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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Italienisches Boot in Deutschland zulassen
Grüß gott allerseits,
Ich habe vor einem Jahr ein Segelboot (40 ft) mit italienischer Flagge in Italien erworben, wo ich einen Wohnsitz habe. Nachdem die italienischen Bestimmungen was Kontrollen, Ausstattung, und weiteren behördlichen Firlefanz angeht immer restriktiver werden, wollte ich das Boot nun in Deutschland zulassen. Das Abmelden in Italien habe ich mittlerweile verstanden, was genau muss ich in Deutschland veranlassen, um es benutzen zu können? IBS, z. B. beim ADAC machen, habe ich schon erfahren, Lettern der Kennung am Boot anbringen, Flagge kaufen, Mehrwertsteuerbescheinigung mitführen. Sonst irgendwas, irgendwelche behördlichen Meldungen oder reicht der IBS? Z. B. was passiert mit dem Funkgerät das ich an Bord habe und für Kanal 16 und Anlaufen der Häfen benutze? Muss das irgendwo angemeldet werden? Hat jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen, damit ich nicht Anfang der Saison ohne Boot dastehe? Danke im Voraus. |
#2
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Hast du auch einen festen Wohnsitz in Deutschland?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Hallo mtide,
herzlich Willkommen im Es gehört zum guten Ton, den Vornamen anzugeben Kannst du im Benutzerprofil auch in die Signatur eintragen, dann ist er unter jedem Beitrag automatisch Wenn du dein Boot z. B. per IBS (ADAC, DMYV) angemeldet hast, musst du dir von der Bundesnetzagentur für die Funke noch eine Nummer zuteilen lassen. Habe ich demnächst auch noch vor mir. Hier mal die offizielle Homepage dazu: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...funk-node.html Einfach mal die Su-Fu im benutzen. Da wirst du sicherlich fündig. Gab es schon öfters Themen dazu
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Viele Grüße Thomas |
#4
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Servus!
Abhängig vom Baujahr (bzw. erster Anmeldung in der EU) kann die CE Bescheinigung für die deutschen Papiere unabdingbar sein. Immer wieder mal ein Pferdefuß. Sollte zwar bei einem italienischen Boot prinzipiell stimmen - aber ich erwähne es mal sicherheitshalber, da dieses Dokument in deiner Auflistung gefehlt hat... Schöne Grüße, Jan |
#5
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Dank für die schnellen Antworten. Also erst IBS dann Funk.
Ja, ich habe noch Wohnsitz in Deutschland. Von der Werft habe ich mir die Kopie der Originalrechnung mit Eintrag der gezahlten MWST und die DOC (declaration of conformity) schicken lassen. Das ist die angesprochene CE Bescheinigung, nehme ich an. Muss die eigentlich übersetzt werden, oder reicht das in italienisch - wer will die eigentlich sehen? Der ADAC bei der Ausstellung des IBS oder nur eventuell jemand bei Kontrollen auf dem Wasser? Andere Frage: gebe ich in meinem Fall als Heimathafen (Adresse für den IBS) besser den italienischen an, wo das Boot liegt und von wo ich es benutze, oder den deutschen Wohnsitz? Danke Mathias |
#6
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Moin Mathias!
Eine Kopie der Originalrechnung solltest Du mit den Bootspapieren immer bei Dir führen, der Zoll möchte die schonmal sehen (auch auf dem Wasser). Dei CE Bescheinigung muss nicht ins deutsche Übersetzt werden (hab auch eine italienische). Da das Dockument standardisiert und ich meine auch zweisprachig ist kann z.B. das WSA die benötigten Daten identifizieren. Die Bescheinigung will eigentlich nur die zulassende Stelle beim ausstellen des IBS, Bootsscheins, ... sehen. Ob Du einen ausländischen Hafen für ein deutsches Dokument angeben kannst, solltest Du am besten telefonisch klären. Zumindest beim WSA würde ich auf einen deutschen Hafen tippen.
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Gruß Ingo |
#7
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Ingo vielen Dank!
