lampenwechsel besteht. "Vorführmodell" war wohl etwas komisch ausgedrückt.
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#23
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Zitat:
Auch das Ankerlicht und das verwendete Leuchtmittel muss eine Zulassung haben.
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#24
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Ich möchte nur mal so ganz nebenbei erwähnen, dass auf unzähligen Arbeitsschiffen und -pontons beim Stilliegen auf der Wasserseite kleine LED-Akkufunzeln des Typs "CampLite" von Nissen eingesetzt werden. Unten grünes Batteriefach, oben weißes Rundumlicht. Mit Dämmerungsschalter. Wenn das bei denen durchgeht, weiß ich nicht, warum der Freizeitbootler sich Gedanken über Zulassung oder Nichtzulassung eines Ankerlichtes machen soll.
Matthias |
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