Das mit dem WSA hatte mir gefehlt... Dachte schon, dass es soetwas geben muss, habe aber bisher nichts darüber gelesen gehabt und ging davon aus, der IBS würde reichen... |
#8
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Moment, ich habe gerade die Seite vom ADAC (https://www.adac.de/_mmm/pdf/Neuantrag_IBS_163488.pdf) geöffnet, da steht:
"Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasserund Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich." "IBS-Nummer als Kennzeichen Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination aus Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der zuteilenden Organisation („A“ für ADAC). " Muss ich dann doch ausser dem IBS nichts beantragen? Das Boot wird ausschliesslich im Mittelmeer benutzt werden, also nicht in Binnengewässern oder im Atlantik. Mathias |
#9
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Ich weiss, erst lesen, dann schreiben....
habe mittlerweile einige Threads gefunden, die WSA/IBS behandeln. Trotzdem Danke. Also fasse ich zusammen was ich bisher verstanden habe: - Ich melde das Boot in Italien ab ("nullaosta" der Capitaneria di Porto des Heimathafens) - Ich schicke die geforderten Dokumente an den ADAC um einen IBS zu bekommen (Erneuerung alle zwei Jahre. dafür eventuell weniger Probleme im Mittelmeer) - Bekomme eine Kennung die ich auf das Boot übertrage, kaufe eine Flagge - Beantrage über den gegebenen Link die Funklizenz - Bin ordnungsgemäß mit Papieren ausgestattet und kann hinsegeln wo ich will. - Muss alle zwei Jahre einen Antrag an den ADAC schicken und die Gebühr zahlen. Habe ich irgendwelche Schritte übersprungen, bzw falsch verstanden? Muss physisch irgendein Beamter einen Fuß auf das Boot setzen oder irgendwelche periodischen Kontrollen durchführen? Kommt mir alles so seltsam einfach vor. Kann ich eigentlich die ganze Geschichte über meine Frau laufen lassen, da ich bei einer italienischen Kontrolle ungern als deutscher Halter mit italienischem Segelschein schlafende Hunde wecken möchte. Die Finanzpolizei ist eh immer so argwöhnisch und wittert hinter jedem Menschen den grossen Steuerbetrüger... |
#10
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Hallo Mathias,
schau doch mal in www.kreuzer-abteilung.org nach. Oder rufe dort an,sind sehr freundlich und hilfbereit. Die Nummer vom IBS braucht nicht auf dem Schiff zu sein,es genügt der Name vorne und am Heck. Am Heck zusätzlich der Heimathafen. mit freundlichen Grüssen Kurt |
#11
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Danke, werde mich weiter umsehen und wenn ich alle italienischen Dokumente habe, wieder melden.
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Mathias |
#12
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Hallo, vielen Dank an alle, habe erfolgreich den IBS erhalten, jetzt wird erstmal zur Werft gesegelt um Antifouling zu erneuern, dann die Kennungen ausgetauscht und die deutsche Flagge gehisst zur Rueckfahrt.
Was mir fehlt ist noch eine guenstige Haftpflicht - hat jemand eine guenstige gefunden, die er mir mitteilen kann?
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Mathias |
#13
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der WSA Ausweis ist min so einfach zu beantragen wie ein IBS .
Der IBS ist im Ausland aber nur 2 Jahre gültig und muss dann kostenpflichtig verlängert werden ( wird gerne auch mal vergessen) Ich würde daher immer die WSA Registrierung bevorzugen...
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Gruß Olli |
#14
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Zitat:
Das ist ein freier Vers. Makler der dir das beste/preiswerteste Angebot mit Top Preis Leistung vermittelt und vor allem bei einem Schaden ein kompetenter Partner ist dem man nicht erklären muss was ein Saildrive o.ä. ist.
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Gruß Olli |
#15
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super, danke. hab ich gemacht.
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Mathias |
#16
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Ich würde auch über eine Kasko nachdenken nicht nur eine Haftpflicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#17
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Kasko habe ich bereits letztes Jahr gemacht, kann auch ohne weiteres auf D weitergeführt werden. Für das was sie kostet (ca 400 bei 2000 Selbstbehalt, Generali-AT) ist auf die Kasko zu verzichten nicht sinvoll. Ein Schaden geht schnell in die zig-tausender, da bin ich lieber abgesichert.
Der Broker der die anbietet sitzt in Wien.
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Mathias |
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